Karl-Heinz Moder
Das politische System Turkmenistans ist als
Präsidialrepublik konzipiert worden (Verfassung von Mai
1992). Seit seiner Wahl zum Präsidenten am 27.10.1990
durch den Obersten Sowjet Turkmenistans, bekleidet General
Saparmurad Nijazow das höchste Staatsamt. Er ist in dieser
Funktion gleichzeitig oberste Entscheidungsinstanz der
Regierung, deren Minister er nach eigenem Gutdünken
ernennen und entlassen kann, ein Usus, von dem Nijazow bisher
reichlich Gebrauch gemacht hat. [Vgl. Erich Follath: Stalins
Disneyland, in: Der Spiegel, Nr. 3/2001, S. 130-136, S. 132f:
„Außenminister Batur Berdijew gilt als eine Art
Ziehsohn des Führers, oder vielleicht sollte man besser
sagen: als Liebling der Saison. Denn die Halbwertzeit der
Mitglieder im Kabinett beträgt derzeit weniger als ein
Jahr." ]
Das Kabinett ist hier nicht dem Parlament, sondern dem
Präsidenten verantwortlich – und damit von seinem
Wohlwollen abhängig. Als oberste exekutive Autorität
ist der turkmenische Präsident zudem nicht nur Dienstherr
des Polizeiapparates und des Geheimdienstes, sondern auch
Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus
(Majlis) mit 50 Mitgliedern, die für eine
fünfjährige Legislaturperiode vom Volk gewählt
werden sowie dem Volksrat (Chalk Maslahaty) als eine Art
erweiterte parlamentarische Kammer. Dieser stellt die
eigentliche „Legislative" dar, kommt aber nur zu sehr
unregelmäßigen Sitzungen zusammen. Ihm gehören
neben den Majlis-Abgeordneten noch 50 weitere, gewählte
Deputierte an, der Staatspräsident selbst, das gesamte
Kabinett sowie weitere Mitglieder, die der Präsident
beruft. [Vgl.http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/tx.html
/ Die weiteren Mitglieder, die der Präsident
beruft, sind die 10 Gouverneure der Provinzen bzw.
Großstädte, der Vorsitzende des Obersten
Gerichts, der „Rat der Alten" (Ak Sakal) sowie
Repräsentanten gesellschaftlicher Gruppierungen. Vgl.
Angaben zu Turkmenistan bei http://www.auswaertiges-amt.de]
Offiziell fungiert das Zweikammer-Parlament zwar als
höchstes Repräsentativorgan, hat jedoch keine echten
Vollmachten und kann angesichts der beschriebenen Verteilung
der Kompetenzen kaum als Volksvertretung bezeichnet werden.
[Vgl. Eschment, Autoritäre Präsidialregime, S. 24]
Auch die Judikative unterliegt dem Einfluss des
Staatsoberhaupts, da nur er Richter ernennen und entlassen
kann. So ermöglicht die Kompetenz des Präsidenten,
die Mitglieder der Legislative zu ernennen, ihm nicht nur die
personelle, sondern auch die sachliche Kontrolle der
„Volksvertretung". [Vgl. John Anderson: Authoritarian
political development in Central Asia: the case of
Turkmenistan, in: Central Asian Survey, 14 (1995) 4, S.
511f]
Darüber hinaus müssen alle Bewerber für einen
Sitz im Abgeordnetenhaus die Zustimmung des Präsidenten
für ihre Kandidatur einholen, eine zusätzliche
Gelegenheit für das Staatsoberhaupt, ungenehme Personen
von vornherein auszuschalten und so potentielle Kritiker aus
öffentliche n Institutionen fernzuhalten.
Das turkmenische Parlament ist dergestalt zum reinen Akklamationsorgan degradiert worden und wird von der Exekutive bzw. deren Exponenten kontrolliert. Das herausragendste Beispiel seiner Servilität lieferte das Parlament am 28. Dezember 1999, als es einstimmig die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten aufhob und damit Nijazow de facto zum Präsidenten auf Lebenszeit bestellte. Schon vorher, im Oktober 1993, hatte Nijazow sich vom Parlament den offiziellen Ehrentitel „Turkmenbaschi" (Haupt/Führer der Turkmenen) verleihen lassen und damit einen grotesken Personenkult entfacht, der denjenigen Stalins oder Maos noch zu übertreffen scheint: nach ihm benannt sind nicht nur der Flughafen der Hauptstadt Aschchabad, zahlreiche Plätze und Straßen in allen Städten des Landes, unterschiedlichste Konsumartikel (Wodka, Parfüm etc.), sondern auch die ehemalige sowjetische Hafenstadt Krasnowodsk am Kaspischen Meer, die durch eine Präsidentenverfügung in Turkmenbaschi umgetauft wurde. [Vgl. Follath, Disneyland, S. 130-136,]
Die Grundrechte, die die Verfassung Turkmenistans
gewährt, spiegeln sich in der politischen Realität
des Landes nicht einmal im Ansatz wider. Entsprechend ist
Turkmenistan von der Helsinki-Föderation für
Menschenrechte als „repressivstes Mitgliedsland der OSZE"
gebrandmarkt worden. Und die amerikanische Organisation
„Freedom House" platzierte Turkmenistan bei der Bewertung
der Kategorien „Politische Rechte" und
„Bürgerliche Freiheiten" in denkbar schlechte
Gesellschaft mit Staaten wie dem Irak, Afghanistan und Somalia.
[Vgl. http://www.freedomhouse.org/
survey99/tables/indep-tab.html]
Amnesty international berichtet von Folter an politischen
Gefangenen in Gefängnissen, Schikanen der Behörden
gegen religiöse Minderheiten, internen Verbannungen,
Arbeitslagern (deren Zweck die „geistige Läuterung"
ist), psychischem Druck und Terror bis zu fingierten Morden an
den Angehörigen politisch Missliebiger sowie
Schauprozessen – überspitzt formuliert: Turkmenistan
in „bester" sowjetischer Tradition. [Vgl. http://www2.amnesty.de/internet/
deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/
be9e68e195e0a1e6c1256aa000463df7?OpenDocument]
Es gibt in Turkmenistan nur eine Quelle politischer Meinung
und Handlung, den Turkmenbaschi, der gleichsam als
„Monarch unter dem Präsidententitel" (Uwe Halbach)
regiert. Jeder Ansatz von politischem Pluralismus und
Oppositionsbildung wurde und wird von der herrschenden
„Ein-Mann-Nomenklatura" im Keim erstickt. Am sichtbarsten
wird dies bei der Betrachtung der Parteienlandschaft: so wurde
die frühere Kommunistische Partei Turkmenistans nach der
Unabhängigkeit in „Demokratische Partei
Turkmenistans (DPT)" umbenannt, deren Vorsitzender Nijazow ist.
Andere Parteien sind verboten. Entsprechend entstammen alle 50
Mitglieder des Majlis der DPT. Dadurch ist die originäre
Funktion von Parteien, nämlich den politischen
Willensbildungsprozess der Bevölkerung zu fördern,
Meinungen zu bündeln und in politische Programme
umzusetzen sowie für den „Nachwuchs" politischer
Führungskräfte zu sorgen, außer Kraft gesetzt.
Oppositionelle Gruppen existieren gleichwohl im Untergrund,
allerdings ist ihr Zugang zur Bevölkerung durch die
repressive Lage stark erschwert und ohnehin begrenzt. [Vgl.
Roland Götz/Uwe Halbach: Politisches Lexikon GUS, 3. n.
A., München 1996, S. 345]
Als Abschreckung für die Bevölkerung sind auch
fadenscheinige Anschuldigungen und Verfahren gegen
Oppositionelle zu sehen, wie etwa gegen den Vorsitzenden der
verbotenen Freiheitsbewegung Agsybirlik, Nurberdy Nurmamedow,
der zu fünf Jahren Gefängnis wegen „Aufruhr"
verurteilt wurde.
Festgehalten werden kann, dass Turkmenistan sich seit der Loslösung von der UdSSR in der festen Hand seines ersten und bisher einzigen Präsidenten, Saparmurad Nijazow, befindet, der im selbstherrlichen Stil eines gleichsam absolutistischen, mittelalterlichen Khans über das Land herrscht. Es gibt zur Zeit auch keinerlei Anzeichen dafür, dass über kurz oder lang ein politisches Tauwetter die autokratische Präsidialrepublik aufweichen und die politische Realität des Landes zumindest in die Nähe der konstitutionellen Vorgaben führen könnte.
Quelle: Zentralasien : aus dem Kalten Krieg in eine
autoritäre Eiszeit / Karl-Heinz Moder - [Electronic ed.] -
Bonn, 2001 - (Politikinformation Osteuropa ; 93) - ISBN
3-89892-027-5
http://library.fes.de/fulltext/id/01143toc.htm
Mit freundlicher Genehmigung der Friedrich-Ebert-Stiftung / Internationale
Politikanalyse
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