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Stiller Wandel oder Stillstand? Die Reformbewegung in der Islamischen Republik Iran

Helene Mutschler

Einleitung

I. Ein System voller Widersprüche - Die Islamische Republik Iran

II. Die Entstehung der Reformbewegung

III. „Zwei Schritte vor – anderthalb zurück“: Der Gradualismus Khatamis

Schlussbetrachtungen

 

Einleitung

In der Islamischen Republik Iran – einem festen Bestandteil auf der „Achse des Bösen“ – unterdrücken laut US-Präsident George W. Bush „einige wenige Ungewählte“[1] den Freiheitswillen des Volkes. Der dort andauernde Reformprozess ist allerdings Anlass genug dieses Pauschalurteil zu hinterfragen. Übersehen wird die Tatsache, dass es sich bei der Islamischen Republik Iran um eine einmalige Staatskonstruktion handelt, die durch ein Spannungsverhältnis zwischen autoritären und demokratischen Elementen gekennzeichnet ist. Dieser Dualismus zwischen Theokratie und Demokratie ist in der Verfassung der Islamischen Republik von 1979 verankert. Verkörpert wird diese verfassungsmäßige Dichotomie durch das Nebeneinander eines durch Volkswahl legitimierten Präsidenten und eines – seine Legitimation von Gott ableitenden – Revolutionsführers.[2] Gerade diese einzigartige Mischung zwischen sich diametral entgegenstehenden Verfassungsprinzipien der Volksherrschaft und des Gottesstaats ist verantwortlich für die Entstehung und Ausweitung der aktuellen Reformbewegung, aber auch für ihre Rückschläge und Niederlagen.

Dreh- und Angelpunkt der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen im heutigen Iran ist die Frage nach der Reformierbarkeit der Islamischen Republik. Kann die Reform sich systemimmanent vollziehen, ohne den islamischen Charakter des Iran irreversibel zu verändern? Anders gefragt: Ist innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens überhaupt eine Reformierung des Systems möglich? Oder ist das System zum Stillstand verurteilt – ein Eindruck, den die häufigen Rückschläge für die Reformbewegung suggerieren? Und was sind die Alternativen zur systemimmanenten Reform? Steht dem Iran eine erneute revolutionäre Umwälzung bevor?

I. Ein System voller Widersprüche – Die Islamische Republik Iran

1. Historische Ausgangsbedingungen: Die Islamische Revolution

Die inneren Widersprüche der iranischen Republik hängen mit ihrer Entstehung zusammen. Die antimonarchistische Koalition, die sich 1978/79 gegen die Herrschaft der Pahlavi-Dynastie erhob, war äußerst heterogen: Linke, Linksislamisten, liberale und laizistische Kräfte verbündeten sich mit islamischen Fundamentalisten.[3] Sie einte ein gemeinsames Ziel: Der Sturz des als Handlager Washingtons wahrgenommenen Schahs.

Dabei gelang der Schah erst 1953 durch einen von der CIA organisierten Militärputsch gegen den iranischen Ministerpräsidenten Mohamed Mosaddeq wieder auf den Pfauenthron. Mosaddeq hat sich zuvor durch die Verstaatlichung des bis dahin von Großbritannien kontrollierten iranischen Ölsektors einen Namen als einer der zentralen Führer der Antikolonialismusbewegung gemacht.[4] Um seine Machtposition gegen den Schah auszubauen, verbündete er sich auch mit der kommunistischen Partei Irans („Tudeh“), eine Allianz, die im Zeitalter des Kalten Krieges und der „containment“ Politik den Interessen der USA widersprach. Um die mögliche Installierung eines pro-sowjetischen Regimes in Iran zu verhindern, wurde der Schah mit Hilfe der CIA wieder auf den Thron gehoben. Damit fand der – bis zum Sturz Saddam Husseins 2003 – bedeutendste, durch amerikanisches Eingreifen herbeigeführte, Regimewechsel in der Region statt.[5]

Das vom Schah geplante ehrgeizige Reform- und Modernisierungsprogramm scheiterte und führte zur Spaltung der iranischen Bevölkerung: Die Gegner und Verlierer der gewaltsamen Modernisierung, allen voran konservative Basarhändler, Geistliche, Studenten, aber auch die Mehrheit der Unterschichten erhoben sich gegen die Schah-Herrschaft. Als es dem Schah nicht mehr gelang, die Massendemonstrationen, Protestkundgebungen und Streiks militärisch zu zerschlagen, floh er nach Ägypten, und die Islamische Revolution feierte ihren Siegeszug.

Angeführt wurde die Islamische Revolution von Ajatollah Ruhollah Chomeini, der bis zur Flucht des Schahs im Pariser Exil befunden hatte. Die Vereinigung der unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Kräfte zu einer Koalition zählt zu seinen wichtigsten politischen Erfolgen. Es gelang Chomeini, die islamischen Revolutionäre als Avantgarde der unterdrückten islamischen Welt gegen die Dominanzansprüche des Westens, und insbesondere der USA darzustellen[6] und die Bevölkerung zu mobilisieren. Besonders hilfreich war dabei der Kolonialismus-Vorwurf an die USA: Dadurch konnte er an die historisch gewachsenen anti-britischen und anti-russischen Ressentiments der iranischen Bevölkerung anknüpfen, die nach zweihundertjähriger Fremdherrschaft nun endgültig politische Unabhängigkeit forderte.[7] Ob der Schah während seiner Regentschaft überwiegend der Verwirklichung amerikanischer Interessen im Mittleren Osten diente ist umstritten.[8] Sicherlich hat er amerikanischen Interessen nicht geschadet. Es gehörte allerdings zum größten propagandistischen Erfolg seiner Gegner, ihn zwei Jahrzehnte später als eine amerikanische Marionette darzustellen und somit die antiamerikanische Grundstimmung für eigene revolutionäre Zwecke zu instrumentalisieren.

Gerade die propagandistische Begabung des charismatischen Chomeini und seine Fähigkeit die Massen zu mobilisieren, waren für den Erfolg der von ihm angeführten Koalition entscheidend. Für seine Anhänger verkörperte Chomeini den Inbegriff von Rechtschaffenheit und unerschütterlicher Gläubigkeit. Auch deshalb gelang es ihm, die nachrevolutionären Auseinandersetzungen über die künftige Ausgestaltung Irans zu Gunsten seines Models der Islamischen Republik zu entscheiden. Die Tatsache, dass bei der Konstituierung der Republik neben theokratischen auch demokratisch-repräsentative Elemente Eingang in die Verfassung gefunden haben, lässt sich dabei einerseits als ein Zugeständnis an republikanische und demokratische Gruppierungen der Anti-Schah-Koalition erklären.[9] Andererseits hatte Chomeini dank seiner breiten Machtbasis und Autorität keine Machtkämpfe und Auseinandersetzungen zu befürchten und konnte daher Zugeständnisse an die demokratischen Kräfte machen. Damit entstand ein verfassungsrechtlich fest verankerter und bis heute nicht gelöster Dualismus im politischen System der Islamischen Republik Iran.

2. Die verfassungsmäßige Ordnung und die Machtzentren Irans

2.1 Autoritäre Elemente der Verfassung

Das Ziel Chomeinis war die Errichtung einer gerechten Ordnung entsprechend den Lehren des Islam und unter der Ägide des islamischen Klerus.[10] Es galt, den in der Revolution so erfolgreich als ideologische und propagandistische Waffe eingesetzten Islam verfassungsrechtlich zu zementieren.

2.1.1 Die Herrschaft des Rechtsgelehrten – „velâyat-e faqîh“

Im Mittelpunkt der iranischen Verfassung steht die „velâyat-e faqîh“, die „Herrschaft des Rechtsgelehrten“. Dieses im neunzehnten Jahrhundert erstmals entwickelte Verfassungsprinzip wurde von Chomeini im irakischen Exil ausgearbeitet und konkretisiert. Allerdings wird diese Herrschaftsdoktrin innerhalb des schiitischen Klerus nur von wenigen vertreten – es handelt sich um eine religiöse Mindermeinung.[11] Diese Doktrin verleiht einem einzelnen schiitischen Kleriker oder einem Gremium schiitischer Geistlicher absolute Machtbefugnisse. Der „Oberste Rechtsgelehrte“, oder auch „Oberste Revolutionsführer“, steht über allen drei Staatsgewalten und den gewählten Organen der Republik.

Gemäß Chomeinis Staatstheorie ist der Islam in erster Linie ein göttliches Gesetz, welches innerhalb der islamischen Gesellschaft verwirklicht werden soll. Die Trennung der Religion vom Staat steht im Widerspruch zu diesen zentralen Prämissen. Vielmehr muss der Islam im Rahmen eines Staates institutionalisiert werden, damit sich das göttliche Gesetz im Staat entfalten kann. Die zentrale Aufgabe des Staates ist die Verwirklichung der göttlichen Gesetze. Seine Leitung müsse daher von einer Person ausgeübt werden, die die Erfahrung, das Wissen und die Fähigkeit besitzt, die göttlichen Gesetze zu erkennen, sie auszulegen und sie islamkonform anzuwenden. Diese Fähigkeit ist laut Chomeini einem auserwählten schiitischen Rechtsgelehrten beziehungsweise einer Gruppe auserwählter Rechtsgelehrter vorbehalten.[12] Die Bestimmung dieser Persönlichkeit aus dem Stand der schiitischen Geistlichkeit kann nur durch auserwählte Vertreter des schiitischen Klerus erfolgen.

Die verfassungsmäßige Konkretisierung der Herrschaft des Rechtsgelehrten gestaltet sich folgendermaßen: Der Oberste Rechtsgelehrte wird vom Expertenrat, einem Gremium bestehend aus 86 Theologen, auf Lebenszeit gewählt. Die Mitglieder des Expertenrats werden zwar alle acht Jahre vom Volk gewählt, jedoch müssen die Kandidaten vorher vom „Wächterrat“ als geeignet eingestuft werden. Im Wächterrat findet somit eine Kandidatenvorauswahl statt. Interessant ist dabei die Zusammensetzung des Wächterrats: Seine Mitglieder werden zur Hälfte vom Obersten Rechtsgelehrten ernannt. Zwar wird die andere Hälfte der „Wächter“ vom Parlament gewählt, jedoch müssen auch die Parlamentarier, bevor sie überhaupt kandidieren dürfen, vom Wächterrat als Bewerber zugelassen werden. Dadurch entsteht ein in letzter Instanz immer vom Obersten Rechtsgelehrten abhängiges Nominierungssystem, in dem kein Posten ohne seine Genehmigung besetzt werden kann.[13]

Außerdem ist der Revolutionsführer Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er besitzt das Recht zur Kriegserklärung; er ernennt und entlässt den Leiter des Justizwesens, der staatlichen Medien; seiner Kontrolle unterliegen die Sicherheitsdienste, die Revolutionsgarden und die für die iranische Wirtschaft außerordentlich bedeutenden religiösen Stiftungen.[14] Angesichts dieser unbegrenzten Macht- und Ämterfülle ist das Amt des Obersten Revolutionsführers das zentrale autoritäre Element der iranischen Verfassung. Die Verfassung ist ferner theokratisch, weil der Oberste Revolutionsführer seine Legitimation nicht vom Volk, sondern von Gott herleitet, dessen Wille sich durch die Wahl im Expertenrat äußert. „Die Islamische Republik gründet sich damit in letzter Instanz auf den Willen Gottes, und das verleiht denen, die ihn ausführen, die ideologische und psychologische Legitimation, sich im Zweifel über den Volkswillen hinwegzusetzen.“[15]

Dabei ist der Oberste Rechtsgelehrte keineswegs die oberste religiöse Autorität.[16] Der schiitische Klerus ist nicht nur in religiösen Fragen inhomogen, sondern auch durch soziale, lokale und finanzielle Heterogenität gekennzeichnet. Mehr Gewicht in theologischen, kultischen und ethischen Fragen haben die in der religiösen Hierarchiehöher stehenden Großajatollahs. Ihre Anhänger finanzieren sie durch direkt an sie gerichtete Steuerabgaben.[17] Dabei steht den schiitischen Geistlichen jeweils ein Fünftel des Einkommens der Gläubigen zu. Weiteres Indiz für die religiöse Selbständigkeit und Vielfalt ist die Tatsache, dass die Großajatollahs eigenständig religiöse Edikte („fatwas“) erlassen.[18] Diese theologische Selbständigkeit hochrangiger Geistlicher bleibt grundsätzlich unangetastet. „Jeder Ajatollah ist sein eigener Papst, hat seine eigenen Pfründe und bisweilen sogar seine eigene Schweizer Garde.“[19] Der Oberste Revolutionsführer ist somit zwar für die Auslegung und die Implementierung der göttlichen Gesetze im Staat zuständig, allerdings nur in der politisch-gesellschaftlichen Sphäre und nicht in theologischen Fragen.

2.1.2 Der Wächterrat: „shura-e negahban“
Für die Prüfung der Kompatibilität der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit dem islamischen Recht („Scharia“) ist der zwölfköpfige Wächterrat zuständig. Somit verfügt er über ein Vetorecht und kann jede Gesetzgebung des Parlaments als islamwidrig blockieren. Dadurch übt der Wächterrat die Funktion eines „Quasi-Verfassungsgerichts“ aus.[20] Nicht nur Gesetze werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem islamischen Recht geprüft. Auch die Anwärter auf ein Parlamentsmandat oder auf das Amt des Präsidenten bedürfen der Zulassung durch die „Wächter“.[21] Daher haben Regimekritiker kaum eine Chance, sich für ein öffentliches Amt oder Mandat zu bewerben.

Der Rat setzt sich aus sechs – vom Obersten Revolutionsführer ernannten – Mitgliedern des Klerus und sechs vom Parlament gewählten weltlichen Richtern zusammen. Ihrer Wahl im Parlament geht jedoch die Empfehlung durch den Vorsitzenden der Gerichtsbarkeit voraus, der wiederum vom Obersten Revolutionsführer ernannt wird. Somit stellt der Wächterrat eine der strengsten Bastionen des konservativen Lagers in Iran dar.

2.1.3 Der Expertenrat: „majles-e khobregan“

Die Wahl des Obersten Revolutionsführers obliegt, wie oben dargestellt, den Mitgliedern des Expertenrats. Die Angehörigen des Rats bestimmen aus ihren Reihen die aus ihrer Sicht für den Posten geeignetste Persönlichkeit. Falls der Oberste Rechtsgelehrte nicht in der Lage ist, seine Aufgaben adäquat auszuführen, ist seine Absetzung durch den Expertenrat möglich. Da aber seine Mitglieder erst durch den Wächterrat zugelassen werden müssen, erscheint die Möglichkeit einer Absetzung des Obersten Revolutionsführers als sehr unwahrscheinlich.

2.1.4 Der Rat für die Feststellung der Interessen des Systems (Feststellungsrat)

Dieses Organ wurde erst 1988 von Chomeini gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört die Neuverhandlung oder Kompromissbildung für die vom Wächterrat blockierten Parlamentsgesetze. Dabei sollte er sich von dem Ziel der Erhaltung und Förderung der nationalen Interessen der Republik leiten lassen.[22] Der Rat spielt eine aktive und prestigereiche Rolle, seit der ehemalige Präsident Rafsanjani seinen Vorsitz inne hat und sich als drittwichtigster Mann im Staat zu profilieren sucht.[23] Die 31 Mitglieder des Rates werden vom Revolutionsführer ernannt.

2.2 Demokratische Elemente der Verfassung

Aufgrund der zentralen Rolle, die das Volk beim Sieg der Revolution und der Absetzung der Monarchie gespielt hat, musste die Verfassung den Bürgern Partizipationsrechte einräumen.[24] Daraus resultierte die demokratische Dimension der Verfassungsordnung der islamischen Republik: Das Volk hat das Recht, den Präsidenten der Republik und das Parlament zu wählen. Es ist daher eine verkürzte Betrachtungsweise, den Iran als ein totalitäres Regime zu bezeichnen, in dem die Bevölkerung über keine Möglichkeit der Teilhabe an den politischen Prozessen verfügt.[25]

2.2.1 Der Präsident

Der iranische Präsident wird durch Direktwahl vom Staatsvolk für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Er darf sich nur einmal zur Wiederwahl stellen. Die Kandidaturen der Präsidentschaftsanwärter müssen allerdings zunächst vom Wächterrat genehmigt werden. Außerdem muss der Wahlsieger durch den Revolutionsführer in seinem Amt bestätigt werden. Zwar ist der Präsident gleichzeitig Chef der Regierung, die er ernennt und die vom Parlament genehmigt werden muss. Die Richtlinienkompetenz liegt jedoch beim Revolutionsführer, insbesondere bei außen-, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Fragen. In den präsidialen Zuständigkeitsbereich fallen hauptsächlich soziale, kulturelle und wirtschaftliche Politikfelder. Durch eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit kann der Präsident aus seinem Amt enthoben werden.[26]

2.2.2 Das Parlament: „Majlis“

Die Legislative der islamischen Republik wird alle vier Jahre neu gewählt. Zwar findet im Vorfeld eine eindeutig undemokratische Selektion der Bewerber durch den Wächterrat statt. Die Wahlen werden jedoch regelmäßig abgehalten. Wahlfälschungen oder andere Unregelmäßigkeiten treten eher selten auf.[27] Zu den Aufgaben des Parlaments gehören die Ausübung des Budgetrechts und der Gesetzgebungskompetenz sowie die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen. Allerdings sind die verabschiedeten Gesetze solange nicht rechtlich bindend, bis ihre Vereinbarkeit mit dem Islam vom Wächterrat bestätigt wird.[28] Die Parlamentsarbeit verläuft zunehmend vitaler; es wird leidenschaftlich debattiert. Auch wenn das iranische Parlament westlichen Standards nicht standhält, ist es in der Region hinsichtlich der Partizipationsmöglichkeiten des Volkes einzigartig und besitzt eine enorme Ausstrahlungskraft.

Somit ist der Dualismus zwischen demokratischen und autoritären Elementen bereits in der Verfassung verankert. Laut Ramin Jahanbegloo war diese institutionelle Spannung von den Verfassungsvätern durchaus bewusst angelegt.[29] Zweifellos werden die demokratischen Befugnisse in letzter Instanz durch die enorme Machtfülle des Obersten Revolutionsführers „neutralisiert“[30]. Dieser Antagonismus zwischen „islamisch“ und „Republik“ äußert sich bereits im Staatsnamen, wobei die islamischen Elemente überwiegen: „Dank dieser Verfassungsakrobatik mit ihren Kontrollinstanzen und Rückversicherungen entsteht ein Circulus vitiosus, in dem das Volk zwar wählen darf, sich dennoch an den Grundlagen und den wesentlichen personellen Konstellationen nichts ändert.“[31]

Und dennoch darf das iranische Regime nicht als festgefahren betrachtet werden, denn trotz dieser verfassungsmäßigen Schranken ist es mit der Zeit gelungen, den demokratischen Rechten immer häufiger zum Durchbruch zu verhelfen.

2.3 Parastaatliche Machtzentren

2.3.1 Die religiösen Stiftungen – „bonyâd“
Während der Revolution entstanden religiös-revolutionäre Stiftungen, deren Leiter vom Revolutionsführer eingesetzt werden und ausschließlich seiner direkten Kontrolle unterstehen.[32] Ihr Ziel war die Verankerung der revolutionären Errungenschaften in der Gesellschaft und die Konsolidierung der staatlichen Kontrolle über die Gesellschaft.[33] Zu diesem Zweck ging ein enormer Teil der Besitztümer des Schahs und seiner Anhänger auf die Stiftungen über. Im Ergebnis dominieren und kontrollieren die Stiftungen einen Großteil des iranischen Wirtschaftssektors.[34] Sie betreiben Handel – meistens steuerfrei –, unterhalten Industriebetriebe und Hotelanlagen, sind ein bedeutender Arbeitgeber für eine Vielzahl von Menschen, widmen sich aber auch religiöser und politischer Propaganda, sozialen Dienstleistungen und anderer Wohltätigkeitsarbeit.[35] Eine dieser über Milliarden verfügenden Konglomerate ist die „Stiftung des 15. Chordâd“, die sowohl für die Aussetzung des Kopfgeldes auf Salman Rushdie als auch für die Unterstützung terroristischer Organisationen verantwortlich gemacht wird.[36] Angeführt von Mitgliedern des iranischen Klerus haben diese Stiftungen mit der Zeit ein System der Ämterpatronage entwickelt und stellen somit eine enorme konservative Rekrutierungs- und Machtbasis dar. Da dieses Stiftungsnetz aber jeglicher staatlichen Kontrolle entzogen ist, hat es sich zunehmend auch zu einem Netzwerk der Korruption, des Machtmissbrauchs und des Nepotismus entwickelt.[37] Laut Navid Kermani wäre die Eingliederung der Aktivitäten der Stiftungen in den regulären Wirtschaftssektor zwingende Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Reformierung der iranischen Wirtschaft.[38]
2.3.2 Die Revolutionsgarden – „sepah-e Pasdara“

Neben den Stiftungen, die auch im sicherheitspolitischen Bereich eine Rolle spielen, gehören die Revolutionsgarden zu den bedeutendsten halbstaatlichen Machtstrukturen Irans. Entstanden sind sie ebenfalls im Zuge der Revolution als Gegengewicht zu der regulären iranischen Armee, deren revolutionäre Loyalität von Chomeini angezweifelt wurde.[39] Sie übernehmen polizeiliche Aufgaben und fungieren als Sicherheitskräfte, die sich hauptsächlich auf die Verfolgung der Regimegegner als „Konter-Revolutionäre“ konzentrieren. Außerdem haben sie sich im Zuge des Krieges gegen den Irak, eigene Boden- See- und Luftstreitkräfte zugelegt und bilden somit eine konservative Parallelarmee. Ihr Ziel ist innenpolitisch die Erhaltung des iranischen Regimes und außenpolitisch der Export der islamischen Revolution.[40] Vor allem um das außenpolitische Ziel zu erreichen, scheuen die Garden nicht vor der Unterstützung terroristischer Organisationen sowohl im In- als auch im Ausland zurück.[41]

2.3.3 Die Konsolidierung und das Ende des Chomeinismus

Das politische System der islamischen Republik ist höchst fragmentiert und durch eine Vielzahl an politischen und wirtschaftlichen Machtzentren gekennzeichnet. Zusätzlich wird die politische Landkarte Irans durch die Tatsache kompliziert, dass es sich weder im islamisch-theokratischen noch im demokratischen Lager um homogene und starre Gruppierungen handelt: So eindeutig wie „Reformer gegen Hardliner“ verlaufen die Fronten nicht. Dank seines Charismas, aber auch wegen seiner Unterdrückungsmethoden, ist es Chomeini zunächst gelungen, die Koalition unter islamischen Vorzeichen zusammenzuhalten. Unter Chomeini wurden politische und religiöse Dissidenten verfolgt und die demokratischen Verfassungsprinzipien ignoriert. Revolutionäre Gewaltexzesse und religiöser Dogmatismus bildeten die „Zwillingssäulen“[42] des Chomeinismus. Wahlen wurden zwar abgehalten, dienten aber ausschließlich der Bestätigung seines Herrschaftsanspruchs und der von ihm auserwählten Führungspersönlichkeiten.[43] Seit seinem Tod 1989 ist jedoch eine „Tendenz zur Aufsplitterung der Macht nicht zu übersehen“;[44] Verschiebungen zwischen den Unterschiedlichen Machtzentren finden statt.

Auch der achtjährige Krieg gegen die irakischen Invasoren in der ersten Dekade des revolutionären Irans trug zur Konsolidierung des Systems bei. Nationalistische Empfindungen konnten durch den Krieg mobilisiert, Regimegegner als unpatriotisch gebrandmarkt und verfolgt werden. Durch die Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen 1988 entfiel allerdings auch die einigende Komponente des gemeinsamen Kampfes gegen die äußere Bedrohung. Die jahrelangen kriegerischen Auseinandersetzungen hinterließen nicht nur Hunderttausende von Toten, sondern auch zerstörte Städte und eine am Boden liegende Infrastruktur. Das Land befand sich in einer wirtschaftlich äußerst besorgniserregenden Lage und war außerdem außenpolitisch aufgrund des Strebens die Revolution zu exportieren isoliert. Um die Wirtschaftsmisere zu überwinden, sah sich die iranische Führung mit der Notwendigkeit von Reformen konfrontiert. Das Primat der Revolution musste nun dem Primat der nationalen Interessen weichen, damit das Überleben der islamischen Republik gesichert werden konnte.[45]

Ausdruck dieses Prioritätenwandels war die Präsidentschaft des Pragmatikers und Realpolitikers Rafsanjani, der sich der wirtschaftlichen Genesung Irans verschrieben hatte. Mit seiner Präsidentschaft und vor allem mit dem Tod des Revolutionsführers Chomeini wurde die Monopolstellung des Obersten Rechtsgelehrten allmählich unterlaufen. In den neunziger Jahren konnte sich eine Reformbewegung entwickeln, die mit der Wahl Khatamis zum Präsidenten 1997 Einzug in die staatlichen Institutionen gehalten hat. Häufigen Annahmen entgegen hat die Reformbewegung aber keinesfalls erst mit seiner Wahl ihren Anfang genommen. Sie entstand vielmehr in der iranischen Gesellschaft und wurde getragen von Teilen der schiitischen Geistlichkeit, der iranischen Intellektuellen und der Presse.


[1] Erster Bericht zur Lage der Nation des amerikanischen Präsidenten, George W. Bush, vom 29. Januar 2002 in Washington. In Auszügen abgedruckt in: Internationale Politik, 3/2002, S. 119-122, S. 121.
[2] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, ICG Middle East Report No 5, 5. August 2002, S. 3, Online Version unter: http://www.crisisweb.org/projects/middleeast/ iraq_iran_gulf/reports/A400729_05082002.pdf (8.07.2003).
[3] Vgl.: Ray Takeyh, Iran at a Crossroads, in: The Middle East Journal, 1/2003, S. 42-56, S. 43.
[4] Vgl.: Navid Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, München 2001, S. 16.
[5] Vgl.: Barry Rubin, Lessons from Iran, in: The Washington Quarterly, Sommer 2003, S. 105-115, S. 105.
[6] Vgl.: Henner Fürtig, Iran: Islamische Modellrevolution?,in: Orient-Journal, Herbst 2002, S. 14-15, S. 14.
[7] Vgl.: Jahangir Amuzegar, Iran’s Crumbling Revolution, in: Foreign Affairs, Januar/Februar 2003, S. 44-57, S. 48.
[8]Vgl. dafür: Anthony Shadid, Legacy of the Prophet. Despots, Democrats, and the New Politics of Islam, Boulder/Colorado 2001, S. 193. Für eine selbstständige Politik des Schahs: Rubin, Lessons from Iran, S. 114.
[9] Vgl.: Takeyh, Iran at a Crossroads, S. 43.
[10] Vgl.: Ali Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, in: Middle East Review of International Affairs, 3/2000, S. 43-56, S. 46, Online Version unter: http://www.biu.ac.il/SOC/besa/meria/ journal/2000/issue3/abootalebi.pdf (9.07.2003).
[11] Vgl.: Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 48.
[12] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 4.
[13] Vgl.: Johannes Reissner, Iran unter Khatami. Grenzen der Reformierbarkeit des politischen Systems der Islamischen Republik, Ebenhausen 1999, S. 14.
[14] Vgl.: Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 46.
[15] Ebenda, S. 166.
[16] Vgl.: Reissner, Iran unter Khatami, S. 12.
[17] Vgl.: Ebenda, S. 18.
[18] Vgl.: Amuzegar, Iran’s Crumbling Revolution, S. 50.
[19] Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 177.
[20] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 6.
[21] Vgl.: Ray Takeyh, Iran’s Emerging National Compact, in: World Policy Journal, Fall 2002, S. 43-50, S. 44.
[22] Vgl.: Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, S.46.
[23] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 7.
[24] Vgl.: Takeyh, Iran’s Emerging National Compact, S. 44.
[25] Vgl.: Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, S. 49.
[26] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 5.
[27] Vgl.: Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, S. 49.
[28] Vgl.: Mehrangiz Kar, The Deadlock in Iran. Constitutional Constraints, in: Journal of Democracy, Januar 2003, S. 132-136, S. 134.
[29] Vgl.: Ramin Jahanbegloo, The Deadlock in Iran. Pressures from Below, in: Journal of Democracy, Januar 2003, S. 126-131, S. 127.
[30] Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 46.
[31] Ebenda, S. 48.
[32] Vgl.: Johannes Reissner, Iran: Vor dem Ende der klerikalen Macht?, in: Volker Perthers (Hrsg.), Elitenwandel in der arabischen Welt und Iran, SWP-Studie S 41, Berlin 2002, S. 189-208, S. 200.
[33] Vgl.: Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, S. 49.
[34] Vgl.: Wilfried Buchta, Iran: Stockender Reformprozess bei vorsichtiger Öffnung nach außen, in: Wolfgang Wagner, Marion Gräfin Dönhoff, Karl Kaiser, Werner Link, Hanns W. Maull, Klaus-Werner Schatz (Hrsg.), Jahrbuch Internationale Politik 1999/2000, München 2001, S. 209-217, S. 209.
[35] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 7.
[36] Vgl.: Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 81.
[37] International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 8.
[38] Vgl.: Kermani, Iran. Die Revolution der Kinder, S. 82.
[39] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 8.
[40] Vgl.: Abootalebi, The Struggle for Democracy in the Islamic Republic of Iran, S. 49.
[41] Vgl.: International Crisis Group, Iran: The Struggle for the Revolution’s Soul, S. 9.
[42] Vgl.: Takeyh, Iran’s Emerging National Compact, S. 44.
[43] Vgl.: Takeyh, Iran at a Crossroads, S. 43.
[44] Reissner, Iran: Vor dem Ende klerikaler Macht?, S. 193.
[45] Vgl.: Fürtig, Iran: Islamische Modellrevolution?, S. 14.

Fortsetzung: Stiller Wandel oder Stillstand?


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Das kommende Europa
von Martin Koopmann und Stephan Martens (Hrsg.)

Veröffentlicht am 11. Februar 2008

50 Jahre nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge verbinden 22 deutsche und französische Autoren eine Bilanz des europäischen Einigungsprozesses mit einer Analyse der künftigen Herausforderungen in Europa. Wissenschaftler aus Think tanks und Universitäten erörtern ausgewählte Themen des europäischen Integrationsprozesses, wobei Fragen des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Sozialpolitik ebenso behandelt werden wie der Komplex der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, das Problem politischer Führung in der EU, die Rolle Europas in der Welt sowie spezifische Themen wie die Migrations-, die Energie- oder die Menschenrechtspolitik.

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