Christian Saborowski
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bildete einen wesentlichen Bestandteil der Verhandlungen um die Römischen Verträge 1958.
Vordergründig erklärt sich dies dadurch, dass der Nahrungsmittelmangel in den Jahren während und gerade nach dem Zweiten Weltkrieg die Produktion von Lebensmitteln und speziell das Streben nach Autarkie noch stärker in das Bewusstsein der Menschen und der Politiker gerückt hatte. Hinzu kam, dass immer noch ca. 20% der arbeitenden Bevölkerung der anfänglich 6 Mitgliedsstaaten der EG in der Landwirtschaft beschäftigt waren und diese noch ca. 12% des Bruttoinlandsproduktes der EG-Staaten erwirtschafteten.
Die Einigung über die GAP wurde und wird zudem von 4 weiteren wichtigen Faktoren beeinflusst:
(1.) Die GAP war Teil eines Kompromisses zwischen der deutschen und der französischen Regierung: Da Frankreich erwartete, dass die starke deutsche Industrie größere Vorteile aus der Öffnung der Märkte würde ziehen können, bestand es als Ausgleich darauf, den Agrarsektor durch ein protektionistisches und interventionistisches System bedeutend zu stärken. Denn Frankreich hatte zu diesem Zeitpunkt noch eine große (mehr als 25% der arbeitenden Bevölkerung, 12% des BIP) und effiziente Landwirtschaft und würde damit stärker von der Unterstützung des Agrarsektors profitieren, als etwa Deutschland, welches eher industriell geprägt war. Noch heute ist die Reform der Brüsseler Agrarpolitik daher eine sehr sensible Angelegenheit gerade für die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich.
Die Sensibilität dieser Interessenkonstellation zeigte sich besonders 1971, als die von Agrarkommissar Mansholt vorgeschlagenen Reformen mit dem Ziel der Verringerung der Anzahl der Landwirte diskutiert wurden: Es entwickelte sich eine Protestwelle ungeahnter Ausmaße: 80000 französische Landwirte marschierten nach Brüssel; 3000 Polizisten konnten die Zerstörung von Autos, den Tod einer Person und 140 Verletze nicht verhindern.
Auch heute noch existiert dieses Spannungsverhältnis und manifestiert sich in zwei Lagern: Auf der einen Seite stehen Staaten wie Frankreich, Spanien, Portugal, Irland oder Griechenland mit stark agrarisch geprägter Wirtschaft, auf der anderen Seite eher industriell geprägte Staaten wie Deutschland und England, Belgien, oder Schweden. Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit jeder Reform der GAP ergeben sich in bedeutendem Maße aus diesem Sachverhalt.
(2.) Die Regulierung der Preise hat gerade im Agrarsektor immense Bedeutung, da die Preise landwirtschaftlicher Produkte besonders starken Schwankungen unterliegen. Da die Europäer etwa 25% ihres Einkommens für Lebensmittel aufwenden, können diese Preisschwankungen bedeutende Auswirkungen auf die Wirtschaft der Länder haben. Außerdem stellt und stellte sich zu Beginn der GAP das Problem der fortschreitenden Landflucht.
(3.) Obwohl die Beschäftigungszahlen im Bereich Landwirtschaft seit den späten 50er Jahren von ca. 25% auf ca. 5% stark zurückgegangen sind, existieren innehalb der EU große Unterschiede. Der prozentuale Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten reicht von ca. 2% in Belgien bis zu ca. 20% in Griechenland.
(4.) Mehr als 150 Interessengruppen beeinflussen EU-weit die Agrarpolitik. Wenn man außerdem - zusätzlich zu den tatsächlich in der Landwirtschaft beschäftigten Menschen - die Bevölkerung der ländlichen Gegenden als Fürsprecher einer Stärkung des Agrarsektors berücksichtigt, ergibt sich ein weiterer wichtiger Grund für die Schlagkraft der im Agrarsektor operierenden Lobby.
Die Grundsätze der GAP wurden 1958 auf der Konferenz von Stresa festgelegt, 1960 von den sechs Gründungsmitgliedern der EG verabschiedet und sind 1962 in Kraft getreten.
Die Rechtsgrundlage der GAP bilden die Artikel 32 bis 38 von Titel 2 des EG-Vertrages. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurden die Artikel 44, 45 und 47 aufgehoben, da sie den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprachen. Die wichtigsten Artikel seien hier näher beschrieben:
(a) Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren.
(b) Gewährleistung einer angemessenen Lebensgrundlage für die landwirtschaftliche Bevölkerung.
(c) Stabilisierung der Märkte
(d) Sicherstellung der Versorgung
(e) Gewährleistung angemessener Preis
(a) Gemeinsame Wettbewerbsregeln
(b) Bindende Koordinierung der verschiedenen einzelstaatlichen Marktordnungen
(c) Eine europäische Marktordnung (GMO)

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