Home > Sachgebiete > Globale Zukunftsfragen > Umwelt > Nachhaltige Entwicklung > Grundlagen > Fortsetzung: Initiativen zur N...

Fortsetzung: Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung

Stormy Mildner, Aljoscha Jegodkta

Europäische Union

In Bezug auf nachhaltige Entwicklung entfaltet die Europäische Union auf vielen verschiedenen Gebieten und Ebenen Aktivitäten. 

Cardiff Prozess

Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 wurde auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verändert. In der konsolidierten Fassung heißt es in Artikel 6: "Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der in Artikel 3 genannten Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen[4] insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden."

Die Staats- und Regierungschefs haben im Juni 1998 in Cardiff diese Entscheidung unterstützt, in dem sie begrüßen, "dass die Kommission einen Entwurf für eine Strategie [für die Einbeziehung des Umweltschutzes in die Politiken der Gemeinschaft, Anmerk.] vorgelegt hat, und verpflichte[en] sich, diese zwecks einer zügigen Umsetzung der neuen Vertragsbestimmungen rasch zu prüfen. Er ersucht die Kommission, dem Europäischen Rat auf seinen künftigen Tagungen über die Fortschritte der Gemeinschaft im Hinblick auf die Einhaltung dieser Forderung des Vertrags Bericht zu erstatten, und begrüßt, daß sich der österreichische, der deutsche und der finnische Vorsitz um weitere praktische Fortschritte bemühen wollen."

Im Laufe des Cardiff-Prozesses sollten die EU Ratsformationen für Fischerei, Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Entwicklung, Binnenmarkt, ECOFIN und Allgemeine Angelegenheiten für jeweils ihren Bereich Strategien zur Einbeziehung von Umweltaspekten erarbeiten, welche im Laufe der Zeit vorgelegt wurden.

Hierbei stehen folgende drei Punkte im Mittelpunkt: a) Effiziente Nutzung der Ressourcen, b) Orientierung am Vorsorgeprinzip (Ursachen der Umweltprobleme vermeiden) und c) Klimaschutz. Über die Fortschritte soll die Kommission bei zukünftigen Räten Bericht erstatten.

Auf dem Europa Rat im Dezember 1999 in Helsinki wurde anerkannt, dass Umweltintegrationsstrategien weiter entwickelt werden müssen. Des Weiteren wurde es für notwendig erachtet, Zeitpläne für weitere Maßnahmen sowie Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Einbeziehung von Umweltbelangen zu erstellen. Der Kommission wurde die Aufgabe übertragen, bis zum Juni 2001 eine Strategie zu entwickeln, in der "die verschiedenen Politiken im Sinne einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung aufeinander abzustimmen sind". Die zweite Zielvorgabe wurde vom Europa Rat in Lissabon vorgegeben, nach der es "das Ziel [der EU ist], die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Entwickelt werden sollte die Umweltintegrationsstrategie durch die Gruppe "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung". Die Strategie soll der Beitrag der EU zur Überprüfung der Beschlüsse der UNO 1992 auf dem Johannesburger Gipfel im Jahr 2002 sein.

EU Nachhaltigkeitsstrategie

Der Europa Rat von Göteborg beschloss 2001 die europäische Nachhaltigkeitsstrategie. In ihr geht es darum, das Ziel, die Europäische Union zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen" mit den Anforderungen von nachhaltiger Entwicklung zu verbinden, denn "die nachhaltige Entwicklung bietet der Europäischen Union die positive langfristige Perspektive einer wohlhabenden und gerechteren Gesellschaft".

"Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Wirtschaftswachstum den Fortschritt im sozialen Bereich fördern und die Umwelt respektieren, muss die Sozialpolitik die Leistung der Wirtschaft unterstützen und die Umweltpolitik kostenwirksam sein". Um diesem hohen Anspruch gerecht werden zu können, wird von der Kommission vorgeschlagen, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, "die das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft in Zukunft ernsthaft oder irreversibel gefährden". Die Kommission identifiziert folgende Bereiche und Trends, die einer nachhaltigen Entwicklung in besonderem Maße entgegenstehen:

Um auf diese Trends zu reagieren und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sind "Sofortmaßnahmen, engagierte politische Führungspersönlichkeiten mit Weitblick, ein neuer Ansatz für politische Entscheidungen, umfassende Beteiligung, und internationale Verantwortung erforderlich". Mit einem Paket, das allgemeine Vorschläge und Empfehlungen enthält, die verhindern, dass unterschiedliche Politiken sich behindern statt zu stärken, soll die Wirksamkeit der Politik verbessert und nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden. Des Weiteren sollen die größten Herausforderungen mit einem Paket angegangen werden, das wichtige Ziele und spezifische Maßnahmen auf EU Ebene enthält. Die Strategie und ihr Fortschritt sollen überprüft werden. Unter der Überschrift "Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung: Wie wir unsere Ziele erreichen können" wird folgendes vorgeschlagen:

Bessere Abstimmung der Politik

Korrekte Preisgestaltung als Signale für Privatpersonen und Unternehmen

Zukunftsinvestitionen in Wissenschaft und Technologie:

Verbesserte Kommunikation und Mobilisierung der Bürger und der Unternehmen:

Berücksichtigung der Erweiterung und der globalen Dimension:

Diese Ziele sollen durch folgende prioritäre Maßnahmen erreicht werden:[5]

Um den Klimawandel zu begrenzen und saubere Energien stärker zu nutzen, wird die EU ihren in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, darauf bestehen, dass andere industrielle Länder diesen ebenfalls nachkommen, und als ersten Schritt darauf "abzielen, die Treibhausgasemissionen in die Atomsphäre bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um durchschnittlich 1 % (ausgehend von den Werten des Jahres 1990) zu reduzieren". Hierfür sollen in erster Linie im Jahr 2002 Richtlinien zur Besteuerung von Energieerzeugnissen angenommen werden, die Subventionierung von Produktion und Verbrauch fossiler Brennstoffe bis 2010 abgebaut werden und alternative Kraftstoffe bis 2020 mindestens 20 % des Brennstoffverbrauchs von Kraftwagen und LKWs ausmachen.

Die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel soll zum "erklärten Ziel des gesamten Lebensmittelsektors werden". Ab 2002 "soll sicher gestellt werden, dass Chemikalien nur so hergestellt und verwendet werden, dass sie keine wesentliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen und der Umwelt darstellen". Ebenfalls sollen Probleme in Bezug auf Antibiotikaresistenz und den Ausbruch von Infektionskrankheiten angegangen werden. Hierzu sollen die Informationsmaßnahmen für den Verbraucher erhöht, im Jahr 2002 eine europäische Lebensmittelbehörde geschaffen sowie die Auswirkung von einigen in Lebensmitteln enthaltenen Stoffen wie Dioxine, Toxine und Pestizide auf Kinder und die Umwelt überwacht und kontrolliert werden. Des Weiteren soll die Gemeinsame Agrarpolitik darauf ausgerichtet werden, gesunde und hochwertige Produkte und Praktiken zu unterstützen, nicht ihre Quantität.

Für einen verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen soll die "Verkettung von Wirtschaftswachstum, Nutzung der Ressourcen und Abfallproduktion" aufgebrochen werden. Dazu gehört auch eine Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 sowie eine nachhaltige Fischerei durch eine Verbesserung des Fischereimanagements.

Um das Verkehrssystem und die Flächennutzung zu verbessern, soll es eine "spürbare Entkoppelung der Zunahme des Verkehrs vom Wachstum des BIP [geben], um auf diese Weise die Verkehrsüberlastung und andere negative Nebenwirkungen des Verkehrs zu reduzieren". Hierzu soll der Verkehr von der Straße auf das Wasser, den öffentlichen Personenverkehr sowie die Schiene verlagert werden. Des Weiteren sollen regionale Disparitäten durch die Förderung einer ausgeglichenen regionalen Entwicklung abgebaut werden.

Um die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zu kontrollieren, wird auf der jährlichen Frühjahrstagung des Europäischen Rates von der Kommission ein Synthesebericht vorgelegt, die eigene Arbeit überprüft und verbessert sowie alle zwei Jahre ein Forum für die Beteiligten organisiert, in dem die EU Strategie bewertet werden soll.

6. Umweltaktionsprogramm

Nach dem Ende des 5. Umweltaktionsprogramms und der Evaluation seiner Erfolge auf der Grundlage eines Berichts der Europäischen Umweltagentur über den Zustand der Umwelt hat die Europäische Kommission am 24. Januar 2001 das 6. Umweltaktionsprogramm mit dem Titel "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand. Ein Aktionsprogramm für die Umwelt in Europa zu Beginn des 21. Jahrhunderts" vorgeschlagen.

Der Hintergrund und das Umfeld des neuen Programms sind, dass eine "saubere und intakte Umwelt [...] eine wichtige Voraussetzung für den Wohlstand und die Lebensqualität" ist und die europäische Bevölkerung ein hohes Maß an Umweltschutz fordert. Dabei gibt es einige Herausforderungen, denen sich die EU stellen muss: "die wirtschaftliche Entwicklung und zunehmender Reichtum [werden] es immer schwieriger machen, die Ressourcennachfrage nachhaltig zu befriedigen und die Umweltverschmutzung zu bewältigen". Auch das Wachstum der Weltbevölkerung, die ungleiche Verteilung der Benutzung der Ressourcen und der daraus resultierende Wunsch der Entwicklungsländer nach mehr materiellem Reichtum können zu "einem drastischen Anstieg des Ressourcenbedarfs führen. Wenn dieser Bedarf nicht auf andere, bessere Art und Weise als bisher gedeckt wird, dann wird die Umwelt weltweit wie nie zuvor bedroht und belastet".

Bei der Überprüfung der bisherigen Maßnahmen der EU ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, "dass bei der Bekämpfung der Verschmutzung in einigen Bereichen zwar Fortschritte erzielt wurden, aber dennoch Probleme fortbestehen und die Qualität der Umwelt sich weiter verschlechtern wird, wenn:

Deswegen enthält das 6. Umweltaktionsprogramm die gemeinsamen Umweltziele für die nächsten fünf bis zehn Jahre. Die Schwerpunkte sind:

Neben diesen allgemeinen Konzepten gilt die Aufmerksamkeit besonders vier Maßnahmenbereichen:

Dies gilt auch international. Internationale Abkommen müssen unterstützt und umgesetzt und internationale Organisationen bei der Beachtung von Umweltaspekten unterstützt werden. Das gesamte Umweltaktionsprogramm kann auf internationaler wie auf regionaler Ebene nur umgesetzt werden, wenn die Betroffenen mit einbezogen werden - und zwar in jeder Phase des Programms.

Sustainable Trade

Das Konzept "Sustainable Trade", nachhaltiger Handel, ist in das Konzept der nachhaltigen Entwicklung eingebettet. Der Kommission zufolge beinhaltet nachhaltige Handelspolitik folgende Aspekte:

Dabei soll sich eine nachhaltige Handelspolitik nicht nur auf den Güterhandel, sondern auch auf den Handel von Dienstleistungen beziehen.

Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft behandelte das Thema "Handel und nachhaltige Entwicklung" als einen Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft im 133er-Prozess (Handelsausschuss). Ziel war es, Schlussfolgerungen für den Europa Rat in Göteborg zu fassen und langfristig einen Beitrag für die Konferenz Rio+10 im Jahr 2002 zu erarbeiten. Im Januar 2001 wurde das informelle Diskussionspapier "Sustainable Trade" (Dok. 20(01 Rev 1) veröffentlicht.

Das Ziel, eine nachhaltige Handelspolitik und darüber hinaus eine nachhaltige Entwicklung insgesamt zu fördern, beeinflusste auch die Position der EU in der Ministerkonferenz der WTO, November 2001. Demzufolge sollten umweltbezogene und soziale Aspekte in der WTO behandelt werden.

"Sustainable Trade" und Umwelt

Im WT/CTE/W/170 EU Papier für die WTO machte die EU konkrete Vorschläge, wie Beziehung zwischen WTO-Regeln und Handelsmaßnahmen einerseits und multinationalen Umweltabkommen andererseits am besten klargestellt werden können. Es wird u.a. dargelegt, dass MEAs (multinational environmental agreements) nicht den Handelsregeln untergeordnet sind. Weiter soll der Dialog zwischen den MEAs und der WTO fortgesetzt werden. Auch soll gemeinsam ein Verhaltenskodex entwickelt werden.

Sustainable Trade und das Vorsorgeprinzip

Am 2. Februar 2000 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips. Um international die Transparenz zu erhöhen und einen Dialog zu fördern, wurde die Mitteilung auch der WTO übergeben (WT/CTE/W/147) und G/TBT/W/137).

Sustainable Trade und Sustainability Impact Assessment

Das "Sustainability Impact Assessment" der Kommission soll die Integration von Belangen der nachhaltigen Entwicklung in die Handelspolitik fördern. Ziel des SIA ist es, die Auswirkungen von neuen Handelsregeln und Handelsliberalisierung auf die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung - Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und Soziales - zu analysieren. Neun Indikatoren darunter Armut, Luft- und Wasserqualität, Gesundheit Ausbildung werden für die Untersuchung genutzt. Die Studie wurde vom "Institute for Development Policy and Management" (IDPM), University of Manchaster, UK, in Zusammenarbeit mit dem "Environmental Impect Assemssment Center" der University of Manchaster und dem "Centre for Research and Economic Development and International Trade" (CREDIT), University of Nottingham, durchgeführt.

Die Ziele der Studie waren:

1.      Entwicklung einer Methode zur Durchführung von "Sustainability Impact Assessment"

2.      Anwendung der Methode, um bis zur WTO-Runde in Seattle eine qualitative Bewertung der Auswirkungen von Handel auf nachhaltige Entwicklung durchzuführen.

In der ersten Phase des Projekts, Juli bis September 1999, wurden die verschiedenen ISI-Methoden analysiert und bewertet. In der zweiten Phase bis November 1999 wurden die Auswirkungen einer neuen WTO-Runde auf die nachhaltige Entwicklung bewertet. Weiter wurden Vorschläge entwickelt, um die positiven Auswirkungen der Runde auf die nachhaltige Entwicklung zu erhöhen.

In einer möglichen weiteren Phase war geplant, auch sektorale Untersuchungen mit einzubeziehen, beginnend mit Landwirtschaft und Dienstleistungen.

Sustainable Trade und Entwicklungsländer

Es wird festgestellt, dass nachhaltige Entwicklung und Handel nicht gegen die Entwicklungsländer genutzt werden dürfen. Vielmehr müssen Regeln für die Industrie- und Entwicklungsländer bezüglich der nachhaltigen Entwicklung gefunden werden. Die neuen Initiativen müssen folgende Kriterien erfüllen:

1.      Helfen sie der sozialen Entwicklung in den Entwicklungsländern?

2.      Unterstützen sie das weltweite stabile Wirtschaftswachstum?

3.      Berücksichtigen sie die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und reduzieren sie die Umweltverschmutzung?

Handel und Sozialstandards

Die EU befürwortet, dass die Behandlung sozialer Aspekte mit in die WTO aufgenommen wird und hat dieses im Vorfeld der neuen WTO Development Round gefordert.

Im Ratsbeschluss von Oktober 1999 wurde zum Thema "Handel und Sozialstandards" festgelegt, dass:

1.      die Zusammenarbeit zwischen der ILO und WTO verstärkt werden solle;

2.      ein "Standing Forum" bestehend aus ILO und WTO eingerichtet werden solle.

Die Einrichtung eines solchen Forums gestaltet sich jedoch aufgrund des Widerstandes der G77 und mancher Industrieländer sehr schwierig. Auch ist nicht geklärt, wo, mit welcher Besetzung und in welcher Form ein solches Forum stattfinden soll. Die Behandlung von sozialen Aspekten innerhalb der WTO ist durchaus umstritten. Insbesondere die Entwicklungsländer befürchten, dass durch Sozialstandards eine Hintertür für Protektionismus der Industrieländer geöffnet werden könnte und lehnen folglich die Aufnahme von Sozialstandards ab. Dementsprechend wurde während der Ministerkonferenz der WTO in Doha für die Verhandlung sozialer Belange kein Konsens erzielt, so dass soziale Aspekte nicht in der Doha Development Round verhandelt werden. Die EU bewertet das Ergebnis der WTO Ministerkonferenz im Bereich Soziales und Sozialstandards als enttäuschend. Auch die Zusammenarbeit mit der ILO wird als unbefriedigend gewertet.

Everything but Arms Initiative

Am 20. September 2000 schlug die Europäische Kommission die Initiative "Everything but Arms" vor, wonach den 49 ärmsten Ländern, den LDCs, vollständige Marktöffnung, (zoll- und kontingentfreier Marktzutritt) gewährt wird. Der Vorschlag galt für alle Waren mit der Ausnahme von Waffen. Die Initiative reflektiert die Meinung der EU, dass alle WTO-Mitglieder von Handelsliberalisierung profitieren können. Mit dieser Initiative war die EU ein Vorreiter im internationalen Handelssystem. Die Kommission hoffte, mit dieser Initiative ein gutes Beispiel zu geben und auch die Entwicklungsländer davon zu überzeugen, Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Entwicklung fördern. Ziel ist es, die LDCs in die Weltwirtschaft zu integrieren.

Am 26.2.2001 nahm der Europäische Rat die Initiative "Everything but Arms" als Zusatz zum GSP (Generalised System of Prefereces) der EU an. Nach Regulation 416/2001 vom 26.2.2001 trat die Initiative am 5. März 2001 in Kraft. Nur in drei Bereichen ist es zu keiner sofortigen Aufhebung der Marktzutrittsbarrieren gekommen:

1.      Bananen: Eine vollständige Liberalisierung soll von 2002 bis zum 1.1.2006 durch einen graduellen Zollabbau von jährlich 20% erreicht werden.

2.      Reis: Vollständige Liberalisierung soll vom 1.9.2006 bis 1.9.2009 durch graduelle Zollsenkungen erreicht werden.

3.      Zucker: Der Zoll auf Zucker soll vom 1.7.2006 bis 1.7.2009 graduell auf Null gesenkt werden.

Um zu verhindern, dass Drittländer über die LDCs Waren in die EU exportieren, wird überwacht, ob es zu einem massiven Anstieg der Importe von LDC-Produkten kommt. Die Befolgung der Herkunftsregeln (rules of origion) werden streng überwacht.

2005 wird die Kommission dem Rat Bericht erstatten, inwieweit die LDCs von der Initiative profitiert haben und ob die Herkunftsregeln und Schutzmaßnahmen der EU ausreichend sind.

Einbeziehung von Umweltaspekten in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer (Kom (2000)264 endgültig von Mai 2000)

In der Mitteilung der Kommission an den Rat, EP und Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Einbeziehung von Umweltbelangen und nachhaltiger Entwicklung in die Politik der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit werden die Bestandteile einer Strategie erläutert, durch die sichergestellt werden soll, dass bei der Unterstützung von Entwicklungsländern durch die EU der natürlichen Umwelt prioritäre Bedeutung eingeräumt wird. Die Mitteilung stellt weiter heraus, dass die Entwicklungsländer ihrerseits vor allem für die Ermittlung von Umweltbelangen und die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen zuständig sind. Die Bemühungen der Entwicklungsländer, die eigene als auch die globale Umwelt zu schützen, sollen durch die Pogramme der EU unterstützt werden. Auch solle die EU den Entwicklungsländer helfen, indem sie jeweils geeignete Politiken und Maßnahmen entwickelt. Dabei solle die Kommission ihrerseits besonderes Gewicht auf die bestehenden UN-Übereinkommen zu Klimaschutz, Artenvielfalt und Wüstenbildung legen.

In Bezug auf die Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft betont die Mitteilung, dass sich die EU dafür einsetzen solle, dass insbesondere bei der nächsten Verhandlungsrunde der WTO die Belange der Umwelt in vollem Umfang berücksichtigt werden.

In der Verordnung (EG) Nr. 722/97 über Umweltaktionen in Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung, legte der Rat den Rahmen für die Unterstützung der Entwicklungsländer durch die Gemeinschaft bezüglich der Berücksichtigung der Umweltbelange im Entwicklungsprozess fest. Diese Verordnung galt bis Dezember 1999 und wird durch die neue Verordnung (EG Nr. 2439/2000) abgelöst. In der Verordnung werden die Modalitäten festgelegt, nach denen die verschiedenen Beteiligten in den Entwicklungsländern für ihre Maßnahmen zur Förderung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung eine finanzielle und technische Unterstützung der Gemeinschaft beanspruchen können.

Resolution of the European Council on the Precautionary Principle

Am 2. Februar 2000 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips. Die Mitteilung ergänzte das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit und das Protokoll von Cartagena zur biologischen Sicherheit. Ziel dieser Mitteilung war es, alle interessierten Partien darüber zu informieren, welche Leitlinien die Kommission festzulegen gedenkt. Die Mitteilung betont, dass das Vorsorgeprinzip als Bestandteil einer abgestuften Risikoanalyse auch für das Risikomanagement von Bedeutung ist. So kommt es in Fällen zu tragen, in denen die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einer vorläufigen Risikoanalyse Anlass zur Besorgnis besteht, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen gefährdet ist.



Fortsetzung: Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung


bookmarken bei...

Mister Wong del.icio.us Facebook Furl YiGG Yahoo MyWeb Diigo Folkd StumbleUpon Google Technorati

Sachgebiete

Lektüre

Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

Weitere Informationen auf der Webseite der DGAP

Home | Newsletter | Suche | Impressum | Datenschutz | DGAP | RSS

Regionen

Service

Locations of visitors to this page

anzeige