Mit der jährlichen Aufstellung des Haushaltsplans der EU wird die Finanzierung der Gesamtheit der Gemeinschaftstätigkeiten genehmigt. In ihm wird die Höhe der Ausgaben veranschlagt, die jedem Politikbereich, in dem die Europäische Union tätig ist, zugewiesen werden. Die Finanzielle Vorausschau dient dazu als Planungsinstrument; in ihr einigen sich die Mitgliedsstaaten mit den europäischen Institutionen auf die mittelfristigen Rahmenbedingungen des Haushalts.
Der EU-Haushalt - obwohl nach nationalen Standards sehr klein - hat signifikante politische Bedeutung: Budgetausgaben werden im politischen Wechselspiel der verschiedenen Institutionen und Mitgliedsstaaten festgelegt. Spätestens seit den Luxemburg-Verträgen von 1970 und 1975 dient der EU-Haushaltsprozess als „Testfeld“ für institutionelle Kräfte und Positionen, vor allem für das Europäische Parlament.
Aktuelle Literatur
erstellt von der Bibliothek und Dokumentationsstelle der
DGAP, Stand November 2006



