Stormy Mildner
Grundlage des Gemeinsamen Marktes im südlichen Lateinamerika "Mercado Común del Cono Sur" ist das am 26.3.1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnete Asunción-Abkommen, das am 29.11.1991 in Kraft getreten ist. Assoziierte Mitglieder sind Chile (seit 10/1996) und Bolivien (seit 5/1997).
Durch das Protokoll von Ouro Preto zum Mercosur-Vertrag vom Dezember 1994 hat der Mercosur internationale Rechtsfähigkeit und eigene Institutionen erhalten.
Ziel ist die schrittweise Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Im wesentlichen entspricht Mercosur einer Zollunion, da es zu einer Angleichung der Außenzölle gekommen ist. Kernelement sind:
Der schrittweise Abbau der Handelsschranken begann am 30.6.1991. Ziel ist der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr ab 1.1.1995 durch Beseitigung von Zöllen u.a. Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedern. Für Paraguay und Uruguay besteht eine einjährige Übergangszeit. Von den 9000 auf einer Liste festgelegten Waren sollen 85 % zollfrei zirkulieren können. Für die verbleibenden 15 % (darunter v.a. Produkte der Kfz-Industrie) wurden Übergangsfristen bis zum Jahr 2000 festgelegt. Bis 1994 haben die Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Paraguay) dem Stufenplan folgend ihre Zölle und nicht-tarifären Handelshemmnisse abgebaut. Seit dem schrittweisen Abbau der Handelsbarrieren hat der intra-regionale Handel zwischen den Mitgliedsländern signifikant zugenommen.
Im Gegensatz zu NAFTA soll es weiter zum Ausbau der
wirtschaftlichen Koordination kommen. Weiter ist eine
Angleichung von Rechtsvorschriften, die eine Auswirkung auf den
gemeinsamen Handel haben, geplant. Auch sollen gemeinsame
Organe und institutionelle Strukturen geschaffen werden. Im
Vergleich zu der EU sind diese jedoch noch sehr schwach. Die
institutionelle Struktur besteht bislang aus zwei Organen: 1.
Der "Rat des Gemeinsamen Marktes" (Consejo Mercado Común
) ist das oberste Beschlussorgan. Der Vorsitz wechselt
halbjährlich. Der Rat tagt einmal im Jahr als
Gipfelkonferenz mit den Staatspräsidenten. Das
Exekutivorgan ist die "Gruppe Gemeinsamer Markt" (Grupo Mercado
Común). Sie hat das Initiativrecht, Exekutivaufgaben und
Überwachungsfunktionen, besitzt jedoch keinen wirklichen
supranationalen Charakter. Die Handelskommission ist für
technische Fragen beim Freihandel zuständig. Die
Gemeinsame Parlamentarierkommission (Comisión
Parliamentaria Conjunto) aus Abgeordneten der Mitgliedstaaten
soll die nationalen Prozeduren zur Umsetzung der
Mercosur-Beschlüsse beschleunigen. Das Generalsekretariat
der Gemeinschaft hat seinen Sitz in der uruguayischen
Hauptstadt Montevideo. Im Gegensatz zu der EU gibt es noch
keinen gemeinsamen Gerichtshof sondern nur ein Schiedsgericht.
Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Asunción
(Paraguay). Auch findet regelmäßig ein gemeinsames
Treffen der Wirtschaftsminister und der
Zentralbankpräsidenten statt.
Mercosur steht für den Beitritt weiterer Länder aus der Region offen. Bolivien ist seit 1996 mit Mercosur assoziiert. Beitrittsinteressiert sind die Mitglieder der Andengemeinschaft Ecuador, Kolumbien, Peru, Venezuela sowie Mexiko.
Die Entwicklung zwischen den Mitgliedsstaaten verläuft nicht immer reibungslos. So wurde der Wirtschaftsgipfel in São Paulo (Brasilien) 6/1995 durch Unstimmigkeiten insbesondere zwischen Brasilien und Argentinien über brasilianische Importbeschränkungen für Kraftfahrzeuge überschattet. Nach einmonatigen Verhandlungen konnte der Handelskonflikt jedoch beigelegt werden. Argentinien erhielt die Erlaubnis, bis Ende 1995 ungehinderte und zollfrei , Autos nach Brasilien zu exportieren. 1997 brach erneut ein Streit zwischen den beiden Ländern aus. Diesmal handelte es sich um Zölle auf Zucker. So hatte das argentinische Parlament beschlossen, Zölle auf Zucker aus Brasilien zu erheben. Das Parlament argumentierte, dass die brasilianische Regierung mit ihrer starken Subventionierung der Zuckerindustrie gegen die Regeln des freien Handels innerhalb des Mercosur verstoße.
Neben diesen Handelskonflikten ist das Hauptproblem innerhalb des Mercosur der unterschiedlichen Entwicklungsgrad der Mitgliedsländer.
Mercosur steht nicht nur weiteren Mitgliedern offen sondern
strebt auch Handelsabkommen mit anderen Ländern und
Regionen außerhalb Lateinamerikas an. In Punta del Este
(Uruguay) riefen die Staatspräsidenten am 6./7.12.1995 zum
Ausbau der Handelsbeziehungen mit der EU auf. So wurde am 15.
Dezember 1995 ein Rahmenabkommen zur wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Kooperation mit der EU geschlossen.
Ziel ist der zügige Abbau von Handelsbarrieren mit
Ausnahme von einigen Landwirtschaftsprodukten. Weiter sollen
Investitionen und Zusammenarbeit in Forschungs- und
Technologiepolitik gefördert werden. Während bei der
Unterzeichnung des Vertrags noch davon ausgegangen wurde, dass
bis 2001/2002 eine Freihandelszone zwischen den beiden
regionalen Abkommen geschaffen werden könnte, ist dieses
bis jetzt noch nicht erreicht worden.
Am 20.3.1997 unterzeichneten die Finanzminister des Mercosur
die Gründungsvereinbarung für eine neue Mercosur-
Entwicklungsbank mit der Aufgabe, die wirtschaftliche
Integration zu unterstützen. Seit dem 29.5.1992 besteht
ein Abkommen mit der EU über Technische Hilfe.
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