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Politische Stiftungen: Grenzgänger zwischen Gesellschafts- und Staatenwelt

Sebastian Bartsch

in: Kaiser/Eberwein, Deutschlands neue Außenpolitik, Bd.4, S. 185- 198

Unter den an den Außenbeziehungen Deutschlands beteiligten Institutionen befindet sich mit den politischen Stiftungen[1] eine einzigartige, bisweilen schillernde institutionelle Kreation. Sie weisen einerseits Merkmale international tätiger Nicht-regierungs-Organisationen (NGOs) auf, sind aber andererseits fast vollständig von staatlichen Zuwendungen abhängig und in ihrer internationalen Arbeit einer - wenn auch moderaten - ministeriellen Kontrolle unterworfen. Hieraus jedoch zu schließen, sie seien reine Hilfstruppen der offiziellen Außenpolitik, ist falsch, schon weil es die enge Verbindung mit konkurrierenden Parteien außer acht läßt. Dies wiederum bedeutet aber ebensowenig, daß die Stiftungen parteipolitisch beliebig einsetzbare Instrumente waren.

Gerade durch diese Ambivalenz leisten die Stiftungen als Grenzgänger zwischen Gesellschafts- und Staatenwelt einen wichtigen Beitrag zur Pluralisierung deutscher Außenpolitik. Mit ihrem internationalen Engagement, das auf der politischen Weltkarte nur wenige weiße Flecken läßt, erweitern sie die Präsenz und das Politikangebot Deutschlands im Ausland und tragen sie zur Ausprägung eines spezifischen außenpolitischen Profils der Bundesrepublik bei, das von traditioneller Machtpolitik und »Machtvergessenheit« gleichermaßen weit entfernt ist.

Inhalt

Die Stiftungen im außenpolitischen Institutionengefüge

Die vielfältigen internationalen Handlungsmöglichkeiten der Stiftungen resultieren in entscheidender Weise aus ihrer mehrfachen Verankerung im nationalen politischen Institutionengeflecht, aus der gleichzeitigen, jeweils unterschiedlich ausgeprägten Verknüpfung mit den Parteien, mit dem Parlament, mit einzelnen Ministern sowie -dies gilt zumindest für die Stiftung der jeweiligen großen Regierungspartei - mit dem Bundeskanzler. Hieraus ergeben sich auf der einen Seite unterschiedliche, bisweilen auch spannungsreiche Erwartungen an die Stiftungen, aber andererseits auch eine vergleichsweise große Zahl von Akteuren, die von der internationalen Arbeit der Stiftungen profitieren und ein dementsprechend großes Interesse an deren Fortführung haben.

Die Verbindung mit den Parteien wird zunächst auf der personellen Ebene sichtbar:
In der Regel steht nicht nur ein prominenter Vertreter der jeweiligen Partei als Vorsitzender des Vorstands an der Spitze der Stiftung, auch die Vorstände insgesamt sind sehr stark durch hochrangige Partei-, Bundes- und Landespolitiker geprägt. Umgekehrt gehören auch Stiftungsvertreter den außenpolitisch relevanten Fachgremien der Parteien an. Die Parteinähe äußert sich zudem in der programmatischen und weltanschaulichen Ausrichtung der Stiftungsarbeit, in ihren inhaltlichen Schwerpunkten sowie in der Wahl internationaler Kooperationspartner. Während ihrer langjährigen Präsenz im Ausland hat jede Stiftung ein engmaschiges Netzwerk von Kontakten geknüpft, das sie ihrer Partei für deren internationale Beziehungen zur Verfügung stellt, sei es zur Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen von Funktionären und Mandatsträgern oder im Vor- und Umfeld der transnationalen Parteienkooperation. Die Stiftungen verfolgen ihre internationalen Aufgaben somit durchaus auch - nicht jedoch in erster Linie - im Interesse ihrer Parteien. Vielmehr variiert bei allen Stiftungen das Ausmaß der Übereinstimmung mit der Partei erheblich, in Abhängigkeit von veränderbaren Kontexten wie etwa personellen Konstellationen und den bundespolitischen Rollen der Parteien.

Die Beziehungen der Stiftungen zum Deutschen Bundestag sind zum einen dadurch geprägt, daß das Parlament im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen über die Budgets der Stiftungen entscheidet.[2]Zum anderen nehmen Stiftungsvertreter als Experten häufig an Themensitzungen und Anhörungen der Ausschüsse teil. Auch sind die Stiftungen an der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen der Ausschüsse und der Parlamentariergruppen meistens beteiligt.

Die für die Auslandsarbeit der Stiftungen zentralen Regierungsinstitutionen sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA). Das BMZ finanziert den Großteil des internationalen Stiftungsengagements, und zwar Projekte der gesellschaftspolitischen Bildung und der Sozialstrukturförderung in Entwicklungsländern sowie gesellschaftspolitische Maßnahmen in den Ländern Mittelost- und Südosteuropas und in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Kontakte zwischen den Stiftungen und dem Ministerium sind dementsprechend eng, teils informell, teils institutionalisiert. Sie betreffen die Mittelverteilung und die Projektschwerpunkte im Rahmen der vorläufigen Ansätze für die stiftungsrelevanten Haushaltstitel, die das BMZ dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen meldet, die Besprechung der Projektanträge der Stiftungen, die vom BMZ unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, begleitende und Ex-post-Evaluierungen von Stiftungsprojekten und die Erörterung konkreter Entwicklungen in einzelnen Ländern und Regionen sowie konzeptioneller Fragen der Entwicklungspolitik.

Wenngleich die finanziellen Zuwendungen des Auswärtigen Amtes für die internationale Arbeit der Stiftungen bei weitem nicht an jene des BMZ heranreichen,[3] sind die Beziehungen zwischen den Stiftungen und dem Auswärtigen Amt nicht weniger intensiv. Dies liegt zum einen daran, daß das AA nicht nur über jene Projektanträge der Stiftungen abschließend entscheidet, die in seinen eigenen Förderungsbereich fallen, sondern auch über sämtliche BMZ-finanzierten Stiftungsprojekte.[4] Zum anderen haben die Auslandsmitarbeiter der Stiftungen in der alltäglichen Arbeit naturgemäß engere Kontakte zur deutschen Botschaft vor Ort als zum BMZ in der weit entfernten Bundeshauptstadt. Abgesehen von den Beziehungen zwischen Stiftungsvertretern und Botschaften, die regelmäßige Gesprächsrunden in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik einschließen, ähneln die Kontakte der Stiftungen zum AA in Form und Inhalt sehr stark jenen zum BMZ. Der Meinungsund Informationsaustausch schließt die Ad-hoc-Beteiligung von Stiftungsvertretern an Ressortgesprächen im Auswärtigen Amt ein.

Zumindest für die der jeweiligen großen Regierungspartei nahestehende Stiftung gehört auch das Bundeskanzleramt zu den wichtigen Umfeldinstitutionen. Bislang hat jeder Bundeskanzler für seine außenpolitischen Ambitionen auch die seiner Partei nahestehende Stiftung als Informationsquelle und Kontaktbörse genutzt.[5]


[1]Dies ist die übliche Bezeichnung für die fünf parteinahen, d.h. den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien - CDU, SPD, FDP, CSU und Bündnis 90/Die Grünen - nahestehenden Stiftungen. Im einzelnen handelt es sich um die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt), die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und die »neue« Heinrich-BöllStiftung (HBS), die 1997 nach einer Reform der »grün-nahen« Stiftungsstruktur an die Stelle der drei Einzelstiftungen Buntstift, Frauen-Anstiftung und »alte« Heinrich-Böll-Stiftung sowie des diesen vormals übergeordneten Stiftungsverbandes Regenbogen getreten ist. Nicht erfolgreich war bisher der Versuch der PDS, unter anderem durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eine rechtliche und finanzielle Gleichbehandlung des ihr nahestehenden »Verein Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.« zu erreichen.
[2]Das bedeutet letztlich, daß die im Bundestag vertretenen Parteien über die Finanzausstattung der mit ihnen eng verbundenen Stiftungen entscheiden. Durch diese in der Vergangenheit mitunter als »Selbstbedienung« kritisierte Praxis werden die Stiftungen im Vergleich zu anderen nichtstaatlichen politischen Akteuren zweifellos privilegiert. Mittlerweile kann allerdings selbst die schützende Hand der Parteien die Stiftungsbudgets angesichts leerer Staatskassen nicht mehr vor finanziellen Kürzungen bewahren.
[3]Die Zuwendungen des AA machen etwa ein Zehntel des für die internationale Arbeit bestimmten Jahresbudgets der Stiftungen aus. Nachdem der Spitzenwert von über 48 Mio. DM im Jahr 1992 erreicht worden war, werden dies 1998 voraussichtlich nur noch knapp 40 Mio. DM sein - Tendenz weiter fallend. In sehr geringem Umfang fördere auch die Europäische Kommission einzelne Stiftungsprojekte.
[4] Das BMZ leitet die Projektanträge der Stiftungen nach positiver Bewertung an das AA weiter, das unter Einschaltung der deutschen Botschaft im entsprechenden Land eine Prüfung unter außenpolitischen Gesichtspunkten vornimmt. Einwände werden allerdings selten geltend gemacht. Sie können sich, wie im Fall Tibets, auf völkerrechtliche Bedenken sowie auf Zweifel gegenüber der gewählten Partnerorganisation
[5]Mit Helmut Kohl gehört erstmalig ein amtierender Bundeskanzler dem Vorstand einer politischen Stiftung an.

Fortsetzung: Politische Stiftungen: Grenzgänger zwischen Gesellschafts- und Staatenwelt


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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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