Andreas Wendlberger
Am 26. Juni 1945 unterzeichneten in San Francisco die Vertreter von insgesamt 50Staaten die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta). Sie verpflichteten sich dort u.a., "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen" (Artikel 1 der UN-Charta); ein Sicherheitsrat sollte die Führungsrolle bei diesen friedenserhaltenden Bemühungen übernehmen. (Artikel 24. UN-Charta). Zwar mußte dieses Ziel – formuliert immerhin noch vor der Kapitulation Japans – ausgesprochen idealistisch anmuten, gänzlich unerreichbar jedoch schien es nicht zu sein. Schließlich hatten die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (China, Frankreich, Großbritannien, UdSSR, USA) bereits während des Zweiten Weltkrieges mit vereinten Kräften gekämpft und gesiegt. Warum also sollte diese erfolgreiche Zusammenarbeit nicht auch in Friedenszeiten fortgesetzt werden können? Außerdem war 1945 – wie nach jedem langen und verlustreichen Krieg – die Sehnsucht nach Frieden besonders groß. Die Menschen wollten an einen dauerhaften Frieden glauben und setzten daher große Hoffnungen in die neu geschaffene Weltorganisation. Schon bald kam es jedoch zum Bruch zwischen den von den USA geführten Westmächten und der Sowjetunion. Insbesondere für Europa konnten sich die einstigen Kriegsalliierten nicht auf eine gemeinsam getragene Nachkriegsordnung verständigen. Anstatt von Weltfrieden begann man schon bald von einem neuen Krieg globalen Ausmaßes zu sprechen, dem sog. "Kalten Krieg" zwischen Ost und West. In den folgenden Jahrzehnten dieses Ringens zwischen den Blöcken gelang es der UNO nicht, die stabilisierende und friedensstiftende Rolle zu spielen, die ihr ursprünglich zugedacht war. Ein Hauptgrund für die Ohnmacht der UNO war eine bewußt in Kauf genommene Schwäche des Sicherheitsrates: Die fünft ständigen Mitglieder hatten sich ein Vetorecht gesichert und konnten auf diesem Weg jederzeit solche Beschlüsse blockieren, die ihren eigenen Interessen zuwider liefen.
Trotz aller Bekenntnisse zur UNO ließen sich die großen Mächte also auch nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin von ihren nationalen Interessen leiten und setzten in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen vornehmlich auf traditionelle Instrumente: die eigene militärische Stärke und den Beistand von Verbündeten. In Artikel 51 der UN-Charta hatten sich die einzelnen Staaten ausdrücklich das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung vorbehalten. Zu diesem Zweck wurden in den Jahren nach 1945 ein Reihe von Regionalpakte gegründet, wie z.B. der Pazifik-Pakt zwischen Australien, Neuseeland und USA (ANZUS, 1952), die Südostasiatische Vertragsorganisation (Southeast Asia Treaty Organization, SEATO, 1954), oder der sog. "Bagdadpakt" (später Zentrale Vertragsorganisation, Central Treaty Organization, CENTO, 1955 bzw. 1959, die 1979 wieder aufgelöst wurde). Im Kontext dieser Entwicklung ist auch die Gründung der von den USA geführten Nordatlantikpakt Organisation (NATO) und des von der Sowjetunion kontrollierten Warschauer Pakts (WP) zu sehen; beide Allianzen berufen sich in ihren Gründungsdokumenten ausdrücklich auf Artikel 51 der UN-Charta.
Eine gewisse Vorbildrolle für den Nordatlantik Vertrag (NAV) spielte der Inter-American Treaty for Reciprocal Assistance, der sog. "RIO-Pakt" vom 2. September 1947. Die dort enthaltene Formel, daß "ein bewaffneter Angriff eines Staates gegen einen amerikanischen Staat als Angriff gegen alle amerikanischen Staaten angesehen wird" (Artikel 3) ging leicht modifiziert in Artikel 5 des NAV ein. Dort heißt es u.a.: "Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird;... ."
Warum aber verschlechterten sich die Beziehungen der Siegermächte nach 1945 so rapide? Warum gelang es den einstigen Waffenbrüdern nicht, ihre Probleme im Rahmen der UNO oder alliierter Gremien im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen?
Prinzipiell ist daran zu erinnern, daß schon während des Zweiten Weltkrieges große ideologische und machtpolitische Spannungen zwischen den späteren Siegermächten bestanden hatten. Solange Deutschland nicht geschlagen war, hatten die Alliierten aber pragmatisch vorgehen und ihre Differenzen zugunsten der gemeinsamen Sache vorerst zurückstellen müssen. Doch als unmittelbar nach dem Krieg die politische Landschaft in Europa neu zu gestalten war und sich grundlegende Entscheidungen nicht mehr vertragen ließen, brachen die in den Kriegsjahren unterdrückten Konflikte offen aus.
Im Westen Europas und in den Vereinigten Staaten verbreitete sich bald nach der Kapitulation Deutschlands die nicht unbegründete Angst vor einer kommunistischen Unterwanderung und einer expansionistischen Politik der Sowjetunion. Der Zweite Weltkrieg hatte die gesamte europäische Staatenwelt zerrüttet und ein Machtvakuum auf dem Kontinent hinterlassen, das die Sowjetunion nun zu füllen drohte. Die Rote Armee war bis ins Zentrum Deutschlands vorgerückt, hatte große Gebiete in Osteuropa annektiert, hielt noch größere Teile Europas besetzt und schien die Schwäche vieler mittel- und osteuropäischer Staaten zum Ausbau ihrer eigenen Machtposition auszunutzen. Bei Kriegsende hatten bei den Westmächten und der Sowjetunion noch jeweils etwa gleich viele Soldaten unter Waffen gestanden. Bis 1946 hatte sich dieses Gleichgewicht aber schon stark zugunsten der Roten Armee verschoben. Während im Westen demobilisiert worden war, hatte die UdSSR ihre Truppenstärke und Rüstungsindustrie auf dem hohen Kriegsniveau belassen. Wie dramatisch sich dadurch die militärischen Kräfteverhältnisse in nur kurzer Zeit verändert hatten, zeigt folgende Übersicht der Entwicklung der Truppenstärke der Westmächte und der Sowjetunion zwischen 1945 und 1946, also innerhalb nur eines Jahres:


Abbildung 1: Die Entwicklung der Truppenstärken der Westmächte und der UdSSR zwischen 1945 und 1946 [Zahlen entnommen aus "Die NATO - Eine Allianz im Wandel"].
Vor diesem Hintergrund beschwor der unmittelbar nach Kriegsende abgewählte britische Premierminister Winston S. Churchill schon sehr früh die kommunistische Gefahr. In seiner berühmt gewordenen Ansprache vom 5. März 1946 in Fulton (Missouri) zeichnete er ein düsteres Bild von der politischen Lage in Europa und prägte die viel zitierte Metapher vom "Eisernen Vorhang": "Ein Schatten ist auf die Erde gefallen, die erst vor kurzem durch den Sieg der Alliierten hell erleuchtet worden ist. Niemand weiß", so Churchill weiter, "was Sowjetrussland und die kommunistische internationale Organisation in der nächsten Zukunft zu tun gedenken oder was für Grenzen ihren expansionistischen und Bekehrungstendenzen gesetzt sind, wenn ihnen überhaupt Grenzen gesetzt sind. [...] Von Stettin an der Ostsee bis hinunter nach Triest an der Adria ist ein "Eiserner Vorhang" über den Kontinent gezogen."
Gleichzeitig übte die Sowjetunion in den von der Roten Armee okkupierten Ländern starken politischen Druck aus und begann damit, von Moskau abhängige kommunistische Regime zu installieren (noch im Jahre 1945 z.B. in der sowjetisch besetzten Zone des nun in Besatzungszonen aufgeteilten Deutschlands und in Polen). Der amerikanische Diplomat und Russlandexperte George F. Kennan warnte daher bereits am 22. Februar 1946 in seinem sog. "Langen Telegramm" von Moskau aus vor einer weiteren Ausdehnung des sowjetischen Machtbereichs. Seiner Meinung nach würde die UdSSR weder einen dauerhaften "modus vivendi" mit den USA anstreben, noch die Ideale der UNO wirklich respektieren.
1947 kam es zu einer weiteren Verhärtung der Positionen zwischen Ost und West: Auf den Vier-Mächte Außenministertreffen in Moskau (März/April) und London (November/Dezember) gelang es den Alliierten nicht, sich ich auf eine gemeinsamen Lösung der Deutschen Frage zu einigen. Das System der alliierten Kooperation und gegenseitigen Abstimmung scheiterte damit in einer ganz zentralen Frage und brach in der Folgezeit insgesamt auseinander. Mit Ungarn fiel im selben Jahr ein weiterer Staat unter kommunistische Herrschaft. Noch weitaus schwerer für die Bedrohungsanalyse des Westens wog, daß die UdSSR nun verstärkt auch in den nicht von der Roten Armee besetzten Ländern politischen Einfluß zu gewinnen suchte. Zu diesem Zweck gründete die Sowjetunion am 27. September 1947 das Kommunistische Informationsbüro (Kominform), mit Hilfe dessen sie weitere angebliche "Volksdemokratien", d.h. kommunistische und auf Moskau ausgerichtete Regime, zu errichten suchte. In den Jahren 1947/1948 z.B. unterstützte sie aktiv die Streikbewegungen in Frankreich und Italien; ferner übte sie politischen Druck auf Griechenland und die Türkei aus.
Angesichts dieser Entwicklung sah sich der amerikanische Präsident Harry S. Truman gezwungen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Am 12. März 1947 ersuchte er den US-Kongreß, der Türkei und Griechenland finanzielle Hilfe zu gewähren. Es ging ihm dabei aber nicht allein um die Stabilisierung der zwei Mittelmeerstaaten, sondern um eine umfassende politische Antwort auf die Expansionsbestrebungen des Kommunismus. "Ich glaube, daß es die Politik der Vereinigten Staaten sein muß", erklärte Truman, "die freien Völker zu unterstützen, die sich der Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch Druck von außen widersetzen." Diese Formel ist als "Truman-Doktrin" in die Geschichte des Ost-West-Konflikts eingegangen. Auch wenn der Präsident in seiner Ansprache die UdSSR als Gegner nicht direkt beim Namen nannte, war die Stoßrichtung der amerikanischen Politik klar erkennbar: Von nun an sollte der sowjetischen Expansions- und Unterdrückungspolitik durch eine Strategie des "Containment" (Eindämmung) Einhalt geboten werden.
Politische Stabilität, das war damals allen politischen Beobachtern klar, setzte jedoch gesunde wirtschaftliche Verhältnisse in Europa voraus. Die U.S.-Regierung mußte daher den Wiederaufbau der vom Krieg zerrütteten europäischen Volkswirtschaften forcieren. Am 5. Juni 1947 verkündete der amerikanische Außenminister George C. Marshall seinen Plan für den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft. Er forderte die europäischen Staaten auf, ein gemeinsames Aufbauprogramm zu konzipieren, und sicherte für dessen Umsetzung nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" umfassende amerikanische Hilfe zu. Auf Grundlage des "Marshall-Plans" wurde ein europäisches Wiederaufbauprogramm (European Recovery Program, ERP) erarbeitet. Um die dort vorgesehenen Hilfsmaßnahmen zu koordinieren, gründeten die USA zusammen mit 16 nicht-kommunistischen Staaten Europas am 16. April 1948 den Europäischen Wirtschaftsrat (Organization for European Economic Co-operation, OEEC, 1961 abgelöst durch die Organization for Economic Co-operation and Development, OECD). Obwohl sich Marshalls Offerte an ganz Europa gerichtet hatte, lehnte die UdSSR amerikanische Hilfe ab und nötigte die von ihr kontrollierten Staaten ebenfalls zum Verzicht. Statt dessen initiierte die Sowjetunion im Januar des darauffolgenden Jahres die Gründung eines "Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe" (RGW bzw. Council for Mutual Economic Assistance, COMECON), dem sich neben der UdSSR selbst Bulgarien, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei und Ungarn anschlossen. Auch in ökonomischer Hinsicht verfestigten sich somit die Fronten zwischen Ost und West.
Im Jahr 1948 verschärfte die UdSSR noch einmal ihren Druck auf eine Reihe europäischer Staaten – sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres unmittelbaren Einflußbereichs: Sie unterstütze den kommunistischen Staatsstreich in der Tschechoslowakei, versuchte die Wahlen in Italien zugunsten der Kommunisten zu beeinflussen und bedrohte die Souveränität Norwegens. Ferner ergriffen nun auch in Rumänien und Bulgarien die Kommunisten die Macht. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichten die Spannungen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion in der Blockade Berlins. Als Reaktion auf die Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands blockierte die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949 die Zugangswege zu den Westsektoren der Stadt. Die Westmächte gaben dem sowjetischen Druck jedoch nicht nach, sondern versorgten die Bevölkerung in den Westsektoren der Stadt bis zur Aufgabe der Blockade über eine "Luftbrücke".
Die Initiative für ein westliches Verteidigungsbündnis ging zunächst von westeuropäischen Staaten aus, indem sie bereits 1947 und 1948 erste Schritte hin zu einem noch auf Westeuropa beschränkten Verteidigungsbündnis unternahmen. Am 4. März 1947 schlossen Großbritannien und Frankreich im Vertrag von Dünkirchen einen bilateralen Verteidigungspakt. Fast genau ein Jahr später, am 17. März 1948, unterzeichneten die Vertreter Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs auf Initiative des britischen Außenministers Ernest Bevin den Brüsseler Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und kollektive Selbstverteidigung. Beide Bündnisse waren in erster Linie noch gegen die Gefahr einer neuerliche Aggression Deutschlands gerichtet. Besonders der Brüsseler Vertrag, der den Grundstein für die Westunion und spätere Westeuropäische Union (WEU) legte, konnte jedoch auch als Signal an die zwei neuen "Supermächte", die UdSSR und die USA, verstanden werden. Zum einen machten jene europäischen Staaten nicht nur gegenüber Deutschland, sondern auch gegenüber der Sowjetunion deutlich, daß sie sich im Ernstfall gemeinsam gegen eine militärische Bedrohung zur Wehr setzen wollten. Zum anderen konnte diese europäischen Bemühungen auch als Einladung an die USA verstanden werden, sich als westliche Führungsmacht selbst aktiv und langfristig an der Verteidigung Europas gegen einen möglichen Angriff der Roten Armee zu beteiligen. Denn mit zunehmender Verschlechterung der amerikanisch-sowjetischen Beziehungen stieg nun auch in den USA das Interesse an einer Kooperation in sicherheitspolitischen Fragen mit Westeuropa. Zwischen dem Abschluß dieser zwei europäischen Verteidigungsinitiativen hatte Kanada bereits einen ersten Plan für ein atlantisches Sicherheitsbündnis entworfen. Es überrascht daher nicht, daß alsbald erste amerikanisch-europäische Verhandlungen über einen nordatlantischen Verteidigungspakt aufgenommen werden konnten.
Zu einer ersten Gesprächsrunde über einen Nordatlantik-Vertrag trafen sich Vertreter Großbritanniens, Kanadas und der USA in Washington vom 23. März 1948 bis 1. April 1948, also unmittelbar nach Abschluß des Brüsseler Paktes. Als Ergebnis dieser geheimen "Pentagon Talks" stellten die amerikanischen Vertreter eine amerikanischer Beteiligung an einem kollektiven nordatlantischen Verteidigungsbündnis in Aussicht. In den folgenden Monaten sicherte der Nationale Sicherheitsrat der USA der Westunion amerikanische Unterstützung zu und wiederholte die amerikanische Bereitschaft, sich an einem solchen Bündnis zu beteiligen. Die Verabschiedung der "Vandenberg-Resolution" durch den US-Kongreß am 11. Juni 1948 räumte in den USA verfassungsmäßige Bedenken gegen eine solche Allianz aus; die Teilnahme an kollektiven Verteidigungsbündnissen wurde darin sogar zum Ziel amerikanischer Sicherheitspolitik erklärt. Auf dieser Grundlage führten die USA und Kanada nicht mehr nur mit England, sondern mit allen Brüsseler Vertragsstaaten vom 6. Juli bis 9. September 1948 intensive Diskussionen über die Grundzüge der zu schaffenden Allianz.
In diesen "Washington Exploratory Talks" ging es im wesentlichen um zwei Problemkreise:
In beiden Fragen waren sich die USA und die Westunion-Staaten zunächst uneins. Was die Mitgliedschaft betraf, so zielten die USA darauf, Norwegen, Dänemark (mit Grönland), Island, Irland, Portugal (mit den Azoren) und ggf. auch Schweden in die Allianz zu integrieren. Amerikanische Sicherheitsexperten waren überzeugt, daß ohne eine Beteiligung dieser am Atlantik liegenden Staaten keine tragfähige sicherheitspolitische Brücke von Amerika nach Europa geschlagen werden könne. Die Brüsseler Vertragsstaaten dagegen glaubten, daß für eine funktionierende Allianz ein Bündnis zwischen ihnen und den USA ausreichen würde. Ihr Hintergedanke: Sie wollten die von Amerika erhofften Hilfsleistungen nicht mit anderen potentiellen Partnern teilen müssen.
In Bezug auf die konkreten Verpflichtungen dagegen, die aus einem Bündnis erwachsen sollten, versuchten die europäischen Verhandlungspartner den USA möglichst umfassende, automatische und langfristige Garantien nach dem Vorbild der Westunion abzuringen. Der Brüsseler Vertrag sah in Artikel 4 (Artikel 5 in seiner heutigen Fassung) eine automatische militärische Beistandspflicht im Falle eines Angriff auf eine der Vertragsparteien zu. Die USA dagegen scheuten sich traditionell davor, sich – zumal in Friedenszeiten – auf solche Allianzen einzulassen; in keinem Fall wollten sie ihre verfassungsmäßige Bestimmungen für die Erklärung des Kriegszustandes durch eine automatische Beistandspflicht geschmälert sehen.
Die Gespräche über ein Bündnis wurden mit Rücksicht auf die amerikanischen Präsidentschaftswahlen erst wieder am 10. Dezember 1948 im Rahmen eines Botschafterkomitees in Washington aufgenommen; bis zum 24. Dezember lag ein erster Vertragsentwurf vor. Nach weiteren Verhandlungen sowohl zwischen den zukünftigen Bündnispartnern als auch zwischen der amerikanischen Regierung und dem US-Kongreß verständigte man sich schließlich auf einen für alle Seiten annehmbaren Vertragstext. Am 4. April 1949 unterzeichneten in Washington Vertreter der USA, Kanadas, Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, der Niederlanden, Luxemburgs, Dänemarks, Islands, Italiens, Norwegens und Portugals den Nordatlantik-Vertrag; er trat am 24. August 1949 nach Ratifizierung durch alle zwölf Gründungsstaaten in Kraft.
In der Frage der Mitgliedschaft hatten sich die USA mit ihren Vorstellungen eines erweiterten Bündnisses unter Beteiligung möglichst vieler "atlantischer Staaten" durchgesetzt. Bezüglich der Bündnisgarantien hatte man sich nach zähem Ringen in Artikel 5 auf folgende Formel geeinigt: "Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und zu erhalten."
Allein die auffällig komplizierte Sprachregelung dieses Kernstücks des NAV läßt ahnen, daß man sich in dieser Schlüsselfrage auf eine Kompromiß geeinigt hatte, der sowohl den europäische als auch den amerikanischen Zielen und Interessen so weit wie möglich entgegen kommen sollte. Zwar beinhaltet Artikel 5 mit Rücksicht auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken seitens der USA de jure keine automatische militärische Beistandspflicht. Allerdings konnten sich die europäischen Staaten im Falle eines Angriffs der Sowjetunion in Europa de facto des militärischen Beistands der USA dennoch sicher sein. Das galt besonders, nachdem in den folgenden Jahren eine große Zahl amerikanischer Truppen dauerhaft in Europa stationiert worden war. Insofern hatten sich in dieser Frage die Europäer durchgesetzt.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hätte sich kaum jemand vorstellen können, daß sich innerhalb von nur etwa vier Jahren ein euro-atlantisches Verteidigungsbündnis formieren würde. Mit der Gründung der UNO hatten sich die Siegermächte auf den Aufbau eines umfassenden Systems kollektiver Sicherheit für die Nachkriegszeit geeinigt, das den Weltfrieden nach einer gewissen Übergangsphase der multilateralen Kooperation hätte sichern sollen. In einer solchen Weltordnung wären regionale Verteidigungsbündnisse überflüssig gewesen, die nicht nach dem Prinzip der kollektive Sicherheit, sondern der kollektiven Verteidigung funktionieren. Allen voran die USA hatten gehofft, mit Hilfe der UNO auf lange Sicht eine stabile Weltordnung zu errichten – basierend auf dem Völkerrecht, freiem Welthandel und den Idealen von Demokratie und Freiheit. Doch die Realpolitik sollte schon bald über diesen Idealismus einer "One World" obsiegen. Die Spannungen zwischen Ost und West führten zu einer Spaltung der Welt in zwei Machtblöcke, die jeweils gegensätzliche politische, gesellschaftliche und wirtschaftlich Systeme repräsentierten. Die Entstehung NATO ist also im Kontext des Beginns des "Kalten Krieges" zu erklären und keineswegs etwa ein unmittelbares oder gar zwangsläufig Ergebnis des Zweiten Weltkrieges.
Die Gründung der NATO war umgekehrt aber auch keineswegs eine automatische Folge des "Kalten Krieges". Besonders die volle Beteiligung der USA und damit der transatlantische Grundcharakter des Bündnisses darf keineswegs als selbstverständlich betrachtet werden. Im Gegenteil, für die amerikanische Diplomatie markierte der NAV mit seiner relativ starken Beistandsverpflichtung einen echten Wendepunkt; nicht umsonst hat man in diesem Zusammenhang von der "Amerikanischen Revolution von 1949" (Lawrence S. Kaplan) gesprochen. Die USA hatte sich allerdings keineswegs automatischen Beistandsverpflichtung auferlegen lassen und genoß als unumstrittene Führungsmacht des Westens von Beginn an ohnehin über die größten Handlungs- und Gestaltungsspielräume innerhalb des Bündnisses. Folglich kamen den amerikanischen Strategiedebatten während des "Kalten Krieges" eine kaum zu überschätzende Bedeutung für die strategische Ausrichtung nicht nur der USA, sondern des Bündnisses als Ganzes zu. Zumindest psychologisch sollte es für die europäischen Staaten eine Dauerbelastung darstellen, daß sich die USA formal keineswegs verpflichtet hatten, mit militärischen Mitteln für die Sicherheit Europas einzutreten. Westeuropa war sich von Anfang an seiner Abhängigkeit von Amerika und damit der asymmetrischen Kräfteverteilung innerhalb der Allianz bewußt.
In der Frage der Mitgliedschaft fielen die Gründungsmitglieder der NATO auf amerikanischen Druck hin sehr früh eine Richtungsentscheidung. Die nordatlantische Allianz sollte nicht ein möglichst exklusiver Staaten-Club, oder gar nur eine erweiterte Fortsetzung der "Special Relationship" zwischen den USA und Großbritannien sein. Vielmehr setzte man von Beginn auf eine Einbindung möglichst vieler Staaten, die einen Betrag zu Bündnis leisten konnten und wollten. Nur so glaubte man das Bündnis auf eine stabile und dauerhafte Grundlage stellen zu können.
In der Gründungsphase der NATO hatten sich die Bündnispartner offenbar nur wenig Gedanken darüber gemacht, wie genau die Verteidigung des Bündnisgebietes organisiert werden sollte. Konkrete Pläne für eine gemeinsame Strategie der Bündnisstaaten fehlten ebenso wie für den Aufbau einer NATO-Organisation. Die Gründungsstaaten hatten wohl angenommen, daß alle anstehenden Probleme auf dem traditionellen Weg der zwischenstaatlichen Kooperation zu lösen seien.

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