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Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung

Stormy Mildner, Aljoscha Jegodkta

von Stormy Mildner
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik

 

UNO

Agenda 21

Im Jahr 1992 tagte die Konferenz für Umwelt und Entwicklung (so genannter Erdgipfel) der UNO (UNCED) in Rio de Janeiro. Die dort vertretenen Regierungen hatten sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranzubringen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen und zu erhalten. Hierzu wurden drei wesentliche Dokumente beschlossen. Erstens die "Rio-Deklaration zu Umwelt und Entwicklung", in der die Rechte und die Verantwortlichkeiten der Staaten festgelegt wurden. Zweitens die "Walderklärung für eine nachhaltige Wälderbewirtschaftung" und drittens die "Agenda 21", welche einen umfassenden Aktionsplan für den gesamten Bereich Nachhaltige Entwicklung darstellt. Für die Umsetzung der Agenda 21 wurde von der UNO die "Kommission für nachhaltige Entwicklung" (CSD) gegründet.

Besonders relevant für die Politik der UNO, aber auch der Staaten bis hinunter auf die lokale Ebene, ist die Agenda 21. Mit ihr hat die UNO eine weltweit gültige Richtlinie für Nachhaltige Entwicklung beschlossen, welche von den Nationen von oberster Ebene bis hinunter zur kommunalen Verwaltung (Lokale Agenda 21) konkretisiert werden sollen. Bei der Agenda 21 können drei Oberthemen, ökonomische, ökologische und soziale Ziele, unterschieden werden.

Ökonomische Ziele der Agenda 21

Die ökonomischen Ziele der Agenda 21 sind in mehreren Kapiteln verstreut aufgeführt. Einzig im Abschnitt III "Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen" wird die Privatwirtschaft als wichtiger Partner zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung explizit erwähnt (S.255-258). In ihm sind u.a. die Ziele genannt, eine umweltgerechte Produktion sowie eine verantwortungsbewusste Unternehmerschaft zu fördern. Einige Wege zu diesem Ziel sind:

Voraussetzungen hierfür sind von den Staaten zu schaffende Rahmenbedingungen, die im Kapitel 2 "Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung und damit verbundene nationale Politik" dargelegt werden. Die Vorbedingungen umfassen unter anderem folgende Punkte:

International soll es ein "offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares multilaterales Handelssystem [geben], das im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine optimale Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen sorgt". Unter anderem sollen damit die Verzerrungen auf den internationalen Märkten beseitigt werden, damit die Rohstofferzeugerländer - welche die Erlöse aus dem Verkauf von Rohstoffen brauchen, um Investitionen für eine Nachhaltige Entwicklung tätigen zu können - faire Preise für ihre Produkte auf dem Weltmarkt erhalten. Hierbei sollen die Staaten insbesondere darauf achten, dass sich Wirtschafts- und Umweltpolitik unterstützen und sich nicht gegenseitig behindern.

National wird den Staaten eine effiziente, demokratische und Nachhaltigkeitsaspekte mit beachtende Organisation ihres Gemeinwesens nahe gelegt. Des Weiteren sollen sie eine Wirtschafts- und Handelspolitik forcieren, die eine auf Effektivität ausgerichtete Import- und Exportstruktur voran bringt; die Industrieländer sollen hierbei vor allem die Handelsschranken gegenüber Entwicklungsländern abbauen.

Die Entwicklungsländer werden dazu aufgefordert, im Rohstoffbereich eine Politik zu betreiben, die auf eine größere Diversivität setzt, um die Abhängigkeit von den Rohstoffmärkten zu verringern. Die Produktion der Rohstoffe selber soll sowohl die Umweltkosten, als auch die sozialen Kosten mit beachten, die bisher als externe Effekte nicht in die Rechnung mit einbezogen wurden. Um diese Vorhaben zu unterstützen, werden u.a. internationale Abkommen in der Frage des Rohstoffhandels, eine Lösung des Schuldenproblems der Entwicklungsländer ebenso wie ein Technologietransfer vorgeschlagen.

Soziale Ziele der Agenda 21

Im Mittelpunkt der sozialen Ziele der Agenda 21 steht die Bekämpfung der Armut (Kapitel 3). "Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten Herausforderungen überall auf der Welt"
(http://www.un.org/Depts/german/conf/fs_intkonf.html).

Dieser Herausforderung haben sich alle Länder, zusammen mit der UNO und mit NGOs, zu stellen. Problematisch ist hierbei, dass die Gründe für Armut vielschichtig und von Land zu Land verschieden sind. Des Weiteren ist es wichtig, eine ressourcenschonende Entwicklungspolitik zu betreiben, die gleichzeitig auf die Notwendigkeiten der von den Ressourcen lebenden Menschen Rücksicht nimmt. "Eine konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung ist daher eine der Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-, Entwicklungs- und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen werden können, soll sich zuerst schwerpunktmäßig mit den Ressourcen, der Produktion und den Menschen befassen und Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung, Bildung und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und die der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften und einen demokratischen Beteiligungsprozess in Verbindung mit guter Regierungsführung mit einbeziehen"
(http://www.un.org/Depts/german/conf/fs_intkonf.html).

Langfristig sollen erstens alle Menschen in die Lage versetzt werden, die eigene Existenz nachhaltig zu sichern. Zweitens soll eine Politik entwickelt werden, welche die Fragen der Entwicklung, der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig angeht.

Mögliche Maßnahmen zur Erreichung der skizzierten Ziele umfassen ein breites Spektrum von lokal bis global zu erfüllenden Aufgaben, die alle gleich relevant sind und bei denen zu jeder Zeit die verschiedenen Handlungsträger mit einzubeziehen sind. Hierbei ist es insbesondere wichtig, dass die Konzepte auf die Bedingungen vor Ort eingehen und auf sie abgestimmt sind. Konkret wird vorgeschlagen, dass die zu entwickelnden Programme durch eine Delegation von Verantwortung, Befugnissen und Ressourcen dafür sorgen, dass sie auf die regionalen Gegebenheiten optimal abgestimmt sind. Damit diese Gruppen vor Ort einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Armut leisten können, soll es Sofortmaßnehmen geben, die ihnen dieses ermöglichen. Als Langzeitaufgabe sollen die zu entwickelnden Konzepte eine Strategie enthalten, die darauf ausgerichtet ist, "optimale Bedingungen für eine nachhaltige lokale, regionale und nationale Entwicklung" zu schaffen. Mit Hilfe dieser Strategie soll "die Armut ausgerottet und die Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ausgeglichen" werden. Dabei soll der Schwerpunkt auf "konkrete Querschnittsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Grunderziehung, der primären Gesundheitsversorgung und der Mutter-Kind-Fürsorge sowie der Frauenförderung" liegen.

Ökologische Ziele der Agenda 21

Die gesamte Agenda 21 ist von ökologischen Zielen explizit und implizit durchzogen. So wird der Begriff nachhaltige Entwicklung von vielen auch als ein aus dem Umweltbereich stammendes Konzept betrachtet, obwohl gerade die Kombination von ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen Zweck der Agenda 21 ist. Beispielhaft für die ökologischen Ziele sowie die Verbindung ökologischer und ökonomischer Fragestellungen in der Agenda sei im folgenden das Kapitel 9: "Schutz der Erdatmosphäre" dargestellt:

Das Kapitel umfasst insgesamt vier Aspekte:

a)      Abbau bestehender Unsicherheiten und die Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidungsfindung,

b)      Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen

i)  Energieerzeugung, Energieeffizienz und Energieverbrauch,
ii)  Verkehr,
iii) Industrielle Entwicklung,
iv) Entwicklung der Ressourcen des Bodens und der Meere sowie in der Landnutzung,

c)      Verhinderung des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht,

d)      Grenzüberschreitende Luftverunreinigung.

Aufgrund der "Besorgnis über Klimaveränderungen und Klimaschwankungen, die Luftverschmutzung und den Abbau der Ozonschicht ist ein neuer Bedarf an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Informationen entstanden, mit dem verbliebene Unsicherheiten in diesen Bereichen abgebaut werden sollen. Dazu bedarf es einer genaueren Kenntnis und Vorhersage der verschiedenen Eigenschaften der Atomsphäre und der betroffenen Ökosysteme sowie der gesundheitlichen Auswirkungen und ihrer Wechselwirkungen mit sozioökonomischen Faktoren". Aufgrund dessen sollen Forschungsvorhaben, die sich der Beeinflussung der Atmosphäre sowie den Zusammenhängen zwischen Veränderungen der Atmosphäre und nachhaltiger Entwicklung widmen, als auch die Sammlung von Daten und Untersuchungen zur Klimaveränderung gefördert werden.

Die schädlichen Auswirkungen des Energiesektors auf die Atmosphäre sollen durch eine Politik und durch Programme, die den "Anteil umweltverträglicher und gleichzeitig kostengünstiger, insbesondere neuer und erneuerbarer Energieträger, durch eine weniger umweltbelastende und sparsamere Form der Energieerzeugung, der Energieumwandlung, der Energieverteilung und der Energieverwendung erhöht" verringert werden. Für den Verkehr sollen "kosteneffiziente verkehrspolitische Konzepte oder gegebenenfalls Programme zur Begrenzung, Reduzierung oder aber Kontrolle von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre und von anderen schädlichen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt" erarbeitet werden. Die durch die industrielle Entwicklung verursachte Belastung der Atmosphäre soll durch eine "Steigerung der Effizienz der Produktionsprozesse und des gesamten Ressourcen- und Materialverbrauchs der Industrie, durch Optimierung emissionsmindernder Verfahrenstechniken und durch die Entwicklung neuer, umweltverträglicher Technologien minimiert" werden.

Der Reduzierung der stratosphärischen Ozonschicht soll durch die Verwirklichung der Ziele des Montrealer Protokolls und seiner aus dem Jahr 1990 stammenden veränderten Fassung entgegengewirkt werden. Des Weiteren sollen Strategien für eine Verminderung der Auswirkung von UV-Strahlen erarbeitet werden.

Die Luftverschmutzung verursacht starke Gesundheits- und Naturschäden; die Verschmutzung kann aber, bedingt durch eine ungleiche Verteilung der Messnetze, nur unzuverlässig überwacht werden. Diesem soll u.a. durch die "Entwicklung und Einführung von Umweltschutz- und Messtechniken für Luftverunreinigungen aus stationären und mobilen Quellen und Entwicklung alternativer umweltverträglicher Technologien" abgeholfen werden.

Der Rio-Prozess

Um die in der Rio-Deklaration als verbindliches politisches Ziel beschlossene nachhaltige Entwicklung voranzubringen, wurde auf dem Gipfel auch die "Kommission für nachhaltige Entwicklung" (CSD) ins Leben gerufen, welche 1993 das erste Mal tagte. Die Hauptaufgabe der CSD ist es, die internationale sowie die nationale Umsetzung insbesondere der Agenda 21 zu überwachen. Sie ist eine der neun Fachkommissionen des "Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen"; (ECOSOC) , der selber wiederum der UN-Generalversammlung untersteht.

Die Arbeit der Kommission besteht in einer jährlichen Tagung über zwei Wochen sowie diversen vor- und nachbereitenden Konferenzen und Tagungen, an denen auch wichtige NGOs - wie z.B. die International Conference of Free Trade Unions, der World Business Council for Sustainable Development oder Greenpeace -, die so genannte "Major Group", teilnehmen können. In Bezug auf die Partizipationsmöglichkeit der Zivilgesellschaft stellte die CSD ein Pilotprojekt der UNO dar. Da die Kommission auch auf der Grundlage der NGO-Berichte Empfehlungen über den weiteren Prozess ausspricht, ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft außerordentlich hoch.

Um die Umsetzung der Agenda 21 kontrollieren zu können, ist die CSD allerdings auf die Informationen der von den Staaten herausgegebenen Berichte angewiesen und kann deswegen ihre Arbeit nur eingeschränkt wahrnehmen. Für Deutschland werden diese Berichte abwechselnd unter Federführung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Bundesumweltministerium angefertigt.

Nachdem auf der ersten Sitzung vom 14.-25. Juni 1993 ein thematisches Arbeitsprogramm entwickelt wurde, beschäftigte die sich CSD in den Jahren 1994 bis 1996 mit verschiedenen sektoralen Kapiteln sowie mit Querschnittsthemen, insbesondere mit Themen wie Finanzierung, Technologietransfer und dem Zusammenhang von Handel und Umwelt. Im Jahr 1996 begann die Kommission auch mit der Vorbereitung der 19. UN-Sondergeneralversammlung (United Nations General Assembly Special Session (UNGASS), auf der die Umsetzung der Agenda 21 überprüft werden sollte.

Die 19. UN-Sondergeneralversammlung tagte vom 23.-27. Juni 1997 und brachte nicht nur wenige Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 21, sondern musste viele Lücken, vor allem in Bezug auf soziale Gerechtigkeit und Armut, konstatieren. Des Weiteren wurde von NGOs und Vertretern von Entwicklungsländern kritisch angemerkt (vergl.: Martens http://www.des.de/zeitschr/ez897-3.htm), dass die offizielle Entwicklungshilfe abnimmt, die Verschuldung dagegen zunimmt und die Industrienationen bisher nicht in der Lage waren, die Verpflichtungen in den Fragen von Technologietransfer, "Capacity Building" und Änderung der eigenen Konsum- und Produktionsmuster zu erfüllen (vergl.: http://www.un.org/esa/sustdev/csdpast.htm). Die Tagung nahm das 137 Punkte umfassende "Programme for the Further Implementation of Agenda 21" an. In diesem Programm wurde der weitere Weg zu einer wirklichen Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung fest geschrieben. Es umfasst unter anderem in § 24 a die Verpflichtung, eine nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln.

Die Bundesregierung hat die Deutsche Strategie unter dem Titel "Perspektiven für Deutschland: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung" am 19. Dezember 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Als Vorbereitung auf den UNO-Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung (Rio+10), der vom 26. August bis zum 4. September 2002 in Johannesburg stattfindet, steht u.a. auch die Reform der Kommission selber auf der Tagesordnung, da sich herausgestellt hat, dass sie in ihrer momentanen Form nicht in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben sachgerecht umzusetzen. Es werden eine Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der CSD sowie folgende Punkte diskutiert: a) eine Reduzierung der pro Sitzung behandelten Themen, b) eine Konzentrierung auf aktuelle und dringende Fragen, c) die Verbesserung der Möglichkeit für externe Stakeholder konkrete Vorschläge einzubringen, d) mehr Treffen außerhalb von New York sowie e) Senkung der Tendenz, bei Nichteinigung auf schon beschlossene Dokumente zurück zu greifen.

Die internationale Vorbereitung des Weltgipfels wurde von der CSD in der Funktion eines internationalen Vorbereitungskomitees (Preparatory Committee PrepCom) durchgeführt. Die ersten drei PrepComs fanden vom 31. April bis 2. Mai 2001, vom 28. Januar bis zum 8. Februar 2002 sowie vom 25. März bis zum 5. April 2002 in New York statt. Die vierte PrepCom findet vom 27. Mai bis zum 7. Juni 2002 in Bali, Indonesien statt.

Der Weltgipfel der UNO zur nachhaltigen Entwicklung wird einerseits der Ort für eine Bestandsaufnahme sein und andererseits der nachhaltigen Entwicklung weitere Impulse geben können. Die zentrale Frage des Gipfels ist, wie nachhaltige Entwicklung unter den Bedingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt praktisch umgesetzt werden kann. An Schwerpunkten, welche auf regionalen, nationalen und internationalen Konferenzen im Vorfeld festgelegt werden, zeichnen sich folgende Themen ab:

Konkret wird dabei eine politische Erklärung erwartet, in der neue Verpflichtungen und Richtlinien zur Realisierung von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung dargelegt sind. Des Weiteren soll es ein Aktionsprogramm geben, dass die Arbeit von Regierungen und weiteren Akteuren leitet. Drittens soll es eine Zusammenstellung von neuen Partnerschaftsinitiativen bei wichtigen Projekten geben. Der Schwerpunkt wird dabei, so der Vorsitzende der UN-Umweltorganisation UNEP Klaus Töpfer, auf der Umsetzung der "vorhandenen internationalen Verträge" liegen, denn von "großen Erklärungen [...] haben wir eher zu viel als zu wenig".

Weitere Initiativen der UNO

Neben den auf dem Gipfel 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Abkommen und dem Folgeprozess zur Überprüfung ihrer Umsetzung gibt es eine Reihe weiterer Initiativen der UNO, mit denen jeweils bestimmte Teilaspekte von nachhaltiger Entwicklung gezielt voran gebracht werden sollen.

Global Compact

Bei der Tagung des Weltwirtschaftsforums schlug am 31. Januar 1999 UN-Generalsekretär Kofi Annan das erste Mal den Abschluss eines Gobal Compact, eines weltweiten Paktes, vor. Dieser Pakt soll eine wertorientierte Plattform, eine freiwillige Vereinbarung zwischen Vertretern der Wirtschaft und den Vereinten Nationen sein und kein ordnungspolitisches Instrument oder ein Verhaltenskodex darstellen. Im Global Compact werden neun Prinzipien, aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", der "Erklärung über die Grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" der Internationale Labour Organisation (ILO) sowie der Rio-Erklärung zu Umwelt und Entwicklung zusammen gefasst. Hieraus werden folgende neun Prinzipien abgeleitet:

Menschenrechte
Prinzip 1: Einhaltung und Unterstützung der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich.
Prinzip 2: Keine Verletzung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen.

Arbeitsnormen

Prinzip 3: Garantie der Versammlungs- und Verhandlungsfreiheit.
Prinzip 4: Verbot von Zwangsarbeit.
Prinzip 5: Verbot von Kinderarbeit.
Prinzip 6: Keinerlei Diskriminierung in Bezug auf Anstellung und Beschäftigung.

Umweltschutz
Prinzip 7: Unterstützung einer proaktiven Umweltstrategie.
Prinzip 8: Übernahme einer größeren Verantwortung gegenüber der Umwelt.
Prinzip 9: Entwicklung und Einsatz umweltfreundlicher Technologien.

Der Global Compact soll explizit nicht die Rolle von staatlichen Maßnahmen und Engagement in diesen Fragen ersetzen, sondern die Unternehmen ermuntern, aus Eigeninteresse heraus bei der Gestaltung der Globalisierung eine führende Position zu übernehmen. Dabei sollen sie konkret Führsprecher des Global Compact werden, regelmäßig auf der Homepage des Global Compact über ihre Maßnahmen berichten und sich an Partnerschaften beteiligen.

Als Erfolgskriterien gilt der Effekt, den der Global Compact bei der Unterstützung der Ziele der UNO erreicht. Dafür sollen sich bis zum Jahr 2002 mindestens 100 multinationale Unternehmen und 1000 weitere, aus allen Teilen der Erde, verpflichten, die Prinzipien in ihre Unternehmenspraxis einzubeziehen. Des Weiteren sind verschiedene NGOs sowie verschiedene Wirtschaftsverbände (Das Netzwerk) beteiligt.

Global Reporting Initiative

Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative ist im Jahr 1997 von der "Coalition for Environmental Responsible Economies" (CERES) in Boston, USA, in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der UNO (UNEP) ins Leben gerufen worden. Des Weiteren sind Unternehmen, Nichtregierungeorganisationen, Wirtschaftsverbände und andere Anspruchsgruppen beteiligt.

Die GRI hat in erster Linie einen international anwendbaren Leitfaden für Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt. Dieser periodisch aktualisierte Leitfaden soll es den Unternehmen ermöglichen, systematisch über die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ihrer Aktivitäten und Produkte zu berichten. Des Weiteren soll der Leitfaden von Unternehmen jeder Art und Größe angewendet werden können, wobei eine sektorspezifische Verfeinerung der Kennzahlen vorgesehen ist.

Der Leitfaden enthält folgende drei Aspekte der Nachhaltigkeit:

1.      Wirtschaftliche Aspekte: z.B. Lohn- und Gehaltsausgaben, Arbeitsplatzschaffung, Ausgaben für Auslagerungen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben, sowie Investitionen für Fortbildung und andere Bereiche des Humankapitals.

2.      Ökologische Aspekte: Auswirkungen von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen auf Luft, Wasser, Biodiversität und Gesundheit.

3.      Soziale Aspekte: z.B. Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheitsschutz, Dauer des Arbeitsverhältnisse, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Löhne und Arbeitsbedingungen in ausgelagerten Unternehmen.

Im Lenkungsausschuss der Global Reporting Initiative sind folgende Organisationen vertreten:

Association of Chartered Certified Accountants

United Kingdom

Canadian Institute of Chartered Accountants

Canada

Colombian Business Council for Sustainable Development (CECODES)

Columbia

Centre for Science and Environment

India

Coalition for Environmentally Responsible Economies

United States

Council on Economic Priorities

United States

Environmental Auditing Research Group

Japan

General Motors Corporation

United States

Green Reporting Forum

Japan

Institute of Social and Ethical Accountability

United Kingdom

Investor Responsibility Research Center

United States

ITT Flygt

Sweden

New Economics Foundation

United Kingdom

SustainAbility

United Kingdom

United Nations Environment Programme

Kenya

World Business Council for Sustainable Development

Switzerland

World Resources Institute

United States

GRI Overview
http://www.globalreporting.org/AboutGRI/Overview.htm 
GRI Guidelines
http://www.globalreporting.org/GRIGuidelines/index.htm
Übersetzung der Richtlinien
http://www.globalreporting.org/GRIGuidelines/ June2000/GermanProvisionalTranslation.pdf

Financing for Development

In den 1990er Jahren wurde auf mehreren UNO-Konferenzen beschlossen, die Zahl der in absoluter Armut lebenden Menschen bis 2015 zu halbieren. Im Dezember 1999 beschloss die Generalversammlung der UNO die Resolution 54/196 mit dem Titel "High-level international intergovernmental consideration of financing for development" . Auf dem Millieniumsgipfel der UNO beschlossen die politischen Führer der Welt "alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Erfolg dieser Veranstaltung zu sichern".

Die "International Conference on Financing for Development" fand vom 18. bis zum 22. März 2002 in Monterrey, Mexiko statt. Auf der Konferenz, deren Ziel mit der Resolution 54/196 vom Dezember 1999 vorgegeben wurde, ging es darum, "sich im Rahmen der Globalisierung und der Interdependenz auf ganzheitliche Weise mit nationalen, internationalen und systemischen Fragen der Entwicklungsfinanzierung und mit der Beschaffung von Geldern für die volle Umsetzung der Ergebnisse wichtiger Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in den 90er Jahren" zu beschäftigen.

Hierbei nahmen - und das war eine Neuheit bei Konferenzen der UNO - die Weltbank, der Internationale Währungsfond (IWF) und die Welthandelsorganisation (WTO) aktiv an der Vorbereitung dieser Konferenz teil. Des Weiteren waren die "Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung" (UNCTAD), das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP), fünf Regionalkommissionen und weitere Sonderorganisationen der UNO sowie Delegierte der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft beteiligt.

Auf der Agenda der Konferenz standen sechs Tagesordnungspunkte: a) Die Mobilisierung heimische Finanzmittel, b) Mobilisierung von Kapitalflüsse in die Entwicklungsländer, c) internationaler Handel, d) Öffentliche Entwicklungshilfe, e) Schuldenerlass für hochverschuldete arme Länder und f) die internationalen Währungs-, Finanz-, und Handelssysteme.

Die Abschlusserklärung der Konferenz wurde schon während der 4. Sitzung des vorbereitenden Ausschusses angenommen, so dass es auf der Konferenz selber keine Textverhandlungen mehr gegeben hat. Dadurch konnten sich die Teilnehmer der Konferenz auf die Kernfrage, wie sich Mittel mobilisieren lassen, um die auf den letzten Konferenzen beschlossenen Strategien und konkreten Ziele zu erreichen, konzentrieren.

Third United Nations Conference on Least Developed Countries

Im Jahr 1981 fand in Paris eine UNO-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder, die "Least Developed Countries" (LDCs) statt, auf der das "Substantial New Programme for the 1980s for the Least Developed Countries" (SNAP) beschlossen wurde. Das Programm beinhaltete Richtlinien für Maßnahmen in den LDCs sowie Vorschläge für begleitende internationale Maßnahmen. Da sich die Lage der LDCs in der Folgezeit verschlechterte und nicht verbesserte, veranstaltete die UNO im Jahr 1990 eine weitere Konferenz, ebenfalls in Paris, bei der die bestehenden Maßnahmen der vorangegangenen Konferenz analysiert, beurteilt und weiter Maßnahmen entwickelt wurden. Resultat war die Pariser Deklaration, das "Programm of Action for the Least Developed Countries for the 1990s", sowie die Schaffung eines Überwachungsmechanismus, um die Implementierung der Programme abzusichern. Weitere fünf Jahre später fand eine "Mid-term Global Review" statt. Festgestellt wurde, dass die LDCs weiterhin marginalisiert wurden. Darum fällte die UN-Generalversammlung 1997 in der Resolutionen 52/187 und 53/182 den Entschluss, eine dritte UNO-Konferenz über LDCs durchzuführen, welche vom 14.-20. Mai 2001 im Europäischen Parlament in Brüssel stattfand.

Die beteiligten Staaten gehen in der Brüsseler Deklaration davon aus, dass eine nachhaltige Reduzierung von Armut in erster Linie durch die LDCs selber durchzuführen sei. Um ihnen dieses zu ermöglichen, soll es ein transparentes, nichtdiskriminierendes und auf Regeln basierendes multilaterales Handelssystem geben. Auch soll es zoll- und quotenfreien Marktzugang für die LDCs geben. Letztlich soll die HIPC Initiative gefördert werden. Um die Brüsseler Deklaration umzusetzen, wurde ein Aktionsprogramm für die LDCs beschlossen.

Runder Tisch der UNDP für Industrie- und Entwicklungsländer

Schon seit den 1970er Jahren, initiiert durch die UNDP, gibt es einen Runden Tisch, der mit Regierungen der Geber- und Empfängerländer von Entwicklungshilfe besetzt ist.

Als problematisch wird angesehen, dass es bisher keine kontinuierliche Einbeziehung der Privatwirtschaft gegeben habe - die Ausnahmen sind zwei Treffen 1995 mit Angola und Namibia -, obwohl dieses von vielen als notwendig erachtet wird. So habe sich die Finanzierung der Entwicklungsländer seit den 1970er Jahren in erheblichem Maße verändert und basiere nicht mehr so stark auf der Entwicklungshilfe, dafür aber stärker auf privaten Kapitalströmen.



Fortsetzung: Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung


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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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