Eine multilaterale Handelsorganisation wie die WTO stellt sicher, dass es zu einem regelgebundenen Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen und zur Marktöffnung allgemein kommt. Ohne ein multilaterales Forum, in dem die Mitgliedsstaaten Zugeständnissen auf reziproker Basis verhandeln können, und das die Einlösung dieser Zugeständnisse überwacht, würde es kaum zu einer Liberalisierung des Handels kommen. Nur einige wenige Länder (z.B. England im 19. Jahrhundert) liberalisierten ihren Handel unilateral.
Die Dominanz der Reziprozität in Handlesabkommen und der Wunsch nach einer institutionellen Absicherung ist unter anderem durch das in internationalen Beziehungen bestehende "Gefangenendilemma" und das "relative Gewinn Problem" (relative gains problem) bedingt. Es wird argumentiert, dass beides durch eine multilaterale Handelsliberalisierung, die durch eine internationale Organisation gelenkt und überwacht wird, überwunden werden kann. So verhindert die institutionelle Bindung der Zugeständnisse (Zölle dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen wieder angehoben werden, nachdem sie einmal gesenkt worden sind), dass Zugeständnisse durch nationalen politischen Druck wieder rückgängig gemacht werden. Dieses ist eine besondere Gefahr im unilateralen Liberalisierungsprozess.
Auch wird ein Austausch von Zugeständnissen (Reziprozität) gefordert, da der Abbau des Schutzes des heimischen Marktes in erster Linie nicht als nutzenbringend für die nationale Wirtschaft angesehen wird, sondern als Zugeständnis für andere Nationen gewertet wird. Während in der wirtschaftswissenschaftlichen Debatte vor allem die durch steigende Importe verursachten positiven Effekte des Freihandels hervorgehoben werden, stehen für die meisten Politiker die Exporte im Zentrum der Betrachtung. (Argumente für den Freihandel) Für sie bringen nicht die Importe, die zum Teil einen erheblichen Druck auf die nationale Wirtschaft verursachen, den Nutzen, sondern die gesteigerten Exporte. Exporte werden wirtschaftlich als äußerst wichtig angesehen, da sie zum einen Devisen einbringen. Zum anderen wird argumentiert, dass steigende Exporte zu einem steigenden Wirtschaftswachstum führen - man spricht hierbei von exportgeleitetem Wachstum -; was letztlich die Arbeitslosigkeit verringert. Daher sollen die heimischen Exporte gesteigert werden. Die staatliche Förderung der Exporte ist somit eine sehr wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme, die bereits seit dem Merkantilismus zum Instrumentarium der Wirtschaftspolitik gehört und auch während der letzten 50 Jahre für die Regierungen eine wichtige Rolle gespielt hat. Die Betonung der Exporte spiegelt sich auch in der öffentlichen Debatte, die Paul Krugman als Popinternationalism, beschreibt, wider. Im Mittelpunkt dieser Debatte steht die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Es wird argumentiert, dass Länder wie große Unternehmen im Wettbewerb miteinander stehen. Handel sei ein "Zero-Sum-Game", bei dem es klare Gewinner und Verlierer gibt. Die Wohlfahrt eines Landes hänge hauptsächlich von seiner Stellung im Weltmarkt ab. Länder, die international nicht wettbewerbsfähig sind, würden auch national wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie steigende Arbeitslosigkeit, bekommen. Durch diese Debatte entsteht ein erheblicher öffentlicher Druck auf Politiker, nationale Exporte zu fördern.
Auch werden Zugeständnisse auf reziproker Basis gefordert, um in der Bevölkerung eine breitere Unterstützung für den Abbau der eigenen Handelsbarrieren zu erlangen.
Letztlich ist eine mulilaterale Handelsorganisation ein Forum, in dem es zu einem regelorientierten und abgesicherten Austausch von Zugeständnissen, sogenannten "trade offs", die oft sektorübergreifend sind, kommt, wodurch die unterschiedlichen Interessen des Staates (Schutz bestimmter Schlüssselsektoren, Expansion der Exporte und Liberalisierung von Bereichen, die sehr wettbewerbsfähig sind) berücksichtigt werden können.
Somit ist eine internationale Handelsorganisation, wie die Welthandelsorganisation (WTO), sehr wichtig, um eine langanhaltende Handelsliberalisierung sicherzustellen.
Das "General Agreement on Tariffs and Trade", das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, geht hauptsächlich auf die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung zurück. Die Gründung einer internationalen Handelsorganisation (ITO) und die Kodifizierung einer Welthandelscharta, der Havanna Charta, wurde von der US-amerikanischen Regierung vorgeschlagen. Die ITO sollte die Liberalisierung des Welthandels, die Bekämpfung von Monopolen und den Ausgleich von Konjunkturschwankungen fördern. Nach Verhandlungen in London (1946) und Genf (1947) wurden die handelspolitischen Abschnitte der Havanna Charta in Kraft gesetzt. So wurde am 30.10.1947 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen von 23 Staaten angenommen und trat am 1.1.1948 in Kraft. Die Bemühungen, eine internationale Handelsorganisation zu schaffen scheiterten jedoch. So wurde die Havanna Charta nie in den USA ratifiziert und trat somit nie in Kraft. Einerseits wurde sie von Teilen des Kongresses aufgrund ihrer vielen Ausnahmen sehr skeptisch betrachtet und als nicht ausrechend angesehen. Dieses wurde insbesondere durch die US-amerikanische Industrie unterstützt. Andererseits ging sie für viele Kongressmitglieder zu weit und schien große Teile der US-amerikanischen Souveränität anzugreifen. Auch musste im gleichen Zeitraum der Marshall- Aid-Plan ratifiziert werden, so dass die ITO in ihrer Priorität untergeordnet wurde. Das GATT blieb somit bis zu Schaffung der WTO, die am 1.1.1995 in Kraft trat, ein multilaterales Handelsabkommen. Daher wurden die Länder, die dem GATT angehörten, nicht als Mitglieder, sondern als Vertragsparteien bezeichnet. (Es muss hier jedoch angemerkt werden, dass die das GATT de facto bereits vor der Gründung der WTO zu einer internationalen Organisation entwickelt hatte.)
Ziele des GATT und auch der WTO sind sowohl die Erhöhung des Lebensstandards, Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und Beschäftigung als auch die Steigerung des Realeinkommens durch Intensivierung des internationalen Güteraustauschs. Zur Erreichung dieser Ziele sind kollektive Zollsenkungen vorgesehen. Insgesamt trug das GATT zur weltwirtschaftlichen Prosperität der Nachkriegszeit bei, wobei Zölle auf industrielle Produkte massiv abgebaut wurden und der Welthandel durch Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung und Transparenz gefördert wurde.
Die heutige durchschnittliche Zollbelastung liegt bei 4%. Dennoch muss betont werden, dass in der Liberalisierung bestimmter Produkte wie im Bereich Agrarwirtschaft, Textilien, Stahl etc. große Schwierigkeiten bestehen, die Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben. Ein weiteres Problem besteht im Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse. Handelsliberalisierung findet heute immer mehr hinter den Grenzen eines Landes statt und berührt Bereiche, die bislang nicht mit Handlespolitik in Verbindung gebracht wurden. Dieses kommt zum einen dadurch, dass Zölle in den meisten Bereichen schon sehr niedrig sind. Andererseits kommt es immer mehr zum Handel von Dienstleistungen, der die Niederlassung von Unternehmen mit sich bringt, die nicht von Zöllen, jedoch von "behind the boarder barriers" betroffen sind. Diese sind staatliche Regulierungen, Präferenzen in der Auftragsvergabe etc. Einerseits haben diese Barrieren zum Teil schon existiert, andererseits sind sie in den 1970 Jahren parallel zum Zollabbau verstärkt worden, um der heimischen Industrie weiterhin Schutz zu gewähren. Der Abbau dieser nicht-tarifären Handelshemmnisse erweist sich im Vergleich zum Zollabbau als erheblich schwieriger.
Wie auch heute in der WTO verfügte jede Vertragspartie über eine Stimme, ohne Rücksicht auf Größe oder handelspolitisches Gewicht. Der Entscheidungsprozess folgt dem Konsensprinzip. Konsens bedeutet nicht Einstimmigkeit. Konsens ist dann erreicht, wenn kein Land in der Versammlung deutlich gegen den Abschluss eines Diskussionspunktes stimmt. Länder, die sich der Stimme enthalten, oder nicht anwesend sind, zählen nicht als Gegenstimmen. Kann ein Konsens nicht erreicht werden, erfolgt eine Wahl. In der Regel genügt für die Wirksamkeit der Beschlüsse die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für Änderungen des Vertragstextes ist bei einigen Artikeln Einstimmigkeit notwendig (zum Beispiel für das MFN-Prinzip). Für Änderungen des Vertragtextes, die nicht die Grundprinzipien des GATT berühren, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Änderungen gelten nur für die zustimmenden Vertragsparteien. Der Beschluss über den Beitritt einer neuen Vertragspartei (bez. eines neuen Mitgliedes in der WTO) bedarf ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit.



