Dirk Nabers
In der internationalen Sicherheitspolitik spielte Japan lange keine Rolle. Dies veranlasste viele Beobachter dazu, Japan im negativen Sinne als „innenpolitisch gefesselten Riesen" (Kevenhörster 1993, S. 5; ähnlich Katzenstein/Okawara 1993, S. 86) oder „Trittbrettfahrer" in den internationalen Beziehungen (Inoguchi 1984) zu bezeichnen. Im positiven Sinne wurde Japan als „Kultur des Antimilitarismus" (Berger 1998) oder „Zivilmacht" (Maull 1990) beschrieben. Anfang der neunziger Jahre schien sich der dezidierte Antimilitarismus in Apathie zu verfangen, als Japan in der Irak-Kuwait-Krise über das Stadium der „Scheckbuch-Diplomatie" nicht hinausfand.[1]
Angetrieben durch eine Reihe sicherheitspolitischer Krisen hat sich seither jedoch in Japan eine enorme Dynamik des außen- und verteidigungspolitischen Diskurses entwickelt, der mit einem tiefgreifenden sicherheitspolitischen Identitätswandel einhergeht. In diesem Beitrag soll der Zusammenhang zwischen - zumeist exogen verursachter - Krise und sicherheitspolitischer Identitätsbildung untersucht werden. Dazu wird zunächst ein Blick auf den theoretischen Zusammenhang zwischen Krise und Identitätswandel geworfen, um auf dieser Grundlage drei Krisen zu untersuchen, denen ein starker Einfluss auf die Sicherheitspolitik Japans zugeschrieben wird. Bei den ausgewählten Krisen handelt es sich um die nordkoreanische Nuklearkrise 1993, den nordkoreanischen Raketentest 1998 und den 11. September 2001. Auf der Grundlage der empirischen Befunde kann am Ende der theoretische Zusammenhang zwischen Krise und Identität spezifiziert werden.
Identität bezeichnet ganz allgemein die subjektiven Charakteristika einer Person oder Gruppe in Abgrenzung zu anderen. Die hier relevante Form der Identität ist diejenige der Typidentität. Diese bezieht sich auf soziale Einheiten, die sich selbst bestimmte gemeinsame Charakteristika zuweisen oder denen durch andere solche Merkmale zugewiesen werden, z.B. Gemeinsamkeiten in Gestalt, Verhalten, Neigungen, Werten, Wissen, Erfahrung oder geschichtliche Parallelen. Ein Akteur kann mannigfaltige Typidentitäten haben. Anders als bei Rollen oder kollektiven Identitäten sind die einer Typidentität zugrunde liegenden Charakteristika aber allein intrinsischer Natur. Diese Prinzipien können durch andere Akteure erzeugt werden - Japan und Deutschland wurden nach 1945 unter anderem Demokratien, weil sie von den USA dazu gedrängt wurden -, doch in einem konstitutiven Sinne entwickeln sie sich außerhalb des Staatensystems (zur Abgrenzung auch Wendt 1999, S. 226). In jedem Fall impliziert diese Art der Identität jedoch eine bestimmte Orientierung des „Selbst" gegenüber dem „Anderen": Wie repräsentiert ein Staat sich selbst, wie repräsentiert er andere?
Jede Akteursidentität, und sei sie auch noch so stark in ein Beziehungsnetz eingebunden, ist dabei offen für Redefinitionsprozesse. Auch nationale Identitäten mögen erscheinen, als seien sie „natürlich gegeben", als hätten sie nur eine mögliche Bedeutung, doch ist dies ein Trugschluss. Identitätswandel ist oft mit der Perzeption exogen verursachter Krisen verbunden. Krisen geben dem politischen Diskurs neue Impulse und sorgen dafür, dass sich alte Identitäten auflösen und neue entstehen. Theoretisch ist dieser Befund höchst interessant, zeigt er doch, dass Identitäten niemals absolut konstituiert und jederzeit durch „subversive Interventionen" (Laclau 1990, S. 90-91) veränderbar sind. In sozialen Konstellationen, die sich in einem Krisenmoment befinden, sind politische Interventionen in die Formung von Identitäten dabei wohl am leichtesten möglich. In Krisenmomenten wie einer akuten Sicherheitsbedrohung sind alte Identitäten besonders anfällig für Kritik, wenn sie keine Strategie zur Überwindung der Krise bereithalten. Das kann dazu führen, dass (staatliche) Akteure in eine „Identitätskrise" geraten. Alternative Identitätsdiskurse sind in dieser Phase häufig von Erfolg gekrönt. Mehr und mehr Akteure in einem politischen System öffnen sich für innovative Diskurse; das Netzwerk alter sozialer Strukturen wird zunehmend als Hindernis auf der Suche nach dem „wahren Selbst" wahrgenommen. Der Identitätsdiskurs zeigt sich als Interpretation der Krise und stellt somit einen guten Rahmen für immer weitergehende Forderungen zur Überwindung derselben dar. Damit beginnt der neue Identitätsdiskurs, nicht lediglich eine einzige politische Position darzustellen, sondern eine völlig neue soziale Ordnung. Neue Identitäten erzeugen schließlich neue politische Handlungsweisen.
Die Änderung des sicherheitspolitischen Diskurses kann als Bruch (wie durch einen Krieg) erfolgen, aber auch als ein sich lange hinziehender Prozess, wie in Japan im Zeitraum von 1993 bis 2006. Krisen können als exogene Schocks oder Entscheidungskrisen hervorgerufen werden (Herborth 2004, S. 79-80). Insbesondere Traumata können Ausdruck einer solchen Krise sein. Sie beziehen sich auf Ereignisse, die so schockierend sind, dass sie unsere alltäglichen Erwartungen über die Welt ernsthaft gefährden:
Although trauma is not something that can be incorporated into our regular experiences, or perhaps precisely because it cannot be incorporated, survivors often feel they are possessed by something that is both indescribable and yet demands to be communicated. [...] Trauma, then, is closely related to political community and forms of political power.[2]
Traumata überfordern die Verarbeitungsfähigkeiten eines. einzelnen Menschen und ziehen das individuelle Vertrauen in die Gestaltung des eigenen Lebens in Zweifel. Gerade diese Situation eröffnet völlig neue Interpretationsspielräume, die in der Konfiguration neuer Identitäten münden.
Im Folgenden wird der sicherheitspolitische Identitätswandel Japans anhand dreier „Schübe" oder Krisen untersucht: Die erste Krise fällt in die Jahre 1993/94 mit der Kündigung des Atomwaffensperrvertrags durch Nordkorea und die unmittelbare Gefahr einer militärischen Konfrontation des nordkoreanischen Regimes mit den USA. Die zweite Krise ereignete sich im Jahr 1998. Der nordkoreanische Raketentest im August des Jahres führte dazu, dass Japan seine Verwundbarkeit erstmals unmittelbar vor Augen geführt wurde. Schließlich sorgten die Ereignisse des 11. September 2001 für einen dritten Schub im japanischen Identitätswandel, der sich, so das Argument dieses Beitrags, fünf Jahre nach den Anschlägen auf den Bündnispartner USA in einem Maße verfestigt hat, dass eine Rückkehr in die Zeit der militärischen Enthaltsamkeit unmöglich ist.
Die Einbindung Nordkoreas in Netzwerke internationaler Kooperation unter westlicher Beteiligung war in den Jahrzehnten nach dem Koreakrieg fast völlig gescheitert.[3] Daher überraschte es umso mehr, dass die Demokratische Volksrepublik am 31. Dezember 1991 in die Unterzeichnung der bilateralen „Gemeinsamen Erklärung über die Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel" einwilligte. Damit verbunden war ein Inspektionsabkommen mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO), das bereits ab Mai 1992 Kontrollen nordkoreanischer Nuklearanlagen ermöglichte (Harnisch 2001, S. 120-121).
Nachdem bereits erste Inspektionen Mitte 1992 Hinweise erbracht hatten, dass das nordkoreanische Atomprogramm weiter vorangeschritten war als angenommen, und die gerade neu gewählte Clinton-Regierung Anfang 1993 mit verdächtigen Satellitenaufnahmen der Nuklearanlage in Yongbyon aufwartete, forderte der IAEO-Gouverneursrat am 25. Februar 1993 die uneingeschränkte Zusammenarbeit Pyongyangs. Die darauf folgende Ankündigung der nordkoreanischen Regierung vom 12. März 1993, den Atomwaffensperrvertrag (Nuclear Non-Proliferation Treaty = NPT) zu kündigen, war ein Schock für die übrige Welt. Insbesondere Japan reagierte aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zu Nordkorea besorgt (zu den Umständen du Preez/Potter 2003).
Zwar zog das nordkoreanische Regime seine Kündigung im Juni 1993 zurück und begann direkte Verhandlungen mit den USA über den Abschluss einer Rahmenübereinkunft zur Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel, doch war die Nachricht an die Welt aus der Sicht Japans überdeutlich: Nordkorea wurde als „militärischer Hasardeur" (Habers 2001, S. 256) betrachtet, bei dem man auf alles gefasst sein müsse. Kein anderes Land wandte zu diesem Zeitpunkt kontinuierlich einen so hohen Anteil seines Bruttosozialproduktes für Verteidigung auf wie Nordkorea. Bei einem BSP von 21 Mrd. US$ in den Jahren 1994 und 1995 wurden nach Schätzungen des International Institute for Strategic Studies (IISS) 1994 rund 5,6 Mrd. US$ und 1995 rund 5,2 Mrd. US$ für Rüstung ausgegeben. Das entspricht einem Anteil der Militärausgaben am BSP von über 25 % (IISS 1996, S. 186).
In Japan wuchs derweil das Misstrauen gegenüber Nordkorea. Die Führung der konservativen Liberaldemokratischen Partei (LDP) erklärte öffentlich, Nordkorea sei die größte Gefahr für Japan (Nikkei, 13.6.1994); und Außenminister Köji Kakizawa wies darauf hin, dass eine Nuklearisierung Nordkoreas zu einer Eskalation der Sicherheitssituation in Ostasien führen könne (The Japan Times, 21.6.1994). Wie weit das Krisenbewusstsein in Japan um sich griff, zeigt die Warnung von Premierminister Tsutomu Hata, Japan habe ebenfalls längst die technologischen Kapazitäten, um Atomwaffen herzustellen (The Japan Times, 18.6.1994). Die Gefahrenwahrnehmung zeigte unmittelbare Wirkungen auf die Entwicklung der japanischen Verteidigungsplanung in den folgenden Jahren, deren Umfang präzedenzlos war. Diese Wirkungen sollen im folgenden Abschnitt genauer analysiert werden.
Unmittelbar nach der Aufkündigung des NPT durch Pyongyang setzten Gespräche zwischen Tokyo und Washington ein, die auf die Herstellung von Rahmenbedingungen für eine erweiterte Sicherheitsrolle der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte „in den Gebieten um Japan" abzielten. Japan forderte diese Rolle ein, und die USA entwarfen in der neuen „United States Security Strategy for the East Asia Pacific Region" vom Februar 1995 ein Programm für eine stärkere sicherheitspolitische Rolle des ostasiatischen Bündnispartners, das in der „Gemeinsamen Erklärung" von Präsident Clinton und dem japanischen Premierminister Hashimoto auf dem Regierungsgipfel der beiden Staaten am 17. April 1996 in Tokyo auf den Weg gebracht wurde (umfassend Berkofsky 2005 und Nabers 2000).
Die Ergebnisse dieses innen- und außenpolitischen Diskussionsprozesses waren beeindruckend, wurde hier doch innerhalb von nur kurzer Zeit eine völlig neue sicherheitspolitische Rolle Japans formuliert: Am 23. September 1997 veröffentlichten die Regierungen Japans und der USA bilaterale „Leitlinien zur japanisch-amerikanischen Verteidigungskooperation".[4] Die Leitlinien richten sich an potentielle Krisengebiete in Ostasien und stellen eine Revision der gemeinsamen Verteidigungsleitlinien von 1978 dar. Während die alten „Guidelines for Japan-U.S. Defense Cooperation" lediglich Maßnahmen gegen einen Angriff auf Japan vorsahen, zielte die Neudefinition auf eine Präzisierung der japanischen Aufgaben im Falle eines regionalen Konfliktes. Das fünfzehnseitige Dokument wurde nach mehr als einjährigen Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen beschlossen und enthält eine Liste von 40 nichtbindenden Punkten aus fünfzehn unterschiedlichen Kooperationsbereichen.
Das Ziel des Maßnahmenkatalogs sollte die Etablierung eines „framework for effective responses to an armed attack against Japan or to situations in areas surrounding Japan through bilateral cooperation" sein (MOFA 1997). Mit der Formulierung „situations in areas surrounding Japan" (Nihon shühen chi'iki) wird die Kernidee der Errichtung eines Systems kollektiver Selbstverteidigung deutlich. Es wird hier keine geographische Begrenzung des „Ernstfalls" vorgenommen, sondern betont, dass ein Eingreifen „situationsbedingt" sei (Numajiri 1997, S. 58). Den meisten Beobachtern war jedoch klar, dass Nordkorea mit seinem geheimen Atomprogramm der Adressat der Leitlinien war. Die zentrale nordkoreanische Nachrichtenagentur erklärte, das „Dokument für den Krieg" richte sich „gegen die Demokratische Volksrepublik Korea als Hauptziel" (Xinhua News Agency, 27.9.1997).
Die neuen Verteidigungsleitlinien waren mit keinerlei konkreten legislativen, budgetären oder administrativen Auflagen verbunden. Japan stand jedoch in der politischen Pflicht, seinen Teil des Implementationsprozesses zügig voranzutreiben. Daran ließ der japanische Premier Hashimoto keinen Zweifel. Japan werde in den engen Grenzen der eigenen Verfassung alles tun, um in einer regionalen Krise präsent zu sein. Hashimoto sprach dabei erstmals sogar von einer nationalen „Pflichtaufgabe" und definierte damit ein neues Selbstverständnis seines Landes: „lt is our duty to thoroughly study what we can and cannot do to make the bilateral security arrangement function effectively when a crisis erupts" (The Japan Times, 18.4.1996). In den folgenden Jahren setzte sich dieses neue Selbstverständnis noch nicht in den Reihen der gesamten Regierungskoalition durch. Insbesondere die Sozialdemokratische Partei - damals Teil der Koalition aus LDP und der linksliberalen New Party Sakigake - verweigerte sich einem schnellen Gesetzgebungsprozess (The Japan Times, 3.10.1997). So bedurfte es im Folgejahr einer neuen Krise, um die dafür notwendigen legislativen Maßnahmen durchsetzen zu können und den Wandel im sicherheitspolitischen Selbstverständnis Japans weiter voranzutreiben.
Für Japan wurde nach dem Abschuss einer ballistischen Trägerrakete in die japanische See durch Nordkorea am 31. August 1998 zur schrecklichen Gewissheit, dass es sich in der Reichweite nordkoreanischer Raketen mit Massenvernichtungspotenzial befindet (zu den Folgewirkungen des Raketentests Morimoto 1998, S. 125). Es war zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass das Regime in Pyongyang seit Mitte der achtziger Jahre ein Programm zur Entwicklung und Produktion von Scud-Raketen unterhielt. Es konnte daher als sicher gelten, dass das Regime die Fähigkeit besitzt, Scud-Raketen der Typen B und C in Serie herzustellen. Bereits in den frühen 1970er Jahren hatte Nordkorea mit Hilfe technologischer Unterstützung aus China die Entwicklung eigener Kurz- und Mittelstreckenraketen begonnen. Auf der Basis in Ägypten erworbener Scuds der Typen A, B und C produzierte das Regime eine Rodong 1 (oder Nodong) mit einer Reichweite von 1000 Kilometern, die im Mai 1993 erstmals erfolgreich getestet wurde. Mit der Forcierung der Raketenprojekte Rodong 1 sowie der Taepodong I und II konnten somit Ziele in Japan erreicht werden. Die Taepodong 1 hat eine Reichweite von bis zu 1300 Kilometern, die Taepodong 11 soll 4000 bis 6000 Kilometer erreichen (Möller/Tidten 1994, S. 104; Anthony 2000).
U.S.-Satelliten wollten bereits 1997 festgestellt haben, dass im nördlichen Nordkorea drei Testraketen mit der Flugrichtung Japan stationiert wurden (The Japan Times, 14.5.1997). Hinzu kam nun der offensichtliche Wille des Regimes zur Machtdemonstration. Der Abschuss einer Taepodong I-Rakete in die japanische See diente aus der Sicht von Militärexperten dem Zweck, aller Welt die Fähigkeit zur Entwicklung mehrstufiger ballistischer Raketen vor Augen zu führen (etwa Anthony 2000, S. 652; MOFA 1998). Experten des japanischen Verteidigungsamtes identifizierten im Zusammenhang mit dem Raketenabschuss drei Ziele Nordkoreas: Erstens dasjenige der Machtdemonstration zu Prestigezwecken, zweitens die Erhöhung der Verhandlungsbereitschaft der USA und die Einforderung höherer Lebensmittellieferungen, drittens schließlich die Förderung des Exports von Raketentechnologie (Michishita 1997; Time, 14.9.1998).
In Japan wurde durch den Raketentest die Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Sicherheitspolitik weiter angetrieben. War die innenpolitische Opposition gegen eine gesetzlich Umsetzung der japanischamerikanischen Verteidigungsleitlinien seit 1997 noch sehr stark gewesen, lösten sich die Grenzen innerhalb der Regierungskoalition einerseits und zwischen Regierung und Opposition andererseits nach dem nordkoreanischen Raketentest auf. Eine wachsende Gegnerschaft verband alle politischen Lager. Einstimmig verabschiedeten beide Häuser des japanischen Parlaments Resolutionen, in denen der Raketentest als „unverzeihlich" bezeichnet wurde (The Japan Times, 4.9.1998). Der Chef des Verteidigungsamts, Fukushirö Nukaga, ließ keinen Zweifel aufkommen, dass Japan zurückschießen werde, falls es angegriffen würde (The Japan Times, 5.9.1998). In den Monaten nach diesem auch in der japanischen Öffentlichkeit als Schock erlebten Ereignis entwickelte sich ein Gesetzgebungsprozess, in dem erneut Grenzen in Frage gestellt und letztlich überschritten wurden.
Die Parlamentsperiode nach dem Raketentest war in Japan von hektischer Betriebsamkeit geprägt. Bis zum Frühjahr 1999 wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, die die logistische Unterstützung der US-Armee durch die japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte ermöglichen; es wurde eine Erweiterung des Gesetzes über die Selbstverteidigungsstreitkräfte (u.a. Evakuierung japanischer Zivilisten aus Kampfgebieten) vorgenommen und eine Gesetzesgrundlage für die Bereitstellung privater Häfen und Flughäfen, medizinischer Versorgung, Hilfe bei Wartung und Transport sowie der Bereitstellung „zusätzlicher Einrichtungen" für die US-Streitkräfte geschaffen (The Daily Yomiuri, 16.3.1999, 16.4.1999). Damit bezog sich die Gesetzgebung direkt auf die im September 1997 veröffentlichten Verteidigungsleitlinien (Berkofsky 2005). Nach dem Eindringen vermeintlicher nordkoreanischer Spionageschiffe in japanische Gewässer im Frühjahr 1999 wurden im nächsten Verteidigungshaushalt zusätzlich drei Hochgeschwindigkeits-Patroullienboote veranschlagt, die, ausgestattet mit Maschinengewehren und Nachtsichtinfrarotanlagen, künftig das Seegebiet um Japan gegen Eindringlinge absichern sollten.
Im Herbst 2000 einigte sich die Regierungskoalition schließlich auf eine Erlaubnis für die Selbstverteidigungsstreitkräfte, künftig unter UN-Mandat Schiffe in den Gewässern „in der Umgebung Japans" zu inspizieren. Überdies ermöglicht das Gesetz japanischen Schiffen die in den Verteidigungsleitlinien von 1997 geforderte logistische Unterstützung von Schiffen der US-Marine bei der Durchführung von Inspektionen. Die Inspektionen dienen der Überwachung ökonomischer Sanktionen im Falle eines regionalen militärischen Konflikts (The Japan Times, 1.12.2000).
Der Fokus der Allianz verschob sich mit dieser Neuausrichtung von der reinen Landesverteidigung Japans auf die Sicherung von Frieden und Stabilität in der Region um Japan. Dies ist ein beachtlicher Schritt, hat sich die sicherheitspolitische Identität Japans doch nach dem Zweiten Weltkrieg aufderGrundlage eines strengen Pazifismus und Anti-Militarismus entwickelt. Wichtiger normativer Eckpfeiler und Orientierungspunkt war dabei der „Antikriegsartikel" 9 der japanischen Verfassung. Der Inhalt des Artikels, Japan werde erstens nie wieder Krieg führen und deshalb zweitens auch keine Streitkräfte mehr unterhalten, wurde in der Vergangenheit von jeder japanischen Regierung explizit hervorgehoben und auch eine „latente militärische Macht" (senzaiteki gunjiryoku) für die Zukunft strikt untersagt (Hidaka 1995, S. 170-171). Mit Bezug auf Artikel 9 JV schlossen japanische Regierungen traditionell auch die Anwendung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung aus, d.h. das Recht auf Anwendung von Gewalt zur Verhinderung oder Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf ein Land, mit dem enge Beziehungen unterhalten werden, auch dann, wenn das eigene Land nicht von diesem militärischen Angriff betroffen ist. Die japanische Regierung akzeptiert dieses Recht, lehnt seine Ausübung aber vor dem Hintergrund der eigenen Verfassung ab (Nabers 2000).
Zwar hatte der Oberste Gerichtshof den während des Koreakriegs zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe gebildeten Selbstverteidigungsstreitkräften (SDF) schon 1959 einen rechtlichen Status gegeben, indem er in einem Grundsatzurteil darauf hinwies, dass Japan das Recht besitze, sein eigenes Territorium zu verteidigen und dafür Verteidigungskapazitäten unterhalten dürfe. Japans Beitrag zu einer internationalen Allianz müsse aber auf die Verteidigung des eigenen Territoriums beschränkt bleiben (Katzenstein/Okawara 1993, s. Table A1). Durch die beiden von Nordkorea ausgelösten Krisen hatte sich der Schwerpunkt der japanischen Verteidigungspolitik Ende der neunziger Jahre eindeutig weg von der reinen Landesverteidigung und hin zu einer Rolle an der Seite der USA im Falle eines militärischen Konfliktes in Ostasien verschoben. Dabei wurden immer neue Tabus angesprochen, die in den Jahrzehnten zuvor Japans sicherheitspolitische Identität konstituiert hatten, darunter der Parlamentsentscheid für Auslandseinsätze,[5] an dem dieses Mal noch nicht gerüttelt wurde, der jedoch nach dem 11. September 2001 in eine „retroaktive Zustimmung" umgewandelt wurde. Es war nach dem durch den 11. September 2001 ausgelösten „globalen Ausnahmezustand" nur noch eine Frage der Zeit, die sicherheitspolitische Rolle Japans über die Region hinaus auszudehnen.
Der 11. September wurde in den Vereinigten Staaten und vielen anderen Ländern als Angriff auf die USA „von außen" interpretiert, obwohl hier eindeutig eine transnational agierende Terrorgruppe am Werk gewesen war. Begriffe wie „Krieg" und „Kampf gegen den Terror" werden in den folgenden Tagen zur gängigen Amtssprache in Washington. Sie werden in den Pressekonferenzen der Regierung auch von Ari Fleischer, dem damaligen Pressesprecher des Weißen Hauses, benutzt.[6] Nach außen findet kaum eine Diskussion der Begriffe statt, obwohl doch durchaus alternative Deutungsmuster möglich gewesen wären. So weist Adam Roberts darauf hin, dass die Angriffe des 11. September auch als „Verbrechen gegen die Menschheit" (crimes against humanity) kategorisiert werden könnten. Diese umfassten weitreichenden oder systematischen Mord von größeren Menschengruppen.[7] Zumindest handelt es sich nach Ansicht zahlreicher wissenschaftlicher Beobachter um eine neue Art von „Krieg", die nicht nur jenseits des traditionellen Verständnisses eines instrumentellen Einsatzes militärischer Stärke liegt, sondern auch gängiges ius in bello verletzt.[8]
Der 11. September wird als „globale Tragödie“[9] - nicht als lokale oder lediglich nationale - konstruiert, als Tag, der niemals vergessen werden würde: „9 / 11 quickly took an an exceptional ahistoricity" (Der Derian 2002, S. 102, kursiv im Original). Das Datum entbehrt jeglichen Vergleichs; daher müsse konsequenterweise nach einer Antwort gesucht werden, die in ihrer Dimension alles Dagewesene übersteige. Eine andere Reaktion als eine militärische findet in den Kommentaren amerikanischer Spitzenpolitiker bald keinen Raum mehr.
Eine solche Konstruktion des 11. September hat natürlich direkte Auswirkungen auf die engsten Bündnispartner Amerikas, zu denen auch Japan gehört. Die japanische Regierung konstruierte die Anschläge mithin als Angriff auf die Integrität des eigenen Landes: „Obwohl die terroristischen Anschläge in den USA stattgefunden haben, müssen wir sie als Anschläge auf unsere eigene Nation ansehen, wenn man bedenkt, dass auch 20 Japaner bei diesen Attentaten ums Leben gekommen sind", so Chef-Kabinettssekretär Yasuo Fukuda (BBCEmail, 5.10.2001). In den folgenden Jahren manifestierte sich der seit Anfang der neunziger Jahre deutlich sichtbare sicherheitspolitische Identitätswandel Japans in seiner ganzen Tragweite und umfasste Tendenzen einer kollektiven sicherheitspolitischen Identität Japans mit den USA.
Der 11. September 2001 veränderte die japanische Sicherheitspolitik erneut. Wie bisher geschildert, hatte sich der Fokus der Allianz mit den USA bereits in den neunziger Jahren von der reinen Landesverteidigung auf die Region um Japan verschoben. In der Folge der Attentate erhielt die Allianz einen globalen Charakter. In der japanischen Sicherheitspolitik nach dem 11. September ist von Anfang an ein Mechanismus der Inkorporation des „Anderen" in das „Selbst" angelegt. Dieses „Andere" repräsentierten die von einem terroristischen Angriff betroffenen USA. Vom ersten Tag an stellte sich Japan an die Seite des Allianzpartners, auch wenn die japanische Typidentität als pazifistischer, anti-militaristischer Staat immer wieder die totale Inkorporation des „Anderen" (USA) in das „Selbst" (Japan) erschwerte. Das Postulat, eine „Einheit mit den USA" (Bei to ittai) zu sein, war immer auch mit der Frage verbunden: „Was (können wir an Unterstützung leisten) und wieweit (dürfen wir gehen)?" (Nani o doko made?) (Asahi Shinbun, 13.9.2001). Auf der Grundlage dieser Frage entwickelte sich ein komplexer Prozess der Identitätsfindung, der nicht geradlinig verläuft, sondern an einigen Stellen konkurrierende Identitäten offenbart. Einmal mehr zeigte sich, dass Identitäten und Interessen nicht starr sind, sondern sich jederzeit dynamisch entwickeln.
Die japanische Regierung unterstrich, Japan werde angesichts seiner Verfassungsbeschränkungen nicht in der Lage sein, eine multinationale Streitmacht in einem „Krieg gegen den Terror" zu unterstützen. Und doch ging Koizumi in seinem ersten Telefonat mit Bush am 14. September so weit, dem Präsidenten zu versichern, „Japan werde keine Anstrengung unterlassen, den USA Unterstützung und Zusammenarbeit zukommen zu lassen" (Asahi Shinbun, 15. September 2001). In diesem Zusammenhang macht der japanische Premierminister eine präzedenzlose Ankündigung. Sein Land, so der Regierungschef, werde seine uneingeschränkte Solidarität mit den USA unter Beweis stellen, indem es im Kampf gegen den Terror auch militärisch an der Seite des Verbündeten stehe (Southgate 2003, S. 1619-1620). Das japanische Selbstverständnis, wie es sich seit dem 11. September entwickelt hatte, schlägt sich in der Verabschiedung des Anti-Terrorism Speeial Measures Law vom 29. Oktober 2001 nieder, das wesentlich weitergehende Zusagen als die Verteidigungsleitlinien vom September 1997 macht (zu den Leitlinien umfassend Nabers 2000). Durch die neue Terrorgesetzgebung kommt Tokyo seinem Allianzpartner sehr weit entgegen, indem die eigene Identität als pazifistische, anti-militaristische Macht der Bündnissolidarität geopfert wird. Der Japan Times-Redakteur Takuya Asakura bringt dieses Vorgehen kritisch auf den Punkt, wenn er schreibt:
The government is trying to stretch the interpretation of existing laws, wherever possible, to allow the SDF to take certain actions without having to wait for the slow machinery of the legislature to catch up. [... It] has apparently opted to give greater priority to speed than due process. (The Japan Times, 28. September 2001).
Japan setzt die eigene Sicherheit mit der des Bündnispartners gleich und gibt einen Teil seiner „alten" Identität dafür auf. Southgate sieht mit der Verabschiedung des Antiterrorgesetzes einen Schritt vollzogen, mit dem die SDF zu einem integralen Bestandteil der strategischen Planung Washingtons werden (Southgate 2003, S. 1636).
Die Bündnissolidarität wurde durch die Verletzung des Verfassungsartikels 9 teuer erkauft. Schon am 21. September wurde dabei nach Ansicht vieler Beobachter der Szenerie eindeutig der gesetzliche Rahmen überschritten, indem der aus seinem Heimathafen Yokosuka in der Präfektur Kanagawa auslaufende amerikanische Flugzeugträger Kitty Hawk von Schiffen der Maritimen Selbstverteidigungsstreitkräfte eskortiert wurde. Das Gesetz über die Selbstverteidigungsstreitkräfte verbietet ausdrücklich die Eskortierung ausländischer Schiffe auf einer militärischen Mission. Nach Angaben von Verteidigungsamtschef Gen Nakatani handelte es sich bei der Mission um „Forschung und für ihre Aufgaben notwendige Studien" (The Japan Times, 22.9.2001), die nach Artikel 5 des Gesetzes über die Selbstverteidigungsstreitkräfte erlaubt sind. Rund zwei Wochen später nahm die Kitty Hawk vom Indischen Ozean aus am Krieg gegen Afghanistan teil.
Auch mit der Verabschiedung des zunächst für zwei Jahre gültigen und später verlängerten Antiterror-Gesetzes mussten sich die japanischen Streitkräfte weitgehend aus Kampfhandlungen heraushalten. Die Gesetzesgrundlage zum Waffengebrauch wurde jedoch erweitert. Danach dürfen die SDF nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch zum Schutz Anderer Waffengewalt anwenden. Dazu könnten beispielsweise Flüchtlinge oder Mitglieder von Hilfsorganisationen, aber auch Soldaten anderer Staaten gehören. Die Klausel ist entscheidend, da hiermit ein präzedenzloser Akt der Ausweitung gängiger Rechtsauslegung vollzogen wird. Bisher durften nur zur Selbstverteidigung Waffen eingesetzt werden."[10]
Das Gesetz erlaubt den japanischen SDF außerdem Hintergrundunterstützung für die amerikanische Armee in ihrem Kampf gegen den Terrorismus. Obwohl dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich vorgesehen ist und in der Vergangenheit strikt verboten war, geht die Regierung in ihrer Interpretation davon aus, dass auch der Transport von Waffen durch die SDF erlaubt ist. Ein bemerkenswertes Novum war überdies, dass eine Entsendung japanischer Truppen nun auch ohne vorherige Zustimmung des japanischen Parlaments möglich sein würde. Erst in den 20 Tagen nach der Entsendung muss seither dieses „retroaktive" Placet eingeholt werden. Stimmt das Parlament gegen die Entsendung, müssen die SDF nach Japan zurückkehren (als Überblick Nabers 2002).
Japan ist offensichtlich gewillt, nach dem 11. September 2001 erneut Grenzen zu überschreiten, die in der Vergangenheit als Tabu galten. So wird der Handlungsrahmen wesentlich weiter gezogen, als er in den bilateralen Leitlinien vom September 1997 abgesteckt wurde. Hatte sich der Schwerpunkt damals vom „Ernstfall in Japan" (Nilion yüji) auf eine „Situation in der Gegend um Japan" (Nilion shühen chiiki ni okeru jitai) verschoben, so kann Afghanistan wohl nicht mehr als „Gegend um Japan" gelten. Dies konstatierte auch ChefKabinettssekretär Yasuo Fukuda: „Die Gebiete, die nun diskutiert werden, liegen wohl ein wenig außerhalb der Region um Japan."[11]
In den folgenden Jahren vergrößerte sich die politische Akzeptanz einer wachsenden Rolle Japans im sicherheitspolitischen Bereich in einem Maße, das unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges noch unvorstellbar war. Auf der Agenda der konservativen Regierungspartei LDP steht nun die Abschaffung des Verfassungsartikels 9, die im Rahmen einer umfassenden Verfassungsreform vollzogen werden soll. Während die LDP bereits im Oktober 2005 einen Entwurf für ein neues Grundgesetz vorlegte, das unter anderem eine Armee erlauben würde, die auch im Ausland eingesetzt werden dürfte, zeigt sich die Bevölkerung noch vorsichtig skeptisch. In einer landesweiten Umfrage am 59. Jahrestag der Verfassung am 3. Mai 2006 unter rund 28.000 Japanern sprachen sich 77 Prozent gegen eine Verfassungsrevision aus; nur 12 Prozent der Befragten waren dafür (The Japan Times, 4.5. 2006). Es scheint, als sei die japanische Gesellschaft noch nicht bereit für diesen Schritt. Es bleibt abzuwarten, ob das Land auch künftig auf sicherheitspolitische Krisen mit einer Erweiterung der eigenen Handlungsmöglichkeiten reagieren wird.
Sicherheitspolitik - so die Hauptaussage dieses Beitrages - verändert sich vor allem in Krisenmomenten, da hier der Spielraum für die Reformulierung bestehender Normen und Identitäten am größten ist. Traumatische Ereignisse wie der nordkoreanische Raketentest von 1998 oder die Anschläge des 11. September 2001 können Ausdruck einer solchen Krise sein. Sie stellen Erfahrungen dar, die für die menschliche Psyche so erschütternd sind, dass sie alltägliche Erwartungen über die Welt gefährden, die Identitäten von Individuen und ganzen Gesellschaften verändern. Insbesondere nach den beiden Weltkriegen des letzten Jahrhunderts erlebten völkerrechtliche Normen eine weitreichende Neuformulierung und suchten ganze Nationen eine neue Identität.
Setzt sich eine neue Identität gegenüber konkurrierenden Selbstbildern durch, wird der Diskurs bald - sozusagen in einem weiteren Schritt - in institutionelle Praktiken umgesetzt. Politische Praxis und kollektive Identität erzeugen sich gegenseitig und werden so zu einem Machtfaktor: „The constitution of a social identity is an act of power [and] identity as such is power" (Laclau 1990, S. 31). Durch das dem Diskurs immanente Machtpotenzial können die einer nationalen Identität zugrunde liegenden Werte neu definiert werden. Macht wird in diesem Modell also nicht als negative oder repressive Instanz konzeptualisiert, sondern ist konstitutiv für jede soziale Sinnerzeugung.
Betrachten wir vor diesem Hintergrund den sicherheitspolitischen Identitätswandel Japans seit Beginn der neunziger Jahre, so wird an dieser Stelle allzu deutlich, warum Konstruktivisten Identitäten und Interessen als während der Interaktion veränderbar annehmen. Japan durchlief in den hier behandelten anderthalb Dekaden keinen geradlinigen sicherheitspolitischen Entwicklungsprozess. Im Gegenteil: Die japanische Verteidigungspolitik verändert sich in Folge der drei geschilderten Krisen grundlegend. Japan wächst in der Allianz mit den USA; die Interessen und Identitäten des Landes waren während des Kooperationsprozesses mit Washington einem ständigen Wandel unterworfen.
Japan ist heute gewillt, auch ohne schnelle Verfassungsänderung aktiv an der Seite der USA tätig zu werden. Ausgeschlossen bleibt davon vorerst lediglich eine direkte Kampfbeteiligung japanischer Truppen im Rahmen kollektiver Verteidigungsmaßnahmen. Angesichts eines gravierenden und anhaltenden Wandels der sicherheitspolitischen Identität Japans seit Beginn der neunziger Jahre ist indes davon auszugehen, dass die japanische Regierung es verstehen wird, ihr Projekt einer Änderung des Verfassungsartikels 9 im Land zu kommunizieren. Nichts deutet darauf hin, dass Japan den Weg in eine erneute Militarisierung gehen würde. Identitätswandel bedeutet hier eher Normalisierung im Sinne der Übernahme von Verpflichtungen in einer militärischen Allianz. Diese Normalisierung jedoch geht mit großen Schritten voran.
[1] Durch den Einsatz von
Marineeinheiten zur Minensuche im Golf nach Ende der
Kampfhandlungen in Kuwait 1991 hat Japan
ähnlich wie Deutschland versucht, diesen
Forderungen zu entsprechen und den Eindruck der
Verweigerung nachträglich zu korrigieren. Zuvor
hatte Japan lediglich einen finanziellen Beitrag in
Höhe von 13,3 Mrd. US$ geleistet (Hummel
1992).
[2]Edkins 2002, S. 246/247. Zu einer
Untersuchung der politischen Folgen des 11.
September in den USA aus einer traumapsychologischen
Perspektive auch Brockhaus 2002.
[3] Ausnahme ist die Partizipation in
dem Tumen-River Entwicklungsprojekt unter
Beteiligung Chinas, Russlands und der beiden Koreas.
Vgl. dazu Scalapino 1992, S. 20.
[4] Jap. Nichibei böei
kyöryoku no tame no shishin. Vgl. den
englischen Text der Leitlinien in The Japan Times,
24.9.1997: Full Text of the New Guidelines for
Japan-U.S. Defense Cooperation, S. 4; außerdem
The Daily Yomiuri, 24.9.1997. 81 (2006) 3-4
[5] Der damalige Premierminister Obuchi
machte dies in der Debatte um die
Leitlinien-Gesetzgebung im Frühjahr 1999
deutlich: „In cases of emergency, mandatory
Diet approval may casee a problem because of the
limited time the govermnent will have, and it may
not bring the bills' effective into full play" (The
Japan Times, 18.3.1999).
[6] Beispielhaft die Pressekonferenz
vom 13. September, die der Pressesprecher folgenden
Worten eröffnet: „Good aftemoon. I want
to give everybody a report an the President's
activities for the day, and then share with you some
information about what the various agencies are
doing to combat this terrorist attack." Zit. nach
The White House 2001
[7] Vgl. Roberts 2002, S.
B.
[8] So das Verständnis von
McInnes; vgl. McInnes 2003, 173
[9] Powell am 26. Oktober
2001: „lt was an attack against the
world, not just against the United States." (U.S.
Department of State 2001).
[10] Vgl. zur Kritik nochmals Asakura,
Takuya: „Backing of U.S. revives debate an
SDF", in: The Japan Times, 28.9. 2001.
[11] Zit. nach„ Koizumi wants SDF
to support U.S. action", in: The Japan Times, 18.9.
2001.
Der Beitrag erscheint mit freundlicher Genehmigung von Die Friedens-Warte
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