Cyrus Salimi-Asl, Eric Wrasse und Gereon Schuch
Offizielle Positionen der anderen Organe und Einrichtungen -Rat der Union
Press Release: Brussels (04-12-2000) - Press: 465 - Nr: 13999/00
Der Rat begrüßt die Fortschrittsberichte nach Ländern und die entsprechenden Fortschrittsanzeiger sowie das Strategiedokument, die die Kommission zum Erweiterungsprozess vorgelegt hat und die der Union die Möglichkeit geben, sich eine Gesamtübersicht über die Beitrittsverhandlungen und die Entwicklungsaussichten für den bevorstehenden Zeitraum zu verschaffen.
Der Rat begrüßt die Qualität der von der Kommission vorgelegten Informationen, die einen wichtigen Beitrag für den Fortgang der Beratungen darstellen. Die genannten Dokumente geben klar und genau zu erkennen, welche Fortschritte von den einzelnen Beitrittsländern bei ihren Vorbereitungen erzielt wurden und welche Schwierigkeiten sie jeweils noch zu lösen haben.
Der Rat begrüßt bei diesem Anlass zugleich die tief greifenden Reformen, die von jedem dieser Länder in unterschiedlichem Ausmaß in die Wege geleitet worden sind, und er ermutigt diese Länder, bei ihren unerlässlichen Anstrengungen, bei denen es sowohl um die Umsetzung des Besitzstands in nationale Rechtsvorschriften als auch um deren effektive Durchführung geht, nicht nachzulassen. Der Rat wird die Fortschritte, die von den Bewerberländern bei der Erfüllung der Beitrittskriterien erzielt werden, innerhalb eines einheitlichen und kohärenten Rahmens auch weiterhin überwachen. Der Rat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Erklärung vom 27. November 2000 zur makroökonomischen und finanziellen Stabilität in den Bewerberländern, mit denen derzeit verhandelt wird (s. Anlage 2).
In unmittelbarer Weiterführung der vom Europäischen Rat in Helsinki und Feira erteilten Impulse vertritt der Rat die Auffassung, dass das Strategiedokument der Kommission einen zugleich ehrgeizigen und realistischen Rahmen für die Fortsetzung der Verhandlungen bietet und es ermöglicht, dem Erweiterungsprozess einen neuen Anstoß zu geben. Der Rat ist der Auffassung, dass alle Voraussetzungen für die Weiterführung und den erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen nunmehr gegeben sind, betont, dass die politische Perspektive der Erweiterung bei allen gegenwärtigen und künftigen Beratungen der Europäischen Union im Auge behalten wird, und bekräftigt sein politisches Engagement und seine völlige Entschlossenheit in dieser Hinsicht.
Der Rat bekräftigt bei diesem Anlass, dass er dem Erfolg des Erweiterungsprozesses politische Priorität beimisst.
Der Rat ist der Auffassung, dass die Union zudem mit den regelmäßigen Berichten und dem Fortschrittsanzeiger über die Instrumente verfügt, deren es bedarf, um die Vorbereitungen eines jeden Beitrittslandes wie auch die Einhaltung der bei den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen überwachen zu können. Diese Instrumente, auf die sowohl die Union als auch die Beitrittsländer sich stützen müssen, werden zur Effizienz der Beitrittsverhandlungen und somit auch zu deren möglichst baldigem Abschluss beitragen.
Der Rat ist der Auffassung, dass die Intensivierung dieser Verhandlungen, bei denen Schritt um Schritt bis zum Kern der zu regelnden Fragen vorgestoßen werden konnte, sehr erhebliche Fortschritte ermöglicht hat, die eine solide Grundlage für substantielle Verhandlungen in einer Anzahl von Schlüsselfragen bieten. Einerseits sind in einer Vielzahl von Bereichen beim derzeitigen Stand keine zusätzlichen Verhandlungen mehr erforderlich. Andererseits hat das für die Behandlung der Anträge auf Übergangsregelungen gewählte fallweise Vorgehen zu ersten Ergebnissen und zur Annahme einiger dieser Anträge geführt.
Der Rat begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen "Fahrplan" für die nächsten 18 Monate, dessen Zielsetzung er im Großen und Ganzen teilt und der seiner Ansicht nach einen wichtigen Bezugsrahmen darstellt, mit dem die Union ihrerseits ihr Engagement konkretisiert, die bei den Verhandlungen aufgeworfenen Probleme, einschließlich der Anträge auf Übergangszeiten, in Angriff zu nehmen und ihre Verhandlungsposition für die einzelnen Kapitel des Besitzstands innerhalb eines gegebenen Zeitplans festzulegen.
Der "Fahrplan" bildet einen flexiblen Orientierungsrahmen, der bei seiner Umsetzung nach Maßgabe der mit jedem einzelnen Land erzielten Fortschritte angepasst werden kann, unter anderem auch im Hinblick darauf, den am besten vorbereiteten Beitrittskandidaten raschere Verhandlungsfortschritte zu ermöglichen. Grundlage für den weiteren Verlauf und den letztlichen Abschluss der Verhandlungen sind nämlich die individuellen Leistungen eines jeden Beitrittslandes, was ein differenziertes Vorgehen und die Möglichkeit eines Aufholens gestattet.
Mit dem Abschluss der Regierungskonferenz über die Reform ihrer Organe wird dieses Konzept es der Union ermöglichen, gemäß dem vom Europäischen Rat in Helsinki gesetzten Ziel ab Ende 2002 die Beitrittsländer aufzunehmen, die entsprechend vorbereitet sind.
Der Rat weist darauf hin, dass die Intensivierung der Verhandlungen gemeinsame Anstrengungen der Union und der Beitrittskandidaten zur Grundlage hat. Was die Beitrittsländer anbelangt, für die noch nicht alle Verhandlungskapitel eröffnet sind, wird alles daran gesetzt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die noch verbleibenden Kapitel möglichst bald im Jahr 2001 in Angriff genommen werden können.
In Bezug auf die von den Beitrittsländern beantragten Übergangszeiten, die sich in einigen Fällen als notwendig erweisen könnten, ruft der Rat in Erinnerung, dass die Prüfung der Anträge der Beitrittsländer nach Maßgabe der von der Union festgelegten allgemeinen Kriterien und Fall für Fall weitergeführt werden muss. Es ist möglich, dass die Union in ihrem eigenen Interesse selbst die Notwendigkeit bestimmter Übergangsregelungen geltend machen wird.
Der Rat nimmt mit Interesse den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Anträge auf Übergangszeiten in drei Kategorien aufzuteilen (annehmbar, verhandelbar, unannehmbar), erinnert aber zugleich daran, dass die Prüfung dieser Anträge mit einer klaren Verpflichtung der Beitrittsländer zur effektiven Umsetzung und Anwendung des Besitzstands einhergehen muss. Für die Prüfung der betreffenden Anträge ebenso wie für die Behandlung der sonstigen noch offenen Fragen sollte den Terminvorschlägen des "Fahrplans" gefolgt werden.
Der Rat ist der Auffassung, dass es in einigen Ausnahmefällen nützlich sein könnte, die Prüfung klar bestimmter Fragen zurückzustellen, so dass bei den betreffenden Kapiteln ein vorläufiger Abschluss vorgenommen werden kann. Auf jeden Fall wird dieses Verfahren aber nur anzuwenden sein, wenn im Rahmen der Verhandlungen über das betreffende Kapitel schon alle Anstrengungen unternommen wurden.
Der Rat erinnert daran, dass der Besitzstand nicht allein in einzelstaatliches Recht umgesetzt, sondern vor allem auch effektiv zur Anwendung gebracht werden muss. Die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Beitrittsländer im Zuge der Verhandlungen eingegangen sind, ist nämlich sehr weitgehend auch davon abhängig, dass ihre Behörden zu einer konkreten Anwendung in der Lage sind.
In diesem Zusammenhang ermutigt der Rat die Beitrittsländer, die erforderlichen Reformen fortzusetzen und zu beschleunigen, so dass sie auch im Stande sind, die aus dem Beitritt erwachsenden Pflichten auf sich zu nehmen. Die diesbezüglichen Fortschritte jedes einzelnen Landes werden sich auf das Fortschreiten und den Abschluss der Verhandlungen entscheidend auswirken.
Die Union bestätigt ihrerseits ihre Bereitschaft, auch weiterhin für diese Reformen eine wesentliche Unterstützung zu leisten und die entsprechenden Mittel im Rahmen der Heranführungsstrategie bereitzustellen.
Es wird Sache der Union sein, in systematischer und koordinierter Weise alle Instrumente zum Einsatz zu bringen, die ihr für die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung der von den Beitrittsländern bei den Verhandlungen übernommenen Verpflichtungen zu Gebote stehen. Der Rat ersucht insbesondere die Kommission, regelmäßig die Fortschrittsanzeiger für jedes Land zu aktualisieren.
Der Rat erinnert daran, dass die Beitrittspartnerschaften ein wesentliches Instrument der Heranführungsstrategie darstellen, insoweit sie für jedes Land kurz- und mittelfristige Prioritäten vorgeben. Der Rat gibt nachdrücklich der Hoffnung Ausdruck, dass diejenigen Prioritäten, die mittels der 1999 geschlossenen Partnerschaften aufgestellt und von den Beitrittsländern bisher nicht eingehalten wurden, rasch verwirklicht werden.
Was die Türkei angeht, so bekräftigt der Rat, dass er gewillt ist, so rasch wie möglich gemäß den Schlussfolgerungen von Helsinki den Rahmen der Heranführungsstrategie festzulegen.
Der Rat begrüßt es, dass am 23. November eine Tagung der Europakonferenz auf Ministerebene stattgefunden hat, die der Vorbereitung der für den 7. Dezember vorgesehenen Europakonferenz auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs diente.
Diese Ministertagung gab die Möglichkeit, die Beitrittsländer ihrem Wunsch entsprechend über den Stand der Beratungen der Regierungskonferenz zur Reform der Organe zu unterrichten und mit ihnen eine Aussprache über das längerfristig anzustrebende Funktionieren der erweiterten Union zu führen.
Anlage 1Sämtliche Verhandlungskapitel (mit Ausnahme der Kapitel Organe und Sonstiges), insgesamt also 29, wurden bei den Verhandlungen mit Zypern, Estland, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik und Slowenien in Angriff genommen. Gemäß dem Grundsatz der Differenzierung sind andererseits bei den Verhandlungen mit Malta bisher 17 Kapitel eröffnet, mit Lettland, Litauen und der Slowakei 16 Kapitel, mit Bulgarien 11 und mit Rumänien 9 Kapitel. Die Anwendung des Differenzierungsgrundsatzes bei den Verhandlungen bestätigt somit die vom Europäischen Rat in Helsinki und in Feira bekräftigte Möglichkeit eines "Aufholens".
Je nach Land wurde ein vorläufiger Abschluss bei 6 bis 17 Verhandlungskapiteln erzielt: nämlich bei 8 Kapiteln für Bulgarien, 17 für Zypern, 16 für Estland, 14 für Ungarn, 9 für Lettland, 7 für Litauen, 12 für Malta, 13 für Polen, 13 für die Tschechische Republik, 6 für Rumänien, 10 für die Slowakei und 14 für Slowenien.
Dieser vorläufige Abschluss der Verhandlungen wurde bei einigen Ländern schon in komplexen Besitzstandsbereichen erzielt, wie etwa freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht.
Die Kommission hat bisher über 170 Anträge auf Übergangsmaßnahmen seitens der Beitrittsländer verzeichnet, und zudem über 340 solcher Anträge allein für den Bereich der Landwirtschaft. Da die vollständige Übernahme des Besitzstands als Verhandlungsgrundlage gilt, stellen die Anträge auf Übergangszeiten neben der effektiven Umsetzung dieses Besitzstands einen der hauptsächlichen Verhandlungspunkte dar.
Anlage 2Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) möchte zur Vorbereitung einer vollauf gelungenen wirtschaftlichen Eingliederung der Bewerberländer, mit denen derzeit verhandelt wird (d. h. der Beitrittsländer), und zu ihrem Beitritt zur Europäischen Union beitragen. In diesem Zusammenhang erörterte der Rat (Wirtschaft und Finanzen) die wirtschaftliche Lage in den Beitrittsländern mit dem Ziel, diese Länder bei der Festlegung ihrer Strategie für die wirtschaftliche Eingliederung in die Europäische Union zu unterstützen. Zwecks dieser Beratungen nahm der Rat (Wirtschaft und Finanzen) Kenntnis von der Aufzeichnung der Kommission über die Fortschritte bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen durch die Beitrittsländer und den Bedarf an Bewertungen der makrofinanziellen Stabilität. In der Aufzeichnung der Kommission werden die Ergebnisse des Wirtschaftskapitels der regelmäßigen Berichte und des Strategiedokuments über die Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen in Bezug auf die makroökonomische Lage und die Strukturreformen dargelegt, und es wird darin ein wirtschaftspolitischer Dialog mit den Beitrittsländern über den Bereich der makroökonomischen und finanziellen Stabilität vorgeschlagen.
Nach Auffassung des Rates haben die Beitrittsländer im Allgemeinen Fortschritte bei der Erfüllung der beiden Teile des wirtschaftlichen Kriteriums von Kopenhagen erzielt, nämlich zum einen das Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft und zum anderen die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Der Aufzeichnung der Kommission zufolge gibt es zwischen den Beitrittsländern nach wie vor beträchtliche Unterschiede. Aus der Aufzeichnung geht ferner hervor, dass ihre Volkswirtschaften als funktionsfähige Marktwirtschaften gelten können oder dass sie beträchtliche Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel erzielt haben. Die Beitrittsländer dürften in den kommenden Jahren in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sofern sie an dem richtigen Kurs für die Strukturreform festhalten. In den meisten Ländern besteht ein ausreichendes Maß an makroökonomischer Stabilität, das es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, Entscheidungen in einem Klima von Stabilität und größerer Sicherheit zu treffen. Die Länder, in denen die Marktmechanismen funktionieren, werden eher in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten und sich darauf einzustellen.
Die Beitrittsländer sollten im Einklang mit fortgesetzten Bemühungen zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und zur Vorbereitung auf den Beitritt die Umstrukturierung ihrer Volkswirtschaften und ihren wirtschaftlichen Aufholprozess fortsetzen. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) verfolgt mit den Beitrittsländern das ehrgeizige Ziel, den Aufholprozess zu beschleunigen.
Im Rahmen des Prozesses der wirtschaftlichen Eingliederung in die EU werden die Beitrittsländer die Wirtschaftsreform fortführen müssen. Die Aussichten auf eine wirkliche und somit nachhaltige nominelle Konvergenz werden unter anderem davon abhängen, dass die betreffenden Länder an ihrem Engagement festhalten, ihre Bemühungen zunächst um makroökonomische Stabilität und sodann um finanzielle Stabilität auf der Basis der bisher erzielten Fortschritte fortzusetzen.
Was den ersten Aspekt, die Gewährleistung der makroökonomischen Stabilität, anbelangt, so ist ein ausgewogenes Maß an Preisstabilität bei gleichzeitigem raschem gesamtwirtschaftlichen Wachstum erforderlich, wobei sicherzustellen ist, dass Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz vorwiegend mit langfristigem Kapital finanziert werden, das zur Finanzierung des erheblichen Investitionsbedarfs dienen kann. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, dass die mittelfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in einem Umfeld, in dem der Ausbau der Infrastruktur zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist, sichergestellt wird und eine Volatilität der Wechselkurse im Kontext beträchtlicher Kapitalzuflüsse vermieden wird.
Hinsichtlich des zweiten Aspekts, der Gewährleistung der Stabilität der noch immer unterentwickelten Finanzsysteme in den Beitrittsländern, ist es erforderlich, dass die Vorbereitung des Bankensystems auf den zunehmenden Wettbewerb abgeschlossen wird, dass der Regelungs- und Kontrollrahmen verstärkt und seine Einhaltung sichergestellt wird, dass technisch einwandfreie Zahlungssysteme bestehen und dass das allgemeine rechtliche und wirtschaftliche Umfeld mit dem Ziel eines Ausbaus der Kapazität des Finanzsystems zur Finanzierung produktiver Investitionen verbessert wird.
Der Rat vertritt die Auffassung, dass ein regelmäßiger, eingehender Dialog mit den Beitrittsländern über ein breites Spektrum makroökonomischer Politik und finanzieller Stabilität für den Beitrittsprozess hilfreich ist. Dieser Dialog könnte sowohl als ein Mittel zur Feststellung von Risiken und Schwächen in den Beitrittsländern als auch als ein Hilfsmittel zur Festlegung ihrer Strategie für die wirtschaftliche Eingliederung in die EU dienen. Ferner würde er die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den derzeitigen und den künftigen Mitgliedstaaten vor dem Beitritt weiter verstärken.
Unbeschadet des Heranführungsprozesses und der im Rahmen der Beitrittsverhandlungen erfolgenden Evaluierung in Bezug auf die Kriterien von Kopenhagen ersucht der Rat die Kommission, jährliche Bewertungen der makroökonomischen und der finanziellen Stabilität in den Beitrittsländern zu unterbreiten. Im Hinblick auf die Unterstützung des wirtschaftlichen Dialogs mit den Beitrittsländern hat der Rat den Wunsch, dass die von den Beitrittsländern unterbreiteten wirtschaftspolitischen Heranführungsprogramme, deren Bewertung durch die Kommission sowie die Bewertungen der makroökonomischen Stabilität auf einer Tagung erörtert werden; diese Tagung, an der auch die Mitglieder des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) und hochrangige Vertreter der Beitrittsländer teilnehmen würden, könnte von dem jeweiligen Vorsitz veranstaltet werden, wobei mit dem schwedischen Vorsitz in der ersten Hälfte des Jahres 2001 begonnen würde. Die Kommission wird ersucht, dem Rat (Wirtschaft und Finanzen) jährlich über ihre Bewertung der Haushaltsmitteilungen und der wirtschaftspolitischen Heranführungsprogramme, die die Beitrittsländer ab 2001 zu unterbreiten haben, sowie über die auf der hochrangigen Tagung gezogenen Schlussfolgerungen Bericht zu erstatten.
HERANFÜHRUNGSSTRATEGIE FÜR DIE TÜRKEIDer Rat hat seine politische Zustimmung zur Beitrittspartnerschaft mit der Türkischen Republik sowie zur Rahmenverordnung für diese Partnerschaft erteilt. Die Rahmenverordnung bildet die Rechtsgrundlage (Artikel 308 EGV) für den vom Rat zu fassenden Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkischen Republik. Sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat (voraussichtlich im Januar 2001), kann der Rat die Rahmenverordnung förmlich annehmen.
Bekanntlich hatte der Europäische Rat (Helsinki) erklärt, dass die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll, und dass die Türkei auf der Grundlage der derzeitigen europäischen Strategie wie den anderen beitrittswilligen Ländern eine Heranführungsstrategie zugute kommen wird, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll. Ferner hatte der Europäische Rat (Helsinki) erklärt, dass auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der vorangegangenen Tagung des Europäischen Rates eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei errichtet wird, in deren Rahmen Prioritäten festgelegt werden, auf die sich die Beitrittsvorbereitungen im Lichte der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und der Verpflichtungen eines Mitgliedstaates konzentrieren müssen.
Quelle: http://www.europarl.eu.int/enlargement/ cu/agreements/2316_de.htm
bookmarken bei...



