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Chronologie zur UN Reform-Debatte 1993-2005

Theresa Reinold

23. September 1993

Der deutsche Außenminister Klaus Kinkel meldet erstmals das Interesse Deutschlands an einer ständigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat mit allen Rechten und Pflichten an. Dieses Ziel wird in den folgenden Jahren jedoch nicht als außenpolitische Priorität verfolgt.

17. Dezember 1996

In seiner Amtsantrittsrede als UN-Generalsekretär beschreibt Kofi Annan seine Visionen einer schlankeren, effizienteren UN, die den Wünschen und Ansprüchen Ihrer Mitglieder eher gewachsen ist.

Januar 1997

Annan organisiert das Sekretariat neu, indem er UN-Aktivitäten in fünf Bereiche einteilt: Für die Felder Frieden und Sicherheit, Wirtschaft und Soziales, Humanitäre Angelegenheiten sowie Entwicklung werden Exekutivausschüsse gebildet; die Menschenrechte werden als Quer­schnittsaufgabe definiert, die jeden der vier anderen Bereiche betrifft.

14./16. Juli 1997

Am 14. Juli 1997 veröffentlicht Annan seinen Bericht „Renewing the United Nations: A Programme for Reform“ (A/51/950), in dem u.a. folgende Reformschritte angeregt werden: Die Einrichtung einer Senior Management Group, die als eine Art Arbeitskabinett fungiert, dem hochrangige UN-Funktionäre angehören; die Schaffung einer fünfköpfigen Strategic Planning Unit als persönlicher Beratungsstab des Generalsekretärs zur Früherkennung globaler Herausforderungen; sowie die Schaffung des Amts des Stellvertretenden UN-Generalsekretärs zur Verbesserung der Managementfunktionen und der Koordination der Aktivitäten der verschiedenen UN-Bereiche.

25. Juli 1997

Der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO sowie führende Vertreter der Bretton-Woods Institutionen (Weltbankgruppe, IWF) beschließen einen Plan für einen entwicklungspolitischen Dialog.

15. September 1997

Die in Genf ansässigen Menschenrechtsprogramme der UN werden zum Hochkommissariat für Menschenrechte verschmolzen.

12. November 1997

Die von Annan selbst zu verantwortenden Reformmaßnahmen werden nach der Billigung seiner Vorschläge zur Verwaltungsreform durch die Generalversammlung in Resolution 52/12A in die Tat umgesetzt.

Januar 1998

Das Department for Disarmament Affairs im UN-Sekretariat wird neu geschaffen.

1. März 1998

Die Kanadierin Louise Fréchette tritt das neu geschaffene Amt des Stellvertretenden Generalsekretärs an.

31. Januar 1999

Annan schlägt beim Weltwirtschaftsforum in Davos die Schaffung des Global Compact vor, welcher Unternehmen zur Einhaltung wichtiger UN-Prinzipien verpflichtet. Zu diesem Zweck wird ein Dialog zwischen den verschiedenen stake holders, also Unternehmen, Arbeitnehmervertretern und anderen Nichtregierungsorganisationen entwickelt. Im Juli 2000 fällt der Startschuss für den Global Compact.

23. August 2000

Der „Brahimi Bericht“ zur Reform der UN-Friedenseinsätze (A/55/305-S/2000/809) empfiehlt radikale Reformen. In dem Bericht wird eine grundsätzliche Neuorientierung bei der Schaffung der politischen und strategischen Rahmenbedingungen für Friedenseinsätze angemahnt. Das Department of Peacekeeping Operations wird zur Schaffung der notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen für die Durchführung komplexer Friedensmissionen ermahnt und die Mitgliedsstaaten zu konkreten Leistungen aufgefordert.

6.-8. Sept. 2000

Auf dem Millenniums-Gipfel verabschieden die UN-Mitgliedsstaaten die Millenniums-Erklärung, in der Maßnahmen beschrieben werden, um die Organisation auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Die Erklärung enthält acht Ziele, darunter die sogenannten Millenniumsziele zur Entwicklung (Millennium Development Goals), die beispielsweise die Reduzierung der Kindersterblichkeit um zwei Drittel beinhalten oder auch die Halbierung der Zahl derjenigen Menschen, die in extremer Armut leben. Auf dem Reformgipfel im September 2005 soll eine Erklärung verabschiedet werden, die das weitere Vorgehen der Staatengemeinschaft bei der Umsetzung dieser Ziele bis 2015 festlegt.

9. September 2002

Annan veröffentlicht den zweiten Teil seiner Reformagenda unter dem Titel „An Agenda for Further Change“ (A/57/387). Darin befürwortet er die Stärkung der Rolle der Menschenrechte im Gesamtsystem der UN und macht Vorschläge, wie UN-Aktivitäten mit den Millenniumszielen zur Entwicklung in Einklang zu bringen sind.

16. Oktober 2002

In ihrem Koalitionsvertrag halten SPD und Bündnis 90/Die Grünen fest, daß sie einen  ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Europäische Union für wünschenswert halten. Gleichzeitig betont die Regierung, daß sie, sollte ein europäischer Sitz nicht realisierbar sein, einen ständigen Sitz für Deutschland anstrebt.

18. Dezember 2002

Die Generalversammlung unterstützt in Resolution A/RES/57/300 den zweiten Teil von Annans Reformpaket, den der Generalsekretär im September vorgelegt hatte.

3. November 2003

Annan benennt eine „Hochrangige Gruppe“ aus international angesehenen Politikern und Diplomaten (High-level Panel on Threats, Challenges and Change), die Vorschläge für eine umfassende Reform der Vereinten Nationen erarbeiten soll.

25. März 2004

Bundeskanzler Schröder betont in seiner Regierungserklärung Deutschlands Anspruch auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. In den Folgemonaten bemüht sich die Bundesregierung verstärkt um internationale Unterstützung für einen deutschen Sitz.

21. September 2004

In einer gemeinsamen Erklärung verständigen sich Deutschland, Japan, Brasilien und Indien (die sogenannten G-4) darauf, sich gegenseitig in ihren Bemühungen um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu unterstützen.

2. Dezember 2004

Die Hochrangige Gruppe veröffentlicht ihren Bericht „A more secure world: Our shared responsibility“ (A/59/565) in dem sie Reformempfehlungen für die Bereiche Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte abgibt. Die 101 Empfehlungen des Berichts reichen von der institutionellen Reform der Charta-Organe bis hin zur Interpretation des Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 der UN-Charta. Bezüglich der Erweiterung des Sicherheitsrats schlägt die Hochrangige Gruppe zwei Modelle vor, in denen jedoch keine Ausdehnung des Vetorechts auf neue ständige Mitglieder vorgesehen ist.

9. Dezember 2004

Bundeskanzler Schröder betont auf einer Reise nach Japan, mögliche neue ständige Mitglieder des Sicherheitsrates – auch Deutschland – müßten den bisher mit Vetorecht ausgestatteten ständigen Mitgliedern „gleichberechtigt“ sein. Diese Äußerung Schröders wird am Folgetag vom stellvertretenden Regierungssprecher Hans Langguth dahingehend abgeschwächt, daß sie lediglich als „Ausgangsposition“ für die nachfolgenden Diskussionen um die Erweiterung des Sicherheitsrats gesehen werden solle.

21. März 2005

Annan legt seinen eigenen Reformbericht „In Larger Freedom. Towards Development, Security and Human Rights for All“ (A/59/2005) vor, in dem er im Kern die Reformempfehlungen der Hochrangigen Gruppe unterstützt.

Mai 2005

Die G-4 lassen einen Resolutionsentwurf in der Generalversammlung zirkulieren, der die Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs ständige Mitglieder vorsieht. Laut Entwurf sollen die neuen Mitglieder - wie die Permanent-5 - mit einem Vetorecht ausgestattet sein.

4. Juni 2005

China lehnt den Resolutionsentwurf der G-4 ab; die Erweiterung des Sicherheitsrates um sechs ständige Mitglieder sei „ein gefährlicher Schritt“. China befürwortet das Alternativmodell einer von Italien geführten Ländergruppe, dem sogenannten Coffee Club, demzufolge der Sicherheitsrat nur um wechselnde, zeitlich begrenzte Sitze erweitert werden soll. Rußland äußert sich ebenfalls skeptisch.

8. Juni 2005

Die G-4 legen einen neuen Resolutionsentwurf vor, der eine Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs ständige und vier nicht ständige Mitglieder vorsieht. Jeweils zwei Sitze sollen an Afrika und Asien gehen, jeweils einer an Lateinamerika und die Westliche Gruppe. Einzelne Länder werden in dem Entwurf nicht benannt. In dem Entwurf wird festgelegt, daß die neuen ständigen Mitglieder vorerst auf ihr Vetorecht verzichten. Die Frage nach einer Ausdehnung des Vetorechts soll bei einer Konferenz der Generalversammlung 15 Jahre nach Inkrafttreten der anvisierten Reform erneut geprüft werden. Der Entwurf wird Anfang Juli offiziell in die Generalversammlung eingebracht.

9. Juni 2005

Nach einem Treffen mit Außenminister Fischer betont US-Außenministerin Rice, es gebe derzeit keine abschließende Haltung Washingtons zu einem deutschen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Lediglich Japan sagen die USA ihre eindeutige Unterstützung zu.

Juli 2005

Die Generalversammlung berät über den Resolutionsentwurf der G-4 zur Sicherheitsratsreform. Die USA spricht sich erstmals klar gegen den Entwurf aus. Die von Italien angeführte Ländergruppe „Vereint für Konsens“, der u.a. Spanien, Pakistan und Mexiko angehören, bringt einen Gegenantrag ein, der keine neuen ständigen Sitze im Sicherheitsrat vorsieht. Der Rat soll lediglich um zehn auf Zeit gewählte Mitglieder erweitert werden. Allerdings macht die Gruppe einen Kompromissvorschlag, demzufolge sich nicht-ständige Ratsmitglieder – anders als derzeit in der Charta festgelegt - direkt nach Ablauf ihrer Mitgliedschaft zur Wiederwahl stellen dürfen. Die Afrikanische Union schließlich kündigt die Einbringung eines eigenen Antrags an, der im Gegensatz zum G-4 Entwurf die Verankerung des Vetorechts für die anvisierten sechs neuen ständigen Mitglieder vorsieht.

14.-16. September 2005

Auf dem Weltgipfel in New York kann zu vielen Themen kein Konsens gefunden werden. Die wichtigsten Ergebnisse sind die Einrichtung eines Menschenrechtsrats und einer Kommission für Friedenskonsolidierung. Die sogenannte "Responsibility to Protect" erkennt die Staatengemeinschaft lediglich in Bezug auf die Anwendung friedlicher Maßnahmen an, erklärt sich aber bereit, auch Zwangsmaßnahmen im Einzelfall als letztes Mittel anzuwenden.


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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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