Christian Saborowski
Die Reform umfaßte außerdem 3 Verordnungen, die sich (1.) auf umweltverträgliche und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren, (2.) auf eine attraktive Förderung der Aufforstung und (3.) auf eine Verbesserung der Vorruhestandsregelung bezogen.
Ebenfalls einbezogene Maßnahmen wie die Flächenstillegungs- und Extensivierungsprogramme zeigten nur wenig Erfolg.
Diese Reformen wurden zwar hart umkämpft, machten die Brüsseler Agrarpolitik kurzfristig teurer sowie Betrug für die Landwirte einfacher, ermöglichten jedoch vor allem eine bessere Verteilung der Gelder, eine mittelfristige Reduzierung der Kosten und eine Verringerung der Preise für die Konsumenten.
Obwohl die Reformen unter Agrarkommissar Ray MacSharry allgemein als Erfolg angesehen wurden, kam es im Juli 1997 zu dem Vorschlag der Kommission, die GAP im Rahmen der Agenda 2000 nochmals grundlegend zu Reformieren. Anreize dafür gab es einige:
(a) Internationale Trends.
(b) Zwänge der Zusammenarbeit mit der WTO.
(c) Die wachsende Konkurrenz von Produkten aus Drittländern.
(d) Die gemeinsame Währung - diese hatte den Mitgliedsländern Haushaltszwänge auferlegt, die keine „großen Sprünge“ mehr erwarten ließen. Eine Reform desjenigen Bereichs der Brüsseler Politik, der immer noch die Hälfte des EU-Budgets beanspruchte, schien daher unumgänglich.
(e) Die Tatsache, dass sich die Zahl der in der Landwirtschaft erwerbstätigen EU-Bürger und auch die Anbaufläche mit der Osterweiterung verdoppeln würden erforderte ebenfalls eine grundlegende Umstrukturierung der Brüsseler Agrarpolitik. Denn obwohl der EU-Beitritt der Agrarwirtschaft dieser Länder große Möglichkeiten eröffnen würde, weist sie doch noch viele Schwachstellen auf und würde wohl auch nach einem Eu-Beitritt noch eine Weile brauchen, um ihr Potential zu entfalten.
Ohne Zweifel wird ein EU-Beitritt dieser Länder unter den jetzigen Voraussetzungen zu einer „Sprengung“ des Agrarhaushaltes führen. Wenn man diesen aber nicht erhöhen will, so müssen entweder grundlegende Umstrukturierungen stattfinden, oder den Beitrittsländern Benachteiligungen auferlegt werden.
Die Brüsseler Agrarpolitik ist, wie bereits eingehend beschrieben, stark von Protektionismus geprägt. Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat die EU dadurch natürlich mit starker Kritik aus den anderen WTO-Mitgliedsstaaten zu kämpfen. Um die Glaubwürdigkeit der Bekenntnis zum Freihandel nicht aufs Spiel zu setzen, ärmere Staaten in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen und politische Partner nicht vor den Kopf zu stoßen, muss sich die EU ernsthaft mit dieser Kritik auseinandersetzen.
Aber auch die EU vertritt ihre Interessen im Rahmen der Verhandlungen. Diese werden im nächsten Absatz im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen im Rahmen der WTO noch genauer behandelt.
Die sogenannte „Uruguay-Runde“ ist im Rahmen des WTO-Vorgängers GATT 1986 zustande gekommen und stellt die bisher wohl wichtigste international abgestimmte Reform der Agrarpolitik dar. Durch die Reform der GAP 1992 unter Agrarkommissar Ray MacSharry konnten Schwierigkeiten mit den im Rahmen der „Uruguay-Runde“ geschlossenen Vereinbarungen von Seiten der EU ausgeräumt werden.
So konnte 1993 das „Abkommen über die Landwirtschaft“ abgeschlossen werden, welches am 1.7.1995 in Kraft trat. Folgende Regelungen wurden festgelegt:
Für die bereits in der „Uruguay-Runde“ vereinbarten Verhandlungen ab März 2000, in denen die Liberalisierung des Weltagrarhandels fortgesetzt werden soll,
einigten sich die EU-Agrarminister im Oktober 1999 auf einen gemeinsamen Standpunkt:
Erreicht haben es die Verantwortlichen der EU bislang immerhin, dass auch über nicht den Handel betreffende Fragen der Landwirtschaft im Rahmen der WTO verhandelt wird. Neben der EU waren die USA und einige weitere Länder (sogenannte Cairns-Group) außerdem bereit, über eine weitere Reduktion der Exporterstattungen zu verhandeln.
Neben anderen Aspekten ist aber vor allem noch die von der EU gewünschte Ausnahme von EU-Prämienzahlungen (für handelsunabhängige soziale und ökologische Leistungen) vom Abbau der Stützungshilfen sehr strittig.
Im Bezug auf die Agenda 2000 und weitere Reformbemühungen bleibt festzuhalten, dass die EU nicht nur deshalb unter Reformdruck steht, weil die Vorgaben der WTO eingehalten werden und mit dem Ziel der weiteren Liberalisierung weiter vorangetrieben werden müssen, sondern auch, weil die eigenen Interessen nur dann durchsetzbar bleiben, wenn man sich an bereits Vereinbartes hält.
Nachdem die finanzielle Vorausschau für die Jahre 1992-1999, das sogenannte „Delors-Paket“ ausgelaufen war, mußten die Finanzen für die Jahre 2000-2006 neu verabschiedet werden. Mit einem gemeinsamen Haushaltsvolumen von 80% des Gesamthaushaltes hatten Agrar- und Strukturpolitik natürlich besondere Bedeutung. Die Verhandlungen zu diesem radikalsten und umfassendsten Reformwerk der Geschichte der GAP wurden beim Europäischen Rat am 24./25. März 1999 in Berlin abgeschlossen. Es ging darum, für die Periode bis 2006 eine solide Grundlage zu schaffen, die die Aufnahme der wirtschaftlich schwächeren Beitrittskandidaten zulassen würde.
Mit der Agenda 2000 war der Versuch unternommen worden, aus den gegenläufigen Interessen eine für alle Staaten akzeptable Lösung zu finden. Es war das Ziel, der Debatte die reine Kostenfixierung zu nehmen.
Problematisch waren aber nicht nur das starre Beharren der wichtigsten Verhandlungspartner Deutschland (Nettozahlerposition), Frankreich (kein Verzicht auf Agrarsubventionen), Spanien (kein Verzicht auf Strukturförderung) und England (Erhalt des Beitragsrabatts) auf ihren Positionen, sondern auch äußere Einflüsse wie der Rücktritt der „Santer-Kommission“ am 16. März 1999 und der Ausbruch des Kosovo-Krieges.
Schon früh hatte sich der Rat trotz der in den zu verhandelnden Zeitraum fallenden Osterweiterung dafür entschieden, keine Erhöhung des 1999 bei 40,5 Milliarden liegenden Budgets für die GAP (ca. 50% des Gemeinschaftshaushalts) zuzulassen und damit einer Einigung nicht gerade den Weg geebnet.
Das letztendlich vorgelegte „Berliner Paket“ fiel dann auch enttäuschender aus, als die unabhängigen Beobachter es erhofft und erwartet hatten. Die Regierungschefs hatten sich zwar im weiteren Sinne an der von der Kommission vorgegebenen Leitlinie ausgerichtet, der ausgeprägte Kompromißcharakter der Einigung hatte aber keine ausreichende Antwort auf die zu erwartenden Problemstellungen sowohl bezüglich der Erweiterung, als auch im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen geben können. Dieser Kompromißcharakter zeigt sich in zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen, sowie bei der Aufstockung des Kohäsionsfonds und dem sich aufdrängenden Gesamteindruck der bloßen Zementierung von Besitzständen.
Indem die Kommission schließlich eine größere Reform nach der Halbzeitbewertung 2002 für das Jahr 2004 in Aussicht stellte, konnte sie nicht verhehlen, dass eine eingehende Reform der Agrarpolitik mit dem Näherrücken der für 2004 geplanten Osterweiterung nicht gerade einfacher werden würde.
Neben der Verhinderung eines Anstiegs der Kosten auf über 40,5 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2006 wurden außerdem weitere Rückführungen der Preisstützungen und kleinere Reformen in verschiedenen Bereichen vorgenommen. Die dadurch entstandenen finanziellen Einbußen der Landwirte sollen zumindest teilweise durch Direktzahlungen ausgeglichen werden:
Die bereits während der Berliner Verhandlungsrunden vereinbarte Halbzeitbewertung der Agenda 2000 wurde am 10.Juli 2002 von Agrarkommissar Franz Fischler vorgestellt. Die Kommission erkennt darin weiterhin dringenden Reformbedarf für die GAP, will aber den grundlegenden Ansatz der GAP als Fördersystem für die Landwirtschaft unbedingt beibehalten. Sie sieht sich in der Verpflichtung, die Ergebnisse des Göteborg-Gipfels mit in die Bewertung einzubeziehen, welche das Ziel vorgeben, eine nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft sicherzustellen.
Problematisch seien vor allem (a) die immer noch vorhandenen Anreize zur Überproduktion, (b) das hohe Maß an Bürokratie in der GAP, (c) die an den Bedürfnissen der Konsumenten (sichere Lebensmittel, lebendige ländliche Räume, intakte Umwelt) vorbeigehende Produktion und (d) die damit verbundene fehlende Legitimation der Subventionen in den Augen der EU-Bürger. In einer Umstellung der Agrarwirtschaft auf eine qualitätsorientiertere Produktion erkennt die Kommission v.a. die Chance, Überproduktion zu verhindern, das Verständnis der Konsumenten für die Stützung der Agrarwirtschaft zu stärken und langfristig die Kosten zu senken.
Um die angeführten Probleme zu lösen, müsse (wie seit 1992 eingeleitet) (1.) von den Direktzahlungen der Anreiz zur Überproduktion weggenommen und (2.) die ländliche Entwicklungspolitik ausgebaut werden.
Dafür werden mögliche Maßnahmen angeführt:
Mit diesen Änderungen würde die Kommission nach eigenem Dafürhalten die Einfrierung des Agrarhaushalts auf der Höhe von 1999 respektieren, die Union gleichzeitig auf die Erweiterung vorbereiten und in eine starke Position für die WTO-Verhandlungen bringen. Denn in dem neuen System der produktionsunabhängigen Einkommensbeihilfe sieht sie im Gegensatz zu der kürzlich von den USA verabschiedeten „farm-bill“ keine Benachteiligung der Entwicklungsländer.
Die Halbzeitbewertung als solche wird von den Experten überwiegend positiv bewertet. Kritisiert wird zwar u.a. die ungenügende Änderung der Agrarmarktstruktur und die damit verbundene fehlende Verbesserung der Stellung der Entwicklungsländer. Das vorrangige Problem sehen die unabhängigen Beobachter aber zumeist darin, dass die im Jahre 2004 und damit erst nach der geplanten Osterweiterung abschließend zu beratenden Vorschläge wenig Chancen besitzen, effektiv umgesetzt zu werden.
Denn mit dem EU-Beitritt der sehr agrarwirtschaftlich ausgerichteten Länder wie z.B. dem größten Beitrittsland, Polen, werden natürlich diejenigen Interessengruppen in der EU gestärkt, die die Subventionen möglichst unverändert beibehalten möchten.
Allerdings bekennt sich gerade auch die Kommission zu dem Versprechen, die Erweiterung unabhängig von einer ausreichenden Vertiefung voranzutreiben.
Der französische Agrarminister Hervé Gaymard hat bereits verlauten lassen, dass Frankreich von der Halbzeitbewertung höchstens die Forderung nach technischen Nachbesserungen annehmen wird. Die Agenda 2000 sieht er als einzuhaltenden Vertrag mit den europäischen Bauern und will vor 2004 nicht über Änderungen diskutieren. In dieser Position kann Frankreich natürlich auf die Unterstützung der anderen Empfänger umfangreicher Leistungen aus dem „Agrartopf“ wie Irland, Griechenland und Spanien (siehe Tabelle unten) und der Agrarlobby zählen. Eine Reduktion der Direktzahlungen wird von diesen Staaten abgelehnt.
Die britische Agrarministerin Margaret Becket ist der Ansicht, dass die Halbzeitbewertung durch die Kommission in die richtige Richtung geht und weiß dabei Nettozahler (siehe Tabelle unten) wie Deutschland, Belgien, die Niederlande und Schweden sowie die Konsumentenlobby an ihrer Seite.
Die Möglichkeit, den Beitrittsstaaten in den ersten Jahren nur reduzierte Bezüge zu gewähren, wird von denselben natürlich abgelehnt. Polen hat zwar bereits angedacht, durch nationale Subventionen und eventuelle Zollerhebungen diesen Nachteil, wenn nötig, auszugleichen, die EU-Kommission hat diese Möglichkeit allerdings ausgeschlossen.
Einzahlung und Rückfluss aus dem EU-Agrarhaushalt 2000| Land |
Einzahlung in Mio. Euro |
Rückfluss in Mio. Euro |
|
Deutschland |
9975 |
5642 |
|
Frankreich |
6650 |
8982 |
|
Großbritannien |
6352 |
4059 |
|
Italien |
5038 |
5002 |
|
Niederlande |
2519 |
1397 |
|
Spanien |
2954 |
5469 |
|
Belgien |
1552 |
955 |
|
Schweden |
1205 |
798 |
|
Österreich |
959 |
1019 |
|
Dänemark |
774 |
1305 |
|
Griechenland |
613 |
2597 |
|
Portugal |
576 |
652 |
|
Finnland |
560 |
728 |
|
Irland |
492 |
1678 |
|
Luxemburg |
85 |
21 |
Quelle: Financial Times Deutschland
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