Christoph Süß und Rebekka Göhring
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei reichen bis in das Jahr 1959 zurück, als die Türkei einen Antrag auf Aufnahme in die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) stellte. Vier Jahre später schloß diese ein Assoziationsabkommen mit der Türkei und stellte ihr einen späteren Beitritt in Aussicht. Es dauerte jedoch bis in das Jahr 1999, ehe der Türkei der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten zugesprochen wurde.
In diesem Abschnitt soll die wechselvolle Geschichte der türkischen EU-Beitrittsperspektive chronologisch nachgezeichnet werden. Es wird dabei nach einem kurzen Rückblick auf die Anfänge in den Beziehungen der EU zur Türkei vor allem auf die jüngeren Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Beitrittsperspektive der Türkei, sowie auf die aktuelle Beschlusslage der EU vor ihrer Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Dezember 2004 eingegangen.
Chronologie der EU-Türkei-Beziehungen: 1959-2004
Das im Jahr 1963 zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei vereinbarte und ein Jahr später in Kraft getretene Assoziationsabkommen kann als erster Schritt auf dem Weg zur Entwicklung der türkischen EU-Beitrittsperspektive gesehen werden. Damals wollte die Türkei ihre Eingliederung in die westliche Staatengemeinschaft, welche 1952 mit dem Beitritt zur NATO begonnen hatte, fortsetzen. Zudem wollte sie verhindern, dass ihr Nachteile gegenüber ihrem Nachbarland Griechenland erwachsen, das schon 1961 ein solches Abkommen mit der EWG geschlossen hatte, und zu dem sie seit jeher angespannte Beziehungen unterhielt.
Das sogenannte „Abkommen von Ankara“ sah die gegenseitige, schrittweise Öffnung der Warenmärkte vor, an dessen Ende eine Zollunion stehen sollte. Zudem stellte die EWG Finanzhilfen zur Unterstützung der Türkei bei dem vor ihr liegenden Reformprozess in Aussicht.
Das Assoziationsabkommen enthält in Art. 28 bereits eine Beitrittsperspektive:
"Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen."
Der damalige EG-Kommisionspräsident Walter Hallstein strich in seiner Rede anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens von Ankara am 12. September 1963 heraus, dass die Türkei unstreitbar Teil der Europäischen Gemeinschaft sei, und somit eine Beitrittsperspektive habe.
In den Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens von Ankara setzte eine Phase der Stagnation in den Beziehungen der EG zur Türkei ein. Im Jahr 1970 wurde lediglich ein Zusatzprotokoll verabschiedet, in dem eine 22-jährige Übergangszeit für die Vollendung einer gemeinsamen Zollunion festgelegt wurde.
Im Gegensatz zu Griechenland, das bereits 1981 der EG beigetreten war, hatte das Assoziierungsverhältnis der Türkei nicht zu einem Beitritt geführt. Vor allem aufgrund der instabilen politischen Lage in der Türkei in den 1960er- und 70er-Jahren, mit drei Militärputschen in den Jahren 1960, 1971 und 1980, hatte es keine weitergehende Annäherung zwischen der EU und der Türkei gegeben, wohingegen Griechenland seinen EG-Beitritt seit Wiederherstellung der Demokratie im Jahre 1974 konsequent angestrebt hatte. Türkische Bemühungen hinsichtlich eines EG-Beitritts, die zu Beginn der 1980er Jahre intensiviert worden waren, waren zunächst vor allem am griechischen Veto gescheitert.
Es dauerte bis in das Jahr 1987, ehe die Türkei einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Nachfolgeorganisation der EWG, stellte. Die erste Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag der Türkei vom Dezember 1989 sprach sich gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen in unmittelbarer Zukunft aus. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die Türkei zu diesem Zeitpunkt weder politisch noch wirtschaftlich reif für eine Mitgliedschaft in der EG sei. Jedoch signalisierte die EG, dass sie gewillt sei, die gegenseitigen Beziehungen auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens weiter auszubauen.
Am 6. März 1995 beschloß der Assoziationsrat EG-Türkei die Verwirklichung der letzten Phase der Zollunion. Bis zum Inkrafttreten der Zollunion am 1. Januar 1996 wurden alle Zölle in der Türkei auf Einfuhren aus der EU beseitigt. Darüber hinaus glich die Türkei ihre Zölle auf die Einfuhr von Industriewaren aus Drittländern denen der EU an. Desweiteren wurde vereinbart, die Zusammenarbeit in einzelnen, von der Zollunion nicht abgedeckten Bereichen zu intensivieren, um die Türkei so schrittweise an die EU heranzuführen. Zudem versprach die EU einseitig, die Türkei bei der Realisierung der Zollunion und den damit verbundenen Liberalisierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.
Nachdem die türkische EU-Beitrittsperspektive in der ersten Hälfte der 1990er Jahre vor dem Hintergrund weiterer Integrationsschritte der Europäischen Gemeinschaft zunächst stagniert war, erhielt diese im Verlauf der späten 1990er Jahre eine gewisse Dynamik.
Im Jahr 1997 bekräftigte der Europäische Rat von Luxemburg, dass eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei. Er vermied aber gleichzeitig die Nennung eines Datums für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, wie dies im Falle der anderen Bewerberstaaten geschehen war. Dieses Ergebnis wurde von der Türkei mit großer Enttäuschung aufgenommen und infolgedessen geriet der Reformprozess ins Stocken. Zwar war die Türkei in den Beitrittsprozess der mittel-osteuropäischen Staaten nicht einbezogen worden. Doch gerade aufgrund der zuletzt erfolgten wirtschaftlichen Integration der Türkei im Rahmen der Zollunion hatte diese sich große Hoffnungen auf schnelle Intergrationsschritte auch im politischen Bereich gemacht.
Die EU begründete ihre Entscheidung damit, dass die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, aufgrund derer Beitrittsverhandlungen in Betracht gezogen werden könnten, noch immer nicht gegeben seien. Sie erklärte gleichwohl, dass das Beitrittsersuchen der Türkei auf der Grundlage derselben Kriterien, den Kopenhagener Kriterien beurteilt würde, wie im Falle der anderen Bewerberstaaten. Zudem wurde die Europäische Kommission beauftragt, eine Strategie zur Vorbereitung der Türkei auf den Beitritt zu entwickeln.
Am 4. März 1998 legte die Kommission ihre Mitteilung über eine Europäische Strategie für die Türkei vor, welche vom Europäischen Rat begrüßt wurde. Die Rechtsangleichung und die Übernahme des Besitzstandes der Gemeinschaft gehörten zu den wichtigsten Elementen dieses Dokuments. Im November 1998 veröffentlichte die Kommission gemäß den Beschlüssen von Luxemburg zudem ihren ersten Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg in die EU.
Das Jahr 1999 wird allgemein als Wendepunkt in den EU-Türkei-Beziehungen angesehen. Auf dem EU-Gipfel von Helsinki stellte der Europäische Rat erstmals fest, dass die Türkei ein Beitrittskandidat ist.
„Die Türkei ist ein beitrittswilliges Land, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll.“ (Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Helsinki vom 10./11. Dezember 1999)
Dabei wurde vereinbart, für die Türkei eine Heranführungsstrategie auszuarbeiten, welche die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einer Beitrittspartnerschaft zusammenfasst. Diese sollte die Kopenhagener Kriterien in konkrete Maßnahmen übersetzen, die die Türkei zu ergreifen hätte, um die vorhandenen Mängel im politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zu beseitigen. Die Fortschritte der Türkei sollten in regelmäßigen Berichten der Kommission überprüft werden.
Im Dezember 2000 verabschiedete der Europäische Rat die erste Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, welche am 8. März 2001 in Kraft trat. Damit wurde der Türkei ein Reformkatalog vorgelegt, den sie auf ihrem Weg in die EU zu erfüllen hätte. Außerdem wurde beschlossen, dass die türkische Regierung einen Zeitplan für die Umsetzung der Ziele der Beitrittspartnerschaft erstellen müsse. Am 19. Mai 2003 wurde die zweite Beitrittspartnerschaft mit der Türkei beschlossen.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung der EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Dezember 2004 wird immer wieder auf die aktuelle Beschlusslage der EU verwiesen.
Der Europäische Rat von Kopenhagen beschloss im Dezember 2002:
„Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen.“
Im Dezember 2004 wird der Europäische Rat in Brüssel also über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Anfang 2005 entscheiden. Die Frage des Türkei-Beitritts ist deshalb auch eines der Hauptthemen auf der Agenda der Niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, die noch bis Dezember 2004 dauert.
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