Claudia Decker
Bananen, hormonbehandeltes Fleisch, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Subventionen bei Airbus und Boeing, Foreign Sales Corporations (FSC), Fluglärmregelungen (hushkits)... die Liste der transatlantischen Handelskonflikte ließe sich beliebig fortsetzen. Die Frage erscheint drängend, welche Konsequenzen diese Streitigkeiten für die transatlantische Partnerschaft und, darauf aufbauend, für den multilateralen Liberalisierungsprozeß im Rahmen der WTO haben.
Obwohl die Landwirtschaft in den USA 1999 nur noch 2% und in der EU 1,6% zum BIP beitrug und der Anteil am wechselseitigen Handel heute bei unter 5% liegt, steht sie im Zentrum der transatlantischen Handelsstreitigkeiten. Bis heute finden knapp 2/3 aller Auseinandersetzungen in diesem Bereich statt.
Eine herausragende Stellung in den Konflikten nimmt die 1993 in Kraft getretene EU-Bananenmarktordnung ein. Anhand eines Systems von Zollkontingenten und Importlizenzen sollten die Interessen der europäischen Bananenproduzenten und die Zollpräferenzen für die mit der EU assoziierten AKP-Staaten (Lomé-Abkommen) stärker gegenüber Importen von Dollarbananen aus lateinamerikanischen Staaten (die Plantagen gehören in der Regel U.S. Konzernen) geschützt werden, da diese aufgrund des niedrigeren Preises v.a. den Import aus AKP-Ländern stark beeinträchtigt hatten.
Die USA klagten daraufhin vor der WTO und wurden im April 1999 ermächtigt, Handelssanktionen in Höhe von 191,4 Mio. U.S. Dollar gegen die EU zu verhängen. Da die USA die darauffolgenden Reformvorschläge als unzureichend einstuften, erließen sie Mitte Mai 2000 eine Regelung, welche es ihnen erlaubt, von nun an Strafzölle alle sechs Monate in einem "Karussell-Verfahren" rotieren zu lassen. Dieser Gesetzeszusatz soll die Sanktionen für die EU-Mitgliedstaaten noch unangenehmer gestalten. Bis heute ist der Konflikt um die europäische Bananenmarktordnung ungelöst; im Gespräch ist ein reines Zollsystem ab dem Jahre 2006.
En weiterer Konfliktfall im Agrarbereich, der die transatlantischen Handelsbeziehungen seit über zehn Jahren belastet, ist die Auseinandersetzung um das 1988 in Kraft getretene Importverbot der EU für hormonbehandeltes Fleisch. Die USA riefen 1996 die WTO an, die im Januar 1998 entschied, daß das Importverbot nicht auf einer wissenschaftlichen Risikoeinschätzung für die Gesundheit basiere und somit eine Verletzung von WTO-Regeln darstelle. Als die EU die Frist zur Umsetzung des Urteils verstreichen ließ, ermächtigte die WTO die USA im Juli 1999, Sanktionen in Höhe von 116,8 Mio. U.S. Dollar zu verhängen. Bis heute konnte auch dieser Konflikt nicht entschärft werden, da die EU aufgrund des öffentlichen Drucks nur schwer Kompromisse schließen kann.
Neben diesen einzelnen Konflikten, zu denen auch die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gehört, bleibt die gesamte europäische Agrarpolitik (GAP) mit ihrem System von Marktinterventionen und Exportsubventionen ein zentraler Streitpunkt in den transatlantischen Beziehungen. Die USA verfolgen die ihrer Meinung nach unfairen Handelspraktiken der EU auf diesem Gebiet mit besonderer Härte, da sie durch die GAP eine deutliche Beeinträchtigung ihrer Agrarexporte hinnehmen müssen.
Abgesehen von diesen Auseinandersetzungen im Agrarbereich belasten weitere Konflikte das transatlantische Verhältnis. Hierzu gehören u.a. auf europäischer Seite die Subventionen bei Airbus und Stahl sowie Lärmschutzregelungen bei Flugzeugen (hushkits), auf amerikanischer Seite die steuerlichen Vergünstigungen für amerikanische Exporteure (Foreign Sales Corporations).
Die steigende Zahl der Konflikte zwischen den transatlantischen Handelspartnern hat auch Konsequenzen für das erfolgreiche Funktionieren der WTO: Sowohl die USA als auch die EU betrachten die WTO als das wichtigste Verhandlungsforum, um bestehende Handelskonflikte mit Hilfe des Streitschlichtungsverfahrens zu lösen und um Handelsliberalisierungen auf multilateraler Ebene voranzutreiben. Aufgrund der wachsenden Spannungen in den transatlantischen Beziehungen ergeben sich jedoch in beiden Bereichen Probleme.
So steht zum einen durch die Nichtbefolgung der Panel-Entscheidungen im Fall der europäischen Bananenmarktordnung und bei hormonbehandeltem Fleisch die Glaubwürdigkeit des neuen Streitschlichtungsverfahrens der WTO auf dem Spiel, das im Rahmen der Uruguay-Runde auf Drängen der USA und der EU eingeführt worden war. Die Lösung dieser Konflikte gilt nun als Bewährungsprobe für das multilaterale Streitschlichtungsverfahren. Wenn die großen Handelspartner (wie die EU) sich weigern, den Schiedsspruch anzuerkennen und umzusetzen, besteht die Gefahr, daß die allgemeine Akzeptanz für das Verfahren abnimmt und somit die Effektivität der WTO als Streitschlichtungsforum beeinträchtigt wird.
Zum anderen kann sich das angespannte Handelsklima zwischen den USA und der EU negativ auf weitere WTO-Liberalisierungen auswirken: So ist für den Erfolg einer neuen multilateralen Verhandlungsrunde die Kooperation der beiden Handelspartner notwendig. Die transatlantische Partnerschaft gerät jedoch zunehmend unter Druck - trotz des relativ geringen Handelsvolumens, das von den Konflikten betroffen ist -, und das Verständnis für die Sicht des anderen nimmt ab. Die FAZ schrieb dazu im Mai 2000, die zahlreichen schwelenden Handelskonflikte mit der EU würden ... als Warnsignale für ein gefährliches Auseinanderdriften der transatlantischen Partner angesehen. Das Unvermögen, selbst nach langwierigen, zeitraubenden Verhandlungen zu akzeptablen Lösungen zu kommen, scheine die These zu bestätigen, nach welcher die Kohäsionselemente im transatlantischen Verhältnis spärlicher würden (FAZ vom 31.5.2000).
Schwerpunkt einer neuen WTO-Runde soll nach Ansicht der USA Liberalisierungen im Agrarhandel sein. Wie sich aber bereits bei den oben beschriebenen Konflikten zeigte, wird besonders in diesem Bereich die grundsätzlich unterschiedliche Philosophie zwischen den USA und der EU deutlich: Während die EU Subventionen auf europäischer Ebene als legitime Förderung des ländlichen Raums (auch unter sozialen und umweltpolitischen Aspekten) ansieht, werden sie in den USA - zumindest vordergründig und in der Mehrzahl der Fälle - als unzulässige Maßnahmen eingestuft, die den fairen Wettbewerb im Welthandel verzerren. Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Umgang mit Regelungen, die den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten aus Gesundheits-, Tierschutz- oder Pflanzenschutzgründen beschränken. Während die EU ihre Maßnahmen häufig mit Schaffung des notwendigen Verbrauchervertrauens rechtfertigt, sehen die USA hierin politisch motivierte Eingriffe und somit willkürliche Handelshemmnisse. Da die erlaubten Risiken v.a. in der Nahrungsmittelversorgung wesentliche Bereiche der nationalen Souveränität ausmachen und kulturelle Eigenheiten betreffen, ist es sehr schwierig, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Philosophien und Risikobereitschaft bei Agrarprodukten scheiterte unter anderem die WTO-Ministerkonferenz in Seattle im Dezember 1999. Während sich die USA auf eine vollständige Abschaffung der Exportsubventionen und weitgehende Zollsenkungen im Agrarbereich konzentrieren wollen, streben die Europäer eine umfangreichere Handelsrunde an, in der neben der Landwirtschaft auch eine Reihe anderer Themen behandelt wird. Im Agrarbereich ist die EU nur zu kleineren Zugeständnissen bereit: Die Subventionen sollen nur reduziert und nicht abgeschafft und die zahlreichen Regulierungen zum Verbraucher-, Tier- und Pflanzenschutz beibehalten werden. Das BSE-Krisenmanage-ment mit Schwerpunkt "Verbrauchervertrauen" wird die Unterschiede noch deutlicher hervortreten lassen.
Für den zukünftigen Erfolg der WTO ist daher entscheidend, ob sich die beiden Handelspartner auf gemeinsame Interessen und Ziele besinnen oder ob sie das Trennende in den Mittelpunkt stellen und damit die bisher in der WTO erreichten Fortschritte gefährden wollen.
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