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Fortsetzung: Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung

Stormy Mildner, Aljoscha Jegodkta

Initiativen der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung

Perspektiven für Deutschland: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

Am 26.6.2000 kam das Bundeskabinett der Aufforderung der Rio-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von 1992 nach und beschloss, eine nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.

Übergeordnete Ziele:

Angestrebte Themenfelder:

Nationale Strategie:

Die Bundesregierung hat die Deutsche Strategie unter dem Titel "Perspektiven für Deutschland: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung" am 19. Dezember 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt. Als Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie wurde eine ausgewogene Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Entwicklungschancen künftiger Generationen definiert. Nachhaltigkeit ist dabei nicht nur auf die Umweltpolitik begrenzt. Sie bezieht sich ebenfalls auf die Bereiche Haushaltskonsolidierung, Steuerreform, das Alters-Vermögensgesetz, Bildung und Forschung bis hin zur Energiewende und der Neuorientierung der Landwirtschaft.

Im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsstrategie steht die nachhaltige Entwicklung, wobei folgende vier Komponenten im Vordergrund stehen:

Generationengerechtigkeit, wobei der sparsame Umgang mit Ressourcen im Vordergrund steht;
Lebensqualität, wie z.B. eine intakte Umwelt, gute Schulen, eine lebenswerte und sichere Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten, breites Angebot an Arbeitsplätzen;
Sozialer Zusammenhalt, wobei alle an den mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel verbundenen Chancen teilhaben sollen;
Internationale Verantwortung, wie verstärkte humanitäre Hilfe und Armutsbekämpfung.

Die Ziele sollen durch folgende Komponenten der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht werden:

Managementregeln der Nachhaltigkeit,
Indikatoren und Ziele,
ein regelmäßiges Monitoring zur Erfolgskontrolle Regeneration

Die Managementregeln für eine nachhaltige Entwicklung sind:

Regeneration: Erneuerbare Naturgüter wie z.B. Holz oder Fischbestände dürfen nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden.
Substitution: Nicht-erneuerbare Naturgüter wie Energieträger und Materialien dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.
Anpassungsfähigkeit: Schadstoffe und andere Substanzen dürfen nur im Rahmen der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme freigesetzt werden.
Vermeidung unvertretbarer Risiken: Technische Großrisiken mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen auf die Umwelt sind zu vermeiden.

Die 21 Schlüsselindikatoren für eine nachhaltige Entwicklung sind:

  1. Energie- und Rohstoffintensität
  2. Emissionen der 6 Treibhausgase des Kyoto-Protokolls
  3. Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch
  4. Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
  5. Entwicklung der Bestände ausgewählter Tierarten
  6. Finanzierungssaldo des Staatssektors
  7. Investitionsquote
  8. Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung
  9. Ausbildungsabschlüsse der 25jährigen u. Zahl der Studienanfäng
  10. Bruttoinlandprodukt
  11. Transportintensität u. Anteil der Bahn an der Güterverkehrsleistung
  12. Anteil des ökologischen Landbaus
  13. Schadstoffbelastung der Luft
  14. Zufriedenheit mit der Gesundheit
  15. Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle
  16. Erwerbstätigenquote
  17. Ganztagsbetreuungsangebote
  18. Verhältnis der Bruttojahresverdienste von Frauen und Männern
  19. Zahl der ausländischen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss
  20. Öffentliche und private Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit
  21. Einfuhren der EU aus Entwicklungsländern

Zu den acht prioritären Schwerpunkte der Nachhaltigen Entwicklung gehören der Bundesregierung zufolge:

  1. Energie effizient nutzen - Klima wirksam schützen
  2. Mobilität sichern - Umwelt schonen
  3. Gesund produzieren - gesund ernähren
  4. Demographischen Wandel gestalten
  5. Alte Strukturen verändern - neue Ideen entwickeln
  6. Innovative Unternehmen - erfolgreiche Wirtschaft
  7. Flächeninanspruchnahme vermindern
  8. Global Verantwortung übernehmen

Agenda 21

Die Agenda 21 wurde neben den Waldgrundsätzen, der Klimaschutzkonvention und der Artenschutzkonvention auf der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro im Jahr 1992 angenommen. Sie befasst sich mit Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Industrie, Stadtplanung, verschiedenen Prioritäten im Bereich Umweltpolitik wie z.B. Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz der Ozeane und der Meere, Klimaschutz, Sondermüll, chemische Giftstoffe sowie mit einer Reihe von Themen darunter Technologietransfer, Armut, Bevölkerung und Handel. In der "Agenda 21" werden Vorgaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung für Industrie- und Entwicklungsländer auf nationaler Ebene festgelegt, wobei sich der Auftrag der Agenda 21 zur Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien an alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure richtet.

Aufgrund des in Art. 28 Grundgesetz verankerten Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung entwickeln die Städte, Gemeinden und Landkreise eigenverantwortlich einen Maßnahmenplan zur Lokalen Agenda 21, wobei der Bund die Prozesse sowohl durch konkrete rahmensetzenden Maßnahmen als auch durch die Förderung von Modellprojekten, die Vergabe von Forschungsvorhaben oder die Bereitstellung von Planungshilfen unterstützt.

In den "Lokalen Agenda 21"- Prozessen bildet die Umweltministerkonferenz eine wichtige Schnittstelle. Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist die Fachkonferenz der Umweltministerinnen und -minister, Umweltsenatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder. Den jährlich wechselnden Vorsitz hat zur Zeit (Stand April 2001) Wolfgang Birthler,
Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, inne. Die UMK soll den politischen Austausch der beim Bund und in den Ländern für den Umweltbereich zuständigen Ressortleitungen und einen möglichst einheitlichen Vollzug von umweltrelevanten Gesetzen in den Ländern fördern.

Zweimal jährlich treffen sich die Mitglieder der UMK. Dabei wird jedes Ministertreffen im Vorfeld durch eine Konferenz auf Amtschefebene, die Amtschefkonferenz (ACK), inhaltlich vorbereitet.

Rat für nachhaltige Entwicklung

Der Rat wurde im April 2001 als Beratungsorgan der Bundesregierung vom Bundeskanzler konstituieren. Dem Gremium gehören Vertreter aus Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Wissenschaft, sowie von den Gewerkschaften, Kirchen und Kommunen an.

Die Ziele des Rats für nachhaltige Entwicklung sind:

a)    Beratung der Bundesregierung
b)   Förderung des gesellschaftlichen Dialogs
c)    Entwicklung konkreter Projekte der Umsetzung

Mitglieder des Rates für nachhaltige Entwicklung:

Staatssekretärausschusses für eine nachhaltige Entwicklung

Der Staatssekretärausschuss für eine nachhaltige Entwicklung erarbeitet als "Green Cabinet" die Strategie der Bundesregierung. Unter Leitung des Staatsministers beim Bundeskanzler, Hans Martin Bury, gehören dem Ausschuss Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt sowie aus den Bereichen Finanzen, Arbeit und Soziales, Bildung und Forschung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Er soll:

a)   eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie für die Bundesregierung entwickeln,
b)   die Arbeiten der Bundesregierung koordinieren und die Bundesregierung beraten,
c)   konkrete Projekte zur Umsetzung der Strategie entwickeln,
d)   konkrete Arbeitsaufträge an den Rat für nachhaltige Entwicklung erteilen.

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen

Der WBGU wurde 1992 unter der gemeinsamen Federführung des Bundesumwelt- und des Bundesforschungsministeriums eingerichtet. Er besteht aus zwölf Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen. Der Beirat ist direkt der Bundesregierung zugeordnet. Im 2-Jahres-Rhythmus wird er abwechselnd vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) federführend betreut.

Der Rat legt der Bundesregierung alle zwei Jahre ein Gutachten über weltweite Umweltveränderungen und deren Folgen vor. In dieser Untersuchung soll der Rat besonders auf die Einhaltung und Weiterentwicklung der Vereinbarungen des Umweltgipfels der Vereinten Nationen von Rio de Janeiro und des dort beschlossenen Handlungsplans "Agenda 21" achten.

Die Aufgaben des Rates sind:

  1. globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber zu berichten,
  2. nationale und internationale Forschungen auf dem Gebiet des globalen Wandels auszuwerten, auf neue Problemfelder frühzeitig hinzuweisen,
  3. Forschungsdefizite aufzuzeigen,
  4. Impulse zur interdisziplinären und anwendungsorientierten Forschung des globalen Wandels zu geben,
  5. nationale und internationale Politik zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu beobachten,
  6. Handlungs- und Forschungsempfehlungen für Politik und Öffentlichkeit zu erarbeiten und zu verbreiten.

Im Vorfeld der Rio+10-Konferenz empfiehlt der WBGU der Bundesregierung, sich für eine organisatorische Reform der Umweltpolitik der Vereinten Nationen einzusetzen. Der WBGU empfiehlt weiter eine Stärkung der Früherkennung und Bewertung von Umweltproblemen, die stufenweise Einrichtung einer internationalen Umweltorganisation und neue Wege zur Finanzierung globaler Umweltpolitik.

Im Dezember 2000 hat der WBGU der Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn und Bundesumweltminister Jürgen Trittin sein Jahresgutachten "Welt im Wandel - Neue Strukturen globaler Umweltpolitik" übergeben.

Das Gutachten schlägt vor:

  1. Einrichtung eines "Erdrats" als unabhängige moralische Instanz nach dem Vorbild der Brandt- oder Brundtland-Kommission
  2. Deutliche Aufwertung der UN-Umweltbehörde UNEP
  3. Erhebung von Nutzungsentgelten für freie Gemeinschaftsgüter (Luftraum, See, Weltraum)
  4. Stärkere Unterstützung der Verantwortungsübernahme durch Private

Mitglieder sind (Stand April 2002)

Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)

1972 hat sich der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Der Rat wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Inneren vom 28. Dezember 1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) mit dem Auftrag eingerichtet, die Umweltsituation in Deutschland zu begutachten sowie Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Er ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung. Er soll:

die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie
umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.

Zum einen richten sich seine Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung, zum anderen an Länder, Kommunen, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Rat besteht aus sieben Mitgliedern. Alle zwei Jahre wird ein umweltpolitisches Gutachten erstellt.

Die sieben Mitglieder des Rates sind:


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Lektüre

Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

Weitere Informationen auf der Webseite der DGAP

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