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Fortsetzung: Problembereiche von Migration

Steffen Angenendt

3. Innere Sicherheit

In Umfragen zu den wichtigsten politischen Themen rangieren in fast allen EU-Ländern Arbeitslosigkeit und innere Sicherheit auf den ersten Plätzen. Bemerkenswert ist, daß diese subjektiv wahrgenommene Bedeutung der Bedrohung der inneren Sicherheit häufig nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung korrespondiert.

Auf Zuwanderung bezogen wird eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit vor allem durch eine Zunahme von Ausländerkriminalität, Ausländerfeindlichkeit und Ausländerextremismus befürchtet.

3.1 Die Ausländerkriminalität

In Deutschland ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) die wichtigste statistische Grundlage für die Beurteilung der Ausländerkriminalität. Sie enthält unter anderem Angaben über die erfaßten Straftaten und die Nationalität von Tatverdächtigen. 1996 betrug bei einem Ausländeranteil an der deutschen Wohnbevölkerung von 8,8 Prozent der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen 28,3 Prozent. Dieser hohe Anteil, der in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Indikator für die Gefährdung der inneren Sicherheit durch Ausländer gewertet wird, muß aber in mehrfacher Hinsicht differenziert werden:

Der Anteil der Ausländer an den Tatverdächtigen variiert stark nach Delikten und dem Aufenthaltsstatus. So wies die PKS für 1996 den Anteil der illegal anwesenden nichtdeutschen Tatverdächtigen mit 21,9 Prozent und den Anteil der Asylbewerber an den sich legal aufhaltenden nicht-deutschen Tatverdächtigen mit 19,8 Prozent aus, von denen allerdings die Mehrzahl wegen Bagatelldelikten, etwa wegen Ladendiebstahls, registriert wurde. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil ausländischer Tatverdächtiger etwa bei der Hehlerei von Kraftfahrzeugen, dem illegalen Handel mit Kokain, dem Betäubungsmittelhandel sowie dem Taschendiebstahl. Über ein Viertel der nicht-deutschen Tatverdächtigen waren illegal aufhältliche oder reisende Ausländer. Ein erheblicher Teil der (vermuteten) Ausländerkriminalität ist also nicht immigrationsbezogen, sondern dem weitgehenden Wegfall der Grenzkontrollen im Binnenmarkt und der größeren Durchlässigkeit der Grenzen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten geschuldet.

3.2 Organisierte Kriminalität und Schlepperwesen

Auch ein erheblicher Teil der beiden Kriminalitätsbereiche mit besonders hohem Anteil ausländischer Tatverdächtiger, die organisierte Kriminalität (62 Prozent) und das Schlepperwesen (74 Prozent), hängt nicht direkt mit Einwanderung zusammen. Beide Kriminalitätsbereiche sind nach Ansicht von Sicherheitsexperten eng miteinander verflochten. Es handele sich häufig um die gleichen Organisationen, Geldwäscheeinrichtungen, konspirative Objekte und das gleiche Personal, lediglich um andere Ware, nämlich nicht um Waffen oder Rauschgift, sondern um Menschen. Die Preise für die Umgehung der restriktiven Einwanderungs- und Asylmöglichkeiten in den EU-Ländern liegen je nach Distanz und Leistungen der Schlepperunternehmen zwischen 250 und 25 000 US-Dollar; für 1993 und 1994 wurde die Zahl der eingeschleusten Migranten in die EU auf 500 000 geschätzt. In der Bundesrepublik hat seit 1992 die Zahl der entdeckten Schleusungen deutlich zugenommen. Mit zunehmender Überwachung der Grenzen zu den mittel- und osteuropäischen Nachbarländern bedienen sich die Schleuserorganisationen der offenen EU-Binnengrenzen. Für illegale Einreisen aus der Türkei nach Deutschland, beispielsweise von Kurden, die Asylanträge stellen wollen, wird immer häufiger der Weg über Bulgarien, Slowenien, Italien und dann über die Grenzübergänge Ventimiglia und Mülhausen nach Frankfurt (Main) gewählt.

Schwerwiegend ist vor allem die Folgekriminalität im Anschluß an die Einschleusung: da die Zuwanderer in der Regel nicht über die nötigen Mittel zur Begleichung ihrer Schulden bei den Schleppern verfügen, werden sie häufig von Opfern zu Tätern, indem sie zum Rauschgifthandel, zur Prostitution etc. gezwungen werden. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität hat die deutsche Regierung einerseits auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten gesetzt, insbesondere auf die Errichtung einer Europäischen Polizeibehörde (EUROPOL). Zum anderen wurden Regierungsabkommen mit mittel- und osteuropäischen Nachbarländern geschlossen, die zum Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen und Fachleuten sowie zu gemeinsamen Maßnahmen verpflichten.

3.3 Kriminalität gegen Ausländer

Das zweite große Thema des Zusammenhanges von Zuwanderung und innerer Sicherheit ist die Kriminalität gegen Ausländer. Laut Verfassungsschutzbericht nahm von 1991 bis 1996 die Zahl der registrierten fremden- und ausländerfeindlich motivierten Gesetzesverletzungen von 2 598 auf 6 721 im Jahre 1993 zu, darunter die Gewalttaten von 1 438 auf 1 609. Seit Mitte des Jahres 1993 ist eine Abnahme der Gewalttaten, insbesondere von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen mit Körperverletzung und der Straftaten wie Nötigungen, Propagandadelikte und Volksverhetzungen, zu beobachten. Im Jahre 1996 wurden 2 232 Straftaten registriert, davon 441 Gewalttaten.

Verschiedene Untersuchungen zeigen, daß es sich bei den Tätern überwiegend um (männliche) Jugendliche und Heranwachsende - nur ein Fünftel von ihnen ist älter als 25 - mit geringem formalen Schulabschluß handelt. Etwa ein Fünftel gehört rechtsextremistischen Gruppen an, ein weiteres Fünftel Skinhead-Gruppen. Die Mehrheit dieser fremdenfeindlichen Gewalttäter hat zwar kein ideologisch geschlossenes rechtsextremes Weltbild, die Grenzen zum organisierten Rechtsextremismus und zum politischen Rechtsradikalismus sind aber fließend. Rechtsextremismus zielt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes auf die Abschaffung wesentlicher Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates, wie die fundamentale Gleichheit der Menschen, das Demokratieprinzip, die Gewaltenteilung, die Oppositions- und Minderheitenrechte, Pluralismus und Parteienkonkurrenz, und tritt für Rassismus und Führerprinzip ein. Rechtsradikalismus hingegen verfolge nicht eindeutig die Beseitigung der Grundordnung, bewege sich bei verwandten inhaltlichen Positionen aber am äußersten Rande des Verfassungsrahmens. Verfolgt wird daher ein Konglomerat an nationalistischen, traditionell-konservativen, autoritären und reaktionären, aber auch radikal-liberalen und plebiszitären Positionen. Bindeglied zwischen rechtsextremen und rechtsradikalen Positionen sind neben antieuropäischen und antiwestlichen Einstellungen vor allem Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus. So wie für Skinheads und rechtsextremistische Gruppierungen Fremdenhaß der wichtigste Rekrutierungs- und Mobilisierungsfaktor ist, benutzen die rechtsradikalen Parteien die "Überfremdung" als Ansatzpunkt für politische Kampagnen und Agitation - nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern sowie zunehmend auch in den mittel- und osteuropäischen Ländern.

3.4 Stärkt Zuwanderung den Rechtsextremismus?

Würde man der Auffassung des Bundesinnenministeriums zustimmen, daß das Anwachsen der fremdenfeindlichen Straftaten in den letzten Jahren nicht nur auf Persönlichkeitsdefizite und Sozialisationsschäden der Täter, sondern auch auf die Diskussion um das Asylrecht und damit auf die Fähigkeit des Staates, unerwünschte Zuwanderungen zu verhindern, zurückzuführen ist, wäre zu vermuten, daß künftige Zuwanderungen das Problem des Rechtsextremismus noch verschärfen würden. Hier ist aber zu differenzieren: Für die politische Ordnung der Bundesrepublik sind rechtsextreme Parteien und Gruppierungen aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahl keine direkte Gefahr. Bedenklicher ist neben der Verunsicherung und Bedrohung der zugewanderten Bevölkerung und dem katastrophalen Bild, das ins Ausland vermittelt wird, ihr Einfluß auf die Themensetzung der anderen Parteien. In den Wahlkämpfen der vergangenen Jahre war zu beobachten, daß fast alle anderen Parteien aus Angst vor Wählerverlusten die Zuwanderungsproblematik in nicht immer sachgerechter Weise zum Thema machten. Zum anderen ist - nicht zuletzt aufgrund informationstechnischer und grenzüberschreitender Vernetzungen von Rechtsextremisten - nicht auszuschließen, daß sich aus dem noch heterogenen Rechtsextremismus ein organisierter politischer Rechtsterrorismus entwickelt. Ob künftige Zuwanderungen eine solche Entwicklung beschleunigen würden, ist fraglich. Eine solche Entwicklung dürfte eher von anderen Faktoren (Herausbildung einer ideologisch begründeten Kampfstrategie, Beschaffung logistischer und finanzieller Unterstützung, etc.) abhängen.

3.5 Der politische Extremismus von Zuwanderern

Der dritte Aspekt von Zuwanderung und innerer Sicherheit ist der politische Extremismus von Ausländern. Hierunter wird unter anderem die Mitgliedschaft in Organisationen verstanden, deren Bestrebungen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes beziehungsweise eines Landes richten oder die durch geplante oder vorbereitete Gewalttaten auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat der Mitglieder- und Anhängerstand von ausländischen extremistischen Organisationen von etwa 100 000 im Jahre 1988 auf 38 950 im Jahre 1993 abgenommen. 1994 war wieder ein Anstieg auf 47 050 Personen zu verzeichnen, ein Trend, der auch nach 1996 (57 300) angehalten hat und der auf eine Zunahme der Anhänger sowohl von linksextremistischen als auch von extrem-nationalistischen und extremistisch-islamischen Gruppen zurückzuführen ist. Von diesen Personen waren laut Verfassungsschutzbericht über zwei Drittel Türken und ein Fünftel Kurden. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums bedrohen trotz dieses Mitgliederschwundes extremistische Ausländervereinigungen nach wie vor die innere Sicherheit der Bundesrepublik erheblich, da eine deutliche Zunahme von politisch motivierten Gewalttaten ausländischer Extremisten festzustellen sei. So sei für den Zeitraum von 1992 bis 1995 eine Verdoppelung der Zahl der schweren Gewalttaten und eine Vervierfachung der Zahl der sonstigen Gewalttaten zu beobachten gewesen, und erst 1996 sei deren Zahl wieder leicht gesunken.

Für die Gewalttaten in den neunziger Jahren waren insbesondere Mitglieder der für einen unabhängigen kurdischen Staat kämpfenden "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) verantwortlich. Diese wurde am 26. November 1993 mit der Begründung einer erheblichen Beeinträchtigung deutscher Sicherheitsinteressen vom Bundesinnenministerium verboten, nachdem Anhänger der Partei bei zwei Aktionstagen Anschläge auf türkische Einrichtungen begangen hatten. Das Betätigungsverbot hat die Aktionsmöglichkeiten der PKK erheblich erschwert, vor allem die Organisation von Veranstaltungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Im Jahre 1995 wurden weitere Verbote gegen PKK-nahe Vereine erlassen, mit der Begründung, es handele sich um Ersatz- und Unterstützungsorganisationen der PKK. Dies betraf auf Bundesebene das "Kurdistan-Informationsbüro in Deutschland" sowie das Verbot einiger kurdischen Kulturvereine durch die Innenminister der Länder. Von Anfang 1995 bis Mitte 1996 wurden von PKK-Anhängern zahlreiche und organisierte Brandanschläge vor allem gegen türkische Reisebüros, Geschäfte, Gaststätten und Vereinsgebäude verübt. Seither hat die Zahl der Gesetzesverletzungen durch die PKK deutlich abgenommen.

Anschläge und gewalttätige interne Auseinandersetzungen werden auch der linksextremistischen türkischen, bereits seit 1983 in Deutschland verbotenen und 1993 in zwei sich befeindende Gruppierungen zerfallenen "Revolutionären Linken" (Devrimci Sol) und der ebenfalls linksextremistischen "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L) zugeschrieben.

Die extremistischen türkischen Gruppierungen im islamischen und nationalistischen Bereich sind bislang nicht durch schwere Gewalttaten aufgefallen, sondern hauptsächlich durch politische Agitation, wobei insbesondere der seit dem Tod des 1995 verstorbenen Vorsitzenden Cemaleddin Kaplan von dessen Sohn Metin geführte "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" (ICCB) durch die Propagierung eines gewaltsamen Umsturzes der türkischen Rechtsordnung aufrief. Zunehmend größere Bedeutung vor allem durch neu gewonnene jugendliche Mitglieder hat die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.". Die etwa 26 200 Mitglieder sind in Deutschland in 500 Ortsvereinen organisiert.

Gewalttätige Auseinandersetzungen hat es in Deutschland in den letzten Jahren auch zwischen regimetreuen und regimefeindlichen Iranern und, mit der Verschärfung des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, zwischen Kroaten, Serben und bosnischen Muslimen gegeben. Mittels Agitation und Propaganda kämpften für ihre politischen Ziele außerdem Anhänger der tamilischen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) und die für einen unabhängigen Staat im Punjab kämpfenden Sikhs. Größere Medienaufmerksamkeit fand die politische Betätigung der in Deutschland etwa 150 bis 200 Miglieder umfassenden algerischen "Islamischen Heilsfront" (FIS), insbesondere des Chefs der FIS-Auslandsorganisation, Rabah Kébirs, der trotz des von den Meldebehörden auferlegten politischen Betätigungsverbotes Stellung zum Bürgerkrieg in Algerien nahm. Im Januar 1995 leitete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der FIS wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ein, nachdem sich Verdachtsmomente erhärtet hatten, daß sie an einem Waffenschmuggel aus Osteuropa über Deutschland nach Algerien beteiligt gewesen sein könnten.

Trotz des großen Medienechos, die der ausländische Extremismus und die von deren Anhängern verübten Straftaten finden, muß in Hinblick auf das Gefährdungspotential für die innere Sicherheit in Deutschland auf die Größenordnungen hingewiesen werden. Nur 0,6 Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer sind Mitglieder in extremistischen Gruppen, und die Zahl der begangenen Straftaten war auch 1996 mit einem Anteil von weit unter einem Prozent an der allgemeinen Gewaltkriminalität unbedeutend.

Generell kann jede künftige Zuwanderung aus Spannungsgebieten die Problematik des Ausländerextremismus verstärken. Es ist nicht auszuschließen, daß Extremisten einen Aufenthalt als Tourist, Asylbewerber oder auch als Zugewanderter nutzen, um aus diesem "Ruheraum" oder "Rückzugsgebiet" gewaltsame Aktionen in ihrem Herkunftsland vorzubereiten. Auch ist es möglich, daß ebenfalls hier anwesende Landsleute oder Institutionen mit konträren politischen Auffassungen zum Ziel solcher Aktionen werden, ebenso wie es denkbar ist, daß deutsche Einrichtungen zum Ziel werden könnten, falls die Bundesrepublik in den Augen der Extremisten politisch Stellung für das Gegenlager bezieht.

Dies aber sind Spekulationen, für die es bislang keine empirische Evidenz gibt. Bislang hat der politische Umgang der Bundesregierung mit dem Militärregime in Algerien zu keinen Anschlägen auf Einrichtungen in Deutschland geführt, und auch die Gewalttätigkeiten zwischen hier lebenden Ex-Jugoslawen waren trotz der Brutalität der Auseinandersetzungen im Kriegsgebiet sehr moderat. Die bestehenden Verfassungsschutzeinrichtungen sowie die Instrumente des Strafrechts sowie des Ausländer- und Asylrechts können zwar nicht vollständig verhindern, daß politische Auseinandersetzungen mit Gewalt ausgetragen werden, daß zu Gewalttaten im Ausland aufgerufen wird oder daß hier lebende Zuwanderer bewaffnete Auseinandersetzungen in ihrem Herkunftsland logistisch, etwa durch Waffenschmuggel, unterstützen. Sie können aber offensichtlich verhindern, daß solche Aktivitäten zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko werden. Der Umfang dieser Aktivitäten sollte nicht dramatisiert werden, und auf jeden Fall sollten Überreaktionen in Hinblick auf die politische Öffentlichkeitsarbeit ausländischer Gruppen vermieden werden. Diese Toleranz im Rahmen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit eines freiheitlichen Rechtsstaates sollte auch gegenüber ausländischen Regierungen vertreten werden, die sich über hiesige politische Aktivitäten ihrer Gegner beklagen.



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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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