Stormy Mildner


Im folgenden soll die Organisation der WTO dargelegt werden. Struktur und Aufgabenverteilung werden durch Artikel IV der WTO-Vereinbarung (AGREEMENT ESTABLISHING THE WORLD TRADE ORGANIZATION) festgelegt und geregelt:
Article IV
Structure of the WTO
Legal Texts: The WTO Agreements, WTO Homepage
Im ursprünglichen GATT waren die Vertragsparteien (die Parteien, die das Abkommen unterzeichnet hatten) das oberste Entscheidungsorgan. Unter der Bezeichnung VERTRAGSPARTEIEN trafen sich die Delegierten der Länder jährlich, um über Vertragsänderungen oder -neuerungen zu verhandeln. Der sogenannte GATT-Rat, dem ein Sekretariat zur Seite stand, wurde 1960 eingeführt. Zwischen den Treffen der VERTRAGSPARTEIEN wurden laufenden Geschäfte von dem sich monatlich treffenden GATT-Rat erledigt. Bis 1965 wurde das Sekretariat vom Geschäftsführenden Sekretär der VERTRAGSPARTEIEN geleitet. Ab 1965 wurde die Leitung des Sekretariats dem Generaldirektor des GATT übertragen. Weiter wurden Ausschüsse zur Behandlung von spezifischen Problembereichen gegründet. Konflikte zwischen den Vertragsparteien wurden von sogenannten "Panels" - für den spezifischen Anlaß geschaffene Sondergruppen - behandelt.
Das oberste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz. Sie entspricht in ihrer Funktion den VERTRAGSPARTEIEN des GATT und setzt sich, Artikel IV folgend, aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten (zumeist die Wirtschafts- und Außenhandelsminister) zusammen. Die Ministerkonferenz tagt mindestens alle zwei Jahre. Die erste Ministerkonferenz fand 1996 in Singapur, die zweite 1998 in Genf und die dritte 1999 in Seattle statt. Die Ministerkonferenz ist für das Funktionieren der WTO verantwortlich. Nicht zu den Befugnissen der Ministerkonferenz gehört das Recht, Anträge zu stellen. Antragsberechtigt sind nur die Mitgliedsstaaten. Somit kann die Ministerkonferenz zum Beispiel nicht selbst aktiv werden und ein Streitschlichtungsverfahren einleiten, wenn es feststellt, dass ein Land die Exporte eines anderen behindert und somit gegen WTO-Regeln verstößt. Der Antrag für ein Streitschlichtungsverfahren muss von den Mitgliedsstaaten ausgehen. In der Befugnis der Ministerkonferenz liegt die Ernennung des Generalsdirektors und die Bestimmung seiner Aufgaben und seiner Amtszeit.
Der Generaldirektor und das Sekretariat
Der Generaldirektor steht dem Sekretariat vor. Er führt die Beschlüsse der Ministerkonferenz und des Allgemeinen Rats durch. Weiter muss er regelmäßig der Ministerkonferenz und dem Rat über die laufenden Geschäfte der WTO Bericht erstatten.
Die bisherigen Sekretäre und Generaldirektoren des GATT/ der WTO waren:
Im Sekretariat, mit Sitz in Genf, sind ca. 500 Personen beschäftigt. Zu den Hauptaufgaben des Sekretariats zählen:
Die Beiträge der WTO Mitgliedsstaaten richten sich nach ihren Welthandelsanteilen. Das Budget der WTO umfasste 127 Millionen Schweizer Franken für das Jahr 2000
The Organisation: The Secretariat, WTO Homepage
Fact File: WTO, WTO Homepage
Die Aufgaben des ehemaligen GATT-Rats des GATT von 1947 werden innerhalb der WTO vom WTO-Rat/Allgemeinen Rat, dem sogenannten "General-Council", durchgeführt (Artikel IV:2 der WTO-Vereinbarung). Wie der GATT-Rat, ist der WTO-Rat für alle laufenden Geschäfte zwischen den Ministerkonferenzen zuständig. Auch er setzt sich aus den Vertretern aller Mitgliedsländer zusammen. Er ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
Zum Allgemeinen Rat gehören:
Nach Art. IV:5 der WTO-Vereinbarung soll der GATT-Rat die Einhaltung des Abkommens über Waren (GATT) überwachen. Der GATT-Rat, der 1960 geschaffen worden ist, wurde somit in das WTO-Vertragswerk aufgenommen. Seine Aufgaben sind:
Nach Art. IV:5 der WTO-Vereinbarung soll der GATS-Rat die Wirkungsweise des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen überwachen. Dem Dienstleistungsrat gehören folgende Arbeitsgruppen und Ausschüsse an:
Artikel 68 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) besagt, dass der TRIPS-Rat für die Überwachung der Wirkungsweise des TRIPS Abkommens verantwortlich ist.
The Council for TRIPS shall monitor the operation of this Agreement and, in particular, Members' compliance with their obligations hereunder, and shall afford Members the opportunity of consulting on matters relating to the trade-related aspects of intellectual property rights. It shall carry out such other responsibilities as assigned to it by the Members, and it shall, in particular, provide any assistance requested by them in the context of dispute settlement procedures. In carrying out its functions, the Council for TRIPS may consult with and seek information from any source it deems appropriate. In consultation with WIPO, the Council shall seek to establish, within one year of its first meeting, appropriate arrangements for cooperation with bodies of that Organization. (http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips.wpf)
Weiter soll der TRIPS-Rat bei der Schlichtung von Streitfällen, in denen Aspekte der handelsbezogenen Eigentumsrechte berührt werden, den DSB unterstützen. Auch soll er die Zusammenarbeit zwischen der WTO und der WIPO organisieren und koordinieren. 1995 wurde demzufolge ein Abkommen zwischen dem TRIPS-Rat und der WIPO ausgehandelt, dass 1996 in Kraft trat. Dieses Abkommen legt die gegenseitige Information, Kooperation in Rechtsfragen und Durchsetzung als Rechtshilfe für Entwicklungsländer fest.
Die hier genannten Ausschüsse stehen dem Allgemeinen Rat zur Seite. Zu den Ausschüssen gehören die Ausschüsse für:
Handel und Umwelt: Der Ausschuss für Handel und Umwelt wurde 1994 gegründet und steht allen WTO Mitgliedern offen. Interessierte Organisationen wie UNCTAD, FAO, IWF, UN etc. haben Beobachterstatus.
Handel und Entwicklung: Der Ausschuss für Handel und Entwicklung des GATT wurde in die WTO in seiner bisherigen Form integriert.
Regionale Handelsabkommen: Eine Aufgabe des Ausschusses für regionale Handelsabkommen ist die Revision von Artikel XXIV, da befürchtet wurde, dass die bestehenden regionalen Wirtschaftsräume nicht mit der Welthandelsordnung vereinbar sind (siehe Regionalismus). Der Ausschuss für regionale Handelsabkommen überprüft die regionalen Handelsabkommen auf ihre Vereinbarkeit mit dem GATT, GATS und TRIPS. Weiter soll erarbeitet werden, wie regionale Zusammenschlüsse wirksam überprüft und Änderungsvorschläge, die an die Abkommen gerichtet sind, wirksam umgesetzt werden können.
Zahlungsbilanzrestriktionen: Dieser WTO-Ausschuss führt die Aufgaben des ehemaligen GATT-Ausschusses für Zahlungsbilanzrestriktion durch. Änderungen oder Einführung von Handelsrestriktionen aufgrund von Zahlungsbilanzschwierigkeiten müssen innerhalb von 30 Tagen beim Ausschuss gemeldet werden. Der Notifizierung müssen innerhalb von 4 Monaten Konsultationen folgen.
Arbeitsgruppe für Beitrittsfragen: Die Verhandlungen zwischen der WTO und den Beitrittskandidaten erfolgt in der Arbeitsgruppe für Beitrittsfragen.
Haushalt, Finanzen und Verwaltung: Dieser WTO-Ausschuss prüft unter anderem den jährlichen WTO-Haushaltsvorschlag des Generaldirektors.
Ausschüsse der plurilateralen Abkommen: Ausschüsse, die zur Bearbeitung und Überwachung der plurilateralen Abkommen dienen. Es bestehen Ausschüsse für die plurilateralen Abkommen im Bereich zivile Luftfahrt und des öffentlichen Beschaffungswesen. Sie stehen dem Allgemeinen Rat zur Seite.
Insgesamt waren 19 Länder zu der von den USA initiierten Konferenz von London im Jahr 1946 eingeladen. Ziel war, eine internationalen Handelsorganisation zu schaffen. Die Sowjetunion folgte der Einladung nicht. An Verhandlungen, die zum GATT führten, nahmen letztlich folgende 22 Länder teil:
Australien, Chile, Indien, Neuseeland, Südafrika. Union, Belgien, China, Kanada, Niederlande, Südrhodesien, Brasilien, Frankreich, Kuba, Norwegen, Syrien, Burma, Großbritannien, Luxemburg, Pakistan, Tschechoslowakei, Ceylon, USAVon diesen Ländern traten China und Liberia 1950 und Syrien 1951 wieder aus. 1949 unterzeichneten Dänemark, die Dominikanische Republik, Finnland, Griechenland, Haiti, Italien, Liberia, Nicaragua, Schweden und Uruguay den GATT-Vertrag. Die Bundesrepublik Deutschland, Peru, die Philippinen, Südkorea und die Türkei unterzeichneten den GATT-Vertrag in der Torquay-Runde. Die WTO trat 1995 für 76 Länder in Kraft. (Senti 2000: 109) Jedem souveränen Staat steht Artikel XII zufolge das Recht zu, einen Antrag auf WTO-Mitgliedschaft zu stellen. Die ersten Verhandlungen werden in der Arbeitsgruppe für Beitrittsfragen auf der Basis eines ersten Memorandums des Antragsstellers bezüglich aller Bereiche der Handels- und Wirtschaftspolitik, die das WTO-Vertragswerk in irgendeiner Weise betreffen, geführt. Nach der allgemeinen Prüfung werden bilaterale Verhandlungen zwischen dem Beitrittskandidaten und den besonders betroffenen WTO Mitgliedsstaaten geführt. In diesen werden die Konzessionen und Verpflichtungen für den Beitrittskandidaten festgelegt. Während 1947 im GATT-Vertragswerk noch alle GATT-Vertragspartein dem Beitritt einer neuen Vertragspartei zustimmen mussten (Einstimmigkeitsprinzip), reicht seit 1949 und auch heute in der WTO eine Zweidrittelmehrheit. Wird dem Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt, unterzeichnet der Beitrittskandidat den WTO-Vertrag. Oftmals verlangt das nationale Recht des Beitrittskandidaten, dass der Vertrag vom nationalem Parlament ratifiziert wird.
Der Beitritt bezieht sich auf die multilateralen Abkommen (GATT, TRIPS, GATS), nicht jedoch auf die plurilateralen Abkommen, die separat verhandelt werden.
Jedes Mitgliedsland kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten wieder aus der WTO austreten.
Eine Liste und genaue Zahl der Mitglieder der WTO heute findet sich unter: WTO, Members and Observers, WTO Homepage
Wie im GATT verfügt auch in der in der WTO jede Vertragspartei über eine Stimme, ohne Rücksicht auf Größe oder handelspolitisches Gewicht. Gemäß Artikel 133 EGV treten die Mitglieder der EU in der WTO als Einheit auf. Die Länder der EU treten somit aufgrund ihrer gemeinsamen Außenhandelspolitik in der WTO als ein Mitglied auf. (1956 nahm erstmals die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Stellvertreter für seine Mitgliedsstaaten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande an der Allgemeinen Zollkonferenz teil.) Obwohl die EU als ein Mitglied zählt, verfügt sie in der Ausübung ihres Stimmrechts weiterhin über 15 Stimmen. So legt Artikel IX:1 der WTO Vereinbarung fest, dass die Anzahl der Stimmen der Anzahl der EU- Mitgliedsstaaten, die WTO Mitglieder sind, entspricht.
Der Entscheidungsprozess folgt dem Konsensprinzip. Konsens bedeutet nicht Einstimmigkeit. Konsens ist dann erreicht, wenn kein Land in der Versammlung deutlich gegen den Abschluss eines Diskussionspunktes stimmt. Länder, die sich der Stimme enthalten oder nicht anwesend sind, zählen nicht als Gegenstimmen. Kann kein Konsens erreicht werden, sieht die WTO-Vereinbarung in Artikel IX und X besondere Verfahren und Vorschriften zum Abstimmen vor, wobei in der Regel für die Wirksamkeit der Beschlüsse die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.
Richard Senti (Senti 2000: 130) unterschiedet zwischen fünf Bereichen der Beschlussfassung:
Im ursprünglichen GATT geht der Streitschlichtungsmechanismus auf eine Arbeitsgruppe zur Beilegung intentionaler Handelsstreitfällen zurück, die im Jahr 1952 gegründet wurde. Für jedes Verfahren wurde eine Sachverständigengruppe, ein sogenanntes "Panel", eingerichtet. Es gab somit keinen einheitlichen, automatischen Streitschlichtungsmechanismus. Durch den "Konsensus-Ansatz" – alle Vertragsparteien mussten dem Panelentscheid zustimmen – konnte diejenige Partei, zu deren ungunsten das Panel entschieden hatte, die Annahme des Panelentscheids durch sein Veto blockieren.
Mit der Gründung der WTO fand 1994 eine Verrechtlichung und Vereinheitlichung des Streitschlichtungsmechanismus statt. Das Streitschlichtungsorgan "Dispute Settlement Body", (DSB) gehört zum Allgemeinen Rat, ist jedoch eine eigenständige Institution und tagt unter eigenem Vorsitz.
Der DSB bezieht sich auf das GATT, GATS und TRIPS, wobei es sich auf die plurilateralen Abkommen nur auf Antrag der betroffenen Mitglieder bezieht. Für folgende Bereiche gelten Sonderregeln:
Innerhalb des Streitschlichtungsorgans werden die Streitfälle in den sogenannten Panels - den Untersuchungsausschüssen, die in der Regel aus drei Mitgliedern bestehen - behandelt. Die drei Panelmitglieder, qualifizierte Regierungsbeamte oder private Experten, werden vom WTO-Sekretariat vorgeschlagen und von den Streitparteien nominiert. Weiter bedient sich das Streitschlichtungsorgan einer ständigen Berufungsinstanz (Standing Appellate Body). In manchen Streitfällen wird die Hilfe von Expertengruppen in Anspruch genommen.
Geregelt wird die Streitschlichtung insbesondere durch Artikel XXII und XXIII des GATT, die Vereinbarungen zur Streitbeilegung von 1994 und die Bestimmungen über das Streitschlichtungsverfahren von 1995 und 1996.
Die Ziele des DSB sind:
Das Streitschlichtungsverfaren läßt sich in unterschiedliche Phasen einteilen:
Bevor das Streitschlichtungsverfahrens durch die Einsetzung eines Panels eingeleitet wird, müssen die Streitparteien bilaterale Verhandlungen und Gespräche miteinander führen. Führen diese innerhalb von 60 Tagen zu keinem akzeptablen Ergebnis, können die Streitparteien die Einsetzung eines Panels beantragen. Scheitern die Konsultationen und wird ein Panel einberufen, beginnt die vierte Phase des Streitschlichtungsverfahrens. Nachdem die Parteien dem Panel ihre Standpunkte geschildert haben, folgt eine Untersuchung durch das Panel, die in dringenden Fällen innerhalb von drei Monaten, sonst innerhalb von sechs Monaten, abgeschlossen sein muss. Nach 4-5 Monaten muss das Panel einen Zwischenbericht verfassen. Der Abschlussbericht wird an den DBS weitergeleitet. Stimmt der DSB nicht einstimmig gegen den Bericht und legt keine der Parteien Berufung ein, tritt er innerhalb von 60 Tagen in Kraft. Im Gegensatz zu dem alten GATT-Verfahren kann die Annahme des Berichts nun nicht mehr durch eine Partei blockiert werden.
Akzeptiert eine der Streitparteien die Panelempfehlung nicht und beantragt eine Beurteilung durch die Rekursinstanz, wird das Berufungsverfahren eingeleitet. Dieses darf eine Dauer von 60 Tagen nicht überschreiten. Die Berufungsinstanz kann nach der Untersuchung die Panelempfehlung entweder bestätigen, abändern oder ablehnen. Der Bericht der Berufungsinstanz muss vom DSB innerhalb von 30 Tagen angenommen oder einstimmig abgelehnt werden. Wird ein Panelentscheid angenommen, muss die betroffene Partei ihre Handelspraktiken innerhalb der folgenden 15 Monate ändern oder der anderen Partei eine Kompensation anbieten. Erfolgt weder eine Kompensation noch eine Änderung der Handelspraktiken, so kann die andere Partei mit Vergeltungsmaßnahmen antworten, d.h. Vergeltungszölle verhängen oder zuvor gemachte Zugeständnisse zurückziehen.
Das Verfahren ist in dem folgenden Schaubild verdeutlicht:´

Bevor im folgenden die Probleme des Streitschlichtungsverfahrens (Dispute Settlement Procedure, DSP) aufgelistet werden, muss betont werden, dass das DSP der WTO im Vergleich zu dem DSP des GATT sehr fortgeschritten und positiv zu werten ist. So kann die Annahme des Panels nicht mehr durch eine Partei – zum Beispiel die betroffene Streitpartei –blockiert werden. Der Prozess ist somit mehr an Rechtmäßigkeit als an Interessensausgleich ausgerichtet, als es vorher der Fall war. Weiter ist das Verfahren gestärkt, zeitlich gerafft und regelorientierter ausgestaltet. Insgesamt hilft das DSP, die Handelskonflikte in geregelten Formen zu behandeln und auszutragen, und somit eine Eskalation zu verhindern.
Dennoch bestehen weiterhin einige Probleme:

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