Vanessa Flöge
Seit dem Abbruch der zweiten Runde der algerischen Parlamentswahlen im Januar 1992, bei denen die fundamentalistische Front Islamique du Salut (FIS) eine klaren Sieg davonzutragen drohte, haben die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen islamistischen Gruppierungen, staatlichen Sicherheitskräften und Zivilisten bis zum heutigen Tag zwischen 100.000 und 200.000 Menschenleben gefordert. Obwohl seit dem tragischen Höhepunkt des algerischen Bürgerkrieges 1998 und den Massaker von Benthalla und Rais die terroristischen Gruppierungen geschwächt wurden und die innere Ordnung wieder-hergestellt werden konnte, handelt es sich um einen blutigen Dauerkonflikt, dessen endgültige politische Lösung noch nicht in greifbare Nähe gerückt ist.
Dabei liegt über den schrecklichen Ereignisse der 90‘er Jahre, die mit dem Staatsstreich und dem Verbot der FIS einsetzten, ein Schleier aus Mutmaßungen, gegenseitigen Schuldzu-weisungen und Verschwörungstheorien, der es fast unmöglich macht, die wirklichen Hintergründe der jüngsten Geschichte des Landes aufzudecken und wahrheitsgetreu nachzuzeichnen. ‚Qui tue qui?‘ lautet die zentrale Frage, die in der algerischen Presse immer wieder aufgeworfen wurde und auf die das Regime bis heute keine klaren Antworten gegeben hat. Die Gerüchte um eine Verwicklung ranghoher Militärs und Agenten des algerischen Geheimdienstes DRS (Département de Renseignement et sécurité) in massive Menschenrechtsverletzungen, die im Namen des Kampfes gegen den islamistischen Terror begangen worden sind, wurden mittlerweile von früheren Armeemitgliedern bestätigt. Darstellungen, wie sie der Ex-Offizier Habib Souaidia in seinem Enthüllungsroman „Der Schmutzige Krieg“ liefert, lassen ernsthafte Zweifel an der offiziellen Version der Geschehnisse aufkommen, wonach der algerische Sicherheitsapparat durch sein hartes Vorgehen gegen die Terrorgruppen lediglich das Volk vor der fundamentalistischen Gefahr und vor dem Untergang der Demokratie bewahrt habe. Auch der im französischen Exil lebende Schriftsteller Mohammed Moulesshoul, der seine Kriminalromane unter dem Pseudonym Yasmina Khadra veröffentlicht, sieht im algerischen Bürgerkrieg nicht nur einen religiös-motivierten Konflikt, sondern den Versuch der alten militärischen Nomenklatura und politischen Elite, die islamistische Bedrohung geschickt für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren und Profit aus der Ökonomie des Krieges zu schlagen: „Es handelt sich vielmehr um die Machenschaften einer Mafia, um regelrechte Plünderungen und um ein staatliches Verbrechertum.“[1]
Nach einer Dekade der Gewalt, des Terrorismus und der internationalen Isolation, trat Abdelaziz Bouteflika – langjähriger Außenminister unter Präsident Boumediénne und ‚candidat priviligé‘ des Militär - kein leichtes Erbe an, als er im April 1999 mit 73 Prozent der Stimmen zum algerischen Staatspräsidenten gewählt wurde. Zu Beginn seiner Amtszeit versprach er, den Weg für eine tiefgreifende politische Kursänderung zu ebnen und die Liberalisierung und Demokratisierung des Landes voranzutreiben. Darüber hinaus brach er die Mauer des Schweigens des algerischen Regimes, indem er als erster Staatsvertreter den Putsch von 1992 als Gewaltakt bezeichnete und am 27. Juni 1999 in einer öffentlichen Rede das Schicksal der über 100.000 Todesopfer und 10.000 ‚Verschwundenen‘ des Bürgerkrieges beklagte. Im selben Jahr wurden Demonstrationen von Opferverbänden wie der Association SOS Disparus zugelassen und die Delegationen internationaler Menschenrechtsorganisationen durften erstmals seit 1992 algerischen Boden betreten. Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes, von Amnesty International und der Fédération Internationale des Droits de l’‘Homme (FIDH) bescheinigten Algerien eine schrittweise Verbesserung der Menschenrechtssituation und zahlreiche Beobachter sahen in den positiven Entwicklungen vor allem im ersten Jahr der Amtszeit Bouteflikas Anzeichen für eine politische Trendwende in Algerien.
Hatte Bouteflika während des Wahlkampfes 1999 noch die Korruption und Klientelismus innerhalb des staatlichen Machtapparates angeprangert, die von den islamistischen Kräften forcierte Arabisierung kritisiert und den Kampf gegen die zunehmende Verarmung der algerischen Bevölkerung angekündigt, so sind viele seiner ehrgeizigen Reformvorhaben ins Stocken geraten und der einstige Hoffnungsträger für nationale Aussöhnung und wirtschaftlichen Aufschwung galt spätestens seit den Berberunruhen im Sommer 2001 als der unbeliebteste Präsident seit der Unabhängigkeit.
Angesichts der überraschenden Wiederwahl Bouteflikas im April 2004, lohnt es sich eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu diskutieren, welche politischen Erfolge und Fortschritte im Bereich der Demokratisierung und des Menschenrechtsschutzes während seiner ersten Amtszeit erreicht worden sind. Markierte das Jahr 1999 einen tatsächlichen Wandel der autoritären Herrschaftsstrukturen Algeriens oder sind die alten Praktiken staatlicher Repression unvermindert bestehen geblieben?
Während des Wahlkampfes 1999 hatten alle Präsidentschaftskandidaten mit dem Versprechen geworben, die endgültige Überwindung des gewaltsamen Konflikts herbei-zuführen und den sozialen Frieden im Land wiederherzustellen. Bereits im Juli ordnete Bouteflika die Freilassung von über 2000 inhaftierten Islamisten an und präsentierte dem Parlament sein „Gesetz der zivilen Einigung“, für welches sich zwei Monate später in einem Referendum 98,5 Prozent der Bevölkerung aussprachen.
Dieses Loi sur la Concorde Civile beinhaltete ein Amnestieangebot an alle islamistischen Kämpfer, die sich nicht an Mord oder Vergewaltigungen beteiligt hatten und bis Januar 2000 freiwillig ihre Waffen niederlegten. Die Höchststrafe für die aktive Beteiligung an kollektiven Massaker wurde auf 20 Jahre Haft angesetzt und von der Verhängung der Todesstrafe sollte selbst bei schwersten Verbrechen abgesehen werden. Nach offiziellen Angaben machten bis zum Ablauf der Frist etwa 1500 Mitglieder bewaffneter Gruppen von dieser Regelung Gebrauch. Nachdem sich zwei der islamistischen Kampfgruppen zuvor mit der Regierung auf einen Waffenstillstand geeinigt hatten, erließ der Präsident im Januar 2000 ein Dekret, das sowohl der Armée Islamique du Salut (AIS) und als auch der Ligue Islamique pour la Daâwa et le Djihad (LIDD), komplette Straffreiheit gewährte. Darüber hinaus wurden Sondergerichtshöfe eingerichtet, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit über die Terroristen urteilten, welche sich des Mordes schuldig gemacht hatten.
Anstatt jedoch den nationalen Einigungsprozeß zu beschleunigen und die Wunden des Bürgerkrieges zu heilen, zog Bouteflikas Amnestiegesetz von verschiedenen Seiten der algerischen Gesellschaft Kritik auf sich. Den Sondergerichtshöfen und Bewährungskomitees, die über das Strafmaß der einzelnen Reumütigen entschieden, wurde Selektivität und mangelnde Transparenz vorgeworfen und zudem enge Verbindungen zur Exekutive nachgesagt. Auch die angeblich unabhängigen Untersuchungskommissionen, die von der Regierung zur Aufklärung der im Bürgerkrieg begangenen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wurden, waren nicht mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet um, die in Menschenrechtsverletzungen involvierten staatlichen Sicherheitskräfte zur Rechenschaft zu ziehen.
Ehemalige Mitglieder des algerischen Geheimdienstes DRS bezeichneten Bouteflikas Versöhnungspolitik gar als eine „groß angelegte Vertuschungsoperation“[2], die lediglich dem Zweck gedient habe, die zahlreichen Agenten, die während der 90‘er Jahre islamsitische Gruppen wie die Groupes Islamiques Armés (GIA) unterwandert und gesteuert hatten, unbehelligt wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Viele der eingeschleusten Ex-Terroristen wurden nicht nur amnestiert, sondern erhielten anschließend vom Staat großzügige finanzielle Wiedereingliederungshilfen. Die Familien der Verschwundenen und die Angehörigen der Opfer des Terrorismus wiederum zeigten sich zutiefst enttäuscht über die Unfähigkeit des Staates, die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
Letzten Endes hat das Gesetz zur zivilen Eintracht nicht dazu beigetragen, das Vertrauen der Algerier in ihr Justizsystem zu stärken: „What has happened in Algeria, however, is a pardon that may defuse the situation in the very short term, but prevents the truth, accountability and judicial pursuit from ever emerging.“[3] Solange sich die an Gewaltverbrechen beteiligten Sicherheitskräfte nicht für ihre Taten verantworten müssen und die politische Macht in den Händen eines kleinen Kreises von Generälen liegt, die trotz aller Anschuldigungen vollständige Straffreiheit genießen, wird das algerische Volk weiterhin in einem „Klima der Verdächtigung und Unsicherheit“[4] leben und vergeblich auf die volle Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit warten.
Verglichen mit anderen arabischen Staaten findet man in Algerien auf den ersten Blick eine bunte Medienlandschaft vor, in der zahlreiche unabhängige Tageszeitungen ungewöhnlich scharfe Kritik an sozialen Mißständen und am Versagen des politischen Personals üben. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich jedoch ein anderes Bild und nicht umsonst befindet sich Algerien mit Platz 108 nur im unteren Mittelfeld der Weltrangliste zur Situation der Pressefreiheit[5]. „Zwar gilt die algerische Zeitungslandschaft als eine der freiesten in der arabischen Welt, doch sind der Pressefreiheit enge Grenzen gezogen, wie die Verhaftung und Gängelung von Journalisten und der Druck auf Presseorgane in den vergangenen Jahren bewiesen haben. Das algerische Radio und das Fernsehen sind staatliche Organe und geben die Meinung der Staatsführung wieder. Politische Gruppierungen werden gegängelt, Demonstrationen und, in jüngster Zeit wieder häufigere Unruhen, werden niedergeschlagen, politische Gegner durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt eingeschüchtert.“[6]
Die unabhängige Presse wird systematisch vom militärischen Sicherheitsdienst ausgehorcht und neben den klassischen Kontrollmechanismen übt sich die große Mehrheit der Journalisten in ‚Selbstzensur‘. Um eine Zeitung zu gründen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der algerischen Behörden. Zudem werden alle Blätter –mit Ausnahme von El Watan und El Khabar- in staatlichen Druckereien hergestellt und Werbeaufträge, die Haupteinnahmequelle der privaten Presse, werden ausschließlich von der staatlichen Agentur Anep vergeben. Aufgrund dieser starken finanziellen und logistischen Abhängigkeit der privaten Presse vom Staat hält man sich weitgehend an die ungeschriebenen Regeln und journalistischen Tabus und spart heikle Themen, wie die zweifelhafte Rolle der Geheimdienste im Bürgerkrieg oder Korruptionsvorwürfe gegen die Machthaber des Landes, von der Berichterstattung aus. Die ‚Freiheit‘ der algerischen Presse beschränkt sich somit weitgehend darauf, die politischen Standpunkte der einzelnen Flügel innerhalb der Führungsriege aufzugreifen. Der Staat hält im Jahre 2004 noch immer das Monopol auf den algerischen Rundfunk, der den oppositionellen Kräften kein ausreichendes Forum zur freien Meinungsäußerung bietet. Radio und Fernsehen dienen dem Staatschef somit als Sprachrohr und Machterhaltungsinstrument.
Eine Änderung des Strafrechts, die im Mai 2001 mit Hilfe eines präsidentiellen Dekrets durchgesetzt wurde, hat den Handlungsspielraum der freien Medien zusätzlich beschnitten und erschwert so die Arbeit von Publizisten und Journalisten. Gemäß dem neuen Artikel 144b des Strafgesetzbuches drohen bei öffentlicher Beschimpfung, Beleidigung und Verleumdung des Präsidenten, der Armee oder anderer Verfassungsorgane Freiheitsstrafen zwischen zwei und zwölf Monaten und Geldbußen bis zu 250 000 Dinar (entspricht etwa 3000 EUR). Auch im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom April 2004 wurden die Mitarbeiter regimekritischer Tageszeitungen - wie Le Matin oder El Watan - oftmals von staatlichen Stellen in ihre Schranken gewiesen: Herausgeber und Redakteure, deren Blätter heftig gegen den autoritären Regierungsstil des Präsidenten oder seinen Schmusekurs mit den Islamisten kritisiert hatten, wurden unter strenge polizeiliche Beobachtung gestellt, manche verhaftet oder zu hohen Geldstrafen verurteilt.
In den 80‘er Jahren trug nicht zuletzt das Erstarken der nationalen Menschenrechts-bewegung zum politischen Öffnungsprozess bei, den Präsident Chadli Bendjedid nach den Berberunruhen des ‚schwarzen Oktober‘ von 1988 einleitete. Die 1985 von Abdennour Yahia gegründete Ligue Algérienne des Droits de l’Homme (LADH) sowie die vier Jahre darauf entstandene Ligue Algérienne de la Défense des Droits de L’Homme (LADDH) haben sich als die zwei bedeutendsten algerischen Menschenrechtsorganisationen auch seit dem Ende der Gewalt darum bemüht, die Interessen der Opfer zu vertreten und durch ihre Öffentlichkeitsarbeit sowohl die Zivilgesellschaft, als auch die staatlichen Autoritäten für die Menschenrechtsproblematik zu sensibilisieren. Sowohl die LADH als auch die LADDH veröffentlichten regelmäßig Berichte zur Lage der Menschenrechte in Algerien und konnten in jüngster Vergangenheit einen deutlichen Zuwachs an Mitgliedern vorweisen.
Laut Amnesty International wuchs die Bereitschaft der staatlichen Institutionen, mit Menschenrechtsaktivisten in einen Dialog zu treten und zusammenzuarbeiten. Jedoch neigen die algerischen Behörden immer noch dazu, Mitarbeiter von Nichtregierungs-organisationen (NGOs) in ihrer Arbeit zu behindern. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen konstatierte in ihrem Jahresbericht von 2003, dass Aktivisten oftmals zu Opfern von Morddrohungen und anderen Einschüchterungsmethoden würden. „Human rights groups reported occasional harassment by government authorities in the form of obvious surveillance and monitoring of telephone service.”[7] In der Regel wird hart gegen regimekritische Menschenrechtsverteidiger durchgegriffen wie der Fall von Mohamed Smain deutlich macht: Der Ortsvorsitzende der LADDH in Relizane wurde 2002 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er sich öffentlich in den algerischen Medien zu einer möglichen Verwicklung algerischer Sicherheitskräfte in die Greueltaten des Bürgerkrieges geäußert hatte. Zudem wird das in der Verfassung garantierte Demonstrations- und Versammlungsrechts vom Staat nach Belieben außer Kraft gesetzt. So wurden friedliche Studentenkundgebungen oder die Treffen der Familien der ‚Verschwundenen‘ des öfteren verboten oder gewaltsam aufgelöst.
Im März 2001 ersetzte die Regierung das alte Menschenrechtsministerium durch die Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l'homme (CNCPPDH), die dem Staatschef beratend zur Seite stehen soll, jedoch keine investigativen Befugnisse innehat. Ob diese Institution tatsächlich eine neue Dimension des Menschen-rechtsschutzes eröffnet ist fraglich und bleibt abzuwarten. Immerhin wurde bereits einer der Vorschläge, die der Präsident des CNCPPDH an Bouteflika herangetragen hatte, in die Tat umgesetzt: im November 2003 wurde von der Regierung eine unabhängige Untersuchungskommission geschaffen, die sich den Fällen des ‚Verschwindenlassens‘ seit 1992 annehmen soll. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch begrüsste diese Initiative als einen Schritt in die richtige Richtung, kritisierte aber gleichzeitig das strikt abgegrenzte Mandat der neuen Kommission, deren Hauptaufgabe darin liegt, die einzelnen Fälle von ‚Verschwindenlassen‘ zu bestätigen und der Regierung Vorschläge für angemessene Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen zu unterbreiten. Da es ihr jedoch nicht gestattet ist, eigenmächtig Ermittlungen über die genauen Hintergründe zu führen oder die strafrechtliche Verfolgung vermeintlicher Täter einzuleiten, hat die militärische Nomenklatura auch hier keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten.
Die Zusammenarbeit der Staatsführung mit internationalen Menschenrechtsorganisationen und Kontrollmechanismen hat sich seit Bouteflikas Amtsantritt verbessert, nicht zuletzt aus dem Wunsch des Präsidenten heraus, sein Land aus der Riege der Paria-Staaten zu führen und das Vertrauen des Westens zurückzugewinnen. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) besuchte regelmäßig algerische Haftanstalten und Polizeistationen und als erster Menschenrechtsgesandter der Vereinten Nationen wurde 2002 der UN Special Rapporteur on freedom of religion or belief von der Regierung zu Gesprächen empfangen. Um sich im In- und Ausland als offene Demokratie zu präsentieren, wurden zu den algerischen Präsidentschaftswahlen im April 2004 über 120 nationale und internationale unabhängige Beobachter geladen, unter ihnen Abgesandte der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen.
Neben den bereits erwähnten Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte, der systematischen Schikanierung und Einschüchterung von Menschenrechtsaktivisten durch algerische Behörden sowie dem Versäumnis des Staates, endlich unabhängige und unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung der im Bürgerkrieg begangenen massiven Menschenrechtsverstöße einzuleiten, sind viele Formen der in den 90‘er Jahren verbreiteten Menschenrechtsverletzungen immer noch weit verbreitet. Während in den letzten Jahren nur wenige Fälle von Entführungen und extra-legalen Tötungen mutmaßlicher Terroristen bekannt geworden sind, herrschen den Angaben von Amnesty International zufolge in den meisten algerischen Gefängnissen unmenschliche Haftbedingungen vor und die Folterung von politischen Häftlingen ist Bestandteil der gängigen Praxis.[8] Die 2000 vom Präsidenten angekündigten umfassenden Justizreformen, die auf eine humanere Behandlung von Sträflingen und bessere Arbeitsbedingungen für Justizbeamte abzielen, wurden bis heute nur zögerlich umgesetzt. Ein Fortschritt besteht sicherlich in der Schaffung einer neuen Menschenrechtsabteilung innerhalb des Justizministeriums, die über die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards wachen soll.
In den ersten vier Jahren seiner Regierungszeit erzielte Bouteflika vor allem bei der Eindämmung des islamistischen Terrors eine positive Bilanz. Durchschnittlich wurden in Algerien seit seinem Amtsantritt zwischen 200 und 300 Menschen pro Monat – im Gegensatz zu 1000 Opfern täglich in den „Hochzeiten“ des Bürgerkrieges – durch Massaker und Anschläge getötet.[9] Die Kampfgruppen AIS und LIDH haben sich aufgelöst und ihre ehemaligen Mitglieder wurden zu großen Teilen in die nationalen Streitkräfte integriert. Vereinzelte Zellen der GIA und GSPC sind noch aktiv, wobei die genaue Anzahl der Kämpfer, die sich noch im Land aufhalten, unbekannt ist. Fest steht, dass die Befriedung des Landes weitgehend gelungen ist und die großen Städte als relativ sicher gelten. Die politische Annäherung Bouteflikas an die gemäßigten Islamisten hat die fundamentalistischen Kräfte, allen voran die FIS, weiter marginalisiert. Obwohl ihre politischen und geistigen Anführer Abassi Madani und Ali Belhadj im Juli 2003 aus der Haft entlassen wurden, gelang es der FIS nicht, sich erfolgreich neu zu strukturieren und ihre frühere Popularität zurückzugewinnen.
Trotz der erheblich gesunkenen Anzahl terroristischer Gewaltakte im Inland, sind sowohl der nationale Ausnahmezustand als auch die umstrittenen Antiterror-Gesetze von 1992 bis heute in Kraft, mit dem wesentlichen Unterschied, dass die in den 90‘er Jahren vom Westen hervorgebrachte Kritik abgeklungen ist. Seitdem sich Bouteflika in die vorderste Front des von den USA ausgerufenen ‚Global War on Terror‘ eingereiht hat und sein Land zur Avantgarde der Terrorismusbekämpfung auf dem afrikanischen Kontinent sowie auch innerhalb der islamischen Staaten gehört, versteht es Algerien, sich auf der internationaler Bühne als klassisches Opfer des Terrorismus zu präsentieren, welches jahrelang allein und ohne den Beistand der westlichen Welt gegen den islamistischen Fundamentalismus gekämpft hat. “On 11 September, the world paid the price of underestimating the dangers posed by the terrorist threat and its potential for destruction”[10] heißt es im Bericht an das Counter-Terrorism Committee des VN-Sicherheitsrates, in dem sich Algerien darüber hinaus als eines der Länder rühmt, welches als erstes gesetzliche Standards für den Antiterrorkampf entwickelte.
Das Menschenrechtskommitee der Vereinten Nationen sowie verschiedene Menschen-rechtsorganisationen kritisieren die Änderungen des Strafgesetzbuches, die im Zuge der Anschläge vom 11. September vorgenommen wurden. So droht mutmaßlichen Täter, die in terroristische oder ‚transnationale Verbrechen‘ verwickelt sind, zwischen 36 und 60 Monaten Untersuchungshaft, wobei die Verdächtigen oftmals in geheimer Haft gehalten werden ohne, über ihre Rechte aufgeklärt zu werden. Aber auch bei politischen Gefangenen und gewöhnlichen Kriminellen sind nach wie vor grobe Menschenrechtsverletzungen in algerischen Haftanstalten an der Tagesordnung. Neben wochenlanger Inkommunikado-Haft und der Verweigerung des Anrechts auf ärztliche Versorgung, sind auch aus den letzten Jahren unzählige Fälle von psychischer und physischer Folter algerischer Häftlinge dokumentiert. Ehemalige Gefangene berichten von sexuellen Übergriffen und grausamen Verhörmethoden, bei denen sie durch intensive Gewaltanwendung dazu gezwungen wurden, Geständnisse zu unterzeichnen. Wohl nicht ohne Grund wird bis heute keinen unabhängigen Beobachtern der Zutritt zu den algerischen Militärgefängnissen gewährt, wo sich die gravierendsten Menschenrechtsverletzungen abspielen sollen.
In den Diskussionen um die Menschenrechtslage in Algerien werden oftmals die sozio-ökonomischen Mißstände in der Bevölkerung nur unzureichend berücksichtigt. Dabei haben die „Behandlung der politischen Probleme durch den manipulativen Einsatz von Gewalt und der ökonomische und soziale Ausschluss wichtiger Gesellschaftsschichten“[11] Bedingungen geschaffen, unter welchen für weite Teile der Bevölkerung die Wahrnehmungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Fundamentalrechte nicht möglich ist. „Corruption, the economic and political mismanagement of successive regimes, the restructuring programme and the violence which accompanied these reforms led to a severe social crisis in Algeria.”[12]
Die wirtschaftlichen Reformen, die Algerien in den 90‘er Jahren im Rahmen der Struktur-anpassungsprogramme des Internationalen Währungsfond (IWF) implementiert hat, haben einerseits zu einer makroökonomischen Stabilisierung des Landes beigetragen, sodass Algerien eine Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) für das Jahr 2004 in Aussicht gestellt wurde. Andererseits waren die Privatisierungs- und Liberalisierungsmaß-nahmen mit massiven Einsparungen bei den Sozialausgaben verknüpft und haben für die Mehrheit der Algerier zu einer Verschlechterung der Lebensverhältnisse geführt. Den Kampf des Staates gegen den islamistischen Terror, der vom algerischen Geheimdienst und der Militärführung zum Teil absichtlich genährt wurde, hat das Regime über Jahre hinweg als „Instrument zur Lähmung der Bevölkerung“[13] genutzt, um jeglichen legitimen Protest gegen die soziale Ungerechtigkeit und die Mißwirtschaft der politischen Elite im Land zu unterdrücken. Während die Staatseinnahmen aus dem Erdölgeschäft in den Sicherheitsapparat und in die Taschen der herrschenden Elite flossen, wurden das Erziehungs- und Gesundheitssystem stark vernachlässigt. Über die letzten Jahrzehnte ist die algerische Mittelklasse fast verschwunden und nach Schätzungen der Weltbank leben etwa 23 Prozent unterhalb der Armutsgrenze. Die extrem hohe Arbeitslosigkeit von 30 Prozent, vor allem unter der jugendlichen Bevölkerung, die eklatante Wohnungsnot, die Wasserknappheit und die rasante Ausbreitung der Armut bei stetig wachsender Bevölkerungszahl bergen ein immenses Konfliktpotential. In den letzten Jahren wurde vor allem bei den Unruhen in der Kabylei deutlich, dass sich die Unzufriedenheit nicht nur auf die berberische Minderheit der Bevölkerung beschränkt, welche um die volle Anerkennung ihrer kulturellen und politischen Rechte kämpft. Den Protesten gegen die sozialen Mißstände im Land und die Selbstherrlichkeit der herrschenden Elite sowie den allgemeinen Forderungen nach mehr Demokratie und Transparenz konnte sich die Mehrheit aller Algerier anschließen. Das Regime wird sich diesen Herausforderungen stellen müssen, nicht nur um das Wohlergehen des Volkes und die nationale Einheit des Staates willen, sondern auch um den eigenen Machterhalt abzusichern.
Der Umstand, dass Abdelaziz Bouteflika im Jahre 1999 von den Militärs ins Präsidentenamt gehievt wurde, ist in Algerien ein offenes Geheimnis. Um so größer war das Erstaunen im In- und Ausland als Oberbefehlshaber General Lamari im Vorfeld der Wahlen vom April 2004 ankündigte, die algerische Armee werde sich dieses mal nicht in den Verlauf oder das Resultat der Abstimmungen einmischen. Sogar die Ernennung eines islamischen Präsident-schaftskandidaten würde man tolerieren. Letztendlich wurde der Kampf um die Macht zwischen Bouteflika und seinem Hauptkonkurrenten Ali Benflis, dem Vorsitzenden der ehemaligen Staatspartei Front Libération Nationale (FLN) und Ministerpräsidenten unter Bouteflika bis Mai 2003, ausgefochten, wohingegen die vier Mitbewerber –unter ihnen auch erstmals eine Frau- von Beginn an als chancenlos eingestuft wurden. Am 8. April 2004 wurde der alte Staatschef mit einer überwältigende Mehrheit von 84 Prozent und bei einer für algerische Verhältnisse überdurchschnittlich hohen Wahlbeteiligung von 58 Prozent im Amt bestätigt und errang damit eine noch größere Zustimmung als bei den Wahlen 1999, die gemeinhin als gefälscht gelten. Trotz der Präsenz der 128 unabhängigen Beobachter wurde bereits am Tag nach der Wahl über eine mögliche Manipulation des Ergebnisses spekuliert. Die Gegenkandidaten Benfli, Sadj und Djaballah, die sich öffentlich gegenseitige Unterstützung zugesagt hatten, behaupteten, die Zahlen seien bei der Stimmenauszählung im Innenministerium manipuliert worden und forderten daraufhin die Abhaltung eines zweiten Wahlgangs.
Unabhängig davon, ob man den offiziellen Zahlen Glauben schenken oder sie für ein Phantasieergebnis halten mag, welches der reinen Machtdemonstration und -konsolidierung des Staatschef dienen soll: Fest steht, dass den dritten pluralistischen und vielleicht ersten wirklich freien Präsidentschaftswahlen Algeriens ein Wahlkampf voranging, der nicht immer mit fairen Mitteln und nach demokratischen Standards ausgetragen wurde. Nachdem die FLN auf ihrem Parteitag im Oktober 2003 Benflis zum Präsidentschaftskandidaten gekürt hatte, trat der Machtkampf innerhalb der Partei offen zu Tage und Bouteflikas Anhänger erwirkten einen Gerichtsbeschluß, der den Parteitag annullierte und die Aktivitäten der FLN offiziell aussetzte. Unliebsame Journalisten und Gewerkschafter wurden mundtot gemacht und der staatliche Rundfunk widmete einen Gros seiner Sendezeit dem Präsidenten und seiner ausgedehnten Reise durch das Land, bei der er millionenschwere Wahlgeschenke an die Kommunen verteilte. Bouteflikas Mitstreiter hingegen wurden im Fernsehen kaum gezeigt. Für seine zweite Amtsperiode plant Bouteflika eine Verfassungsreform, durch die das Präsidentenamt mit mehr Kompetenzen und Machtmitteln ausgestattet werden soll. Doch inwieweit wird sich Bouteflika tatsächlich von den Militärs emanzipieren können? Wird sein überwältigender Wahltriumph seine Position innerhalb des politischen Systems stärken und das Ende der Herrschaft der Generäle einläuten? Die Militärspitze jedenfalls hat sich bereits zu Wort gemeldet und ihre Opposition gegen Bouteflikas Vorhaben angekündigt.
Wie lässt sich nun das algerische Herrschaftssystem charakterisieren, hat sich es seit 1999 gewandelt und inwieweit hat sich die Lage der Menschenrechte seit Ende des Bürgerkrieges nachhaltig verbessert? Die vorhergehenden Kapitel haben aufgezeigt, dass trotz der in der algerischen Verfassung verankerten Grundsätze und der Prinzipien internationaler Menschenrechtskonventionen, denen Algerien beigetreten ist, die Bürger in vielen Bereichen an der vollen Ausübung ihrer fundamentalen Grundrechte gehindert werden. Algerien mag zwar formal eine parla-mentarische Demokratie sein, de facto handelt es sich aber immer noch um ein autoritäres System, in welchem sich die politische Entscheidungsgewalt auf einen kleinen Machtzirkel konzentriert, der sich aus Mitgliedern des Militärapparates, dem Geheimdienst und der Wirtschafts- und Finanzelite rekrutiert. Der Staatspräsident ernennt und entlässt den Premierminister, er kann die Nationalversammlung jederzeit auflösen und über Dekrete am Parlament vorbei regieren. Außerdem werden ein Drittel des Nationalrates, der zweiten Kammer des algerischen Parlaments, der allen Gesetzen mit ¾-Mehrheit zustimmen muss, direkt vom ihm eingesetzt. Auch die mangelnde Unabhängigkeit der Judikative, der stark eingeschränkte Handlungsspielraum der politischen Opposition, sowie die regelmäßig auftretende Manipulation von Wahlen und der hohe Grad an Korruption innerhalb der staatlichen Behörden lassen ernsthafte Zweifel am demokratischen Charakter der algerischen Volksrepublik zu. Aufgrund der überhöhten Stellung der Armee innerhalb des Systems und ihrer starken Einflussnahme auf die politischen Entscheidungsfindungprozesse scheint der Begriff Militärdemokratie zutreffender.
Obwohl die algerische Geschichte seit der Unabhängigkeit 1962 immer wieder kurze Phasen der politischen Öffnung aufweist, hat sich Algerien nicht von einem autoritären Staat in eine funktionierende Demokratie verwandelt und in der algerischen Gesellschaft herrscht immer noch ein „Monismus der Politischen Kultur“[14] und ein hoher Grad an Militarisierung vor. Wenn politische Liberalisierungsmaßnahmen durchgeführt und dem Volk mehr bürgerliche Freiheitsrechte gewährt werden, dann stets als ein Privileg ‚von oben‘, welches jederzeit rückgängig gemacht werden kann, sobald die politische Opposition zu stark wird. Autoritäre Systeme können per se nicht dieselben Rechte eingestehen wie Demokratien, weil die Herrscherclique im Notfall auf Repression zurückgreifen muss, um ihre eigene Position zu sichern.[15] Dass die politische Elite Algeriens nicht willens ist, ihre Privilegien der autoritären Herrschaft aufzugeben und sich voll und ganz den Normen von Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu unterwerfen, ist auch an der einfachen Tatsache erkennbar, dass der 1992 ausgerufene nationale Ausnahmezustand noch immer in Kraft ist.
Bilanziert man die Entwicklung der Menschenrechtslage seit dem Amtsantritt Bouteflikas, kann kaum von einem tiefgreifenden politischen Wandel ausgegangen werden. „Nach wie vor gehören systematische Menschenrechtsverletzungen zum autoritären System, so dass man schon fast von einer Institutionalisierung der Repression auf hohem Niveau sprechen kann.“[16] Die Diskrepanz zwischen dem Menschenrechtsstandard, den die nationale Verfassung und die völkerrechtlichen Verträge formell garantieren, und den individuellen Freiheitsrechten, die den algerischen Bürgern tatsächlich zugestanden werden, hat sich seit 1999 nur leicht verringert.
Durch seine wirtschaftlichen Reformen und seine Politik der nationalen Versöhnung ist es dem Staatschef jedoch gelungen, das schlechte Image Algeriens im Ausland aufzubessern und die internationale Isolation des Landes zu überwinden. So konnte Algerien seine wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA intensivieren und sein oft gespanntes Verhältnis zu Frankreich normalisieren. Als besondere außenpolitische Erfolge konnte Bouteflika Algeriens Teilnahme am NATO-Mittelmeerdialog und das 2002 unterzeichnete Asso-ziierungsabkommen mit der EU feiern. Nicht zuletzt kamen ihm dabei die Entwicklungen seit dem 11. September 2001 und die von Algier beschworenen volle Unterstützung der USA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zugute. Im Gegenzug wurden einige islamistische Gruppen –unter anderem die GIA– von der EU und den USA auf die Liste terroristischer Vereinigungen gesetzt und die sicherheitspolitische Kooperation zwischen der Bush-Administration und der algerischen Regierung wurde seit 1999 auf mehreren Ebenen vertieft. Die algerischen Sicherheitskräfte können mit der neuesten amerikanischen Waffentechnologie gegen die im Land verbliebenen Terroreinheiten kämpfen, während die USA Militärbasen in der Sahara errichten, um ihre strategische Vormachtstellung im Nahen Osten auszubauen. Natürlich unterhält man sich bei den zahlreichen bilateralen Treffen auch über die Notwendigkeit, die Demokratisierug im Maghreb voranzutreiben und den Menschenrechtsschutz zu verbessern, aber Algier muss trotz seiner Defizite auf diesem Gebiet nicht um die Gunst der USA bangen. Ähnlich wie bei den Regimen Pakistans und Saudi-Arabiens, gesteht man es Algeriens Staatsführung zu, ihre brutale Vorgehensweise gegen Fundamentalisten und Terrorverdächtige im eigenen Land durch den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu legitimieren. „Über den Autoritarismus und die Menschenrechtsverletzungen dieser Regime sieht man in den westlichen Regierungen weitgehend hinweg, denn eine islamistische Alternative scheint weitaus bedrohlicher für die Stabilität Nordafrikas und Europas, ja mittlerweile der Welt zu sein. Das islamistische Schreckgespenst trägt somit zum Machterhalt dieser Regime bei.“[17]
Da die algerische Wirtschaft, deren Stärke auf dem Erdöl- und Erdgasexport beruht, extrem abhängig vom Ausland ist, böte sich gerade hier ein breiter Spielraum für westliche Staaten, Einfluss auf das algerische Regime auszuüben und durch moralischen und materiellen Druck auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage hinzuwirken. In den 90er-Jahren haben diese externen Akteure von ihren Möglichkeiten der positiven Einflussnahme keinen Gebrauch gemacht. Die großzügige finanzielle Unterstützung, die dem algerischen Regime ab 1993 von der internationalen Gebergemeinschaft zugebilligt wurde, erweckte eher den Anschein, „dass die europäischen Regierungen und die USA keine Skrupel haben, auf dem Altar der guten wirtschaftlichen Beziehungen zu Algerien die Menschenrechte zu opfern.“[18] Wie hätte sich Algier seine umfassenden Antiterrormaßnahmen und seinen starken Sicherheitsapparat leisten können, wenn die westliche Welt nicht mit dem Regime über lukrative Ölgeschäft verhandelt, sowie einen Schuldenerlass erwirkt und neue IWF-Kredite bereitgestellt hätte?
„Es ist an der Zeit, dass die Europäer aufhören, unter dem Vorwand des ‚gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus’ und der Befürchtung einer ,Invasion algerischer Flüchtlinge in Europa’ das algerische Regime zu unterstützen.“[19]Vielleicht werden sich die EU-Staatschefs in Zukunft auf die Eckpfeiler der Euro-Mediterranen Partnerschaft zurückbesinnen und sich diesen Aufruf der Menschenrechtsaktivisten zu Herzen nehmen.
[1] Interview mit Mohammed Moulessehoul
(August 2000) . In: Khadra, Yasmina: Morituri.
Zürich 2001. S. 151.
[2] Mellah, Salima: Organisierte
Straflosigkeit. In: Informationsprojekt Naher und
Mittlerer Osten, Heft 35, Berlin 2003. S. 31.
[3] Bouandel, Youcef:
Bouteflika’s Reform and the Question of Human
Rights in Algeria. In: The Journal Of North African
Studies, Issue 7.2. (2001). S. 23-42. S. 30.
[4]Algeria Watch: Algerien, 10 Jahre
nach dem Putsch. Eine erschreckende Bilanz der
Menschenrechtslage. URL:http://www.algeria-watch.org/mrv/2002/aw_bericht.htm.
[5] Vgl. Reportter ohne Grenzen:
Rangliste zur Situation der Pressefreiheit weltweit
(2003). URL: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/indpres.php
[6]Hasel, Thomas: Autoritäre
Herrschaft hinter demokratischer Fassade. In:
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten, Heft
35, Berlin 2003. S. 4-8. S. 6f.
[7] Bureau of Democracy, Human Rights,
and Labor: Country Reports on Human Rights Practices
– Algeria 2002. URL: http://www.nationbynation.com/Algeria/Human.html.
[8] Vgl. amnesty international
Deutschland: Algerien Jahresbericht 2003. URL:
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccf
c1256aa1003d7d38/80b443d8ea50e5a7c
1256d320038a89b?OpenDocument
[9] Vgl. Göller, Josef-Thomas:
Algeriens Aufbruch. In: Blätter für
deutsche und internationale Politik, Bd. 44,
Heft 11 (1999). S. 1303-1306. S.
1304.
[10] S/2001/1280: Report der
algerischen Regierung an das Counter Terrorism
Committee des VN-Sicherheitsrates (Dezember 2001).
URL: http://www.algeria-un.org/default.asp?doc=1427
[11] Algeria Watch: Algerien, 10 Jahre
nach dem Putsch.
[12] Bouandel: Bouteflika’s
Reform and the Question of Human Rights in Algeria.
S. 39.
[13] Addi, Lahouri: Einzigartig: Die
algerische Krise. In: Informationsprojekt Naher und
Mittlerer Osten, Heft 35, Berlin 2003. S. 9-13. S.
11.
[14] Addi, Lahouri: Einzigartig: Die
algerische Krise. S. 10.
[15] Vgl. Schwarz, Rolf: Staat, Macht
und Menschenrechte in Algerien. Eine Dekonstruktion
konstruktivistischer Erklärungsversuche.
Hamburg 2002. S. 78.
[16] Schwarz: Staat, Macht und
Menschenrechte in Algerien. S.15.
[17] Hasel: Machtkonflikt in Algerien.
S. 12.
[18] Ebd., S. 276.
[19] Algeria Watch: Algerien, 10 Jahre
nach dem Putsch.
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