Stormy Mildner
Bis zur Uruguay-Runde entwickelte sich das GATT zu einer de facto Organisation – auch wenn sie legal nicht einer Organisation entsprach. In den acht Verhandlungsrunden wurde die Reichweite des GATT sowohl durch immer neue Vertragszusätze und Interpretationen als auch durch den Beitritt neuer Vertragsparteien kontinuierlich ausgeweitet.
Die Fortschritte in den ersten Zollrunden des GATT – mit Ausnahme der ersten Runde –waren jedoch eher moderat. Wichtig waren neben den Zollsenkungen hier insbesondere die Beitrittsverhandlungen. So lag z.B. für die USA die durchschnittliche Zollreduzierung in der ersten GATT-Runde (1947) bei rund 21%, während die durchschnittlichen Zollsenkungen in den drei folgenden Runden nur bei 1,9%, 3,0% und 3,5% lagen. Insgesamt lag das durchschnittliche Zollniveau nach der Genfer-Verhandlungsrunde noch bei 23%. Erst nach der Dillon Runde und der Kennedy-Verhandlungsrunde war eine erhebliche Senkung des durchschnittlichen Zollniveaus erreicht: Nach der Kennedy-Runde lag das durchschnittliche Zollniveau bei 8,7%. Die heutige durchschnittliche Zollbelastung liegt bei etwa 4%. Dennoch muss betont werden, dass bei bestimmten Produkte wie im Bereich Agrarwirtschaft, Textilien sowie Stahl nach wie vor große Schwierigkeiten bestehen, die Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben. Gerade die Bereiche Landwirtschaft und Textilien waren lange Zeit de facto – wenn auch nicht vertraglich – aus den Liberalisierungsverhandlungen des GATT ausgeschlossen. Erst in der Uruguay-Runde wurden sie wieder in die Verhandlungen mit aufgenommen. Auch in der aktuellen Verhandlungsrunde der WTO (Doha-Entwicklungsrunde) bildet die Landwirtschaft den schwierigsten Verhandlungsbereich.
In den ersten fünf Verhandlungsrunden – bis zur Kennedy-Runde – ging es dabei ausschließlich um den Abbau von Zöllen. Erst als in den 1960er und insbesondere in den 1970er Jahren Zölle bereits erheblich gesenkt worden waren, erhielt der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse (NTBs) eine neue Bedeutung. Handelsliberalisierung fand also immer mehr hinter den Grenzen eines Landes statt und berührte zunehmend Bereiche, die bislang nicht mit Handelspolitik in Verbindung gebracht wurden. Einerseits lag dies daran, dass Zölle in den meisten Bereichen schon sehr niedrig waren und nun die „zweite Schicht“ des Protektionismus zu Tage kam. Andererseits stieg der Handel von Dienstleistungen kontinuierlich an, der die Niederlassung von Unternehmen mit sich bringt, die nicht von Zöllen, sondern von „Behind the Boarder Barriers“ betroffen sind. Dies sind u.a. staatliche Regulierungen sowie Präferenzen in der Auftragsvergabe etc. Beim Güterverkehr spielten zunehmend Maßnahmen zum Konsumentenschutz und zum Schutz der Umwelt eine bedeutende Rolle. Einerseits hat ein Teil dieser Barrieren schon immer existiert, andererseits waren diese nicht-tarifären Handelshemmnisse (NTBs) in den 1970 Jahren parallel zum Zollabbau verstärkt worden, um der heimischen Industrie weiterhin Schutz zu gewähren. Der Abbau dieser nicht-tarifären Handelshemmnisse hat sich im Vergleich zum Zollabbau als erheblich schwieriger erwiesen.
Insgesamt folgte das GATT einem regelorientierten und keinem ergebnis-orientierten Ansatz. Das heißt, dass kein absolutes Zollniveau festgelegt oder erreicht werden sollte, sondern Regeln für einen Abbau von Handelsbarrieren gefunden und immer wieder erweitert wurden. Dabei bestimmten die GATT-Regeln, welche Handelspraktiken unter dem GATT nicht erlaubt waren. Bestimmte Praktiken waren somit unter dem GATT verboten. Seit der Uruguay-Runde und der Ausdehnung des Vertragstextes auch auf neue Bereiche (z.B. Schutz geistigen Eigentums) wurde dieser (negative) Regulierungsansatz erweitert: Nun schreibt der Vertragstext den Ländern in bestimmten Bereichen vor, welche Praktiken sie zu verfolgen haben (positiver Regulierungsansatz). Mit diesem Wandel ist der Vertragstext und seine Durchsetzung ungleich komplizierter und schwieriger geworden.
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Jahr |
Inhalte der GATT-Runde |
Vertrags-parteien |
durch-schnittliches Zollniveau |
durch-schnittliche prozentuale Zollsenkung |
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1947 |
Das GATT wurde von 23 Staaten angenommen. Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 40%; es wurden durchschnittliche Zollsenkung von 35% erreicht. |
23 |
40% |
35% |
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1949 Annecy-Round |
Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 30%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 2%. Die neuen Vertragspartner waren: Dänemark, die Dominikanische Republik, Finnland, Griechenland, Haiti, Italien, Liberia, Nicaragua, Schweden und Uruguay. Änderung des GATT-Textes: Der Beitritt neuer Mitglieder erforderte keine Einstimmigkeit der Mitglieder mehr, sondern nur noch eine Zweidrittelmehrheit. Um diese neue Regelung abzuschwächen, wurde gleichzeitig eingeführt, dass ein Land, das dem Beitritt eines anderen nicht zustimmt, seine Zugeständnisse nicht auf dieses ausdehnen muss. Letztlich wurde eine weitere Verhandlungsrunde über Zollsenkungen geplant. |
13 |
30% |
2% |
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1950-51 Torquay-Round |
Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 25%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 3%. Neue Vertragsparteien waren: die Bundesrepublik Deutschland, Peru, die Philippinen, Südkorea und die Türkei. China tritt aus dem GATT aus. Die Zahl der Vertragsparteien stieg auf 38 Länder. Durch die gestiegene Zahl der Vertragspartner stieg die Zahl der Einzelverhandlungen von 140 in der vergangenen Runde auf circa 500. Letztlich wurde das „Intersessional Committee“ geschaffen, um Abstimmungen über die Anwendung von Maßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz via Luftpost zu koordinieren. |
38 |
25% |
3% |
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1955 Review Session |
1955 war in der neunten regulären Sitzung der Vertragsparteien eine Überprüfung und Revision des GATT-Textes durchgeführt worden. Zahlreiche Klauseln wurden modifiziert. Der Versuch, dem GATT den Charakter einer formalen internationalen Organisation zu geben (Organisation for Trade Cooperation) scheiterte. Die USA erhielt auf der Grundlage von Artikel XXV (Waiver) eine Ausnahmeregelung für bestimmte Maßnahmen im Agrarbereich. Durch diese Regelung wurde der Agrarsektor de facto aus den folgenden Verhandlungen des GATT ausgeschlossen. Japan unterzeichnete das GATT. |
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1956 Geneva-Round |
Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 23%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 2-3%. An der Allgemeinen Zollkonferenz nahm erstmals die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Stellvertreter für seine Mitgliedsstaaten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande teil. |
26 |
23% |
2% |
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1961/62 Dillon-Round |
Der Anstoß für eine neue Zollrunde ging von der Genfer Ministerkonferenz 1958 unter der Leitung von Douglas Dillon aus. Die USA schlugen eine neue Zollrunde als Antwort auf die von der EWG anvisierte Zollunion vor. Bis zur Dillon Runde fanden alle Verhandlungen auf bilateraler Ebene statt. Zwar hatte die EWG einen linearen Zollabbau über 20% auf verarbeitete Waren vorgeschlagen, doch war dieser Vorschlag nicht angenommen worden. Dementsprechend gab es nach wie vor keinen übergreifenden Zollabbau. Es galt das sogenannte System der Haupthandelspartner („Principle Supplier-Prinzip“): Ein Land konnte nur von demjenigen Land um eine Senkung des Zolls auf ein bestimmtes Produkt gebeten werden, das den Großteil dieses Produktes produzierte und in dieses Land exportierte. Folglich erstellten die Verhandlungspartner im Stil früherer Verhandlungsrunden Forderungslisten für ihre wichtigsten Handelspartner. Diese Listen wurden zwischen den Verhandlungspartner ausgetauscht und bildeten die Basis bilateraler Verhandlungen (auf der Basis von „product by product“). Somit waren die Verhandlungen noch nicht multilateral, sondern bilateral. Nur durch das MFN Prinzip wirkten sie sich multilateral aus. Die Dillon Runde war die letzte Runde, die diesem Prinzip folgte. Das Problem bei dieser Strategie war, dass die großen Handelsnationen nur die Bereiche und Produkte verhandelten, in denen sie ein Interesse hatten. Bereiche wie Landwirtschaft und Textilindustrie wurden hingegen ausgeschlossen. Der Textilbereich wurde insbesondere durch Abkommen über freiwillige Exportbeschränkungen, wie das 1962 verhandelte „Long Term Agreement on Cotton and Textiles“ aus den Verhandlungen des GATT de fakto ausgeschlossen. Während die Handelsliberalisierung in der Dillon-Runde erheblichen Schwung erhalten hatte, blieben also bestimmte sensible Bereiche wie Landwirtschaftsprodukte und Textilien von den Verhandlungen ausgeschlossen. (durchschnittliche Zollbelastung bei 15%; durchschnittlich erreichte Zollsenkungen bei 7% ). |
26 |
15% |
7% |
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1964-67 Kennedy-Round |
Hauptverhandlungspunkte dieser GATT-Runde waren: 1. Zollverhandlungen über sämtliche gewerbliche und industrielle Erzeugnisse; 2. Öffnung der Agrarmärkte; 3. Berücksichtigung der nicht-tarifären Handelshemmnisse; und 4. Präferenzierung der Entwicklungsländer. In der Kennedy-Runde wurde durch die Einführung des linearen Zollabbaus („Formular Approach“) ein wesentlicher Durchbruch im Zollabbau erzielt (durchschnittliche Zollsenkung um 35%). Im Genfer Protokoll zum GATT von 1967 verpflichten sich die Signaturstaaten zu Zollsenkungen in fünf Stufen bis 1972. Sehr schwierige Produkte wurden jedoch weiterhin bilateral verhandelt. Auch wurden für sensible Produktgruppen (Textilien, Landwirtschaft, Stahl, Chemikalien) Branchenarbeitsgruppen gebildet. Weiter wurde die Rolle der Entwicklungsländer in der Kennedy Runde behandelt. So wurde 1965 die Aufnahme von „Part IV“ in das GATT beschlossen und trat 1966 in Kraft. Teil IV setzt sich im erheblichen Maße mit den Problemen der Entwicklungsländer auseinander. Neue Beitrittsländer waren Argentinien, Irland, Island, Jugoslawien, Polen, die Schweiz und Südkorea. (durchschnittliche Zollbelastung bei ca. 10%). Am Ende der Runde betrug die Zahl der GATT-Vertragsparteien 74. Das durchschnittliche Zollniveau lag bei 10%. |
62 |
10% |
35% |
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1973-79 Tokyo-Round |
In der Tokyo Runde wurden die Trends der Kennedy
Runde aufgegriffen. Der Schwerpunkt sollte auf dem
Agrarhandel, den nicht-tarifären
Handelshemmnissen sowie auf der Verbesserung der
Position der Entwicklungsländer liegen.
Verhandlungsprobleme ergaben sich insbesondere
durch das Ungleichgewicht im internationalen
Agrarhandel, die Zolltarifdisparität zwischen
den USA und der EWG und durch die Schwierigkeit der
Erfassung und Beseitigung der nicht-tarifären
Handelshemmnisse. Insgesamt wurden neun Kodizes (Codes) und Abkommen in das Vertragswerk aufgenommen über:
Die Abkommen der Tokyo-Runde folgten allerdings weiterhin einem „á la carte“-Ansatz. Die Signaturländer mussten dementsprechend nicht das Abschlussdokument der Runde in seiner Gesamtheit unterzeichnen, sondern konnten entscheiden, welchen der plurilateralen Abkommen sie beitreten wollten. |
102 |
6,4% |
34% |
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1986-94 Uruguay-Runde |
Unter anderem sind folgende Gründe für die Initiierung einer neuen GATT-Runde zu nennen:
Die Ziele der Uruguay-Runde waren unter anderen:
Die Erfolge der Uruguay-Runde waren u.a.:
Die Uruguay-Runde wird allgemein als Erfolg gewertet, da wichtige Abkommen für alle Mitglieder gelten und es zu einer weitgehenden Überwindung des GATT „á la carte“ gekommen ist. Vielmehr wurde erstmals ein sogenannter „Single-Undertaking“-Ansatz gewählt. Eine Schwäche der Uruguay-Runde und der WTO im allgemeinen ist jedoch die langsame Umsetzung der Vereinbarung. So sind Vereinbarungen wie die Liberalisierung des Agrar- und Textilienhandels bis heute nur unzureichend umgesetzt. |
123 |
4% |
40% |
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