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Der Internationale Währungsfonds und die Entwicklung der internationalen Finanzbeziehungen von 1945-2000

Stormy Mildner

Der IWF

Der Internationaler Währungsfonds (International Monetary Fund) wurde am 22.7.1944 zusammen mit der IBRD (Weltbankgruppe) gegründet und trat am 27.12.1945 in Kraft. Seit 1947 ist er eine Sonderorganisation der VN. Ziel war eine Neuordnung der internationalen Währungsbeziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg und die Erleichterung und Steigerung des Welthandels durch die Stabilisierung der Währungen im Rahmen geordneter Währungsbeziehungen. Beide Ziele sollten durch folgende Komponenten erreicht werden:

Der IWF verkörperte somit eine Art Verfassung des Weltwährungssystems. Er ist eine monetäre Institution zur Überwachung des Weltwirtschaftssystems. Er hat sowohl eine ordnungspolitische, finanzielle als auch beratende Funktion, die eng miteinander verbunden sind. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, mit dem IWF und den anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.

Ursprünglich galten im sogenannten Bretton Woods System fixe Wechselkurse, die nach Gold- oder Dollarparitäten festgelegt waren. Alle Mitgliedsstaaten legten den Wert ihrer Währung in Gold beziehungsweise US Dollar mit dem Goldgehalt von 1944 fest und verpflichteten sich, ihren Wechselkurs mit einer Schwankungsbreite von +/- 1% gegenüber dem US Dollar konstant zu halten. Der US Dollar war Reservewährung, da: 1.der Dollar als internationale Handels- und Investitionswährung bereits verwendet wurde, 2. die USA einen weit entwickelten Kapitalmarkt und hohes Produktionspotential besaßen und 3. die großen Goldreserven der USA es ermöglichten, Dollar jeder Zeit in Gold umzutauschen. Letzteres galt jedoch nur für das Ausland, Inländer hatten nicht die Möglichkeit, ihre Dollarguthaben in Gold umzutauschen. Diese Vereinbarung fester Wechselkurse erforderte eine gleichgerichtete Geldpolitik der Mitgliedsstaaten. Neben der Sicherung der Wechselkursstabilität und der freien Austauschbarkeit der Währungen, sollten wettbewerbsbedingte Währungsentwertungen verhindert werden. Nur bei fundamentalen Ungleichgewichten der Zahlungsbilanz konnten Paritäten nach Konsultation mit dem IWF verändert werden. Aufgrund der Wahl der festen Wechselkurse und dem Wunsch, die Autonomie über die nationale Geld- und Wirtschaftspolitik beizubehalten, musste die Freiheit der internationalen Kapitalströme eingeschränkt werden. So können die drei Ziele "Wechselkursstabilität, freie Kapitalströme und unabhängige nationale Geldpolitik" nicht gleichzeitig erreicht werden. Seit April 1978, der zweiten Änderung des IWF Abkommens sind Mitglieder in der Wahl ihrer Wechselkurssysteme frei. Ziel ist jedoch weiterhin die Dämpfung von Wechselkursschwankungen. So sind wie bislang Wechselkursmanipulationen verboten.

Bei Zahlungsbilanzproblemen gewährt der IWF finanzielle Hilfe. Die Höhe der Kredite richtet sich nach der Quote des betreffenden Landes. Jedem Land wurde, je nach Wirtschaftsstärke (Höhe des Volkseinkommens, Währungsreserven, Umfang des Außenhandels), eine sogenannte Quote zugewiesen, deren Höhe die zu leistenden Beiträge, aber auch das Stimmrecht und den Umfang der Möglichkeiten zu den Ziehungen bestimmte. Im Rahmen der sogenannten Reservetranche hat ein Land ein automatisches Ziehungsrecht. Weitere Kredite werden unter Auflagen und Bedingungen, die mit zunehmender Inanspruchnahme strenger werden, vergeben. Der maximale Kreditrahmen liegt bei 400%-500% der Quote eines Landes. Zusätzlich gibt es Sonderfazilitäten, zu denen unter anderen die seit 1988 erweiterte Strukturanpassungsfaziliät für Entwicklungsländer gehört. Weitere Sonderfazilitäten, die insbesondere der Förderung der Entwicklungsländer gelten, sind: 1. Strukturanpassungsfazilität (SAF) und 2. erweiterte Strukturanpassungsfazilität (ESAF). Voraussetzung für die Vergabe dieser Hilfen ist ein von der Weltbank, IWF, und den nationalen Behörden gemeinsam ausgearbeitetes Policy Framework Paper, das strukturpolitische Ziele für die folgenden drei Jahre festlegt.

Im folgenden sollen die Organe des IWF beschrieben werden. Weiter sollen die Statuten- und Aufgabenänderungen aufgezeigt werden. Letztlich soll die aktuelle Reformdebatte bezüglich des IWF beschrieben werden.

Struktur und Organe des IWF

Der Internationale Währungsfonds wurde offiziell am 27. Dezember 1945 auf der Grundlage des am 22.7.1944 vereinbarten Bretton Woods Abkommens gegründet und nahm am 1. März 1947 seine Tätigkeit auf. 29 Staaten haben 1945 die Articles of Agreement (die Charta des IWF) unterschrieben. Zur Zeit hat der IWF 183 Mitgliedstaaten und beschäftigt rund 2500 Mitarbeiter aus 133 Ländern.

Heutiges Ziel des Währungsfonds ist es, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, mittelfristig einen gesunden Finanzhaushalt im Rahmen vernünftiger Preis- und Wechselkursstabilität zu erreichen. Innerhalb eines liberalisierten Systems multilateraler Zahlungen werden Volkswirtschaften mit nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivität und gesunden Wachstumsraten angestrebt.

Die Struktur des IWF gliedert sich in den Gouverneursrat, den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss sowie das Exekutivdirektorium (http://www.imf.org/external/np/exr/facts/glance.htm).

Jeder Mitgliedstaat des IWF entsendet einen Gouverneur und einen ständigen Stellvertreter in den Gouverneursrat. Es handelt sich dabei zumeist um Finanzminister oder Chefs der nationalen Zentralbanken, so dass die Gouverneure direkt stellvertretend für ihr Land sprechen können. Der Gouverneursrat ist für Fragen wie die Aufnahme neuer Mitglieder, die Festsetzung oder Änderung der Anteile der Mitgliedsländer am Fonds (Quoten) oder die Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten zuständig. Fachlichen Rat bezüglich der Funktionsweise des Weltwirtschaftssystems erhält der Gouverneursrat vom Internationalen Währungs- und Finanzausschuss. Seit 1972 überwachen besondere Ausschüsse des Gouverneursrates das Funktionieren des Währungssystems und dessen Weiterentwicklung. Der Gouverneursrat trifft sich nur einmal im Jahr und kommuniziert ansonsten über Anweisungen an die Repräsentanten im Exekutivdirektorium.

Das Exekutivdirektorium befasst sich mit den laufenden Geschäften des IWF. 24 Exekutivdirektoren treffen sich mindestens dreimal pro Woche in einer formellen Sitzung. Zur Zeit (2001) repräsentieren acht Direktoren einzelne Länder (China, Frankreich, Deutschland, Japan, Russland, Saudi Arabien, Großbritannien, USA). Die sechzehn anderen Direktoren sprechen für Gruppierungen der verbleibenden Mitgliedstaaten. Die Aufgabe des Exekutivdirektoriums besteht in der Überwachung der von den Mitgliedstaaten beschlossenen Politikmaßnahmen.

Bei Abstimmungen im Gouverneursrat und im Exekutivdirektorium richtet sich das Stimmgewicht eines jeden Landes nach der finanziellen Höhe seiner Beiträge an den IWF: Jedes Mitglied hat 250 Grundstimmen und eine weitere Stimme für jede 100 000 SZR-Einheiten. (SZR, die Werteinheit der Sonderziehungsrechte, wurde 1972 als Buchführungs- und Recheneinheit eingeführt.) Der Einfluss einzelner Länder ist somit unterschiedlich groß: So haben zum Beispiel die USA mit 18,25% der Stimmen eine Sperrminorität bei Abstimmungen. Die 15 EG-Länder haben zusammen einen Stimmanteil von knapp 29%, wobei auf Deutschland 5,67%, auf Frankreich 5,10% und auf England ebenfalls 5,10% entfallen. Japan hat einen Stimmanteil von 5,67%. Bei der laufenden Arbeit des Exekutivdirektoriums haben Abstimmungen mit Stimmauszählungen jedoch bislang nur sehr selten stattgefunden. Vielmehr werden die Entscheidungen dem Konsens der Gruppe folgend getroffen. Dahingegen finden die Abstimmungen im Gouverneursrat formell statt.

Schließlich ernennt das Exekutivdirektorium den geschäftsführenden Direktor des IWF, der die 2500-Mitarbeiter-Organisation für fünf Jahre leitet.

Die tägliche Arbeit des IWF besteht aus drei Hauptaufgaben:

Überwachung bedeutet, dass der IWF die Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten beobachtet und im Hinblick auf die weltwirtschaftliche Gesamtsituation und die individuelle Politikstrategie des betreffenden Landes bewertet. Zu diesem Zweck führt die Organisation jährliche bilaterale Konsultationen durch und gibt zweimal im Jahr in Form des World Economic Outlook (WEO) eine multilaterale Bewertung heraus. Darüber hinaus haben Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine verstärkte Überwachung (enhanced surveillance) in Anspruch zu nehmen, wenn sie keine Kredite des Fonds nutzen, aber gemeinsam mit dem IWF präventive Maßnahmen ergreifen oder unter ständiger Beobachtung der Fachleute stehen möchten.

Als Reaktion auf die Finanzkrisen in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre hat der Fonds seine Überwachungstätigkeit seit 1999 verstärkt. Im neuen Financial Sector Assessment Program (FSAP) kooperiert der IWF mit der Weltbank mit dem Ziel, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um einen gesunden Finanzsektor zu unterstützen (http://www.imf.org/external/np/fsap/fsap.asp). Mit Hilfe internationaler Experten von verschiedenen nationalen Behörden und internationalen Institutionen versucht das Programm, die Stärken und Schwächen nationaler Finanzsektoren zu identifizieren, herauszufinden wie das Land mit Risikoquellen umgeht, einzuschätzen welche Entwicklungs- und technischen Hilfen benötigt werden und bei der Auswahl prioritärer Politikmaßnahmen zu helfen. Als Nebenprodukt dieser Tätigkeiten entstehen die sogenannten Reports on Observance of Standards and Codes (ROSCs), die eine detaillierte Einschätzung relevanter Standards und Codes über den Finanzsektor enthalten. Weiterhin bilden die FSAPs die Grundlage für die sogenannten Financial System Stability Assessments (FSSAs), Länderuntersuchungen von Fondsmitarbeitern, in denen länderspezifisch nach potentiellen Ursachen für die vom Finanzsektor ausgehenden makroökonomische Risiken gesucht wird. Weiter wird die Fähigkeit des Finanzsektors untersucht und beurteilt, makroökonomische Schocks zu verarbeiten.

Sämtliche Standards und Kodizes zielen darauf ab, die Transparenz nationaler Gegebenheiten und nationaler Politiken zu erhöhen. Folgende Gruppen von Standards und Kodizes wurden entworfen und werden in der täglichen Arbeit von IWF und Weltbank verstärkt genutzt (http://www.imf.org/external/np/sec/pn/2001/pn0117.htm):

Um das Wissen über internationale Kapitalflüsse zu verbessern, hat der IWF 1997 den sogenannten Coordinated Portfolio Investment Survey (CPIS) ins Leben gerufen. Der CPIS geht auf eine Untersuchung des IWF über die Messung Internationaler Kapitalflüsse im Jahre 1992 (Godeaux Report) zurück, der festgestellt hatte, dass es erhebliche globale Unterschiede in der Qualität veröffentlichter Zahlungsbilanzdaten zwischen den IWF-Mitgliedstaaten gäbe. Im CPIS führen nun teilnehmende Staaten zeitgleich Messungen ihres Investmentportfolios durch und folgen dabei international abgestimmten Definitionen und Klassifizierungen. Für das Jahr 2001 ist ein erneuter CPIS geplant (http://www.imf.org/external/np/sta/pi/cpisprep.htm).

Zur Aufdeckung eigener Schwächen hat der IWF im April 2000 die Gründung eines unabhängigen Evaluationsbüros (Independent Evaluation Office) beschlossen, das die bereits bestehende interne und externe Evaluation der Programme des IWF ergänzen und institutionalisieren soll (http://www.imf.org/external/np/eval/2000/091200.htm).

Finanzielle Unterstützung gewährt der IWF vor allem, um Mitgliedstaaten aus Zahlungsbilanzkrisen herauszuhelfen. Mit dem Kredit werden unmittelbare Anpassungen unterstützt und strukturelle Reformen finanziert. Die Vergabe der Mittel ist immer an Konditionen geknüpft und folgt einem der verschiedenen Finanzierungspakete (Fazilitäten) des IWF.

Technische Unterstützung gewährt der IWF jedem Mitgliedstaat, zum Beispiel bei fiskalischen oder monetären Reformvorhaben, beim Aufbau von Institutionen, bei Transaktionen mit dem IWF selbst, bei der Ausbildung von Personal oder bei der Erhebung statistischer Daten.

Zahlungsbilanzen und Strukturanpassungen - ein kurzer makroökonomischer Überblick

Eine Zahlungsbilanz wird von Ländern verwendet, um für eine konkrete Zeitperiode alle internationalen Transaktionen ihrer Volkswirtschaft zu verbuchen. Sie erfasst die wirtschaftlichen Transaktionen mit dem Ausland in einer Periode. (In einer Bilanz werden Transaktionen in einer Periode (Stromgröße), nicht zu einem Zeitpunkt erfasst.) Die Zahlungsbilanz unterteilt sich in die Leistungsbilanz und die Kapitalverkehrsbilanz (oft nur Kapitalbilanz genannt).

Die Leistungsbilanz enthält die folgenden Komponenten: 1. Güterhandel (alle Rohmaterialien und produzierten Güter), 2. Dienstleistungen (z.B. Tourismus, Transport, Steuerberatung, etc.), 3. laufende Übertragungen und 4. Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Löhne und Gehälter sowie Einkommen aus Vermögen). In der Handelsbilanz (Export - Import), auch Außenhandelsbilanz genannt, werden die Exporte und Importe von Waren erfasst. Im Handelsbilanzsaldo wird dargestellt, ob mehr Waren importiert oder exportiert werden. In der Dienstleistungsbilanz werden die Ex- und Importe von Dienstleistungen erfasst. Werden die Salden aus Handels- und Dienstleistungsbilanz zusammengefaßt, erhält man den Außenbetrag zum Bruttoinlandsprodukt. Im Übertragungsbilanzsaldo findet die Gegenbuchung zu einseitigen Transfers, z.B. Beiträge an internationalen Organisationen, statt. Es handelt sich um Übertragungen, wenn keine Gegenleistung erfolgt. In der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen werden die an das Ausland geleisteten Erwerbs- und Vermögenseinkommen (z.B. Zinsen und Löhne) verbucht.

In der Kapitalverkehrsbilanz wird die Veränderung der Kapitalforderungen in einer Periode dargestellt. Hier werden Veränderungen von Forderungen bez. Verbindlichkeiten des Inlands gegenüber dem Ausland erfaßt. Zur Kapitalbilanz gehören die Devisenbilanz (Veränderungen von Forderungen bez. Verbindlichkeiten der Zentralbank des Inlands gegenüber dem Ausland) und die Kapitalbilanz im engeren Sinn (ohne die Auslandstransaktionen der Zentralbank). Die Kapitalbilanz im engeren Sinn wird eingeteilt in: Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen, Kapitalverkehr und sonstige Transaktionen.

Viele Transaktionen der Zahlungsbilanz, insbesondere der Bereich Dienstleistungen, sind nur schwer zu erfassen. Dieses führt zusammen mit der unabhängigen Erfassung der Teilbilanzen der Zahlungsbilanz dazu, dass sich die Salden der Teilbilanzen nicht zu Null addieren. In der Bilanz der ungeklärten Restposten werden Größen, die statistisch nicht aufgliederbar sind, erfasst.

Die genauere Verbuchung der einzelnen Komponenten erfolgt je nach Land unterschiedlich. Für die internationale Kommunikation ist das folgende Vokabular nützlich: die Balance of Payments (Zahlungsbilanz) besteht aus Current Account (Leistungsbilanz) und Capital Account (Kapitalverkehrsbilanz).

In der Theorie sollten Leistungsbilanz- und Kapitalverkehrsbilanzungleichgewichte einander immer ausgleichen und die Zahlungsbilanz im Gleichgewicht sein. Das heißt, dass ein Land, das mehr importiert als exportiert, also ein Leistungsbilanzdefizit hat, dieses Defizit finanzieren muss, indem es mehr Kapital importiert als es exportiert (ein Kapitalbilanzüberschuss). Bei einem Import von Gütern entstehen Verbindlichkeiten mit dem Ausland oder verringern sich Forderungen an das Ausland (die eingekauften Güter müssen bezahlt werden), was einen privaten Kapitalimport bedeutet. Insgesamt tätigt jedes Land genau im Umfang seines Leistungsbilanzüberschusses Kapitalexporte, beziehungsweise tätigt Kapitalimporte in Höhe seines Leistungsbilanzdefizits.

Zahlungsbilanzdefizite entstehen zum Beispiel durch sehr große Importmengen, denen keine entsprechenden Exporte gegenüberstehen oder durch mangelnde ausländische Investitionen in dem betreffenden Land. Sie sind typisch für viele Entwicklungsländer, denen ein funktionsfähiger Exportsektor und die Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen fehlen.

Ein Zahlungsbilanzdefizit führt zu Devisenmangel, weil die Exporte und Investitionen nicht in demselben Maße ausländische Währung ins Land bringen, wie sie zur Bezahlung der Importe benötigt werden. In der Theorie gleichen die Marktkräfte jedes Zahlungsbilanzungleichgewicht automatisch wieder aus. Wenn einzelne Mechanismen allerdings nicht greifen, kann eine Volkswirtschaft in Schwierigkeiten geraten. Trotz steigender Zinssätze können ausländische Investitionen ausbleiben, wenn das Risiko des Investitionsstandorts als zu hoch eingeschätzt wird. Trotz einer Abwertung der inländischen Währung kann der Exportsektor weiter angeschlagen bleiben, weil keine attraktiven Produkte für den Weltmarkt vorhanden sind. Schließlich kann in einem System fester Wechselkurse der Ausgleichmechanismus über Auf- und Abwertungen nicht automatisch funktionieren. Die Folge können ständig wachsende Schulden, Arbeitslosigkeit und Armut sein.

Der IWF wurde in Bretton Woods gegründet, um solche Marktunvollkommenheiten auszugleichen und im System fester Wechselkurse nach 1949 Volkswirtschaften mit Zahlungsbilanzdefiziten mit Hilfe von Krediten und Strukturanpassungsvorschlägen zu unterstützen.

Wichtig für die Teilnahme an der Diskussion ist zu verstehen, dass ein Leistungsbilanzdefizit durch zwei Maßnahmen ausgeglichen werden kann: 1. Die Exporte können durch eine exogen herbeigeführte Abwertung der Währung (ein Ansteigen des Wechselkurses) oder durch eine Förderung der Produktion von Exportgütern gesteigert werden. 2. Die Importe können zurückgefahren werden, indem die inländische Nachfrage gedrosselt wird und Handelshemmnisse eingeführt werden. Vorteile und Nachteile beider Maßnahmen sind Bestandteil der Diskussion.

Ziele der IWF Konditionen

Die Konditionalitäten der IWF-Kredite sind traditionell ein Instrument, mit dem die Rückzahlung der IWF-Kredite und die Umsetzung von Reformen zur Krisenprävention gesichert werden soll.

Zahlungsbilanzanpassungen: Der Fonds greift ein, um Defizite der Leistungsbilanz auszugleichen, die in Anbetracht der Entwicklungs- und Wachstumserwartungen für die betreffende Volkswirtschaft nicht mehr durch Kapitalzuflüsse gedeckt werden können. Bei Zahlungsbilanzanpassungen sind die Konditionen zumeist technischer Natur, und der Fonds bemüht sich um politische Neutralität, d.h. um Nichteinflussnahme auf nationale Politiken (Polak 1991: 28).

Ein Leistungsbilanzdefizit kann einerseits durch eine Abwertung der Währung bekämpft werden, was durch die resultierende Ankurbelung des Exportsektors wachstumsfördernd ist. Eine solche Abwertung kann aber immer nur temporär Abhilfe schaffen. Andererseits kann durch eine angebotsorientierte Wachstumspolitik die Leistungsbilanz verbessert werden, indem sie gezielt die Entwicklung der Exportgüterproduktion fördert. Diese exportorientierte Wachstumsstrategie wurde insbesondere von vielen asiatischen Länder verfolgt. Durch eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der heimischen Industrien auf dem Weltmarkt konnten defizitäre Leistungsbilanzen auf längere Sicht verhindert werden.

Einem Leistungsbilanzdefizit kann auch durch eine Drosselung der Importe entgegen gewirkt werden. Hierbei wird durch Nachfragerestriktionen die nationale wirtschaftliche Aktivität insgesamt gedämpft und das wirtschaftliche Wachstum gedrosselt. Eine solche Drosselung kann längerfristig erwünscht sein, wenn sie einer Wirtschaftspolitik, die auf Überkapazitäten basiert, entgegenwirkt, ist aber grundsätzlich eher nachteilig. Eine Reduzierung der Importe durch höhere protektionistische Handelsbarrieren ist eine Politik, die häufig von Entwicklungsländern im Rahmen der Importsubstitutionsindustrialisierung verfolgt wurde.

Wirtschaftliches Wachstum: Wirtschaftliches Wachstum ist kein operatives Ziel des IWF, sondern wird als generelles Ergebnis der gesamten Arbeit des IWF erwartet (Polak 1991: 28). Die Förderung des Welthandels soll langfristig Wohlstand für alle beteiligten Volkswirtschaften erwirken. Nichts desto trotz muss sich der IWF mit dem Thema Wachstum auseinandersetzen, vor allem dann, wenn der betreffende Mitgliedstaat selbst dieses Ziel vernachlässigt oder wenn Zahlungsbilanzanpassungen den Wachstumspfad beeinflussen.

Preisstabilität: Preisstabilität ist kein explizites Ziel des IWF geht aber in die Bewertung von Volkswirtschaften mit ein (Polak 1991: 32).

Armutsbekämpfung: Armutsbekämpfung und die generelle Frage der Einkommensverteilung innerhalb eines Mitgliedstaats ist kein originäres Interesse des IWF und steht häufig im Konflikt mit dem Anspruch der politischen Neutralität. Der Fonds hat sich in seiner Geschichte bis heute aber zunehmend mit diesem sekundären Ziel auseinandersetzen müssen, vor allem weil Kritiker argumentiert haben, Programme des Fonds hätten zur Verschlechterung der Situation der Armen in einigen Ländern beigetragen (Polak 1991: 34).

Umweltschutz: Fragen des Umweltschutzes haben bisher nicht Eingang in die Konditionen des IWF gefunden. Die Maßnahmen der Organisation haben nur einen sehr indirekten Einfluss auf die Ökosysteme der Mitgliedstaaten. Trotzdem wird zunehmend gefordert, dass die Mitarbeiter des Fonds Umweltüberlegungen berücksichtigen, wenn sie bei Strukturanpassungen verschiedene Branchen und Sektoren einer Volkswirtschaft stärken oder schwächen (Polak 1991: 37).

Einschränkung militärischer Ausgaben: Um die finanzielle Situation schwacher Mitgliedstaaten zu verbessern, wird häufig gefordert, militärische Ausgaben zu kürzen. Die politische Neutralität des IWF hindert ihn, solche Forderungen explizit in die Konditionen aufzunehmen (Polak 1991: 38).

Politische Einflussnahme: Der IWF ist grundsätzlich eine technokratische Organisation. Es gibt allerdings Fälle, in denen aus politischen Gründen der Zugang zu IWF-Krediten verweigert wurde, obwohl technisch alle Bedingungen erfüllt waren (zum Beispiel Südafrika zu Zeiten der Apartheid, China nach Tienanmen). Umgekehrt gibt es auch Beispiele für die Kreditvergabe trotz Nichterfüllung technischer Voraussetzungen (Sudan, Zaire, Ägypten, Argentinien). Dies sind jedoch Ausnahmen. Dennoch wird der IWF wegen politischer Einflussnahme häufig kritisiert (Polak 1991: 39).

Die IWF Fazilitäten

Die Mitgliedstaaten erhalten die Kredite des IWF in Form von Reserven breit akzeptierter Währungen oder SDRs (Special Drawing Rights, ein Währungskorb aus US Dollar, Euro, Yen und englischem Pfund), die der Fonds selbst von anderen Mitgliedstaaten erhalten hat. Der kreditnehmende Mitgliedstaat zahlt für diese Reserven mit eigener Währung, die er bei Zurückzahlung des Kredits wieder zurückkauft. Dieser Mechanismus erklärt, weshalb sich die Gesamtressourcen des IWF nie verändern, sondern lediglich ihre Komposition. Die finanzielle Unterstützung wird im allgemeinen in mehreren Tranchen ausgezahlt, so dass vor jeder neuen Auszahlung eine Kontrolle der Erfüllung der Konditionen möglich ist. Die Gebühr für die Kredite richtet sich nach dem SDR-Zins (ein Zins, der sich aus dem Durchschnitt kurzfristiger Marktzinssätze der Währungen innerhalb des SDR-Korbs ergibt). Die folgenden Fazilitäten werden oder wurden in der Vergangenheit vom IWF angeboten (http://www.imf.org/external/np/exr/facts/howlend.htm sowie http://www.imf.org/external/np/exr/chron/chron.asp außerdem Polak 1991: 18ff.).

Stand-By Arrangements (SBA): SBAs dienen zur Überbrückung temporärer Zahlungsbilanzprobleme. Typischerweise wird für 12 bis 18 Monaten unterstützt (in Ausnahmefällen kann bis auf drei Jahre verlängert werden). Die Rückzahlung muss innerhalb von 2,25 bis 4 Jahren (bislang 3,25 bis 5 Jahren) erfolgen. Konditionen existieren in Form spezifischer Leistungskriterien. Die SBAs stehen den IWF Mitgliedstaaten seit 1952 zur Verfügung.

Extended Fund Facility (EFF): 1976 geschaffen, gewährt die EFF mittelfristige Hilfe bei starken und dauerhaften Zahlungsbilanzproblemen, die auf strukturellen Ursachen beruhen. Entweder handelt es sich bei den Kreditnehmern um Volkswirtschaften mit grundsätzlichen Strukturschwächen in Produktion und Handel, oder um Volkswirtschaften mit langsamem Wirtschaftswachstum und einer ständig defizitären Zahlungsbilanz, die effektive Entwicklungsstrategien unmöglich macht. Ausgezahlt wird im allgemeinen für 3 Jahren, und Konditionen existieren in Form von Leistungskriterien, die auf strukturellen Reformen basieren. Die Kredite müssen innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt werden.

Structural Adjustment Facility (SAF): Die SAF wurde 1982 geschaffen und ist eine Kreditmöglichkeit mit kürzerer Laufzeit als die der EFF, kann aber zu letzterer im Falle einer positiven Entwicklung in dem entsprechenden Empfängerland aufgewertet werden.

Extended Structural Adjustment Facility (ESAF): Die ESAF ist eine Kreditmöglichkeit mit ehrgeizigeren strukturellen Reformzielen. Sie wurde 1987 geschaffen. Der IWF entwickelte um diese Zeit eine sogenannte two-track conditionality: um mit einem Land überhaupt ins Gespräch zu kommen, benötigte der Fonds einen soft track (SAB und SAF), dem im Falle eines erfolgreichen Starts ein hard track (EFF oder ESAF) folgen konnte. Alle weiteren Fazilitäten des Fonds waren nie mit Konditionen verknüpft und folgten bilateralen Konsultationen zwischen Mitgliedstaat und IWF.

Supplemental Reserve Facility (SRF): Die SRF wurde geschaffen, um SBAs oder EFFs zu ergänzen, wenn unerwartete Zahlungsbilanzkrisen auftreten, die auf einen plötzlichen Verlust des Marktvertrauens zurückzuführen sind (wie zum Beispiel während der Mexiko- oder der Asienkrise). Die Laufzeit beträgt regulär 12-18 Monate.

Contingent Credit Lines (CCL): Diese Fazilität versorgt Mitgliedstaaten in gesunder volkswirtschaftlicher Position und mit guter Wirtschaftspolitik mit einem Abwehrinstrument gegen Zahlungsbilanzschwächen, ausgelöst durch internationale Finanzkrisen. Laufzeit 12-18 Monate.

Oil Facility: Die Oil Facility wurde temporär während der ersten und zweiten Ölkrise in den siebziger Jahren eingerichtet, um ölimportierenden Ländern aus temporären Zahlungsbilanzschwierigkeiten heraus zu helfen.

Systemic Transformation Facility (STF): Diese Fazilität wurde temporär zwischen 1993 und 1994 eingerichtet, um Transformationsstaaten bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu helfen.

Compensatory Financing Facility (CFF): Unter der CFF können Kredite zur Kompensation von unerwarteten Exportausfällen oder exzessiven Preisanstieg bei Nahrungsmittelimporten genutzt werden (zum Beispiel Getreide- oder Ölimporte).

Emergency Assistance: Notfallunterstützung schließlich gewährt der IWF, wenn sich Mitgliedstaaten von Naturkatastrophen oder Kriegen erholen müssen.

Mit speziell niedriger Verzinsung (0,5%) werden besonders arme Mitgliedstaaten innerhalb der Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF) und unter der Initiative for Heaviliy Indebted Poor Countries (HIPCs) unterstützt. Die Poverty Reduction and Growth Facility steht den 80 ärmsten Ländern zur Verfügung. Das Volumen der Kredite wird in der Regel auf 140% der IWF Quote, maximal auf 185% innerhalb von drei Jahren festgelegt. Grundlage für die Gewährung eines Kredites ist, dass die Regierung des Empfängerlandes ein Programm zur Armutsbekämpfung erstellt. Dieses Programm muss in die makroökonomischen Strategien integriert sein und die Anforderungen an "Good Governance" (Gute Regierungstätigkeit) erfüllen.

Sekundäre Ziele wie Armutsbekämpfung, Umweltschutz, die Drosselung militärischer Ausgaben und Schutz von Menschenrechten fanden erst seit den siebziger Jahren Eingang in die Konditionen des IWF. Armutsbekämpfung ist dabei das wichtigste Thema, und der Fonds hat in der Vergangenheit die Kritik hinnehmen müssen, seine Maßnahmenpakete hätten die Situation der Ärmsten in den Zielländern verschlechtert. Der IWF hat heute sein Augenmerk explizit auf die Armutsbekämpfung gelenkt und versucht seine Arbeit mit anderen internationalen Organisationen zu koordinieren. Zum Beispiel zertifiziert er die makroökonomischen Anpassungsbemühungen eines Staates, und andere Organisationen versuchen, die sozialen Härten dieser Anpassungen zu mildern.

IWF Programme beginnen damit, dass ein Team aus Fondsmitarbeitern in das betreffende Land reist und gemeinsam mit Politikern und Fachleuten vor Ort eine Strategie entwickelt. Am Anfang der konkreten Kreditvergabe steht der sogenannte Letter of Intent, in dem die kreditnehmende Regierung das Verhandlungsergebnis mit dem IWF bestätigt. Außerdem wird ein Policy Framework Paper (PFP) erarbeitet, das einen Dreijahresplan für Nachfragemanagement und strukturelle Reformen aufzeigt. An der Erarbeitung des PFP ist neben dem IWF und dem Mitgliedstaat auch die Weltbank beteiligt. So sollen Überschneidungen bei den Unterstützungsleistungen vermieden werden.

Vor Auszahlung des Kredits werden häufig vorausgehende Maßnahmen (prior actions) von den Mitgliedstaaten verlangt. Nach den ersten Auszahlungen schließt sich eine intensive Erfolgskontrolle an (Leistungskriterien und Benchmarks sowie Reviews).

Die beschriebenen Fazilitäten und Ziele des IWF geben den heutigen Aufgabenbereich des Fonds wieder.



Fortsetzung: Der Internationale Währungsfonds und die Entwicklung der internationalen Finanzbeziehungen von 1945-2000


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Das kommende Europa
von Martin Koopmann und Stephan Martens (Hrsg.)

Veröffentlicht am 11. Februar 2008

50 Jahre nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge verbinden 22 deutsche und französische Autoren eine Bilanz des europäischen Einigungsprozesses mit einer Analyse der künftigen Herausforderungen in Europa. Wissenschaftler aus Think tanks und Universitäten erörtern ausgewählte Themen des europäischen Integrationsprozesses, wobei Fragen des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Sozialpolitik ebenso behandelt werden wie der Komplex der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, das Problem politischer Führung in der EU, die Rolle Europas in der Welt sowie spezifische Themen wie die Migrations-, die Energie- oder die Menschenrechtspolitik.

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