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Fortsetzung: Die klassischen außenpolitischen Institutionen

Judith Siwert-Probst

ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ALS KOORDINIERUNGSPROBLEM

Als »Generalist« und »Parteipolitiker«[11] ist Helmut Kohl ein Kanzler, der grundsätzlich eher an übergeordneten Leitlinien als an Detailausarbeitungen der Ressorts interessiert ist. Vordergründig führt dies zwar zu einer Stärkung der Ressortverantwortung in Einzel- und Sachfragen, im Ergebnis entsteht jedoch ein erhöhter Koordinierungsbedarf, den es auf mehreren politischen Ebenen aufzufangen gilt.

Das Bundeskanzleramt unterstützt den Bundeskanzler bei der Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben und dient ihm gewissermaßen als Geschäftsstelle.[12] Da das Kanzleramt im Verfassungstext nicht als eigenständige Institution genannt wird und somit seine Stellung unmittelbar von der des Bundeskanzlers ableitet, ist es ebenso wie der Kanzler selbst in die verfassungsrechtlichen Kompetenzverschränkungen von Kanzler-, Ressort- und Kabinettsprinzip eingebunden. Es bildet das »flexible verfassungsrechtliche Gerüst für eine effektive Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung«[13]. Die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung hängt wesentlich vom Erfolg des Kanzleramts ab, Sachfragen und Abstimmungsprobleme zwischen den Ressorts durch möglichst effiziente Koordinierungsmechanismen zu steuern und den Kanzler umfassend und frühzeitig über alle Ressortvorhaben in Kenntnis zu setzen. Folglich orientiert sich der Aufbau von Abteilungen, Gruppen (d.h. Unterabteilungen) und Referaten sowohl spiegelbildlich an den jeweiligen Ressorts als auch querschnittsmäßig an ressortübergreifenden Fragen. Da jeder Kanzler um eine eigenständige außenpolitische Agenda bemüht ist, kommt der außenpolitischen Abteilung des Kanzleramts besondere Bedeutung zu.[14]

Für die Aufarbeitung und Koordinierung der klassischen außenpolitischen Ressortgesichtspunkte ist die Abteilung 2 des Kanzleramts verantwortlich. Hier werden in zwei Gruppen mit insgesamt sieben Referaten die Bereiche Auswärtige Beziehungen, Entwicklungspolitik und äußere Sicherheit bearbeitet. Der fast spiegelbildliche Aufbau der Gruppe 21 gegenüber dem Auswärtigen Amt sowie ihre Besetzung mit Beamten des AA weist auf die Notwendigkeit einer möglichst umfassenden Zusammenarbeit hin, um so dem Kanzler im Rahmen seiner außenpolitischen Aktivitäten vereinfachte Zugriffsmöglichkeiten auf Informations- und Organisationsstrukturen zu ermöglichen. Die Gruppe 22, die mit Beamten des BMVg besetzt ist, befaßt sich mit den klassischen Fragen der Sicherheitspolitik sowie mit der Bundeswehrverwaltung und ist folglich Koordinierungs- und Anlaufstelle für das BMVg, zumal hier auch das Sekretariat des Bundessicherheitsrates (BSR) angesiedelt ist.

Auch wenn der außenpolitischen Abteilung zweifellos eine wichtige Rolle zukommt, kann sie in ihrer im Verhältnis zu den entsprechenden Arbeitseinheiten der Ressorts knappen personellen Besetzung eine selbständige Aufarbeitung von Detail -und Sachfragen kaum leisten. Allein die Bearbeitung von täglich rund 200 Drahtberichten der Auslandsvertretungen würde den Rahmen des Möglichen sprengen. Da die an das Kanzleramt ausgeliehenen Beamten aus dem AA zudem Generalisten sind und in der Regel nach drei bis vier Jahren wieder versetzt werden, sind Sach- und Detailfragen nur über einen effizient geführten administrativen lnteraktionsprozeß mit den Ressorts zu lösen.[15] Für das Kanzleramt geht es darum, in möglichst engem Kontakt mit den Büros der Leitungsebene der jeweiligen Ressorts politische Standpunkte zu koordinieren, Meinungsverschiedenheiten frühzeitig zu erkennen, auszugleichen und wenn nötig auch auf Richtlinienvorgaben des Kanzlers zu verweisen.

Kabinett

Der außenpolitische Entscheidungsprozeß wird jedoch nicht allein vom Kanzleramt in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem BMVg beeinflußt, sondern von der Bundesregierung als Kollegialorgan mitbestimmt, der grundsätzlich »alle Angelegenheiten von allgemeiner innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung« zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten sind (§ 15 GOBReg). Da im zunehmend komplexer werdenden außenpolitischen Beziehungsgeflecht auch die Fachressorts Mitsprache fordern und um eine eigene Außendarstellung bemüht sind, hängt die Entscheidungsfähigkeit der Bundesregierung wesentlich vom Erfolg des Kanzleramts ab, die gewünschte einheitliche Meinung möglichst im Vorfeld der eigentlichen Entscheidung herbeizuführen. Den von der GOBReg vorgegebenen umfangreichen Katalog von Kabinettsangelegenheiten jeweils mit den einzelnen Ressortstandpunkten abzustimmen, erweist sich in der Regierungspraxis oftmals als mühsamer Prozeß. Gerade in Zeiten erhöhten Entscheidungsbedarfs wird deshalb das relativ starke Ressortprinzip zuweilen als Hindernis im Fall schneller Abstimmungsnotwendigkeiten empfunden.[16]

Auch wenn die Kabinettssitzung formal das wichtigste Koordinierungsgremium innerhalb der Regierung ist, stellt sich doch die Frage, inwieweit und zu welchen außenpolitischen Problembereichen überhaupt eine abschließende Meinungsbildung im Kabinett erfolgt.[17] Da sich das Kabinett im wesentlichen mit Gesetz- und Verordnungsentwürfen und den daraus resultierenden notwendigen Implementierungsschritten befaßt, ergibt sich aus den vergleichsweise geringen Gesetzgebungskompetenzen des AA sowie des BMVg, daß außenpolitische Fragen innerhalb des Gesamtkabinetts weniger strukturiert vorgegeben, sondern eher kurzfristig in die Diskussion einbezogen werden. Eine Möglichkeit bietet hierbei der regelmäßig auf der Tagesordnung erscheinende Punkt «Internationale Lage«, der einerseits dem Bundesaußenminister zur formlosen Berichterstattung dienen kann und andererseits es dem Kanzler ermöglicht, die Ressortchefs auf außenpolitische Kursänderungen hinzuweisen und damit auf das geschlossene Auftreten der Bundesregierung zu verpflichten.

Da die Kabinettsvorlagen in der Regel von den federführenden Ressorts ausgearbeitet werden, müssen die jeweiligen Facharbeitseinheiten im Kanzleramt speziell bei Gesetzesvorhaben schon in einem sehr frühen Stadium unterrichtet werden, um den Meinungsbildungsprozeß der Ressorts begleiten zu können. Dieser ressortübergreifende Austausch beginnt auf der Referatsebene und führt - wenn nötig - über die Abteilungsleiter- bis zur Staatssekretärsebene. Verbleibende Fragen werden dann entweder in der Runde der beamteten Staatssekretäre aller Ressorts geklärt oder vom Kanzler selbst im Rahmen einer «Ministerbesprechung« entschieden.

Die zunehmend an Bedeutung gewinnende europäische Dimension übergreifender Politikbereiche und der damit verbundene Steuerungsbedarf erfordert eine besonders sorgfältige Unterrichtung des Kanzlers, die in Fragen der Europapolitik auch über den Staatsminister im Auswärtigen Amt erfolgt, der als Vorsitzender des Staatssekretarausschusses für Europafragen zudem einen Sonderstatus am Kabinettstisch besitzt.[18]Dem Kanzler ist dadurch die Möglichkeit gegeben, europapolitische Fragen und Koordinierungsprobleme zwischen den Ressorts auf höchster politischer Ebene schnell und definitiv zu entscheiden. Ebenso ist das Kanzleramt im Staatssekretärausschuß durch seinen eigenen, u.a. für die Koordinierung von Europafragen zuständigen Staatsminister vertreten. Der weitere Teilnehmerkreis umfaßt jeweils einen beamteten Staatssekretär aus jedem Ressort, das mit Europafragen befaßt ist, sowie den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik bei der Europäischen Union (EU).

Die Kabinettsausschüsse sind als außenpolitische Koordinierungsinstrumente unter Helmut Kohl praktisch bedeutungslos geworden. Lediglich der BSR[19] tagt noch nach Bedarf, und der bereits 1951 eingerichtete Wirtschaftsausschuß tritt einmal jährlich vor dem Erscheinen des Jahreswirtschaftsberichts zusammen. Aufgrund der ihm verbliebenen Kompetenzen kommt dem BSR jedoch noch immer eine gewisse Bedeutung zu. Als einziger Kabinettsausschuß mit eigener Geschäftsordnung kann er nicht nur empfehlende Beschlüsse an das Gesamtkabinett liefern, sondern auch in eigener Verantwortung in Fragen entscheiden, die nach der Verfassung oder nach einem Bundesgesetz nicht dem Gesamtkabinett vorbehalten sind. Viele sicherheitspolitische Fragen wurden in der Vergangenheit dennoch im Rahmen des Nordatlantikpaktes (NATO) vom Bundeskanzler gemeinsam mit dem Außen- und Verteidigungsminister eher auf der informellen Konsultationsebene behandelt.

Seit dem Zerfall der Sowjetunion sind die NATO und ihre Mitgliedstaaten tiefgreifenden Wandlungsprozessen im sicherheitspolitischen Selbstverständnis unterworfen. Ein erweiterter Sicherheitsbegriff stellt neue Anforderungen an ressortübergreifende Koordinierung. Dies erfordert wiederum eigenständige nationale Zielvorgaben und Planungskonzepte. Mit dem BSR existiert zumindest eine Struktur, die den Rahmen zur Bewältigung dieser Aufgaben vorgeben könnte, auch wenn von der in der Geschäftsordnung des BSR vorgesehenen Möglichkeit zur Bildung interministerieller Ausschüsse in der jüngeren Vergangenheit selbst in zentralen Fragen kein Gebrauch gemacht worden ist.[20] Statt dessen erfolgen die wichtigen Abstimmungen direkt zwischen Kanzleramt, AA und BMVg sowohl auf der politischen Leitungsebene wie auch auf der administrativ nachgeordneten Ebene eher in informellen Gesprächsrunden.

Koalitionsgremien

In einer parlamentarischen Demokratie mit Koalitionsregierungen ist eine permanente Abstimmungs- und Überzeugungsarbeit Voraussetzung für die Regierungsstabilität. Dabei entwickeln sich Koalitionsgespräche zwischen Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie weiteren führenden Politikern fast zwangsläufig zu unverzichtbaren informellen Koordinierungsinstrumenten. Daß die verantwortlichen Minister, sofern sie nicht Parteivorsitzende sind, keineswegs automatisch an diesen Gesprächsrunden teilnehmen, kann im Ergebnis dazu führen, daß Entscheidungen ohne das verfügbare Fachwissen der Ressorts zustande kommen. Die knappen Mehrheitsverhältnisse der derzeitigen Regierung haben dazu beigetragen, daß sich Koalitionsgespräche - bzw. die sogenannte Koalitionsrunde - zu einem institutionell verfestigten Koordinierungsinstrument mit schriftlichen Einladungen, Tagesordnungen und Beschlußprotokollen entwickelt haben. Zudem finden während der Sitzungswochen fast ständig Ad-hoc-Gespräche statt, sei es im Kanzleramt, in den Landesvertretungen oderanderswo, um dem permanenten Konsenszwang zu begegnen. In diesem ständigen Prozeß der Kompromißfindung auf »sub-informeller« Ebene hat kaum jemand mehr einen umfassenden Überblick darüber, wer mit wem wann worüber spricht.

Im Gegensatz zu den Koalitionsvereinbarungen, die vom Umfang und Inhalt her detaillierter werden und einen offiziellen Charakter bekommen,[21] besitzen die Koalitionsrunden einen informellen und vertraulichen Status. ihre Arbeitsweise sowie ihre politisch verbindlichen Vorentscheidungen schüren mancherorts die Befürchtung, daß hier eine Art »Überregierung« entstehen könnte, die zu einer Schwächung des Kabinetts und damit zu einem Unterlaufen der verfassungsrechtlichen Kompetenzen führt.[22] Allerdings muß berücksichtigt werden, daß die gewünschte einheitliche Regierungsmeinung nur dann hergestellt werden kann, wenn kontroverse Fragen und komplizierte Sachverhalte gründlich abgestimmt werden. Diese Feinarbeit ist nicht vom Gesamtkabinett zu leisten. Somit sind Koalitionsrunden ein notwendiges Abstimmungsinstrument, um das Gesamtkabinett zu entlasten. Allerdings erscheint es fraglich, ob sie als dauerhaftes Regierungsinstrument geeignet sind, einen Koordinierungsbedarf aufzufangen, der weit über koalitionspolitische Allgemeinbestimmungen hinausgeht und Kompromißlösungen in zum Teil äußerst komplizierten Sach- und Detailfragen notwendig macht, die zunehmend Spezialwissen erfordern.


[11]Ferdinand Müller-Rommel/Gabriele Pieper, Das Bundeskanzleramnt als Regierungszentrale, in: APuZ, Nr.B 21-22/91, 17.5.1991, S.3-13, hier S.12.
[12]Vgl. Grundgesetz Kommentar, a.a.O. (Anm. 3), Art. 62, Rand-Nr. 28.
[13]Volker Busse, Bundeskanzleramt und Bundesregierung Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise, Heidelberg 1994, 5. 50.
[14]So war der Erfolg von Brandts Ostpolitik auch ein Ergebnis der Unterstützung des Kanzleramts, speziell des außen- und deutschlandpolitischen Beraters Egon Bahr, der mit den Vorverhandlungen zum Moskauer Vertrag betraut war und die Verhandlungen über den Grundlagenvertrag führte. Helmut Schmidt, der sich selbst als Wirtschafts- und Währungsexperte verstand, zog eher Fachexperten des Kanzleramts als bewährte Parteikollegen in politische Gremien und Gesprächsrunden mit ein. Auch Helmut Kohl, dem mitunter vorgeworfen wird, nur einen kleinen Kreis von politischen Vertrauten im Rahmen sogenannter »Küchenkabinette« am Entscheidungsprozeß teilhaben zu lassen und die Ressource Kanzleramt somit nicht voll auszuschöpfen, hat sich besonders ins Vereinigungsprozeß auf seinen außenpolitischen Berater im Kanzleramt gestützt. Zur Kritik an Personalpolitik und Entscheidungsweise Helmut Kohls vgl. Roland Sturm, The Chancellor and the Executive, in: Stephen Padgert (Hrsg.), Adenauer to Kohl. The Development of the German Chancellorship, London 1994, 5. 78-105, hier S.97-99.
[15]Daß die Abteilung 2 unter Horst Teltschik, dem langjährigen Mitarbeiter und außenpolitischen Berater des Kanzlers, an Bedeutung gewann, war eher auf die besonderen Bedingungsfaktoren des Vereinigungsprozesses als auf eine grundsätzlich veränderte Struktur der täglichen Arbeitsweise zurückzuführen. Auch daß Teltschik kein Berufsdiplomat war und sich somit dem Auswärtigen Dienst nicht vorrangig verpflichtet fühlte, dürfte dazu beigetragen haben, daß er weniger die außenpolitischen Vorgaben aus dem Auswärtigen Amt »verwaltet<<, als vielmehr selbst außenpolitische Weichenstellungen konzeptionell mitgestaltet hat. Die Idee zum Zehn-Punkte-Programm entstand unter seinem maßgeblichen Einfluß, und der Kanzler schickte ihn bei Bedarf als »Sonderbotschafter« nach Washington, Paris, London und Moskau. Vgl. Horst Teltschik, 329 Tage. Innenansichten der Einigung, Berlin 1991; Eduard Ackermann, Mit feinem Gehör. Vierzig Jahre in der Bonner Politik, Bergisch Gladbach 1994, S. 335. Nachdem Teltschik mit Vollendung der Einheit das Kanzleramt verlassen hatte, wurde die außenpolitische Abteilung wieder mit etwas größerer Zurückhaltung von Berufsdiplomaten geführt.
[16]Vgl. Wolfgang Schäuble Die Bewährungsprobe der Normalität. Deutsche Außenpolitik nach dem Gezeitenwechsel von 1989/90, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 2.7.1997.
[17]Durch das Vertraulichkeitsprinzip, das für Kabinetts-, Kabinettsausschußsitzungen und Ministergespräche gilt und sowohl Tagesordnungen als auch Protokolle einschließt, sind hier einer Analyse der außenpolitischen Meinungsbildung der Bundesregierung Grenzen gesetzt.
[18]Vgl. hierzu den Beitrag von Werner Hoyer in diesem Band.
[19]Zum Bundessicherheitsrat vgl. auch den Beitrag von Lothar Rühl in diesem Band.
[20]Ein administrativ und politisch aufgewerteter BSR in Verbindung mit einer um ihre Analysekapazität verstärkten außenpolitischen Abteilung im Kanzleramt könnte auf institutioneller Ebene die neuen Dimensionen bündnispolitischer Verbindlichkeiten (Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO, Osterweiterung, Auslandseinsätze, Katastrophenhilfe etc.) sinnvoll begleiten. Fragwürdig ist dagegen die Vorstellung, den BSR aufwendig nach dem Vorbild des Nationalen Sicherheitsrates der USA zu organisieren und mit eigenem Etat auszustatten, da ein zu autonomer, dem Kanzler alt eine Art persönliches Entscheidungszentrum dienender BSR in Konflikt mit den politischen Planungsebenen des AA und des BMVg geraten könnte und damit eher zu Reibungen als zur Optimierung außenpolitischer Entscheidungsfindung führen würde. Die vom Grundgesetz vorgegebene Struktur der Regierungszusammenarbeit unterscheidet sich nun einmal wesentlich von einem Prasidialsystem, das den Präsidenten gerade nicht in die verfassungsrechtlichen Kompetenzverschränkungen einer Kollegialregierung - und damit in den Anspruch des Mitregierens seitens der Fachressorts - einbindet. Vgl. Hans-Ulrich Seidt, Die Apparate sind hilflos: Deutschland braucht ein eigenes Instrument für Krisenmanagement in: Denkwürdigkeiten Journal der Politisch-Militärischen Gesellschaft, Nr.1, Oktober 1997, S.4-7.
[21]Vgl. Das vereinte Deutschland zukunftsfähig machen. Die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP für die 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages CDU- Dokumentation Nr. 37/1994), Bonn 1994. Koalitionsvereinbarungen wurden früher vertraulich behandelt. Nach der deutschen Vereinigung ging man zur Veröffentlichung über. Bereits die Koalitionsvereinbarungen von 1991 wurden zu einer Art »Vollprogramm<<. für die Regierungsbildung. Auch für die 13. Legislaturperiode erstellte man einen umfangreichen Katalog aller Politikbereiche, einschließlich der großen Linien in der Europa-, Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
[22]Vgl. Waldemar Schreckenberger, Informelle Verfahren der Entscheidungsvorbereitung zwischen der Bundesregierung und den Mehrheitsfraktionen: Koalitionsgespräche und Koalitionsrunden, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen Nr.3, 1994, 5. 329-346.


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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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