Christian Saborowski
1.) Die GAP
1.1) Historische Voraussetzungen
1.2.) Entstehung und Rechtsgrundlage
2.) Agrarpolitische Maßnahmen
2.1.) Marktordnungen
2.2) Spezielle Handelsabkommen
2.3) Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)
3.) Reformen
3.1.) Frühe Reformbemühungen
3.2.) Die Agenda 2000
3.2.1) Gründe für die Notwendigkeit agrarpolitischer Reformen im Rahmen der Agenda 2000
3.2.2) Die Zwänge durch die WTO
3.2.4) Analyse der agrarpolitischen Änderungen durch die Agenda 2000
3.3.) Halbzeitbilanz der Agenda 2000
Wenn nicht gerade ein Lebensmittelskandal die Gazetten in Europa füllt, dann ist das Interesse an der Landwirtschaft in der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eher begrenzt. Politikbereiche wie die Außen-, die Wirtschafts- oder die Arbeitsmarktpolitik werden wesentlich umfangreicher in der öffentlichen Diskussion behandelt und haben nicht zuletzt deshalb auch in der nationalen Politik einen sehr viel höheren Stellenwert.
Anders ist dies in der Europapolitik: Obwohl lediglich 5% der arbeitenden Bevölkerung der Europäischen Union dem Agrarsektor zuzurechnen sind und dieser lediglich 3% des kombinierten Bruttoinlandsproduktes der Staaten in der EU ausmacht, ist dieser Sektor der größte, teuerste und vor allem der umstrittenste in der EU. Die EU genießt in keinem Politikfeld einen vergleichbar großen Einfluss und hat für kein anderes Politikfeld eine höhere Anzahl von Gesetzen erlassen. Lediglich die Außenminister kommen im Rahmen des Rates der Europäischen Union öfter zusammen als die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsländer.
Aus zwei weiteren Gründen unterscheidet sich die Agrarpolitik grundlegend von anderen Politikbereichen:
(1.) Während sich die EU die Entwicklung des Freihandels auf die Fahnen geschrieben und durch Marktöffnungen vorangetrieben hat, wird in den Agrarmärkten protektionistisch verfahren und interveniert.
(2.) Obwohl die Detailregelungen für die Agrarpolitik erst in den 60er Jahren formuliert wurden, wurde die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit in der Agrarpolitik in den Römischen Verträgen von 1958 deutlicher dargelegt als für jeden anderen Bereich.
Gerade der erste Punkt trug aus nachvollziehbaren Gründen wesentlich zu wirtschaftspolitischen Verstimmungen mit wichtigen Handelspartnern, speziell den USA, bei.

bookmarken bei...



