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Die Wirtschafts- und Währungsunion

Ulrike Guérot

Vorgeschichte

Die Idee einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) entstand in Europa zu Beginn der 70er Jahre nach dem Zusammenbruch des Bretton-Wood-Systems. Bereits 1969 hatte der damalige deutsche Bundeskanzler Willy Brandt auf dem EU-Gipfel in Den Haag die Schaffung einer Währungsunion gefordert. Vorausgegangen war dieser Forderung der sogenannte 'Barre-Bericht' der Europäischen Kommission. Dieser sprach sich für eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitiken und die Schaffung von kurz- und mittelfristigen Währungsbeistandsfazilitäten aus. Die Forderung des Gipfels führte 1979 zum sogenannten Werner-Bericht, benannt nach dem damaligen Premierminister von Luxemburg, Pierre Werner. Im Werner-Bericht wurde in einem Drei-Stufen-Plan das Szenario der Realisierung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis 1980 skizziert. Allerdings ließ der Bericht offen, ob es nur eine gemeinsame, zusätzliche Währung, oder eine europäische Einheitswährung geben sollte. Die weltweiten Währungsturbulenzen in Folge des Zusammenbruchs von Bretton-Woods verhinderten die Umsetzung des Werner-Plans. Es gelang den europäischen Staaten lediglich, ihre Währungen mittels der 1972 eingeführten 'Währungsschlange' zu stabilisieren. Die Währungsschlange war ein loser Wechselkursverbund, durch den sich die Wechselkurse der europäischen Währungen innerhalb gewisser Bandbreiten bewegen sollten. Allerdings war die Schlange aufgrund mangelnder Institutionalisierung nicht stabil. Abwertungsgefährdete europäische Währungen konnten die Schlange einfach verlassen. Ein gegenseitiger Stützungsmechanismus der Wechselkurse war nicht vorgesehen.

Das Europäische Währungssystem

Aus der Währungsschlange entwickelte sich das Europäische Währungssystem (EWS), das auf dem Europäischen Rat in Bremen 1978 beschlossen und 1979 eingeführt wurde. Das EWS bedeutete eine Institutionalisierung der Währungsschlange. Für die europäischen Wechselkurse wurden untereinander Schwankungsbreiten von plus/minus 2,25 Prozent Marge (plus/minus 6 Prozent für die italienische Lira) festgelegt. Schossen die Wechselkurse über diese Bandbreite hinaus, waren die Zentralbanken der europäischen Partnerstaaten zu Stürzungsinterventionen aufgerufen. Unkontrollierte Abwertungen einzelner europäischer Währungen konnten damit verhindert werden. Gleichzeitig wurde im Rahmen des EWS eine europäische Rechnungseinheit, der ECU, als gemeinsame Währung eingeführt, die zu Beginn im Außenwert im Verhältnis von 1 ECU = 1 US-Dollar bewertet wurde.

Der Vertrag von Maastricht

Durch das EWS konnten im Verlauf der 80er Jahre die europäischen Währungen in ihren Wechselkursen stabilisiert und gleichzeitig desinflationiert werden. Die Möglichkeit zur Realisierung einer Währungsunion rückte näher. 1989 wurde daraufhin der sogenannte 'Delors-Bericht' verabschiedet, der den Übergang zur WWU in drei Stufen vorsah. Ziele der am 1. Juli 1990 begonnen Stufe waren im wesentlichen die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die Verstärkung der währungspolitischen Koordination sowie die Aufnahme der Arbeiten für die notwendigen vertraglichen Änderungen. Dazu wurde 1990 eine entsprechende Regierungskonferenz einberufen.

Die Regierungskonferenz führte 1992 zum Vertrag von Maastricht, dessen wichtigstes Element die Verwirklichung der WWU durch die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bis zum Jahre 1999 war. (Titel VI: Die Wirtschafts- und Währungspolitik, Art. 102 bis Artikel 109).

Die Verwirklichung wurde in zwei Stufen eingeteilt: am 1. Januar 1994 wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingerichtet, das die Verknüpfung zwischen nationaler und europäischer Kompetenz im Bereich der Währungspolitik sicherstellen und Kompetenzunklarheiten vermeiden helfen sollte. Dazu wurde als Vorläufer der Europäischen Zentralbank das Europäische Währungsinstitut geschaffen. Um eine Konvergenz der europäischen Währungen als Voraussetzung für eine glaubwürdige Stabilitätspolitik sicherzustellen, wurde die Teilnahme an der Währungsunion im Maastrichter Vertrag an die Erfüllung sogenannter Konvergenzkriterien gebunden.

Die Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien sollten die dauerhafte Preisstabilität der Währungen sicherstellen, die an der WWU teilnehmen. Sie sind aufgeführt in Artikel 109 J Maastrichter Vertrag und lauten:

Die Kriterien können damit unterschieden werden in sogenannte monetäre Kriterien, die sich auf die Preistabilität (Inflationsrate, Zinsen) im engeren Sinn beziehen, und sogenannte fiskalische Kriterien, die sich auf die Lage der öffentlichen Finanzen beziehen. Die fiskalischen Kriterien wurden im Maastrichter Vertrag wie folgt in Artikel 104 c zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite präzisiert:

Die Haushaltsdisziplin wird anhand von zwei Kriterien überprüft, nämlich daran:

In einem dem Maastrichter Vertrag beigefügten Protokoll wurde der Referenzwert für das öffentliche Defizit auf eine Ratio von nicht mehr als 3% zum BIP und der Referenzwert für den öffentlichen Schuldenstand auf eine Ratio von nicht mehr als 60% zum BIP festgelegt.

Bei den monetären Kriterien wurde der Abstand zur Inflationsrate auf 1,5 Prozentpunkte mit Blick auf die preisstabilsten Länder und der Abstand der langfristigen Zinsen auf höchsten 2 Prozentpunkte höher als in den preisstabilsten Ländern festgelegt.

Der Stabilitätspakt

Damit die Konvergenzerfordernisse zur Sicherung der Preisstabilität nicht nur für den Eintritt in die Währungsunion, sondern dauerhaft gelten, verabschiedete der Europäische Rat in Dublin 1996 den sogenannten 'Stabilitätspakt', der insbesondere die nominellen Referenzwerte als dauerhafte Zielvorgabe für die öffentlichen Haushalte festschreibt. Darüber hinaus sind die Mitgliedsstaaten der WWU angehalten, eine auf Dauer ausgeglichene Haushaltlage herbeizuführen und sich um dauerhaft geordnete Staatsfinanzen zu bemühen. Staaten, deren öffentliches Haushaltsdefizit 3% übesteigt, müssen demnach (außer in Zeiten starker Rezession oder bei außerordentlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen) innerhalb einer bestimmten Frist Budgetkorrekturen vornehmen. Geschieht dies nicht, wir der Rat 'in der Regel' Sanktionen beschließen, zunächst in Form einer unverzinslichen Einlage. Die Einlage – mindestens 0,2% und maximal 0,5% des BIP – werden nach zwei Jahren in eine Geldbuße umgewandelt, wenn das betreffende Haushaltdefizit weiterhin übermäßig bleibt.

Die Einführung des Euro

Hätten zum 1. Januar 1997 mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Konvergenzkriterien der Währungsunion erfüllt, dann hätte die dritte Phase der WWU, die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse, bereits zu diesem Zeitpunkt beginnen können. Dies war jedoch nicht der Fall, vorwiegend da die Mitgliedsstaaten die fiskalischen Kriterien (Defizit und Schuldenstaat) nicht erfüllten. Da diese Vertragsoption nicht eingetreten ist, kam das automatische Verfahren des Maastrichter Vertrags zur Anwendung, laut dem die letzte Stufe der Währungsunion dann am 1. Januar 1999 mit der Fixierung der Wechselkurse begann.

Im Vorfeld gab es große politische Diskussionen und Auseinandersetzungen darüber, wie eng die Konvergenzkriterien, insbesondere die fiskalischen Kriterien, die laut Vertragstext eine gewissen Interpretationsmarge hatten, auszulegen seien. In den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte rückte damals das Defizitkriterien, wonach die jährliche Neuverschuldung eines Staates nicht über 3% des BIP liegen durfte. Dieses Kriterium wurde noch wenige Zeit vor Beginn der WWU von nur wenigen Mitgliedsstaaten erfüllt.

Der Rat stellte im Mai 1998 auf der Grundlage eines entsprechenden Berichtes des Europäischen Währungsinstitutes jedoch fest, dass insgesamt elf Mitgliedsstaaten die Konvergenzkriterien im Referenzjahr 1997 erfüllt hatten. Damit konnte die Europäische Währungsunion pünktlich und vertragsgemäß zum 1. Januar 1999 beginnen.

Perspektivisch ist die WWU darauf ausgelegt, dass sämtliche EU-Staaten an ihr teilnehmen. Jedoch haben sich Großbritannien und Dänemark durch eine 'opting-out'-Klausel den Vorbehalt gesichert, eventuell auch dann nicht an der WWU teilzunehmen, selbst wenn sie die Konvergenzkriterien erfüllen. Bei allen andern Staaten wird im 2-Jahresabstand geprüft, ob die Konvergenzkriterien zwischenzeitlich erfüllt sind. So wird Griechenland zum 1. Januar 2001 Mitglied der WWU werden. Nur Schweden ist damit von den derzeitigen 15 Mitgliedsstaaten der EU nicht Mitglied der WWU, und hat auch keine 'opting-out'-Klausel.

Zwischen Januar 2002 und Juli 2002 werden die nationalen Geldscheine eingezogen und die Euro-Geldscheine ausgegeben. Damit wird dann die Realisierung der WWU abgeschlossen sein.

Die Europäische Zentralbank (EZB)

Das vorrangige Ziel der EZB ist die Sicherung der Preisstabilität des Euro. Der Stabilitätsauftrag hat durch den Maastrichter Vertrag Verfassungsrang. Der Aufbau der ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) ist vergleichbar mit dem deutschen Bundesbanksystem: die EZB, das Leitorgan des Systems, entspricht der Bundesbank, die nationalen Notenbanken den deutschen Landesbanken.

Bei der EZB müssen zwei Organe unterschieden werden:

(Link: www.ecb.int/)

Literatur: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Regionale und globale Herausforderungen, Bonn 1998


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von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

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