Ulla Jasper
Inhalt:
Seit dem Ende des Kalten Krieges ist die Frage nach den Möglichkeiten internationaler humanitärer Interventionen in prinzipiell innere Angelegenheiten eines Staates immer mehr zum Gegenstand einer breiten politischen Debatte geworden. Dafür sind mehrere Gründe verantwortlich. Zum einen ist durch das Ende der Blockkonfrontation die Blockade des UN Sicherheitsrates aufgehoben und ein kooperativeres Verhalten der fünf ständigen Mitglieder ermöglicht worden. Darüber hinaus ist aber auch die Zahl der Konflikte insgesamt und besonders die der innerstaatlichen gewaltsamen Konflikte seit dem 2. Weltkrieg erheblich angestiegen, wie die folgende Grafik veranschaulicht:[1]
Abbildung 1: Anzahl gewalttätiger Konflikte nach Typ, 1946-99

Daneben hat die im Zuge der Globalisierung immer stärker werdende Vernetzung der Bürger zur Entstehung einer "global civil society"[2] beigetragen, die die Durchsetzung und Einhaltung grundlegender Menschenrechte einfordert. Isensee schreibt dazu:
"Seit die eine, große Front zerfallen ist, brechen die vielen, kleinen Fronten auf. Alte nationale Feindschaften, die bisher von der weltweiten Freund-Fein-Konstellation überlagert und von der Hegemonialmacht unterdrückt wurden, entzünden sich wieder. Das politische Bedürfnis nach Interventionen nimmt zu, aber auch die politische Fähigkeit der Vereinten Nationen, Interventionen in Gang zu setzen."[3]
All diese Einflußfaktoren rücken das Problem der Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen nicht nur stärker in das öffentliche Bewußtsein, sondern führen auch zu einer intensivierten Diskussion um die potentiellen Möglichkeiten und Voraussetzungen humanitärer Interventionen. Der Krieg im Kosovo hat die Notwendigkeit einer solchen Diskussion mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, denn wie die folgende Analyse zeigen wird, sind sowohl der legale, völkerrechtliche Rahmen für humanitäre Interventionen, als auch ihre Erfolge unter den Kriterien des Konfliktmanagements und der langfristigen Konfliktlösung umstritten. Fest steht jedenfalls, daß humanitäre Interventionen nur eine Stufe eines Gesamtkonzepts zur Bearbeitung und Lösung innerstaatlicher Konflikte sein können und - angesichts der restriktiven legalen Optionen - auch nur als ein "letztes Mittel" angesehen werden sollten, um nicht eine Aufweichung der völkerrechtlichen Provisionen herbeizuführen.

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