Marcin Wojcik
Eines der ersten Ziele des europäischen Aufbauwerks war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsmarktes. Mit dem Wegfall der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Öffnung der nationalen Märkte sollte ein Raum ohne Binnengrenzen geschaffen werden. In diesem Raum sollten Waren, Kapital und Dienstleistungen frei und ohne Hindernisse verkehren können. Durch die vierte Art des freien Verkehrs, den freien Personenverkehr, wurden jedoch andere Probleme als durch den freien Warenverkehr aufgeworfen, nämlich Probleme der inneren Sicherheit der einzelnen Staaten.
Die Beseitigung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für die Menschen kann nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung, der öffentlichen Ordnung und der Grundrechte erfolgen. Die Schaffung eines Raums, in dem die Personen frei verkehren können, muss jedoch mit ergänzenden Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, zur verstärkten Sicherung der Außengrenzen und zum Ausbau der Asyl- und Einwanderungspolitik einhergehen.
Die ersten Schritte auf dem Weg der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit und Einwanderung gab es schon vor dem Maastricht-Vertrag. Im Gegensatz zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik, auf dem schon in den 50er Jahren ein Versuch zu verzeichenen war, wurden Ansätze auf diesem Gebiet der künftiger dritten Säule viel später unternommen.
Im Juni 1976 fand auf die Initiative europäischen Innenminister das erste Treffen der sogenannten TREVI-Gruppe (frz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale) statt. Ihre Grundkonzeption beruhte darauf, über eine Zusammenarbeit der Polizeikräfte der Mitgliedsländer eine effektivere Bekämpfung des Terrorismus zu erreichen. Die institutionelle Ausgestaltung vollzog sich über folgende drei Ebenen:
Die Kooperation innerhalb der TREVI-Gruppe war durch einen reinen intergouvernementalen Charakter geprägt. Alle drei Ebenen wurden vom Vertreter der Ratspräsidentschaft geleitet. Die Zusammenarbeit lag außerhalb des EG-Rahmens und unterlag deswegen weder der Kontrolle des EuGH noch des Parlaments.
Nach der ersten TREVI-Gruppe, mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung, wurden auch weitere geschaffen. TREVI II befasste sich mit der polizeilichen Ausbildung und Ausrüstung sowie der öffentlichen Sicherheit. TREVI III beschäftigte sich vor allem mit Kapitalverbrechen. TREVI IV war für die Probleme im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung der Grenzkontrollen zuständig.
Die TREVI-Kooperation stellte jedoch nicht den alleinigen Vorläufer für die spätere ZIJP im Rahmen der EU dar. Hier ist vor allem das Schengener Abkommen zu nennen.

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