Joachim Krause
Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag von 1970 (NVV) schrieb den damaligen Stand der Ausbreitung von Kernwaffen fest. Die fünf Kernwaffenstaaten USA, Sowjetunion (heute Rußland), Frankreich, Großbritannien und China verpflichteten sich, keine Kernwaffen an sogenannte Nicht-Kernwaffenstaaten abzugeben bzw. diesen indirekte Hilfestellung zu geben. Die Nicht-Kernwaffenstaaten ihrerseits verpflichteten sich, ihre zivilen nuklearen Aktivitäten internationalen Kontrollen seitens der IAEO zu unterwerfen, wobei ihnen zugesichert wurde, dass sie zum einen Zugang zu den relevanten Technologien erhalten werden und zum anderen die Kernwaffenstaaten versprachen, sich um nukleare Abrüstung zu bemühen.
Während zu Zeiten des Kalten Krieges an eine solche nukleare Abrüstung nicht zu denken war, ist nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation der Ruf nach nuklearer Abrüstung bei vielen Nicht-Kernwaffenstaaten lauter geworden. Dies wurde insbesondere aus Anlass der Verlängerungskonferenz des NVV im Mai 1995 deutlich. Zwar haben die USA und Rußland im Rahmen der START-Verträge eine Reduzierung ihrer strategischen Angriffsarsenale auf unter 3 500 Waffen im Jahre 2003 zugesagt, die Umsetzung dieses Ziels ist derzeit aber mehr als fraglich und die Gefahr ist groß, dass die chinesische Modernisierungen in Kombination mit den indischen und pakistanischen Nuklearwaffenaktivitäten eine neue Welle der Proliferation von Kernwaffen und sogar den Zusammenbruch des gesamten Nichtverbreitungsregimes zur Folge haben. Erschwerend kommt hinzu, dass mit Israel ein weitere Staat existiert, der außerhalb des Regimes des NVV bleibt und der aller Wahrscheinlichkeit nach über Kernwaffen verfügt.
Die hier angeschnittenen Probleme wurden 1999 im Bericht des Tokyo-Forums on Nuclear Non-Proliferation and Disarmament, einer internationalen Expertengruppe, die von der japanischen Regierung eingesetzt worden war, erörtert. Der Bericht kann heruntergeladen werden [Report des Tokyo-Forum]
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