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Fortsetzung: Begriffe und Konzepte internationaler Wirtschaftsbeziehungen

Stormy Mildner

2. Begriffe der Außenwirtschaftspolitik

2.1 Wirtschaftspolitik

Der Erkenntnisgegenstand der Theorie der Wirtschaftspolitik sind die Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und wirtschaftlichen Abläufen. Daneben werden Leitlinien für die Gestaltung dieser Systeme und Abläufe entwickelt. Die Wirtschaftspolitik ist somit die Anwendung volkswirtschaftlicher Theorien unter verschiedenen Rahmenbedingungen auf unterschiedliche Systeme. Man kann vier Subsysteme der Gesellschaft identifizieren, wobei sich die Wirtschaftspolitik hauptsächlich mit denjenigen Fragestellungen beschäftigt, die am direktesten mit dem Subsystem Wirtschaft verbunden sind. Diese Subsysteme sind:

Träger der Wirtschaftspolitik sind hoheitliche Institutionen oder private, hoheitlich bevollmächtigte Institutionen. Die übergeordneten Ziele der modernen Wirtschaftspolitik sind Preissstabilität, hohes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und gerechte Einkommensverteilung. Die Handlungsfelder der Wirtschaftspolitik sind somit:

2.2 Außenwirtschaftspolitik

Als Außenwirtschaftspolitik wird die Beeinflussung der ökonomischen grenzüberschreitenden Transaktionen bezeichnet. Es handelt sich hierbei also um alle staatlichen Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen von Staaten.

Je nachdem, ob sich die Maßnahmen der Außenwirtschaftspolitik auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen oder auf den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr beziehen, spricht man vonAußenhandelspolitik undWährungspolitik. Auch die Integrationspolitik ist Teil der Außenwirtschaftpolitik. Da wichtige binnenwirtschaftliche Ziele oftmals in erheblicher Weise von außenwirtschaftlichen Einflüssen begünstigt oder beeinträchtigt werden können, ist die Außenwirtschaftspolitik ein integrativer Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Gleichzeitig ist die Außenwirtschaftspolitik ein bedeutender Bestandteil der Außenpolitik, da außenpolitische und -wirtschaftliche Fragen oftmals nicht von einander zu trennen sind.


 

Man kann zwischen der liberalen und der interventionistischen Außenhandelspolitik unterscheiden. Grundsatz in der liberalen Außenwirtschaftspolitik ist die Handlungsfreiheit der Wirtschaftssubjekte im Außenwirtschaftsverkehr, ohne dass der Staat diese durch wirtschaftspolitische Maßnamen erheblich einschränkt. Ziele der liberalen Außenwirtschaftstheorie sind u.a.:

In der interventionistischen Außenwirtschaftspolitik ist die Handelsfreiheit der Wirtschafts-objekte durch direkte staatliche Intervention eingeschränkt. Ziel sind u.a.:

2.3 Offene und geschlossene Volkswirtschaften

Eine geschlossene Volkswirtschaft ist eine Wirtschaft ohne Außenbeziehungen, also ohne Außenhandel und internationalen Kapitalverkehr. Das Konzept der geschlossenen Volkswirtschaft wird oftmals als theoretisches Konstrukt zur Vereinfachung in bestimmten Wirtschaftsmodellen angenommen. Eine offene Volkswirtschaft ist dahingegen dadurch charakterisiert, dass sie wirtschaftliche Beziehungen mit dem Ausland unterhält, also Produktionsfaktoren, Dienstleistungen, Waren und Kapital mit dem Ausland handelt. Bei Betrachtung einer offenen Volkswirtschaft gehen Exporte vollständig in die Bestimmung des Volkseinkommens eines Landes ein. Wenn der Auslandssektor ausgeklammert wird, setzt sich das BSP aus drei Komponenten zusammen: BSP = Konsumausgaben + Bruttoinvestitionen + Staatsverkäufe (öffentliche Konsumausgaben und Investitionen). Bei der Betrachtung einer offenen Volkswirtschaft ergibt sich: BSP = Konsumausgaben + (Exporte – Importe) + Bruttoinvestitionen + Staatsverkäufe.

2.4 Einkommen einer Volkswirtschaft

Das nominale Bruttosozialprodukt (BSP) misst den Wert sämtlicher Güter und Dienstleistungen in laufenden Preisen, die in einer Volkswirtschaft in einer genau festgelegten Zeitspanne produziert werden. Nominal bedeutet, dass das BSP in Einheiten irgendeiner Währung gemessen wird. Der Wert der Güter und Dienstleistungen entspricht dabei ihrem Marktwert. Die staatlichen Leistungen, die ja nicht auf dem Markt gehandelt werden, werden dahingegen nach ihren Herstellungskosten bewertet. Das gegenwärtige BSP misst nur die gegenwärtige Produktion. Es kann als BSP zu laufenden Preisen definiert werden. Das nominale BSP kann als Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Produktion irreführend sein, da es sowohl vom Gesamtniveau der Preise, als auch von der physischen Produktionsmenge abhängt.

Dieses Problem wird mit dem realen BSP gelöst.  Diesem liegen die Preise eines einzigen Jahres, dem Basisjahr, zugrunde. Es ist also ein BSP zu konstanten Preisen. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit des BSP eines Landes in unterschiedlichen Perioden erheblich erhöht.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein weiteres Maß der gesamtwirtschaftlichen Produktion eines Landes. Im Unterschied zum BSP schließt es das Netto-Faktoreinkommen aus dem Ausland nicht mit ein.  

2.5 Begriffe und Konzepte der Handelspolitik

2.5.1 Außenhandel

Unter Außenhandel versteht man die ökonomischen Transaktionen zwischen In- und Ausländern. Diese Transaktionen betreffen den Austausch (Exporte und Importe) von Waren und Dienstleistungen.

Es gibt folgende Gründe für die Aufnahme des Außenhandels:

Die Güterausfuhr ist der Absatz der im eigenen Wirtschaftsgebiet hergestellten Güter in fremden Wirtschaftsgebieten. Waren sind materielle Güter der Ernährungswirtschaft, Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren.

Bei Dienstleistungen spricht man von immateriellen Gütern. Als typische Merkmale von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen. Personengebundene Arbeitsleistungen des Produzenten machen den wesentlichen Inhalt einer Dienstleistung aus. Dementsprechend besteht nur eine geringe Möglichkeit zur Produktivitätssteigerung, woraus sich wiederum der Produktivitätsrückstand gegenüber der Warenproduktion ergibt. Zu den klassischen Dienstleistungen gehören:

Der Außenhandel von Dienstleistungen wird oftmals auch als unsichtbarer Handel bezeichnet. Es gibt vier unterschiedliche Erbringungsformen:

Dienstleistungen machen im Durchschnitt 64% des BIPs der Industrieländer und 54% des BIPs der Entwicklungs- und Schwellenländer aus. Der Dienstleistungssektor ist der am schnellsten wachsende Sektor. Der internationale Dienstleistungshandel hat einen Anteil von rund 25% am Warenhandel.

Importquote/Exportquote

Unter der Importquote versteht man den Anteil der Importe am BIP (in Deutschland betrug diese 1998 z.B. ca. 29%). Unter der Exportquote versteht man den Anteil der Exporte am BIP (in Deutschland 1998 ca. 27%).

2.5.2 Freihandelsprinzip

Das Freihandelsprinzip basiert insbesondere auf David Ricardos Theorie der komparativen Kostenvorteile und dem Heckscher-Ohlin Modell. Es wird argumentiert, dass ungehinderter internationaler Handel eine optimale internationale Arbeitsteilung (Allokation von Ressourcen) und internationale Spezialisierung ermöglicht. Durch freien Handel produzieren die Länder das Gut, für dessen Produktion sie einen komparativen oder kompetitiven Vorteil besitzen. Somit werden Produkte dort erzeugt, wo die Produktion am kostengünstigsten ist. Das Ergebnis ist eine allgemeine Wohlfahrts- und Nutzenmaximierung. Weiter ist es durch das Wegfallen von Zöllen und Protektionismus nicht mehr möglich, im Inland zu höheren Kosten zu produzieren, ohne die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Unternehmen im Ausland zu verlieren. Somit werden Innovation und Strukturwandel gefördert, die zu Produktivitätszuwachs und lang anhaltendem Wachstum führen (exportgeleitetes Wachstum). Dieses steigert wiederum die Wohlfahrt insgesamt. Insbesondere durch internationale Spezialisierung können die Durchschnittskosten der Produktion gesenkt werden (economies of scale), so dass die Preise sinken. Auch bietet sich dem Konsumenten eine größere Produktvielfalt. Letztlich kommt es durch die Reduzierung von Handelsbarrieren zu einem einfacheren Technologietransfer, der wiederum der Wirtschaft insgesamt zu Gute kommt.

2.5.3 Freihandel versus Protektionismus

Im folgenden sollen einige wirtschaftliche und politische Argumente für und gegen den Schutz des nationalen Marktes aufgezeigt werden. Hier sollen vorwiegend die normativen Argumente beschrieben werden, also warum der nationale Markt geschützt oder Freihandel verfolgt werden soll, und nicht warum es in der Praxis häufig zu protektionistischen Maßnahmen kommt. Es muss angemerkt werden, dass es zu fast allen politischen und wirtschaftlichen Argumenten eine ausführliche Debatte gibt. Daher soll hier keine tiefgreifende Analyse oder Bewertung der Argumente durchgeführt, sondern nur ein kurzer Überblick gegeben werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die wirtschaftlichen Argumente für Freihandel

Die politischen Argumente für den Freihandel sind:

Das Freihandelsprinzip und die genannten Argumente werden vielerseits kritisiert. So wird argumentiert, dass die wirtschaftstheoretischen Annahmen und Grundlagen der klassischen und neo-klassischen Handelstheorien nicht mehr zeitgemäß seien. So werden hier weder die Mobilität der Produktionsfaktoren, intra-industrieller Handel, noch die Umverteilungseffekte, die durch die Liberalisierung des Handels entstehen, beachtet. Nicht berücksichtigt werden des Weiteren die durch Handel entstehenden kurzfristigen Anpassungskosten, die zumeist sehr konzentriert sind und die damit einher gehende punktuell steigende Arbeitslosigkeit. Auch wird kritisiert, dass sowohl die Auswirkungen auf die globale Umwelt, als auch auf nationale Sozial- und Arbeitsstandards nicht in die Überlegungen mit einbezogen werden.

In Hinblick auf die politischen Argumente für Freihandel muss unter anderem angeführt werden, dass steigende Interdependezen und eine steigende Handelsliberalisierung auch internationales Konfliktpotential aufweisen. So berührt Handelsliberalisierung, die mehr und mehr auf den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse ausgerichtet ist, heute verstärkt nationale regulative Bereiche und damit verbundene nationale Präferenzen, die bislang nicht in Zusammenhang mit Handel gesehen wurden wie Konsumentenschutz, Gesundheits- und Lebensmittelstandards. Gerade die Liberalisierung in diesen Bereichen führt oftmals zu internationalen Konflikten, wie der transatlantische Handelskonflikte in Hinblick auf genetisch-modifizierte Nahrungsmittel zeigt.

Argumente für Protektionismus und ihre Einschränkungen:

Das Terms of Trade Argument ist sehr umstritten. Erstens steht dem Wohlfahrtsgewinn des großen Landes ein Wohlfahrtsverlust des Auslandes gegenüber. Seine Wohlfahrtmaximierung wird somit auf Kosten des Auslandes erzielt. Aus globaler Sicht ist demnach der Optimalzoll ineffizient. Zweitens muss ein Land, dass eine solche Politik verfolgt, mit Vergeltungszöllen rechnen. Drittens gibt es kaum ein Land, dessen Nachfrage nach einem Gut groß genug ist, um den Weltmarktpreis zu bestimmen.

Doch auch dieses Argument ist umstritten. Erstens ist nicht klar, warum der private Kapitalmarkt nicht das notwendige Kapital für den Aufbau und die Ausdehnung dieser Industrie bereitstellt, wenn die Industrie langfristig wettbewerbsfähig werden kann. Das Alter einer Industrie allein ist somit kein Argument für seinen Schutz. Des Weiteren ist fraglich, ob der Staat besser als der private Kapitalmarkt die Zukunftsfähigkeit einer Industrie erkennen und entscheiden kann, ob sie förderungswürdig ist. So kann es zum Beispiel durch politische Einflüsse zum Schutz von Industrien kommen, die auch langfristig international nicht wettbewerbsfähig sein werden. Gerade hier ist es schwierig, den Zollschutz später wieder zurückzunehmen.

Liegt dahingegen ein Marktversagen vor, wobei der private Kapitalmarkt zum Beispiel nicht ausreichend funktionsfähig ist, Informationsdefizite und -asymmetrien vorliegen und es daher nicht zur Förderung einer Industrie durch den privaten Kapitalmarkt kommt, kann staatliche Intervention gerechtfertigt sein. Hier ist allerdings fraglich, ob die Förderung der Industrie durch den Schutz vor ausländischer Konkurrenz die optimale Antwort auf das Marktversagen ist. Die erstbeste Lösung wäre vielmehr die Beseitigung des Marktversagens auf dem Kapitalmarkt. Die zweitbeste Lösung wäre eine Subvention der Industrie. Erst die drittbeste Lösung ist ein Schutzzoll.

Wie beim Erziehungszollargument bestehen hier jedoch eine Reihe von Problemen. Erstens ist nicht klar, ob die Regierung die notwendigen Informationen besitzt, um die förderungswürdigen und zukunftsfähigen Industrien und Sektoren auszuwählen. Hier stellt sich wiederum die Frage, warum eine Industrie keine Unterstützung auf dem privaten Kapitalmarkt findet, wenn sie langfristig profitabel ist. Problematisch ist ebenso, dass die Unterstützung eines Sektors zu Lasten anderer Sektoren im Inland geht. So kommt es zu Umverteilungseffekten, die nicht immer positive Auswirkungen haben müssen. Nimmt man an, dass die Regierung in der Lage ist, die strategisch wichtigen und zukunftsfähigen Industrien zu erkennen und es nicht zur langfristigen Förderung ineffizienter Industrien kommt, muss dennoch beachtet werden, dass ein Schutzzoll nur die zweitbeste Strategie ist. Eine bessere und direktere Strategie wäre die temporäre Subvention der Industrie. Problematisch ist auch, dass die Wohlfahrtserhöhung eines Landes systematisch zu Lasten des Auslands geht. Es kommt somit zu einer internationalen Profitumlenkung. Ob die strategische Handelspolitik und die Errichtung von Schutzzöllen erfolgreich ist, hängt somit in entscheidender Weise vom Verhalten der anderen Länder ab. So ist es wahrscheinlich, dass andere Länder mit Schutzzöllen oder Subventionen antworten werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierdurch kann es zu einem für alle beteiligten Länder schädlichen steigenden Protektionismus oder Subventionswettlauf und letztlich zu Handelskonflikten kommen.

Als Gegenargument können hier die gleichen Argumente wie unter dem vorhergegangenen Punkt angeführt werden. So verursacht Protektionismus Kosten, und es kommt zu Umverteilungseffekten. Auch sind die Ursachen einer steigenden Arbeitslosigkeit vielfältig und können nicht auf einen einzigen Faktor, den steigenden internationalen Wettbewerb, minimiert werden. Folglich müssen auch die Beschäftigungsstrategien unterschiedliche Ansätze vereinen, um langfristig effektiv zu sein. Letztlich kann argumentiert werden, dass es durch eine Verschiebung der Beschäftigung vom Niedriglohnsektor zu Sektoren mit höheren Löhnen (oftmals exportorientierte Unternehmen) und die Bereitstellung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu einer qualitativen Verbesserung für Arbeitnehmer, die infolge steigenden internationalen Wettbewerbs ihren Arbeitsplatz verloren haben, kommen kann.

Gegen diese Argumente kann erstens angeführt werden, dass bislang kein „race to the bottom“ (wettbewerbsbedingter Abbau von Standards) in Sozial- und Umweltstandards in Industrieländern festzustellen ist. Zweitens besteht die Gefahr, dass Sozial- und Umweltstandards vorgeschobene Argumente sind, hinter denen sich in den Industrieländern der Schutz sensibler Bereiche wie zum Beispiel der Landwirtschaft versteckt. Drittens ist von dem Gebrauch des Protektionismus als Druckmittel abzuraten, da er die internationalen Spannungen erhöht. Viertens kann argumentiert werden, dass internationaler Handel und die damit verbundenen langfristigen positiven Effekte zu einem steigenden Wirtschaftswachstum und steigenden Einkommen in den Entwicklungsländern führen. Mit einem steigenden Einkommen geht wiederum eine steigende Forderung nach Sozial- und Umweltstandards einher. Folglich sollten die Industrieländer ihre Märkte öffnen anstatt sie abzuschotten, um die Standards in den Entwicklungsländern zu erhöhen.  

Wie bei vielen der anderen Argumente kann auch hier angeführt werden, dass Protektionismus nicht die beste Lösung zum Ausgleich der Handelsbilanz ist, da eine negative Handelsbilanz eine Vielzahl von Ursachen haben kann wie Strukturprobleme und eine überbewertete Währung. Dementsprechend müssten die Maßnahmen bei den Ursachen ansetzen und nicht bei der Einschränkung des Wettbewerbs. Daneben kann argumentiert werden, dass eine negative Handelsbilanz per se kein Problem sein muss, solange die Kapitalzuflüsse in das Land hoch sind. Als Beispiel werden hier die USA angeführt.

Doch auch hier kann angeführt werden, dass Protektionismus aus langfristiger wirtschaftlicher Sicht nicht die optimale Lösung ist. Eine bessere Lösung wäre zum Beispiel, wenn möglich, die Einführung eines funktionierenden Steuersystems.

Die politischen Argumente für Protektionismus sind:

2.5.4 Fairer Handel

Es gibt zwei Bedeutungen des Konzepts „fairer Handel“: Einerseits wird fairer Handel häufig im Zusammenhang mit Gerechtigkeit im Welthandel und Handel mit Entwicklungsländern genannt. Hierbei steht die soziale und ökologische Verträglichkeit bestimmter Produkte, die in Entwicklungsländern hergestellt werden, im Mittelpunkt. Durch gerechten und solidarischen Handel sollen menschenwürdige und umweltverträgliche Produktionsprozesse und benachteiligte Kleinproduzenten in wirtschaftlichen Randgebieten der Entwicklungsländer gefördert werden. Zu den Maßnahmen, die einen gerechten Handel fördern sollen, gehören unter anderem das „Labelling“, also die Auszeichnung von Produkten mit Hinweisen auf Herstellungsorte und -verfahren, der Verkauf bestimmter Waren in dafür vorgesehenen Geschäften, wobei die Gewinne stärker den Produzenten zugute kommen als im regulären Verkauf, und die direkte technische und finanzielle Unterstützung von Produzenten.

Andererseits versteht man in der wirtschaftspolitischen Debatte hierunter hauptsächlich einen durch die USA geprägten Begriff, der sich auf faire Handelspraktiken und Marktöffnung bezieht, wobei allerdings angemerkt werden muss, dass dieses Konzept nicht allein auf die USA beschränkt ist. Auch die EU hat immer wieder den fairen Handel gefordert. Im Gegensatz zur Theorie des Freihandels, einer in sich geschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Theorie, ist das Konzept des fairen Handels eine pluralistische Handelspolitik, die vom US-amerikanischen Kongress in den 1970er/80er Jahren entwickelt wurde und ganz verschiedene Strategien vereint, wobei der liberale Multilateralismus nicht mehr der einzige Bezugspunkt der USA war. Einerseits wendet sich das Konzept des fairen Handels gegen ungleiche Marktöffnung und strebt somit die Marktöffnung anderer Länder an. Andererseits wendet es sich gegen unfaire Handelspraktiken wie Dumping oder unerlaubte Subventionen anderer Länder, die US-amerikanische Waren auf dem US-amerikanischen Markt unverhältnismäßig und „ungerecht“ unter Druck setzen. Als unfair werden dem Trade Act von 1974 zufolge Praktiken des Auslands bezeichnet, die „unjustifiable“ (Verletzung der internationalen Rechte der USA), „unreasonable“ (wettbewerbswidrige Praktiken eines Staates) oder „discriminatory“ (Ungleichbehandlung im Sinne einer Verweigerung des Marktzuganges für US-Exporte und Investitionen) sind.

Der faire Handel vereint also verschiedene Handelsstrategien: Um gegen die ungleiche Marktöffnung und andere unfaire Handelspraktiken anderer Länder vorzugehen, nutzten die USA seit den 1970er Jahren zunehmend unilaterale Instrumente. Gleichzeitig schützten sie jedoch auch selbst sensible Sektoren (z.B. die Textilindustrie oder die Agrarwirtschaft) und wandten Ansätze der strategischen Handelspolitik wie Exportsubventionen an. Während sie sich weiterhin für die multilaterale Handelsliberalisierung einsetzten, verfolgten sie des Weiteren zunehmend regionale Ansätze. Der faire Handel der USA vereinte somit unilaterale, regionale und multilaterale Strategien.

2.5.5 Strategische Handelspolitik

Die strategische Handelspolitik, die auf der neuen Handelstheorie aufbaut, entstand Anfang der 80er Jahre gestützt auf modelltheoretische Analysen des Ökonomen Paul Krugman. Grundlage ist hier nicht mehr die vollständige Konkurrenz, sondern die Annahme, dass inländische und ausländische Firmen in einem Markt in oligopolistischem Wettbewerb miteinander stehen. Basierend auf der Erkenntnis, dass heute im wesentlichen nicht Erstausstattung der Ressourcen, sondern industriespezifische Faktoren und Größenvorteile die Richtung, das Niveau und die Struktur des internationalen Handels bestimmen, hat der Staat hier im Außenhandel eine neue Aufgabe. Er soll durch gezielte Maßnahmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit spezieller Branchen fördern. Durch direkte Subventionen oder Steuererleichterungen sollen einzelne heimische Branchen Größenvorteile (internal economies of scale) und letztlich Wettbewerbsvorteile gegenüber ausländischen Produzenten erlangen. Ziel ist es, Marktanteile auf dem Weltmarkt zu gewinnen. Subventionen heimischer Anbieter sollen gleichsam potentielle Neuanbieter im Ausland abschrecken. Auch sollen durch die Subvention bestimmter heimischer Unternehmen die sogenannten „external economies of scale“ gefördert werden. So nimmt man an, dass es durch die Entwicklung von neuen Technologien zu einem Technologietransfer kommt, von denen andere Industrien und Sektoren profitieren und letztlich auch sie wettbewerbsfähiger werden können. Man sprich von sogenannten positiven „spill overs“ (positive Externe Effekte). Es wird argumentiert, dass somit ein Land insgesamt wettbewerbsfähiger werden kann. Durch die strategische Handelspolitik wird Außenhandel zum staatlich geregelten, manipulierten Handel ("managed trade").

Es gibt mehrere Probleme, die durch die strategische Handelspolitik entstehen können. So geht die Wohlfahrtserhöhung eines Landes systematisch zu Lasten des Auslandes. Es kommt somit zu einer internationalen Profitumlenkung. Ob diese Politik erfolgreich ist, hängt in entscheidender Weise von dem Verhalten der anderen Länder ab. So ist es wahrscheinlich, dass andere Länder mit Subventionen antworten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es kann zu einem stetig steigenden Niveau an Subventionen und letztlich zu Handelskonflikten kommen. Auch ist nicht geklärt, ob die Regierung zuverlässige Informationen hat und die Bereiche auswählen kann, die förderungswürdig sind; es ist fraglich, ob der Staat bessere Informationen als die freie Wirtschaft besitzt. Weiter ist ebenfalls nicht klar, ob die positiven „Spill-overs“ groß genug sind, um eine staatliche Subvention zu legitimieren.

2.5.6 Unbedingte Meistbegünstigung (most favoured nation principle)

 Das MFN Prinzip, das eines der Grundprinzipien des GATT und jetzt auch der WTO ist, besagt, dass alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte und Befreiungen bei Zöllen und Belastungen aller Art, die Drittländern eingeräumt werden, automatisch auch allen anderen Vertragsparteien eingeräumt werden müssen. Im GATT ist die unbedingte Meistbegünstigungsklausel im Artikel I aufgeführt, soll Diskriminierungen gegenüber GATT-Mitgliedern entgegenwirken und zu einer Erweiterung des Handels führen (handelsschaffend). Innerhalb des GATT gibt es diverse Ausnahmen zur unbedingten Meistbegünstigung.

2.5.7 Bedingte Meistbegünstigung

Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte und Befreiungen bei Zöllen und Belastungen aller Art, die Drittländern eingeräumt werden, müssen im Gegensatz zur unbedingten Meistbegünstigung nicht automatisch allen anderen Vertragsparteien eingeräumt werden. Dies geschieht nur bedingt, also wenn zum Beispiel ein Vertragspartner im Gegenzug auch seine Zölle senkt.

2.5.8. Reziprozität

(Gegenseitigkeit) Bei außenhandelspolitischen Maßnahmen sollen sich die Vertragsparteien gleichwertige Zugeständnisse einräumen. Das Prinzip der Reziprozität ist seit der Unterzeichnung des GATT Vertrags bis heute ein ungeschriebenes Grundelement des GATT/der WTO (nicht explizit aufgeführt). Wie auch in der Präambel des ursprünglichen GATT, schreibt die Präambel der WTO Vereinbarung den Vertragsparteien vor, die durch die WTO angestrebten Ziele auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen zu verwirklichen. So sind die Verhandlungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu führen. Das Prinzip der Reziprozität gilt auch für die Zusatzabkommen des GATT (wie für das Agrarabkommen und das Textilabkommen). Insgesamt bezieht sich die Reziprozität im GATT auf den Abbau von Handelshemmnissen, die Rücknahme von Zugeständnissen und die Anwendung von Antidumpingzöllen und Ausgleichsabgaben. Durch die Reziprozitätsbedingung in der WTO soll ein wechselseitiger Ausgleich von Zugeständnissen und Pflichten und eine gleichgewichtige Welthandelsordnung sichergestellt werden. Das Reziprozitätsprinzip in der WTO ist multilateral und nicht ergebnisorientiert sondern prozessorientiert. „Under GATT, negotiations for trade liberalisation generally focus on matching concessions from the initial conditions. This reciprocity is sought at the margin, with reciprocity of changes and reductions; that is, first-difference reciprocity“ (Jagdish Bhagwati and Douglas Irwin: Return of the Reciprotarians. US Trade Policy Today, The World Economy 10. pp. 117).

 Es sind unter anderen folgende Argumente für die Reziprozität zu nennen:

Die Argumente gegen die Anwendung der Reziprozität sind:

Im folgenden kann man zwischen unterschiedlichen Arten der Reziprozität unterschieden. Zu ihnen gehören die „First Difference Reciprocity“ und die „Full Reciprocity“:

Die Grundlage dieser Reziprozität (auch als aggressive Reziprozität bezeichnet) ist das US-amerikanische Handelsgesetz von 1974, in dem der Präsident durch die Sektion 301 verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen gegen Handelspartner zu ergreifen, die unangemessene und ungerechte Importbeschränkungen gegenüber US-amerikanischen Importen unterhalten. Weiter verschärft wurde dieses Gesetzt durch den Super 301 des Handelsgesetzes von 1988. Demnach muss der US-amerikanische Handelsbeauftragte (US-Trade Representative, USTR) jährlich eine Liste derjenigen Länder erstellen, die US-amerikanische Exporte am stärksten behindern. Aufgrund dieser Aufstellung wird den Ländern eine Frist gesetzt, in der sie ihre Handelsbarrieren abbauen sollen. Kommt es zu keinem Abbau der Handelsbarrieren, soll der Präsident entsprechende Vergeltungsmaßnahmen vorschlagen. Im Special 301 ist der Schutz der geistigen Eigentumsrechte mit einbezogen.

Unter anderen sind folgende Gründe für die Betonung der sektoralen Reziprozität durch die USA sind zu nennen:

Die sektorale Reziprozität ist ein sehr kritisches Konzept, da Marktzugang einerseits sehr schwer messbar ist und insbesondere nicht-tarifäre Handelshemmnisse schwer auf einer spiegelbildlichen, reziproken Basis verhandelt werden können. Auch schließt dieses Konzept den Austausch von Zugeständnissen in verschiedenen Sektoren aus. Dieses war und ist jedoch bei Verhandlungen wie in der WTO notwendig, um einen Konsens der Mitglieder zu erlangen, die ganz unterschiedliche Interessen haben und Ziele verfolgen.

2.5.9 Instrumente der Außenhandelspolitik:

Tarifäre Handelshemmnisse: Tarifäre Handelshemmnisse treiben einen Keil zwischen den Weltmarktpreis eines Gutes und dem Preis dieses Gutes im Inland. Das klassische Instrument der Außenhandelspolitik ist der Zoll (tarifäre Handelshemmnisse), der den Preis des Gutes im Inland über den Weltmarktpreis hebt.

Zölle

Zölle sind staatliche Abgaben, die erhoben werden, wenn Waren die Grenzen des Staats- oder des Zollgebietes überschreiten. Vorherrschend sind Importzölle. Exportzölle spielen dahingegen kaum eine Bedeutung.

Zölle können folgendermaßen klassifiziert werden:

Doch auch der Wertzoll hat Nachteile, da er z.B. die Wirkung von ausländischen Preisschwankungen auf das Inland verstärkt. Wir betrachten wieder ein Beispiel: Wenn auf eine Kiste Wein, die im Ausland 10 Euro kostet, ein Zoll von 50% verhängt wird, so ist der Inlandspreis der Kiste Wein 15 Euro. Steigt nun der Auslandswert des Weines auf 12 Euro, so liegt der neue Inlandspreis bei 18 Euro.  

Ziele der Zollerhebung und Zolleffekte

Durch Zölle werden drei Ziele verfolgt:

Zölle haben unterschiedliche Wirkungen. Generell werden durch sie Märkte gespalten: Inlands- und Weltmarktpreisverhältnis werden voneinander getrennt. Im Inland hat ein Zoll einen Preissteigerungseffekt, wodurch die Inlandsproduktion steigt und die Inlandsnachfrage zurückgeht. Auf dem Weltmarkt hat die Zollerhebung einen Preissenkungseffekt: Das Auslandsangebot geht zurück und die Auslandsnachfrage steigt. Je geringer die Preiselastizität des Angebots und der Nachfrage im Ausland ist und je höher die Preiselastizität des Angebots und der Nachfrage im Inland sind, um so größer ist der Preisrückgang im Ausland. Die  Effekte der Zollerhebung auf das Inland sind:

Der Gesamtwohlfahrtseffekt nach einer Zollerhebung ergibt sich aus der Differenz von Zolleinnahmen und Wohlfahrtsverlust.

Die Effekte einer Zollerhebung für das Ausland sind die umgekehrten Inlandswirkungen:

Wichtig ist auch die „Terms of Trade-Wirkung“. Es wird argumentiert, dass große Länder durch Protektionismus ihre Terms of Trade verbessern können. So kann ein großes Land durch die Erhebung eines Zolles auf ein Importgut die Nachfrage nach diesem Gut verringern. Da ein großes Land durch seine Nachfrage den Weltmarktpreis dieses Gutes mitbestimmt, kann es durch einen Zoll auf dieses Gut und die daraus resultierende Abnahme der nationalen Nachfrage den Weltmarktpreis senken. Das Gut wird somit billiger. Der Optimalzoll ist derjenige Zollsatz, der die Wohlfahrt des Landes am meisten steigert, also die Höhe des Protektionismus, durch den sich die Terms of Trade am stärksten verbessern.

Kontingente: Hierbei wird die Einfuhr bestimmter Waren von einer staatlichen Lizenz abhängig gemacht, die entweder von der Regierung des Importlands an den Importeur oder der Regierung im Exportland an den Exporteur vergeben wird. Kontingente schränken den Handel stärker ein als Zölle und sind wesentlich weniger transparent. Auch bringen sie eine erhebliche Bürokratisierung und Verzögerungen des internationalen Handels mit sich. „Voluntary Export Restraints“ (VERs, freiwillige Exportbeschränkungen) sind eine Variante der Kontingente.

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Marktzugangsbeschränkungen (NTBs): (auch als administrativer Protektionismus bezeichnet). Am bekanntesten sind die Importquoten und freiwillige Exportbeschränkungen (VERs). Andere Formen sind:technische Normen, Importlizenzen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Ursprungszeugnisse und Verzögerung bei Zollabfertigung. Weitere NTBs sind Antidumpingregeln, Ausgleichszölle (Countervailing Duties) und Präferenzen in der staatlichen Auftragsvergabe. Ein fiskalischer Protektionismus liegt dann vor, wenn Steuern so erhoben werden, dass sie bestimmte Importgüter besonders treffen oder wenn für Exporteure Steuern rückvergütet werden. Weiter fallen unter die nicht-tarifären Marktzugangsbeschränkungen, die insbesondere den Handel mit Dienstleistungen und Ausländische Direktinvestitionen betreffen: Bestimmungen über die Anzahl der Arbeiter, Bestimmungen über die Zahl der Angestellten, juristischer Typ des Unternehmens, Menge und Wert der Transaktionen und Bestimmungen über den prozentualen Anteil ausländischen Kapitals. Heute werden zum Teil auch Sozial- und Umweltstandards als nicht-tarifäre Handelshemmnisse gewertet. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse haben seit den 1970er Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Einerseits haben diese Handelshemmnisse „hinter den Grenzen“ eines Landes immer zu einem bestimmten Grad existiert. Bestimmend für die öffentliche Debatte war jedoch der Zollabbau. So spielten die NTBs bis in die 1960er/70er Jahre für die Handelspolitik noch keine erhebliche Rolle. Erst nachdem die Zölle grundlegend gesenkt worden sind, erlangten die NTBs, die sogenannte „zweite Schicht des Protektionismus“ für die Handelspolitik an Bedeutung. Andererseits sind die NTBs seit den 1970er Jahren gestiegen, da Regierungen, die bestimmte nationale Industrien schützen wollten, nicht mehr auf Zölle zurückgreifen konnten und somit NTBs errichteten. Weiter haben nationale Regulierungen durch den stetig wachsenden Dienstleistungshandel, der oftmals Direktinvestitionen mit sich bringt, an Bedeutung gewonnen. So wird die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland nicht von Zöllen, sondern von nationalen Regulierungen beschränkt.

Der Abbau von NTBs hat sich als sehr viel schwieriger erwiesen als der Abbau der Zölle, da der Fokus hier auf nationalen Regulierungen liegt, die bislang nicht mit Handel in Beziehung gebracht wurden. Auch handelt es sich oftmals um politisch sensible Bereiche, so dass weniger politische Unterstützung für die Harmonisierung nationaler Regulierungen besteht, um ein „Level Playing Field“ zu schaffen, als für den Zollabbau.

Voluntary Export Restraints: Hierbei erklärt sich das exportierende Land bereit, seine Exporte von bestimmten Gütern auf eine Höchstmenge festzulegen. Bekannte VERs sind das „Long Term Agreement on Cotton and Textiles“ und das „Multifaserabkommen“. Bereits 1955 handelten die USA mit Japan eine freiwillige Exportbeschränkung, „Voluntary Export Restraints (VER)“ von Baumwolltextilien in die USA aus. Die Textilindustrie forderte jedoch stärkeren Protektionismus, so dass 1960 Präsident Kennedy zustimmte, einen internationalen Vertrag auszuhandeln, der die Beschränkung von Textilimporten erlaubte. 1962 wurde somit durch das „Long Term Agreement on Cotton and Textiles“ und das „Multifaserabkommen“ von 1974 unter Präsident Nixon faktisch der Texil- und Bekleidungsbereich aus dem GATT ausgeschlossen. Die Frage stellt sich hier, warum ein Land bereit sein sollte, seine Exporte zu beschränken. Dafür gibt es jedoch eine Vielzahl von Gründen. Erstens verzichtet das importierende Land somit auf schärfere Abwehrmaßnahmen. Auch umgeht das exportierende Land ein Antidumpingverfahren, mit dem das importierende Land oftmals droht, falls sich die Länder nicht auf VERs einigen. VERs müssen also nicht unbedingt auf wirklich freiwilliger Basis geschlossen werden. Letztlich kann ein VER auch für das exportierende Land günstig sein. So kann die Lizenzvergabe im Inland als Anreizstruktur für Produzenten genutzt werden, um die Innovation zu fördern. Auch wird das Angebot des importierten Gutes im Importland reduziert, so dass der Preis des Gutes steigt. Der Exporteur exportiert zwar weniger, kann jedoch sein Gut zu einem höheren Preis verkaufen. Letztlich können VERs einfacher umgangen werde als Zölle. So fällt ein Gut durch eine kleine Veränderung oder Weiterentwicklung nicht mehr unbedingt unter die Bedingungen des VERs bis Neuverhandlungen stattgefunden haben.
In der Uruguay Runde des GATT wurde festgelegt, dass alle bestehenden VERs auslaufen müssen und keine neuen ausgehandelt werden dürfen.

Exportförderung

Länder können jedoch nicht nur durch tarifäre und nicht tarifäre Handelshemmnisse Einfluss auf ihren Handel nehmen, sie können auch in grundlegender Weise ihre Exporte fördern. Dafür stehen ihnen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung:



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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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