Um das Spezifische des Außenpolitischen zu beschreiben, hat sich eine Differenzierung zwischen Außenpolitik und Außenbeziehungen bewährt. "Außenbeziehungen" umfassen die Gesamtheit der Auslandsbeziehungen der Fachministerien und gesellschaftlicher Akteure wie etwa Verbände und Parteien. Außenpolitik hingegen dient der Wahrnehmung der von den zuständigen Institutionen definierten gesamtstaatlichen Interessen. "Die Außenbeziehungen können, müssen aber nicht Teil der Außenpolitik sein. Idealerweise sind sie es dann, wenn sie sich einbetten in die Interessen, die von Kabinett, Kanzler und AA vorgegeben werden". [mehr]



