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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erweiterung der Europäischen Union

Cyrus Salimi-Asl, Eric Wrasse und Gereon Schuch

Europäisches Parlament
Vom Parlament angenommene Texte
vorläufige Ausgabe : 05/09/2001

B5-0538/2001

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erweiterung der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf die mündliche Anfrage an den Rat vom 6. Juli 2001 vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik (B5-0331/2001),

A.  in der Erwägung, dass die Erweiterung die historische Aufgabe für die Europäische Union darstellt, um ihre Bestrebungen, dem gesamten Kontinent Frieden und Wohlstand zu bringen, voll und ganz zu verwirklichen,

B.  in der Erwägung, dass der Erweiterungsprozess sowohl für die Beitrittsländer als auch für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Vorteil ist und dass beide Seiten diese historische Chance nutzen sollten, um langfristig Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für Europa zu sichern,

C.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg den Erweiterungsprozess für unumkehrbar erklärt hat,

D.  in der Erwägung, dass das irische Referendum vom 7. Juni 2001 zum Vertrag von Nizza Unsicherheit in den Erweiterungsfahrplan gebracht hat,

E.  in der Erwägung, dass für den Erfolg der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union über die "left-overs"  hinausgehende Reformen notwendig sind, insbesondere mehr Transparenz und Bürgernähe sowie eine aktive Politik zur Überwindung der hohen Arbeitslosigkeit,

F.  in der Erwägung, dass die Ablehnung des Vertrags von Nizza in dem Referendum in Irland seine seit langem erhobenen Forderungen bestätigt, dass eine neue Methode für die Reform der Unionsverträge gefunden werden muss, da das gegenwärtig angewandte Verfahren dazu führt, dass die europäischen Bürger keinen Bezug zu den historischen Anstrengungen der Union, Frieden, Sicherheit und Wohlstand für den gesamten Kontinent zu gewährleisten, entwickelt haben,

G.  in der Erwägung, dass die Heranführungshilfen der Gemeinschaft den Beitrittsländern unter den besten Bedingungen hinsichtlich der Verwaltung, der Kontrolle, der Transparenz und der Effizienz zugute kommen müssen und dass dafür die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von geeigneten Systemen der Finanzverwaltung und -kontrolle sowie die Entwicklung einer Kultur und eines Systems der Betrugsbekämpfung unverzichtbar sind,

H.  in der Erwägung, dass die Völker der Beitrittsländer im Prozess der Aufarbeitung ihrer komplexen Nachkriegsgeschichte und des Kalten Krieges große Anstrengungen unternehmen,

I.  in der Erwägung, dass angesichts der mit den Beitrittsvorbereitungen einhergehenden tiefgreifenden Transformationsprozesse nie die Würde der Völker der beitrittswilligen Länder durch unsensible Forderungen seitens der Europäischen Union verletzt werden darf,

J.  in der Erwägung, dass die Anstrengungen der betroffenen Kandidatenländer, für die Lösung von Restitutionsfragen einen ausgewogenen Modus zu finden, zu begrüßen sind,

 

1.  bekräftigt die in seiner Entschließung vom 5. Juli 2001 zur Tagung des Europäischen Rates in Göteborg vom 15.-16. Juni 2001(1) zum Ausdruck gebrachte Aufforderung an die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass das Ziel einer Beteiligung der Bürger der Beitrittsländer an den Europawahlen im Jahr 2004 erreicht wird, und betont, dass deshalb für jeden Einzelfall Ende 2002 Beitrittsverträge entsprechend der jeweiligen Entwicklung der einzelnen Länder abgeschlossen werden müssen, um der historischen Verpflichtung der Europäischen Union gerecht zu werden(2);

2.  bekräftigt die Verpflichtung der Union, die Erweiterungsstrategie gemäß dem auf dem Europäischen Rat von Nizza angenommenen Zeitplan weiterzuverfolgen, und betont, dass deshalb nach dem irischen Nein zu dem Vertrag von Nizza sicherheitshalber alternative Optionen entwickelt werden müssen (beispielsweise in den Beitrittsverträgen);

3.  fordert die Mitgliedstaaten der Union nachdrücklich auf, nach kreativen Lösungen für das konstitutionelle Problem zu suchen, das das überholte, intransparente und kaum nachvollziehbare Verfahren, das auf dem Gipfel von Nizza angewandt wurde, hervorgebracht hat;

4.  geht davon aus, dass die Beitrittsländer bis zum Beitritt bei sämtlichen weiteren Schritten im Rahmen der Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz (Post-Nizza-Prozess) beratende Funktion haben werden;

5.  ermuntert die Beitrittsländer, die in Nizza verkündete Charta der Grundrechte genauso einzuhalten wie die EU-Organe und die Mitgliedstaaten;

6.  fordert, anlässlich der Aushandlung der betreffenden Beitrittsverträge die Zahl der Abgeordneten Ungarns und der Tschechischen Republik sowie Maltas im Europäischen Parlament der Zahl für Belgien und Portugal (22) bzw. Luxemburg (6) (Staaten mit ähnlich großer Bevölkerungszahl) anzupassen;

7.  bekräftigt, dass die Frage der Mitgliedschaft in der Europäischen Union alleinige Angelegenheit der Europäischen Union, ihrer Mitgliedsstaaten und der Beitrittskandidatenländer ist;

8.  fordert sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Beitrittsländer auf, ihre Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit über die Erweiterung zu verstärken, um die Kenntnisse der europäischen Bürger über die Vorteile und Verpflichtungen, die eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit sich bringt, zu vertiefen;

9.  ist besorgt über die anhaltend hohen Arbeitslosenzahlen, die zunehmenden Einkommensunterschiede und die hohen Armutsraten in einigen Beitrittsländern; fordert, dass der sozialen Dimension der Erweiterung größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, auch indem die Heranführungshilfen für Maßnahmen zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts aufgestockt werden;

10.  erwartet, dass die Regierungen der Beitrittsländer und die Kommission alle Betroffenen an der Planung, Auswahl und Bewertung von Projekten und Programmen beteiligt, die mit Heranführungsmitteln finanziert werden, so wie es gemäß dem Grundsatz der Partnerschaft für die Verwaltung der Strukturfonds innerhalb der EU vorgeschrieben ist;

11.  stellt fest, dass sich die Erweiterung der Europäischen Union und der NATO sinnvoll ergänzen, und begrüßt die Anstrengungen der Kandidatenstaaten, die dies wünschen, sich in die euroatlantischen Sicherheitsstrukturen zu integrieren, und unterstreicht das Recht eines jeden Staates, seine Sicherheitspolitik selbst zu bestimmen;

12.  bekräftigt seinen Vorschlag, dass die Perspektive einer Teilnahme an einem neuen Europäischen Raum auf der Grundlage von Handel, Sicherheit, Umweltschutz und Grundrechten prinzipiell allen benachbarten Ländern offen stehen sollte; betont, dass die Teilnahme an einem solchen Raum eine spätere Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht ausschließen darf;

13.  appelliert an die Kandidatenländer, die Mitgliedstaaten und an alle von der Erweiterung betroffenen Institutionen der Union, der Vorbereitung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands auf den verschiedenen Regierungsebenen in den künftigen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, insbesondere der Ausbildung der Rechtsanwender erhöhtes Gewicht beizumessen, und dabei auch verstärkt Praktika und Partnerschafts-Programme zu organisieren;

14.  ist der Ansicht, dass die Erweiterung wirtschaftliche und politische Vorteile bringen wird, die jeweils größer sind als die Haushaltskosten; hebt hervor, dass der Beitritt nicht von Fragen abhängig gemacht werden darf, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten strittig sind; betont, dass die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts für die gesamte Union auch nach der Erweiterung fortgeführt werden muss;

15.  fordert, dass die Mitgliedstaaten bei der Prüfung der einzelnen Kapitel der Beitrittsverhandlungen dem Interesse der erweiterten Union Vorrang einräumen;

16.  weist darauf hin, dass die Beteiligung von neuen Mitgliedstaaten an der Gemeinsamen Agrarpolitik der Union und den strukturpolitischen Maßnahmen in den ersten Jahren der Mitgliedschaft schrittweise erfolgen wird, um der sozioökonomischen Lage, der Aufnahmekapazität, der Kofinanzierungskapazität und der Verwaltungsstruktur dieser neuen Mitgliedstaaten sowie auch den Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union Rechnung zu tragen;

17.  hebt mit Nachdruck hervor, dass die voraussichtlichen Kosten für den Haushalt der Europäischen Union, die durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten bis 2006 entstehen, im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3) gedeckt werden können; schlägt vor, dass die Beträge nach dem Beitritt im Wege einer Anpassung der Finanziellen Vorausschau für das betreffende Jahr innerhalb der Grenze von 1,27 % für Zahlungsermächtigungen und von 1,335 % für Verpflichtungsermächtigungen aufgebracht werden könnten; weist darauf hin, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bei den Zahlungen, der bei insgesamt 0,15 % des BSP der Gemeinschaft im Jahr 2004 liegt, auch zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs im Zusammenhang mit der Erweiterung verwendet werden könnte;

18.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kosten infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten nach 2006 voraussichtlich noch erheblich ansteigen werden und eine ernsthafte Prüfung der Finanzierung des EU-Haushalts sowie der Beitragskapazität der alten und der neuen Mitgliedstaaten erforderlich machen; betont jedoch, dass es den Grundsatz unterstützt, die Obergrenze der Zahlungsermächtigungen bis 2006 bei 1,27 % des BSP der Gemeinschaft zu belassen, die über den EU-Haushalt zur Deckung des Bedarfs einer erweiterten Union genutzt werden könnte;

19.  weist darauf hin, dass die bevorstehenden Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik den finanziellen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Erweiterung auf die Landwirtschaft und umgekehrt sowie der Situation des Agrarsektors in den neuen Mitgliedstaaten Rechnung tragen sollten; betont, dass die Reformen möglichst vor dem Beitritt unter Berücksichtigung der derzeitigen und künftigen Verpflichtungen im Rahmen der WTO beschlossen werden sollten; hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, mit der Erörterung der Möglichkeit einer Gewährung direkter Beihilfen an die Landwirte der neuen Mitgliedstaaten zu beginnen;

20.  stellt fest, dass die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Erzeuger eine wichtige und kontroverse Rolle in den Beitrittsverhandlungen spielen; betont die Notwendigkeit einer Heranführung der Direktzahlungen an die "Zweite Säule " der GAP durch die obligatorische Anbindung der Prämien an soziale und ökologische Kriterien (Cross-Compliance und Modulation), um die Kontroverse zu entschärfen und eine einheitliche Gestaltung der Prämienzahlungen in der dann erweiterten Union zu garantieren;

21.  begrüßt den Abschluss der Abkommen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den darin enthaltenen Doppel-Null-Ansatz, der die gegenseitige Abschaffung der Ausfuhrerstattungen und den Abbau der Zölle im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten vorsieht; weist darauf hin, dass die Beitrittsländer dadurch hinsichtlich der Vorbereitung auf einen gemeinsamen Binnenmarkt merklich weitergekommen sind;

22.  stellt fest, dass die wesentlichen Haushaltsprobleme im Zusammenhang mit der Erweiterung nach 2006 mit Rubrik 1 (GAP) und Rubrik 2 (Strukturpolitische Maßnahmen) zu tun haben; hebt gleichzeitig hervor, dass beide Teile der Haushaltsbehörde der Europäischen Union auch die erforderlichen Vorkehrungen treffen müssen, um Probleme in anderen Haushaltsrubriken, nicht zuletzt in Rubrik 3 (Interne Politikbereiche) und Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben), wo sich bereits ein neuer für die Vorbereitung der Erweiterung erforderlicher Bedarf abzeichnet, zu ermitteln und zu verhindern;

23.  ersucht die Kommission, regelmäßig aktualisierte Zahlen über die finanziellen Kosten der Erweiterung bis 2006 entsprechend dem jeweiligen Stand der Beitrittsverhandlungen vorzulegen;

24.  fordert die Beitrittsländer auf, Strategien zur Einführung von Rechtsvorschriften gegen die Diskriminierung gemäß Artikel 13 EUV zu beschließen;

25.  betont, dass die Übernahme des Besitzstands der Gemeinschaft im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen vor dem Beitritt erfolgen sollte, da es sich im Grunde um eine Frage der Menschenrechte handelt, und dass der erforderliche Aufbau der Institutionen bzw. die Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten in diesem Bereich eine entscheidende Voraussetzung für die volle Umsetzung des Besitzstands ist;

26.  fordert die Kommission auf, eine ausreichende finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um den Beitrittsländern dabei zu helfen, ihre statistischen Verfahren und Methoden voll an die EU-Standards anzugleichen; fordert die Regierungen aller Beitrittsländer auf, geschlechterdifferenzierte Statistiken zur Gleichstellung der Geschlechter einzuführen und zu verbreiten, die mit den in der Europäischen Union üblichen Statistiken kompatibel sind, um das Bewusstsein für die Probleme zu stärken und Vergleiche zu ermöglichen, sowie die Situation im Bereich der Gleichstellung in den betreffenden Ländern zu überwachen;

27.  verweist auf den noch immer unangemessenen Charakter des Asylverfahrens in mehreren Beitrittsländern, insbesondere was gesetzliche Vorschriften und Verfahren sowie den Zugang zu Asylverfahren betrifft (Flüchtlinge, denen an der Grenze die Einreise verweigert wird oder die willkürlich festgehalten werden; unbefriedigende Funktionsweise der Verwaltungsgerichte);

28.  unterstreicht die gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union (technische und finanzielle Unterstützung) für strenge Kontrollen an den Außengrenzen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels; fordert die Beitrittsländer deshalb auf, die Qualität der Grenzpolizeitruppen zu verbessern und die Bekämpfung des Drogenhandels und der internationalen Kriminalität zu verstärken;

29.  betont, dass die Durchsetzung von Grenzkontrollen nicht in das Recht von Flüchtlingen auf Zugang zu Asylverfahren und den Grundsatz der Nichtzurückweisung eingreifen darf; fordert in diesem Zusammenhang die Festlegung verbindlicher Regeln, um die Vereinbarkeit von Praktiken der Rückübernahme mit dem Asylrecht zu gewährleisten;

30.  stellt fest, dass es in vielen Fällen noch immer zu einer übermäßigen Gewaltanwendung kommt, und fordert deshalb die Beitrittsländer auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation und des Verhaltens ihrer Polizei zu treffen und dazu Ausbildungsprogramme aufzulegen, die die Demokratie, die Menschenrechte, die Achtung von Minderheiten und das Asylrecht zum Gegenstand haben; fordert die betroffenen Länder ferner auf, eine diversifizierte Einstellungspraxis bei der Polizei zu fördern;

31.  stellt fest, dass die Lage in den Haftanstalten trotz einiger Fortschritte in den meisten Beitrittsländern oftmals nach wie vor äußerst unbefriedigend ist, insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Untersuchungshaft und die Haftbedingungen für Minderjährige, und fordert diese Länder auf, die Lage zu verbessern, die notwendigen Strafrechtsveränderungen vorzunehmen und entsprechende Ausbildungsprogramme zu entwickeln; ersucht die Länder, die dies noch nicht getan haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefängnisverwaltungen der Verantwortung des Justizministeriums unterstellt werden;

32.  unterstreicht, dass die Korruption das ordnungsgemäße Funktionieren von Polizei und Justiz gefährdet und das Vertrauen der Öffentlichkeit untergräbt, und fordert deshalb die Beitrittsländer, die die Übereinkommen des Europarates und der OECD über die Bekämpfung der Korruption noch nicht ratifiziert haben, auf, diesen Schritt nachzuholen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die genannten Übereinkommen so zügig wie möglich umzusetzen;

33.  unterstreicht, dass das uneingeschränkte Vertrauen in die Standards der jeweils anderen Seite im Bereich des Datenschutzes eine Vorbedingung für die Herstellung einer wirklich effektiven bilateralen Zusammenarbeit mit Europol sowie mit den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten ist, und fordert deshalb die Beitrittsländer auf, die dies bisher nicht getan haben, das Übereinkommen des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutz von Einzelpersonen vor unbefugter Nutzung ihrer persönlichen Daten zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

34.  stellt fest, dass die von der Kommission am 25. Juli 2001 verabschiedete Mitteilung "über die Auswirkungen der Erweiterung für die an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen " dem Auftrag des Europäischen Rates von Nizza, ein Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen vorzulegen, nur ansatzweise gerecht wird; fordert vor dem Hintergrund des besonderen Anpassungsdrucks in den Grenzregionen zwischen den derzeitigen und zukünftigen Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für diese Regionen, wodurch wichtige Anreize für eine verstärkte grenzüberschreitende Kooperation geschaffen würden;

35.  fordert mit Nachdruck, dass in Regionen, in denen das Pendlerwesen auftreten wird, besondere grenzübergreifende Begleitmaßnahmen wie mögliche Übergangszeiten in Betracht gezogen werden müssen, die darauf abzielen, den Auswirkungen, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und der freie Verkehr von Dienstleistungen auf den Arbeitsmarkt haben werden, auf der Grundlage zu vereinbarender Bewertungsmaßstäbe zu begegnen, um einen dringend notwendigen, sozial verträglichen Integrationsprozess sicherzustellen; ersucht die Kommission, gemeinsam mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments ein Referenzdokument auszuarbeiten, das diese Maßstäbe und Maßnahmen enthält;

36.  kritisiert die schwache Entwicklung des Branchentarifwesens und fordert die Stärkung und Abhaltung des sozialen Dialogs insbesondere auf sektoraler Ebene, wobei unterstützend dazu grenzüberschreitende Sozialpartnerschaftskontakte und -kooperationen in den Grenzregionen, mit dem Ziel, EU-Sozialpartnerschaftsmodelle nachzuahmen, durchgeführt werden sollten;

37.  hält fest, dass Übergangsfristen in zentralen Bereichen des Binnenmarktes eine jeweils spezifische Begründung brauchen und nicht nur eine Frage des Verhandlungsgleichgewichts sein dürfen, dass ihr Geltungsbereich und ihre Dauer weitestgehend einzuschränken sind, dass damit keine gravierenden Wettbewerbsverzerrungen verbunden sind und eine schrittweise Anpassung an die vollständige Verwirklichung des Binnenmarktes erfolgt;

38.  fordert die Kommission auf, sich die Ergebnisse der "Task Force zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Umfelds von Unternehmen in der Gründungsphase " (BEST-Prozess) zunutze zu machen, um Industriezweige und Unternehmen von Beitrittsländern zu bewerten; fordert die Kommission auf, diese Bewertungen für die Beitrittsländer zugänglich zu machen, und fordert die Beitrittsländer auf, zur Verbesserung der Leistung ihrer Industriesektoren die Benchmarking-Methode anzuwenden;

39.  weist darauf hin, dass dringend Umstrukturierungsprogramme für die Stahlindustrie in den Beitrittsländern erforderlich sind und dass die Stahlindustrie einer "sorgfältigen Politik " bedarf, die bestehen sollte in kurzfristigen Subventionsmaßnahmen zur Erhaltung der Industrie, Maßnahmen zur Eindämmung von Entlassungen, langfristigen Strukturanpassungsmaßnahmen sowie Rationalisierung und Spezialisierung auf Stahlprodukte mit hohem Mehrwert;

40.  bekräftigt, dass der Energiesektor hinsichtlich Versorgungssicherheit, Strukturveränderungen in der Kohleindustrie, Energieeffizienz, Forschung und Gewinnung erneuerbarer Energie und Sicherheit der Kernenergie dringend besonderer Aufmerksamkeit bedarf, und ist der Auffassung, dass der Handel mit Emissionszertifikaten in einigen Ländern eine effektive Lösung für den immensen Investitionsbedarf darstellen könnte; unterstützt eine verstärkte Beteiligung der Kandidatenländer an EU-Programmen wie SAVE, SYNERGY, ALTENER usw.;

41.  stellt fest, dass die Atomenergie in den Beitrittsländern noch viele Fragen aufwirft;

42.  stellt fest, dass Artikel 2 und 6 des Vertrags von Amsterdam betreffend die nachhaltige Entwicklung und die Berücksichtigung von Umweltbelangen in allen Politikbereichen in allen Bereichen der Beitrittsverhandlungen uneingeschränkt angewandt werden müssen, sowohl in der Umweltpolitik als auch in anderen Kapiteln, wie insbesondere Landwirtschaft und Fischerei, wie in den Mitgliedsländern auch;

43.  fordert die zuständigen Organe der Europäischen Union sowie die Beitrittsländer auf, nach Lösungen zu suchen, damit Gebiete in den Beitrittsstaaten, die derzeit den Status von Schutzgebieten von natürlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung haben und die in einigen Ländern weiträumiger sind als im EU-Recht vorgeschrieben, in ihren derzeitigen Ausmaßen erhalten bleiben;

44.  ist der Ansicht, dass der Abschluss der Beitrittsverhandlungen und die Vereinbarung von Übergangszeiten in Umweltfragen von der Qualität detaillierter Investitions- und Zeitpläne für die vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands abhängig gemacht werden müssen; fordert die Kommission auf, EURREPAS, ein im Anfangsstadium seiner Entwicklung befindliches Netz regionaler und lokaler Umweltbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländer, zu fördern und finanziell zu unterstützen, um die vollständige Umsetzung des Umweltrechts in der Praxis zu gewährleisten;

45.  fordert die zuständigen Institutionen der Europäischen Union auf sicherzustellen, dass eine sorgfältige, unabhängige und verlässliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, bevor Finanzmittel im Rahmen der von ihnen verwalteten Fonds bereitgestellt oder ausgezahlt werden, und dass die Ergebnisse solcher Prüfungen bei der Entscheidung, ob Vorhaben förderungswürdig sind bzw. ob sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, zugrunde gelegt werden; stellt fest, dass in keinem Fall Mittel für umweltschädigende Vorhaben zur Verfügung gestellt werden sollten;

46.  bedauert, dass nach wie vor erhebliche Hindernisse bestehen, die der Verwendung der Heranführungshilfen der Europäischen Union zur Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten im Wege stehen, nämlich:

-  die für ISPA-Vorhaben geltende Untergrenze von 5 Mio. Euro verhindert die Unterstützung lokaler, kleinerer und von Interessengruppen verwalteter Projekte, die oft besonders geeignete Instrumente zur Förderung nachhaltiger Politiken sind;

-  die hohen Auflagen für die Beteiligung am Programm LIFE Natur haben viele Beitrittsländer von der Teilnahme an diesem ausgezeichneten Programm abgehalten;

fordert die Kommission deshalb auf, die entsprechenden Regelungen zu überprüfen;

47.  sieht in der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit den jeweils betroffenen Ländern einen entscheidenden Schritt zur Vorbereitung des SAPARD-Programms und hofft, dass alle Länder möglichst rasch in der Lage sein werden, SAPARD-Zahlstellen einzurichten; unterstreicht die Bedeutung der integrierten ländlichen Entwicklung für den Erweiterungsprozess; fordert die Kommission auf, die Information der Landbevölkerung über die ländliche Entwicklung zu verbessern;

48.  hält es für äußerst wichtig, dass die Umsetzung der neuen Vorschläge im Weißbuch der Kommission über Nahrungsmittelsicherheit sorgfältig von den Beitrittsländern überwacht wird;

49.  ist der Auffassung, dass die Haltung des Wissenschaftlichen Ausschusses, dass alle Beitrittsländer in Bezug auf das BSE-Risiko in Gruppe 3 eingestuft werden sollten, ausschließlich auf den Schutz der Verbraucherinteressen abzielt; fordert diese Länder dringend auf, rasch in die Sanierung von Schlachthöfen zu investieren und alle Risikomaterialien gemäß den diesbezüglichen europäischen Richtlinien zu entfernen; dringt ferner darauf, dass das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem überprüft wird, damit die Viehbestände systematisch zurückverfolgt werden können;

50.  fordert die Beitrittsländer auf, die erforderlichen Mechanismen zur wirkungsvollen Anbindung an das Frühwarnsystem der Gemeinschaft, sowohl was die Warnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als auch die aufgrund der EBLS-Warnung vom FWS ergriffenen Maßnahmen angeht, einzuführen;

51.  fordert alle Beitrittsländer auf, sich verstärkt in die Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung einzubringen; ein möglichst umfassender Austausch von Schülern und Studenten ist ohne Zweifel eine der besten Möglichkeiten, das Verständnis für die europäische Integration zu erhöhen; betont darüber hinaus den besonderen kulturellen Wert, der dem Schüler- und Studentenaustausch zu eigen ist;

52.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Erweiterungsprozess mit der wirksamen Einführung von Instrumenten zur Verhütung und Bekämpfung sämtlicher Formen des Frauenhandels zu verknüpfen und das Problem der Gewalt gegen Frauen in der Familie in Angriff zu nehmen; verlangt, Finanzmittel und technische Hilfe für eine Partnerschaft zwischen den Dienststellen der Polizei, den Einwanderungsbehörden und den Justizbehörden in Form von Partnerschaftsprojekten zur Verfügung zu stellen und die im Rahmen des Programms PHARE verfügbaren Mittel dazu einzusetzen, den Beitrittsländern die Beteiligung am Programm DAPHNE zu erleichtern;

53.  fordert angesichts der Tatsache, dass die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter eine wesentliche Voraussetzung für den Beitritt ist, die Durchführung eines Mainstreaming-Konzepts; fordert die Regierungen der Beitrittsländer auf, die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess, wie in der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 vorgesehen, zu fördern;

54.  ist der Meinung, dass die Kandidatenländer keine härteren Bedingungen als die Mitgliedstaaten selbst zu erfüllen brauchen und in den Genuss derselben Rechte kommen müssen;

55.  bekräftigt, dass über die Menschenrechte nicht verhandelt werden kann, und fordert die Beitrittsländer daher auf, Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen, die Personen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichung diskriminieren;

56.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Parlamenten und Regierungen der Beitrittsländer zu übermitteln.


(1) Angenommene Texte Punkt 12.
(2) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Göteborg, 15. - 16. Juni 2001.
(3) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

Quelle: http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so /pv2?PRG=CALDOC&FILE=010905 &LANGUE=DE&TPV=PROV&S DOCTA=7&TXTLST=1&Type_Doc=FIRST&POS=1


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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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