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Fortsetzung1: Multilaterale Handelsliberalisierung nach 1945

Stormy Mildner

3. Die Verhandlungsrunden des GATT bis zur Gründung der WTO und bedeutende Treffen der Vertragsparteien

Bis zur Uruguay-Runde entwickelte sich das GATT zu einer de facto Organisation – auch wenn sie legal nicht einer Organisation entsprach. In den acht Verhandlungsrunden wurde die Reichweite des GATT sowohl durch immer neue Vertragszusätze und Interpretationen als auch durch den Beitritt neuer Vertragsparteien kontinuierlich ausgeweitet.

Die Fortschritte in den ersten Zollrunden des GATT – mit Ausnahme der ersten Runde –waren jedoch eher moderat. Wichtig waren neben den Zollsenkungen hier insbesondere die Beitrittsverhandlungen. So lag z.B. für die USA die durchschnittliche Zollreduzierung in der ersten GATT-Runde (1947) bei rund 21%, während die durchschnittlichen Zollsenkungen in den drei folgenden Runden nur bei 1,9%, 3,0% und 3,5% lagen. Insgesamt lag das durchschnittliche Zollniveau nach der Genfer-Verhandlungsrunde noch bei 23%. Erst nach der Dillon Runde und der Kennedy-Verhandlungsrunde war eine erhebliche Senkung des durchschnittlichen Zollniveaus erreicht: Nach der Kennedy-Runde lag das durchschnittliche Zollniveau bei 8,7%. Die heutige durchschnittliche Zollbelastung liegt bei etwa 4%. Dennoch muss betont werden, dass bei bestimmten Produkte wie im Bereich Agrarwirtschaft, Textilien sowie Stahl nach wie vor große Schwierigkeiten bestehen, die Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben. Gerade die Bereiche Landwirtschaft und Textilien waren lange Zeit de facto – wenn auch nicht vertraglich – aus den Liberalisierungsverhandlungen des GATT ausgeschlossen. Erst in der Uruguay-Runde wurden sie wieder in die Verhandlungen mit aufgenommen. Auch in der aktuellen Verhandlungsrunde der WTO (Doha-Entwicklungsrunde) bildet die Landwirtschaft den schwierigsten Verhandlungsbereich.

In den ersten fünf Verhandlungsrunden – bis zur Kennedy-Runde – ging es dabei ausschließlich um den Abbau von Zöllen. Erst als in den 1960er und insbesondere in den 1970er Jahren Zölle bereits erheblich gesenkt worden waren, erhielt der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse (NTBs) eine neue Bedeutung. Handelsliberalisierung fand also immer mehr hinter den Grenzen eines Landes statt und berührte zunehmend Bereiche, die bislang nicht mit Handelspolitik in Verbindung gebracht wurden. Einerseits lag dies daran, dass Zölle in den meisten Bereichen schon sehr niedrig waren und nun die „zweite Schicht“ des Protektionismus zu Tage kam. Andererseits stieg der Handel von Dienstleistungen kontinuierlich an, der die Niederlassung von Unternehmen mit sich bringt, die nicht von Zöllen, sondern von „Behind the Boarder Barriers“ betroffen sind. Dies sind u.a. staatliche Regulierungen sowie Präferenzen in der Auftragsvergabe etc. Beim Güterverkehr spielten zunehmend Maßnahmen zum Konsumentenschutz und zum Schutz der Umwelt eine bedeutende Rolle. Einerseits hat ein Teil dieser Barrieren schon immer existiert, andererseits waren diese nicht-tarifären Handelshemmnisse (NTBs) in den 1970 Jahren parallel zum Zollabbau verstärkt worden, um der heimischen Industrie weiterhin Schutz zu gewähren. Der Abbau dieser nicht-tarifären Handelshemmnisse hat sich im Vergleich zum Zollabbau als erheblich schwieriger erwiesen.

Insgesamt folgte das GATT einem regelorientierten und keinem ergebnis-orientierten Ansatz. Das heißt, dass kein absolutes Zollniveau festgelegt oder erreicht werden sollte, sondern Regeln für einen Abbau von Handelsbarrieren gefunden und immer wieder erweitert wurden. Dabei bestimmten die GATT-Regeln, welche Handelspraktiken unter dem GATT nicht erlaubt waren. Bestimmte Praktiken waren somit unter dem GATT verboten. Seit der Uruguay-Runde und der Ausdehnung des Vertragstextes auch auf neue Bereiche (z.B. Schutz geistigen Eigentums) wurde dieser (negative) Regulierungsansatz erweitert: Nun schreibt der Vertragstext den Ländern in bestimmten Bereichen vor, welche Praktiken sie zu verfolgen haben (positiver Regulierungsansatz). Mit diesem Wandel ist der Vertragstext und seine Durchsetzung ungleich komplizierter und schwieriger geworden.

4. Die Verhandlungsrunden des GATT 1947 bis 1995

Jahr

Inhalte der GATT-Runde

Vertrags-parteien

durch-schnittliches Zollniveau

durch-schnittliche prozentuale Zollsenkung

1947

Das GATT wurde von 23 Staaten angenommen. Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 40%; es wurden durchschnittliche Zollsenkung von 35% erreicht.

23

40%

35%

1949

Annecy-Round

Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 30%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 2%. Die neuen Vertragspartner waren: Dänemark, die Dominikanische Republik, Finnland, Griechenland, Haiti, Italien, Liberia, Nicaragua, Schweden und Uruguay. Änderung des GATT-Textes: Der Beitritt neuer Mitglieder erforderte keine Einstimmigkeit der Mitglieder mehr, sondern nur noch eine Zweidrittelmehrheit. Um diese neue Regelung abzuschwächen, wurde gleichzeitig eingeführt, dass ein Land, das dem Beitritt eines anderen nicht zustimmt, seine Zugeständnisse nicht auf dieses ausdehnen muss. Letztlich wurde eine weitere Verhandlungsrunde über Zollsenkungen geplant.

13

30%

2%

1950-51

Torquay-Round

Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 25%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 3%. Neue Vertragsparteien waren: die Bundesrepublik Deutschland, Peru, die Philippinen, Südkorea und die Türkei. China tritt aus dem GATT aus. Die Zahl der Vertragsparteien stieg auf 38 Länder. Durch die gestiegene Zahl der Vertragspartner stieg die Zahl der Einzelverhandlungen von 140 in der vergangenen Runde auf circa 500. Letztlich wurde das „Intersessional Committee“ geschaffen, um Abstimmungen über die Anwendung von Maßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz via Luftpost zu koordinieren.

38

25%

3%

1955

Review Session

1955 war in der neunten regulären Sitzung der Vertragsparteien eine Überprüfung und Revision des GATT-Textes durchgeführt worden. Zahlreiche Klauseln wurden modifiziert. Der Versuch, dem GATT den Charakter einer formalen internationalen Organisation zu geben (Organisation for Trade Cooperation) scheiterte. Die USA erhielt auf der Grundlage von Artikel XXV (Waiver) eine Ausnahmeregelung für bestimmte Maßnahmen im Agrarbereich. Durch diese Regelung wurde der Agrarsektor de facto aus den folgenden Verhandlungen des GATT ausgeschlossen. Japan unterzeichnete das GATT.

 

 

 

1956

Geneva-Round

Die durchschnittliche Zollbelastung lag bei 23%, die durchschnittliche Zollsenkung bei 2-3%. An der Allgemeinen Zollkonferenz nahm erstmals die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Stellvertreter für seine Mitgliedsstaaten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande teil.

26

23%

2%

1961/62

Dillon-Round

Der Anstoß für eine neue Zollrunde ging von der Genfer Ministerkonferenz 1958 unter der Leitung von Douglas Dillon aus. Die USA schlugen eine neue Zollrunde als Antwort auf die von der EWG anvisierte Zollunion vor.

Bis zur Dillon Runde fanden alle Verhandlungen auf bilateraler Ebene statt. Zwar hatte die EWG einen linearen Zollabbau über 20% auf verarbeitete Waren vorgeschlagen, doch war dieser Vorschlag nicht angenommen worden. Dementsprechend gab es nach wie vor keinen übergreifenden Zollabbau. Es galt das sogenannte System der Haupthandelspartner („Principle Supplier-Prinzip“): Ein Land konnte nur von demjenigen Land um eine Senkung des Zolls auf ein bestimmtes Produkt gebeten werden, das den Großteil dieses Produktes produzierte und in dieses Land exportierte. Folglich erstellten die Verhandlungspartner im Stil früherer Verhandlungsrunden Forderungslisten für ihre wichtigsten Handelspartner. Diese Listen wurden zwischen den Verhandlungspartner ausgetauscht und bildeten die Basis bilateraler Verhandlungen (auf der Basis von „product by product“). Somit waren die Verhandlungen noch nicht multilateral, sondern bilateral. Nur durch das MFN Prinzip wirkten sie sich multilateral aus. Die Dillon Runde war die letzte Runde, die diesem Prinzip folgte. Das Problem bei dieser Strategie war, dass die großen Handelsnationen nur die Bereiche und Produkte verhandelten, in denen sie ein Interesse hatten. Bereiche wie Landwirtschaft und Textilindustrie wurden hingegen ausgeschlossen. Der Textilbereich wurde insbesondere durch Abkommen über freiwillige Exportbeschränkungen, wie das 1962 verhandelte „Long Term Agreement on Cotton and Textiles“ aus den Verhandlungen des GATT de fakto ausgeschlossen. Während die Handelsliberalisierung in der Dillon-Runde erheblichen Schwung erhalten hatte, blieben also bestimmte sensible Bereiche wie Landwirtschaftsprodukte und Textilien von den Verhandlungen ausgeschlossen.

(durchschnittliche Zollbelastung bei 15%; durchschnittlich erreichte Zollsenkungen bei 7% ).

26

15%

7%

1964-67 Kennedy-Round

Hauptverhandlungspunkte dieser GATT-Runde waren: 1. Zollverhandlungen über sämtliche gewerbliche und industrielle Erzeugnisse; 2. Öffnung der Agrarmärkte; 3. Berücksichtigung der nicht-tarifären Handelshemmnisse; und 4. Präferenzierung der Entwicklungsländer. In der Kennedy-Runde wurde durch die Einführung des linearen Zollabbaus („Formular Approach“) ein wesentlicher Durchbruch im Zollabbau erzielt (durchschnittliche Zollsenkung um 35%). Im Genfer Protokoll zum GATT von 1967 verpflichten sich die Signaturstaaten zu Zollsenkungen in fünf Stufen bis 1972. Sehr schwierige Produkte wurden jedoch weiterhin bilateral verhandelt. Auch wurden für sensible Produktgruppen (Textilien, Landwirtschaft, Stahl, Chemikalien) Branchenarbeitsgruppen gebildet.

Weiter wurde die Rolle der Entwicklungsländer in der Kennedy Runde behandelt. So wurde 1965 die Aufnahme von „Part IV“ in das GATT beschlossen und trat 1966 in Kraft. Teil IV setzt sich im erheblichen Maße mit den Problemen der Entwicklungsländer auseinander. Neue Beitrittsländer waren Argentinien, Irland, Island, Jugoslawien, Polen, die Schweiz und Südkorea. (durchschnittliche Zollbelastung bei ca. 10%).

Am Ende der Runde betrug die Zahl der GATT-Vertragsparteien 74.

Das durchschnittliche Zollniveau lag bei 10%.

62

10%

35%

1973-79

Tokyo-Round

In der Tokyo Runde wurden die Trends der Kennedy Runde aufgegriffen. Der Schwerpunkt sollte auf dem Agrarhandel, den nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie auf der Verbesserung der Position der Entwicklungsländer liegen. Verhandlungsprobleme ergaben sich insbesondere durch das Ungleichgewicht im internationalen Agrarhandel, die Zolltarifdisparität zwischen den USA und der EWG und durch die Schwierigkeit der Erfassung und Beseitigung der nicht-tarifären Handelshemmnisse.
Zu den Verhandlungsergebnissen zählen: 1. Einführung einer Liberalisierungsformel, die auf dem Vorschlag der Schweiz beruht: hohe Zölle („Tariff Peaks") müssen stärker gesenkt werden als bereits sehr niedrige Zölle (Schweizer Formel). Ziel war es, ein „Level Playing Field“ zu schaffen. 2. Insgesamt verminderte sich die durchschnittliche Zollbelastung von 10 auf 6,4%. Der höchste Zollabbau wurde in nicht-elektrischen Maschinen, Holzerzeugnisse, Chemikalien und Transportwesen erreicht. 3. Weiter wurden erstmals nicht-tarifäre Handelshemmnisse in einem breiteren Rahmen verhandelt. 4. Letztlich wurde 1979 die sogenannte „Enabling Clause“ für Entwicklungsländer in das GATT aufgenommen, die eine differenzierte und günstigere Behandlung zugunsten der Entwicklungsländer sicherstellen soll. Trotz der „Enabling Clause“ wurden die Erwartungen der Entwicklungsländer in der Tokyo-Runde nicht erfüllt.

Insgesamt wurden neun Kodizes (Codes) und Abkommen in das Vertragswerk aufgenommen über:

  • Technische Handelsbarrieren
  • Staatliches Vergabewesen
  • Interpretation und Anwendung der Artikel VI, XVI und XXIII (Subventionen)
  • Abkommen über Rinderfleisch („Arrangement Regaring Bovine Meat“)
  • Abkommen über Milchprodukte („Internaitonal Dairy Arrangement“)
  • Implementierung von Artikel VII (Bestimmung des Zollwertes)
  • Prozedere über die Importlizensierung
  • Handel im Bereich der zivilen Luftfahrt
  • Implementierung von Artikel VI (Antidumpingzölle)

Die Abkommen der Tokyo-Runde folgten allerdings weiterhin einem „á la carte“-Ansatz. Die Signaturländer mussten dementsprechend nicht das Abschlussdokument der Runde in seiner Gesamtheit unterzeichnen, sondern konnten entscheiden, welchen der plurilateralen Abkommen sie beitreten wollten. 

102

6,4%

34%

1986-94 Uruguay-Runde

Unter anderem sind folgende Gründe für die Initiierung einer neuen GATT-Runde zu nennen:

  • Die durch die Tokyo-Runde nicht ausreichend gelösten Probleme in Bereichen wie den nicht-tarifären Handelshemmnissen (NTBs) und dem Agrar- und Textilienhandel sollten weiter verhandelt werden.
  • Durch die 1980 einsetzende Wirtschaftskrise kam es zu einem steigenden (tarifären) Protektionismus der Entwicklungsländer. Die Industrieländer setzten verstärkt NTBs zum Schutz der heimischen Industrie ein. Dies sollte eingedämmt werden.
  • Kritik an der Wirkungslosigkeit des GATT, die Vertragsparteien zu disziplinieren.

Die Ziele der Uruguay-Runde waren unter anderen:

  • Der fortschreitende Protektionismus der USA und der EU sollte eingedämmt werden.
  • Auch sollte der aggressive Unilateralismus der USA eingeschränkt werden.
  • Weiter wurde gefordert, die Entwicklungsländer mehr in das GATT-System zu integrieren. So sollten die aufstrebenden Entwicklungsländer nicht mehr die gesamten Vergünstigungen erhalten, sondern zu vollen GATT Mitgliedern mit allen Verpflichtungen aufsteigen („Graduation“).
  • Auch sollte der Agrar- und Textilienhandel verstärkt verhandelt werden.
  • Letztlich sollten neue Bereiche in das GATT mit aufgenommen werden. Zu diesen gehörten Dienstleistungen, Investitionen und Schutz geistigen Eigentums.

Die Erfolge der Uruguay-Runde waren u.a.:

  • Verbesserung des Streitschlichtungs-mechanismuses (Dispute Settlement Body).
  • Im Abkommen über Marktöffnung für Güter wurden vor allem die Schwellenländer in den Liberalisierungsprozess mit einbezogen. So machten die Entwicklungs- und Schwellenländer erstmals signifikante Zugeständnisse.
  • Weiter fanden erneute Zollsenkungen um durchschnittlich 1/3 statt.
  • Auch kam es zu einer Liberalisierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in der zivilen Luftfahrt. Beides wurde in plurilateralen Abkommen vereinbart, denen sich jedoch nicht alle Länder angeschlossen haben.
  • Einbeziehung neuer Bereiche wie den Dienstleistungen im GATS, dem Schutz geistigen Eigentums (TRIPS), Investitionen im Abkommen über „Trade Related Investment Measures" (TRIMS)
  • Modifikationen der Regeln bezüglich von Dumping, Subventionen, Schutzmaßnahmen  etc.
  • Abkommen bezüglich der Liberalisierung des Agrar- und Textilienhandels
  • Gründung der WTO

Die Uruguay-Runde wird allgemein als Erfolg gewertet, da wichtige Abkommen für alle Mitglieder gelten und es zu einer weitgehenden Überwindung des GATT „á la carte“ gekommen ist. Vielmehr wurde erstmals ein sogenannter „Single-Undertaking“-Ansatz gewählt.

Eine Schwäche der Uruguay-Runde und der WTO im allgemeinen ist jedoch die langsame Umsetzung der Vereinbarung. So sind Vereinbarungen wie die Liberalisierung des Agrar- und Textilienhandels bis heute nur unzureichend umgesetzt.

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4%

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Jahrbuch Internationale Politik: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik
von Josef Braml, Karl Kaiser, Hanns W. Maull, Eberhard Sandschneider, Klaus Werner Schatz (Hrsg.)

Veröffentlicht am 2. Juni 2008

Das neu konzipierte Standardwerk der internationalen Politik bietet eine systematisch-vergleichende Analyse eines aktuellen Themas: Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik. Autorinnen und Autoren sind renommierte deutsche Experten sowie maßgebliche Repräsentanten der operativen Politik, des Bundeskanzleramts, des Bundestags und von Bundesministerien. Neben der wechselseitigen Politikberatung leistet das Jahrbuch – in Zusammenarbeit mit den Medien und anderen Multiplikatoren – auch Öffentlichkeitsberatung.

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