Bruno Schoch und Matthias Dembinski
Der Bericht der Troika (USA, EU und Russland) der so genannten Kontaktgruppe an den UN-Sicherheitsrat konstatiert das Scheitern ihrer Bemühungen, für den Endstatus des Kosovo eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die USA und die Mehrheit der europäischen Staaten verlangen, jetzt müsse nicht mehr ver-, sondern gehandelt werden. Sie haben angekündigt, die von der kosovarischen Führung für das Frühjahr 2008 in Aussicht gestellte Unabhängigkeitserklärung anerkennen zu wollen. Damit zeichnet sich eine Lösung am UN-Sicherheitsrat vorbei ab.
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Doch zu einer einvernehmlichen Lösung kam es nicht, weil beide Parteien in der Souveränitätsfrage halsstarrig auf ihren Maximalpositionen beharren. Während die Serben ihren Anspruch auf das Amselfeld als „Wiege ihrer Nation“ historisch und juristisch begründen, berufen sich die Albaner auf ihr nationales Selbstbestimmungsrecht und machen geltend, die blutige Repression unter Slobodan Milosevic schließe jede Rückkehr in den Staat Belgrads aus. An diesen unvereinbaren Positionen hat sich nichts geändert. Ihnen trug auch die UN--Resolution 1244 aus dem Jahr 1999 Rechnung. Sie schrieb die Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien ausdrücklich fest, entzog aber zugleich das Kosovo Belgrads Hoheit, indem sie es der internationalen Gemeinschaft unterstellte. Die Übergangsverwaltung (UNMIK) sollte den Aufbau einer Selbstregierung sowie einen politischen Prozess mit dem Ziel einleiten, „den künftigen Status des Kosovo zu bestimmen“ – was im Prinzip dessen Offenheit implizierte.
Zunächst hielten sich die westlichen Staaten an die von Michael Steiner, dem früheren UNMIK-Chef, geprägte Formel „Standards vor Status“. Danach sollten elementare Voraussetzungen wie Rechtsstaat, demokratische Freiheiten, Gleichberechtigung aller und Freizügigkeit gewährleistet sein, ehe man über den Endstatus befinden wollte. Diese Standards sind nicht erfüllt, wie 2005 Berichte einer internationalen Kommission unter Giuliano Amato sowie des norwegischen Diplomaten Kai Eide konstatierten. Ungeachtet dessen rückte der Westen von der Maxime „Standards vor Status“ ab. Er tat das vor dem Hintergrund der März-Unruhen von 2004 im Kosovo, die binnen weniger Tage 21 Tote und über 800 Verletzte forderten und zur Zerstörung von rund 600 Häusern, Kirchen und Klöstern führten.
Im November 2005 beauftragte der UN-Generalsekretär den international erfahrenen Vermittler Martti Ahtisaari, Verhandlungen zwischen Belgrad und Priätina zu führen. Dass sie zustande kamen, war ein Erfolg, in der Statusfrage indes blieben die Positionen auch nach 15 Monaten unverrückt. Frühe Äußerungen aus Washington, man werde eine einseitig erklärte Unabhängigkeit anerkennen, haben die ohnehin geringen Chancen auf eine Verhandlungslösung noch geschmälert. Belgrad wiederholte gebetsmühlenhaft die Formel „mehr als Autonomie, weniger als Souveränität“, ohne sie je konkret zu füllen, Priätina forderte Unabhängigkeit und nichts als Unabhängigkeit.
Deshalb legte Ahtisaari den Vereinten Nationen auftragsgemäß einen eigenen Lösungsvorschlag vor.1 Er sieht eine international überwachte Eigenstaatlichkeit mit ausgedehntem Minderheitenschutz vor, ein multiethnisches Kosovo mit beschränkter Souveränität. An Stelle der UNMIK soll die EU das Protektorat – mit knapp zwei Millionen Einwohnern und gut 10 000 qkm kleiner als das Saarland – mit einer neuen Mission unter seine Fittiche nehmen, die Umsetzung der Konditionierungen überwachen und das Kosovo in die EU führen.
Wie es weitergehen soll, dazu gibt es unter den Befürwortern einer einseitigen Unabhängigkeit nur vage Vorstellungen. Deutlich vorgezeichnet sind nur die ersten Schritte. Unwahrscheinlich, dass der Sicherheitsrat nach seiner Diskussion des Troika-Berichts zu einer einheitlichen Haltung in der Statusfrage finden wird. Danach ist damit zu rechnen, dass das kosovarische Übergangsparlament nach erfolgter Regierungsbildung die Unabhängigkeit proklamieren wird. Gleichzeitig soll eine neue Verfassung in Kraft treten, die auf dem Ahtisaari-Plan basiert.
Der designierte Ministerpräsident Hashim Thaci betont, den Fahrplan in die Unabhängigkeit mit den USA und der EU abstimmen zu wollen. Auch haben die Kosovaren die im Ahtisaari-Plan vorgesehene Kontrolle durch den Westen akzeptiert. Alles deutet darauf hin, dass die USA und die Mehrzahl der EU-Mitglieder diese Sezession anerkennen werden. Die NATO hat sich bereits festgelegt, auf der Grundlage der Resolution 1244 weiter im Kosovo präsent zu bleiben. Auch die EU könnte sich auf diese Rechtsgrundlage berufen, spricht doch die Resolution 1244 nicht von einer UN-Mission, sondern von einer „internationalen zivilen Präsenz“.2 Der UN-Generalsekretär könnte die EU einladen, bei der internationalen Überwachung eine führende Rolle zu übernehmen.3 Die EU würde binnen der im Ahtisaari-Plan vorgesehenen Frist von 120 Tagen die Funktionen der UNMIK übernehmen.
Der in dieser Größe präzedenzlose Einsatz der EU besteht aus zwei Teilen: Rund 70 Experten sollen ein International Civilian Office (ICO) unter Leitung eines EU-Sondergesandten bilden. Dieser soll in Analogie zum High Representative in Bosnien mit weitgehenden Kompetenzen darüber wachen, dass die Standards implementiert werden. Daneben plant die EU eine Rechtsstaatsmission: Mehr als 1000 internationale Polizisten und 200 Richter sollen die prekäre Sicherheitslage im Kosovo verbessern helfen. Dem Vernehmen nach sind die Vorbereitungen der EU weit gediehen, so dass auch ein schnellerer Weg in die Unabhängigkeit denkbar ist.
Die Unsicherheiten fangen bei der Frage an, ob sich die
EU-Mitglieder tatsächlich einig sind. Frankreich,
Deutschland, Großbritannien und Ita-lien warben in einem
Brief an die übrigen EU-Staaten ein-dringlich für die
Unabhängigkeit als einzig gangbaren Weg. Ob ihn die
Zauderer um Zypern, Spanien, Rumänien und die Slowakei
mitgehen werden, ist ungewiss.
Richtet man den Blick etwas weiter in die Zukunft und fragt
nach den Konsequenzen der einseitigen Anerkennung, verschwimmt
das Bild. Tatsächlich könnte die einseitige
Anerkennung weniger Vorteile bringen als von ihren
Befürwortern erhofft. Dafür birgt sie Risiken und
Nachteile.
Die Befürworter einer schnellen und notfalls unilateral – an den UN vorbei – betriebenen Anerkennung eines unabhängigen Kosovo führen ins Feld, weiteres Zuwarten verfestige nur den ungewissen Schwebezustand und verhindere den dringend nötigen wirtschaftlichen Aufschwung.4 Die Anerkennung nehme die Kosovo-albanischen Eliten in die Pflicht, verleihe der Wirtschaft neue Impulse und biete Perspektiven für die Überwindung der ethnischen Teilung. Diese Erwartungen sind auf Sand gebaut.
Zunächst bleibt die kosovarische Unabhängigkeit „ein Status minderer Souveränität“ (Ulrich K. Preuß).5 Es obliegt weiterhin der Staatengemeinschaft, den Minderheitenschutz zu überwachen. Die an der Fremdbestimmung festgemachten Nachteile fallen mithin nicht weg. Das gilt insbesondere für die in fehlender „ownership“ gründende „Kultur der Verantwortungslosigkeit“ speziell im Umgang mit den Minderheiten, aber auch mit dem Nachbarn Serbien. Zudem ist nicht zu erkennen, wie eine einseitige Unabhängigkeit aus der wirtschaftlichen Krise helfen könnte. Der Beitritt zu den UN bliebe dem Kosovo versperrt, solange die Resolution 1244 nicht aufgehoben wird. Ob es unter diesen Bedingungen reibungslos den internationalen Finanzinstitutionen beitreten kann, ist die Frage. Und selbst wenn, könnte die Mitgliedschaft in IWF und Weltbank allein eine ökonomische Dynamik kaum freisetzen.
Schließlich ist auch nicht zu erkennen, wie die Unabhängigkeit die ethnische Spaltung des Landes überwinden könnte. Der Regierung eines unabhängigen Kosovo bliebe – wie schon der UNMIK – die Hoheitsgewalt über den mehrheitlich von Serben bewohnten Norden und über die serbischen Enklaven versagt. Der serbische Ministerpräsident Vojislav Koätunica hat bereits angekündigt, die Kosovo-Serben blieben Bürger Serbiens. Die bestehende ethnische Teilung könnte zur schwärenden Wunde des neuen Staates werden. Dass eine Unabhängigkeit als „fait accompli“ die Kosovo-Serben zur Kooperation motiviere, bleibt eine vage Hoffnung: „Der Ahtisaari-Plan bietet ihnen Möglichkeiten und Rechte, wie sie in diesem Ausmaß weltweit einzigartig sind. Wir können allerdings niemanden zwingen, im Kosovo zu bleiben und die gebotenen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Es wird künftig sehr viel davon abhängen, wie stark Belgrad die Umsetzung des Planes zu sabotieren versucht.“6 Entscheidend ist mithin die Kooperationsbereitschaft Belgrads, doch setzt sich der Prozess einer einseitigen Anerkennung gerade darüber hinweg!
Für das Kosovo, von Balkan-Experten schon früh als gordischen Knoten bezeichnet,7 gibt es nur mehr oder weniger schlechte Lösungen. Nun hat sich endgültig die Auffassung durchgesetzt, eine von der EU überwachte Unabhängigkeit sei das geringere Übel. Doch ändert sich an der Misere im Kosovo mit der Unabhängigkeit aller Voraussicht nach wenig. Der jetzige Schwebezustand wird mehr symbolisch denn real aufgehoben, das Kosovo bleibt ein Provisorium. Wenn aber die Vorteile der einseitigen Anerkennung so bescheiden ausfallen, rechtfertigt sich der Blick auf die Risiken um so mehr.8
Die einseitige Anerkennung könnte aber abträgliche
weltordnungspolitische Konsequenzen zur Folge haben, die EU und
ihren effektiven Multilateralismus diskreditieren und die
regionale Stabilität gefährden.
Die Sezession des Kosovo könnte zum Präzedenzfall
für andere „eingefrorene“ Konflikte von
Transnistrien bis Südossetien und Abchasien werden.
Über diese unmittelbaren Folgen hinaus betrifft sie
grundlegende Fragen der Weltordnung, besonders die in
jüngster Zeit viel diskutierte Frage, inwieweit die
Staaten bereit sind, neben zwischenstaatlichen auch schwere
innerstaatliche Konflikte der Steuerung durch das
Völkerrecht zugänglich zu machen. Vor dem Hintergrund
des Genozids in Ruanda und des gewaltsamen Zerfalls
Jugoslawiens zeichnet sich eine Bereitschaft der
Staatengemeinschaft ab, Sicherheit nicht mehr nur Staaten,
sondern auch den in ihnen lebenden Individuen zuzugestehen. Der
Millennium Report und das Konzept „Responsibility to
Protect“ stellen Meilensteine im Wandlungsprozess des
Völkerrechts dar. Für den Fall schwerster
Menschenrechtsverletzungen erklärt sich die
Staatengemeinschaft bereit, Schutzrechte notfalls auch mit
Zwangsmaßnahmen nach Artikel VII UN-Charta durchzusetzen.
So wegweisend dieser neue Konsens ist, so fragil bleibt er.
Denn er reibt sich mit der Furcht, unter dem Deckmantel der
„Responsibility to Protect“ könnten starke
westliche Staaten an den vereinbarten Verfahrensregeln vorbei
ihre ordnungspolitischen Vorstellungen einseitig durchsetzen.
Wie der Zerfallsprozess des früheren Jugoslawien eng mit
dem völkerrechtlichen Paradigmenwechsel verknüpft
ist, beeinflusst auch die Entscheidung über das Kosovo die
weltordnungspolitische Debatte. Die unilaterale Anerkennung des
Kosovo könnte den fragilen Konsens über die neuen
völkerrechtlichen Normen beschädigen.
Ähnlich war der gewaltsame Zerfall Jugoslawiens mit der EU und ihrer Außen- und Sicherheitspolitik verkoppelt. Auch in dieser Hinsicht könnte die Kosovo-Entscheidung richtungsweisend wirken. Sollte die nachhaltige Befriedung des Kosovo misslingen, träfen die Folgen die Europäer unmittelbar. In Frage steht aber nicht nur die Handlungsfähigkeit der EU, sondern ihr Anspruch, mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einem effektiven Multilateralismus beizutragen. Weil die EU als Staatenverbund in besonderer Weise auf ein an multilateralen Prinzipien orientiertes Umfeld angewiesen ist, wiegt für sie das Risiko schwer, dass die neuerliche westliche Selbstmandatierung im Kosovo die internationale Rechtsordnung dauerhaft belasten könnte.
Schließlich sind die Folgen der einseitigen
Unabhängigkeit für die regionale Stabilität in
Rechnung zu stellen.9 Ihre Befürworter versprechen sich
von diesem Schritt die Überwindung der Blockaden auf dem
Weg nach Europa. Neben diesem optimistischen Szenario ist
jedoch nicht auszuschließen, dass mit der einseitigen
Unabhängigkeit genau jene ethnonationale Logik abermals
zum Durchbruch kommt, der sich EU und NATO mit ihrem Engagement
lange widersetzten. Die serbischen Gebiete im Nordkosovo
könnten sich abspalten. Oder der neue Staat könnte
versuchen, seine Staatsgewalt auch in den serbisch dominierten
Gebieten durchzusetzen und eine Strategie ethnischer
Homogenisierung zu betreiben. Beides würde aus dem
ethnischen Konflikt einen brisanten Territorialkonflikt machen,
worauf NATO und EU nicht vorbereitet sind.
Darüber hinaus birgt die einseitige Unabhängigkeit
das Risiko einer regionalen Eskalation. Schon verlangen die
rund 70 000 Albaner im südserbischen Presevotal ihren
Anschluss ans Kosovo, auch in Mazedonien nehmen
sezessionistische Bestrebungen der albanischen Minderheit zu.
Ein neuerlicher Triumph des Nationalitätsprinzips
würde auch die ohnehin schwache Bereitschaft der Republik
Srpska verringern, sich in den Staat Bosnien-Herzegowina zu
integrieren. An neu aufgeflammten Spannungen war in letzter
Zeit kein Mangel. Schließlich könnte die
Unabhängigkeitserklärung des Kosovo Nationalisten in
Serbien stärken. Wie aber regionale Stabilität und
Frieden auf dem Westbalkan erreicht werden sollen ohne ein
aktives Mitwirken Serbiens, steht in den Sternen.
Man mag lange darüber streiten, welche Lösung für die Zukunft des Kosovo die am wenigsten schlechte ist. Der Entscheidung für die Unabhängigkeit haftet ein Moment von Dezisionismus an. Demokratische Selbstbestimmung ist nicht auf nationale zu verengen. Alternative Formen demokratischer „self rule“, sei es in Gestalt einer weitestgehenden Autonomie oder in Gestalt einer Konföderation, waren zumindest denkbar. Doch die westliche Staatengemeinschaft hat seit 2004 die Weichen anders gestellt. Inzwischen sind die Würfel gefallen. Jetzt kommt es vor allem auf die folgenden Punkte an:
Experten, die für das Jahr 2007 mit der Regelung der Kosovo-Frage „das Ende einer Ära“ oder das „Endspiel“ der europäischen Befriedung des Balkans prognostiziert haben, waren etwas voreilig.10 Selbst wenn es gelingt, in dem jetzt eröffneten Prozess einer Regelung des Kosovo-Status das Wiederaufflammen ethnischer Gewalt zu verhindern, ist der Balkan noch lange nicht nachhaltig pazifiziert. Die Europäische Union muss sich vielmehr darauf einstellen, auf dem Balkan noch auf Jahre massiv präsent zu sein. Und man kann, selbst wenn die eigenen Anhänger damit nie rechnen, ein Endspiel auch verlieren.
Fußnoten
1 S/2007/168/Add.1. Vgl. auch International Crisis Group: Breaking the Kosovo Stalemate: Europe’s Responsibility, Europe Report Nr. 185, 21.8.2007.
2 So Albert Rohan, der Stellvertreter Martti Ahtisaaris bei den Kosovo-Verhandlungen: Die -bessere von zwei schlechten Optionen, Interview in der Neuen Zürcher Zeitung, 6.12.2007.
3 Das schlägt die International Crisis Group in ihrem
jüngsten Papier vor: Kosovo Countdown:
A Blueprint for Transition, Europe Report Nr. 188,
6.12.2007.
4 Zur ökonomischen Misere im Kosovo vgl. UNDP: Kosovo, Human Development Report 2006, www.kosovo.undp.org/repository/docs/hdr_eng.pdf, S. 25–31.
5 Ulrich K. Preuß: Asymmetrisches Völkerrecht?, Internationale Politik, Juli/August 2007, S. 32–39.
6 Albert Rohan in dem bereits zitierten Interview (Anm. 2).
7 Christine von Kohl und Wolfgang Libal: Kosovo: gordischer Knoten des Balkan, Zürich-Wien 1992, und Joseph Marko (Hrsg.): Gordischer Knoten Kosovo/a: Durchschlagen oder entwirren?, Baden-Baden 1999.
8 Ausführlicher dazu Matthias Dembinski und Bruno Schoch: Wider eine einseitige Anerkennung des Kosovos. Die Statusfrage und die Weltordnung, HSFK-Standpunkte 4/2007.
9 Vgl. dazu auch Franz-Lothar Altmann und Dusan Relijc: Weiß, Schwarz, Grün. Drei Szenarien für Kosovo nach dem 10. Dezember, SPW-Diskussionspapier Sept. 2007, und Armando Garcia Schmidt und Dominik Tolsdort: Was jetzt? Eckpunkte einer neuen Kosovopolitik der EU, spotlight europe 2007/09, Bertelsmann-Stiftung, Dezember 2007.
10 Johanna Deimel und Wim van Meurs (Hrsg.): The Balkan Prism. A Retrospective by Policy-Makers and Analysts, München 2007, S. 11, sowie Elizabeth Pond: Endgame in the Balkans. Regime Change, European Style, Washington D.C. 2006.
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